Sex-Party-Dossier, Donald

Sex-Party-Dossier: Donald Trump scheitert mit Klage

01.02.2024 - 13:56:19

Donald Trump wollte Behauptungen widerlegen, er habe an Sex-Partys in Russland teilgenommen. Vor Gericht bleibt der Ex-US-PrÀsident zunÀchst erfolglos.

Ex-US-PrĂ€sident Donald Trump ist mit einer Zivilklage am Londoner High Court wegen eines Dossiers ĂŒber seine angebliche Teilnahme an Sex-Partys gescheitert. Die Klage wurde bereits vor dem Beginn eines Hauptverfahrens abgewiesen. Sie habe keine Aussichten auf Erfolg, begrĂŒndete die Richterin die Entscheidung, wie die britische Nachrichtenagentur PA meldete.

Bei der Klage ging es um ein 2017 an die Öffentlichkeit gelangtes Dossier des britischen Ex-Geheimdienstmitarbeiters Christopher Steele. Darin werden unter anderem Berichte zitiert, wonach der russische Geheimdienst Filmmaterial von der angeblichen Teilnahme Trumps bei Orgien in Russland habe und als Druckmittel in der Hinterhand halte. Unter anderem geht es um einen angeblichen Vorfall in einem Hotel in Moskau im Jahr 2013, bei dem Prostituierte in Anwesenheit Trumps auf ein Bett uriniert haben sollen.

Trump beklagt Reputationsverlust

Trump hat stets bestritten, an Sex-Partys in Russland teilgenommen zu haben und verklagte in London die von Steele gegrĂŒndete Beratungsfirma Orbis Business Intelligence.

Der 77-jĂ€hrige Ex-PrĂ€sident und aussichtsreiche Bewerber fĂŒr die Kandidatur der US-Republikaner bei der PrĂ€sidentschaftswahl in diesem Jahr wirft dem Unternehmen vor, unrechtmĂ€ĂŸig private Daten verwendet zu haben, und forderte Schmerzensgeld fĂŒr den erlittenen Reputationsverlust. Trump wolle seinen Ruf wiederherstellen, sagte sein Anwalt laut der britischen Nachrichtenagentur PA.

Die AnwĂ€lte der Gegenseite argumentierten hingegen, das Dossier sei nie fĂŒr die Öffentlichkeit bestimmt gewesen. Trumps Klage mĂŒsse sich daher gegen die Webseite BuzzFeed richten, die das Dokument zuerst veröffentlicht habe.

Die Richterin hielt Trump vor, er habe «viele Jahre verstreichen lassen», ohne sich juristisch gegen die Behauptungen zu wehren.

@ dpa.de