EU-Gericht weist Klage gegen Datentransferabkommen mit USA ab
03.09.2025 - 10:35:54
Das Gericht teilte am Mittwoch mit, dass die USA ein "angemessenes Schutzniveau" fĂŒr personenbezogene Daten gewĂ€hrleisteten, die aus der EU an Organisationen in den USA ĂŒbermittelt werden.
Der KlÀger hatte argumentiert, dass der "Data Protection Review Court" (DPRC) in den USA nicht unabhÀngig und die Praxis der US-Nachrichtendienste zur Datensammlung rechtswidrig sei. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Ernennung der Richter des DPRC und seine Arbeitsweise mit mehreren Garantien und Bedingungen verbunden sind, die die UnabhÀngigkeit seiner Mitglieder sicherstellen sollen.
Zudem könne die EuropĂ€ische Kommission den Beschluss ĂŒberwachen und bei Ănderungen im US-Rechtsrahmen entsprechend reagieren. In Bezug auf die Sammelerhebung personenbezogener Daten wies das Gericht darauf hin, dass eine nachtrĂ€gliche gerichtliche ĂberprĂŒfung durch den DPRC gewĂ€hrleistet sei. Das Gericht sah keinen VerstoĂ gegen die Anforderungen vorhergehender Urteile und bestĂ€tigte, dass der Rechtsschutz in den USA dem durch das Unionsrecht garantierten Niveau gleichwertig sei (Urteil in der Rechtssache T-553/23).


