Internationaler Strafgerichtshof: Grüne fordern EU-Schutz vor US-Sanktionen
Veröffentlicht am: 19.10.2026 um 00:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSBrantner verlangt EU-Schutzmaßnahmen
- Franziska Brantner fordert die Bundesregierung zu einem entschiedenen Vorgehen gegen die US-Sanktionen auf.
- Die Grünen-Vorsitzende nennt die Sicherung der institutionellen und finanziellen Handlungsfähigkeit des Gerichtshofs.
- Die EU-Blocking-Verordnung könnte Geschäftsbeziehungen europäischer Unternehmen zum Gerichtshof schützen.
Grüne verlangen EU-Schutz für Strafgerichtshof
Die Grünen-Vorsitzende Franziska Brantner fordert eine Erweiterung der EU-Blocking-Verordnung auf die neuen US-Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. Die Bundesregierung müsse sich mit Nachdruck für eine Rücknahme der Sanktionen einsetzen und konkrete Maßnahmen zum Schutz des Gerichts ergreifen.
Brantner fordert Rücknahme der Sanktionen
Die Stärke des Rechts schütze alle vor Gewalt und Willkür, sagte Brantner der „Rheinischen Post“. Recht und seine Institutionen seien nur so stark wie diejenigen, die für sie einstehen.
Nach ihren Vorstellungen soll die Bundesregierung insbesondere die institutionelle und finanzielle Handlungsfähigkeit des Gerichtshofs sichern. Zudem müsse sie auf eine Ausweitung der EU-Blocking-Verordnung drängen.
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Blocking-Verordnung soll Beziehungen schützen
Die europäische Blocking-Verordnung könnte verhindern, dass Unternehmen in der EU allein wegen der US-Sanktionen ihre Geschäftsbeziehungen zum Internationalen Strafgerichtshof abbrechen.
Brantners Vorstoß verbindet damit den Schutz des Gerichts mit einer Forderung nach größerer europäischer Handlungsfähigkeit. Die Bundesregierung soll sowohl diplomatisch auf Washington einwirken als auch innerhalb der EU konkrete Schutzmaßnahmen vorantreiben.
Die Forderung der Grünen zielt auf einen Konflikt zwischen internationaler Strafjustiz und nationalen Sanktionsentscheidungen. Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag arbeitet auf Grundlage des Römischen Statuts und soll schwere internationale Verbrechen verfolgen. Seine praktische Arbeit hängt jedoch von der Kooperation der Vertragsstaaten, von Finanzmitteln und von funktionierenden Geschäftsbeziehungen ab.
Eine Ausweitung der EU-Blocking-Verordnung würde europäischen Unternehmen grundsätzlich erschweren, ausländische Sanktionen freiwillig umzusetzen, sofern diese nicht auf europäischem Recht beruhen. Für den Gerichtshof könnte das vor allem bei Banken, Versicherungen, IT-Dienstleistern und anderen grenzüberschreitenden Leistungen relevant werden. Die Maßnahme wäre zugleich ein politisches Signal zugunsten europäischer Eigenständigkeit gegenüber den USA.
Rechtspolitische Tragweite
Die Debatte berührt damit nicht nur den Schutz einer einzelnen Institution. Sie betrifft auch die Frage, wie die EU ihre Unternehmen und internationale Organisationen vor extraterritorial wirkenden US-Maßnahmen schützt, ohne neue Konflikte mit Washington zu verschärfen. Für die Bundesregierung wären neben einer politischen Erklärung konkrete rechtliche und finanzielle Schritte entscheidend.
Eine EU-Regelung allein würde die Sanktionen nicht aufheben. Sie könnte aber verhindern, dass europäische Akteure aus Vorsicht oder wegen drohender US-Folgen ihre Zusammenarbeit mit dem Gerichtshof beenden. Die weitere Bedeutung hängt deshalb davon ab, ob die Mitgliedstaaten eine gemeinsame Linie finden und diese praktisch durchsetzen.
