Klage, EU-Politikerin

Klage abgewiesen: EU-Politikerin droht Verlust der ImmunitÀt

16.01.2024 - 23:32:41

Eva Kaili, die frĂŒhere VizeprĂ€sidentin des Europaparlaments, ist seit mehr als einem Jahr mit schweren VorwĂŒrfen konfrontiert. Jetzt scheitert die Politikerin mit einer Klage vor dem EU-Gericht.

Die unter Betrugs- und Korruptionsverdacht stehende Europaabgeordnete Eva Kaili hat im Kampf gegen die Aufhebung ihrer parlamentarischen ImmunitÀt eine Niederlage erlitten.

Das Gericht der EU wies nach Angaben vom Dienstagabend eine Klage Kailis gegen das geplante Verfahren als unzulĂ€ssig zurĂŒck. Die frĂŒhere ParlamentsvizeprĂ€sidentin hatte damit versucht, den Antrag der europĂ€ischen GeneralstaatsanwĂ€ltin Laura Kövesi auf Aufhebung der ImmunitĂ€t aufzuheben.

Zudem sah die Griechin eine Entscheidung von ParlamentsprĂ€sidentin Roberta Metsola als unrechtmĂ€ĂŸig an. Diese hatte beschlossen, den Antrag im Plenum des Parlaments bekannt zu geben und ihn an den Rechtsausschuss zu verweisen.

Verdacht auf Betrug

Hintergrund des Antrags der europĂ€ischen GeneralstaatsanwĂ€ltin sind Ermittlungen zur Verwaltung von parlamentarischen VergĂŒtungen fĂŒr Assistenten und der Verdacht auf Betrug zum Nachteil des EU-Haushalts. Dieser Fall ist unabhĂ€ngig von dem Bestechungsskandal, in den Kaili verwickelt sein soll. Bei den Ermittlungen dazu hatte die belgische Staatsanwaltschaft nicht die Aufhebung der ImmunitĂ€t beantragt, weil Kaili aus ihrer Sicht bei einer mutmaßlichen Straftat auf frischer Tat ertappt worden war.

In dem Ende 2022 bekannt gewordenen Bestechungsskandal geht es um mutmaßliche Einflussnahme auf Entscheidungen des EU-Parlaments durch die Regierungen von Katar und Marokko. Die Staatsanwaltschaft wirft mehreren Beschuldigten Korruption, GeldwĂ€sche und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vor. Zu ihnen gehört auch die 45 Jahre alte Kaili. Die Griechin war Anfang Dezember 2022 festgenommen worden. Im April 2023 durfte sie das GefĂ€ngnis nach rund vier Monaten verlassen und kam unter elektronischer Überwachung in Hausarrest. Diese Zwangsmaßnahme wurde dann im Mai aufgehoben.

Inwieweit die Anschuldigungen gegen Kaili bewiesen werden können, ist bislang unklar. Zuletzt hatte die Staatsanwaltschaft bestĂ€tigt, dass bei den Ermittlungen derzeit auch mögliche Formfehler untersucht werden mĂŒssen. Bis Mitte Mai dieses Jahres soll demnach geprĂŒft werden, ob bei den Ermittlungen gegen Kaili ihre ImmunitĂ€t verletzt wurde. Gegen das Urteil des EU-Gerichts kann Kaili theoretisch noch vor dem EuropĂ€ischen Gerichtshof vorgehen.

@ dpa.de