Spanien, KriminalitÀt

Abkommen: Spaniens Kirche wird Missbrauchsopfer entschÀdigen

30.03.2026 - 15:36:05 | dpa.de

Hunderttausende Menschen in Spanien könnten als MinderjÀhrige in kirchlichen Einrichtungen sexuell missbraucht worden sein. Nun gibt es ein Abkommen, das laut Regierung «weltweit wegweisend» ist.

  • Die Regierung in Madrid spricht von einem «weltweit wegweisenden» Abkommen. - Foto: Alberto Ortega/EUROPA PRESS/dpa
    Die Regierung in Madrid spricht von einem «weltweit wegweisenden» Abkommen. - Foto: Alberto Ortega/EUROPA PRESS/dpa
  • Opfer können schon ab dem 15. April ihre AntrĂ€ge stellen. - Foto: Alberto Ortega/EUROPA PRESS/dpa
    Opfer können schon ab dem 15. April ihre AntrÀge stellen. - Foto: Alberto Ortega/EUROPA PRESS/dpa
  • Der Staat und der Ombudsmann werden das letzte Wort haben. (Archivbild) - Foto: JesĂșs HellĂ­n/EUROPA PRESS/dpa
    Der Staat und der Ombudsmann werden das letzte Wort haben. (Archivbild) - Foto: JesĂșs HellĂ­n/EUROPA PRESS/dpa
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Die Regierung und die katholische Kirche in Spanien haben vereinbart, Opfer sexuellen Missbrauchs in kirchlichen Einrichtungen auch in bereits verjÀhrten FÀllen zu entschÀdigen. Nach zweijÀhrigen Verhandlungen wurde das Abkommen von der Regierung von MinisterprÀsident Pedro Sånchez, der Kirche und dem spanischen Ombudsmann in Madrid unterzeichnet.

Nach der Unterzeichnung versicherte Justizminister FĂ©lix Bolaños, es handele sich um ein «weltweit wegweisendes Modell». Er sprach von einem «Tag der Gerechtigkeit fĂŒr die Opfer». Der Staat werde bei den AntrĂ€gen «das letzte Wort haben» und die Kirche «wird zahlen», betonte der Minister der linken Regierung.

Das vereinbarte Verfahren richtet sich vor allem an Betroffene, deren FĂ€lle strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden können, etwa wegen VerjĂ€hrung oder weil die TĂ€ter nicht mehr leben. Dabei handelt es sich nach offiziellen Angaben um die Mehrheit der Opfer. Die Betroffenen dĂŒrfen ab dem 15. April ihre AntrĂ€ge beim Justizministerium stellen.

Vorgesehen ist ein zweistufiges Verfahren: Eine unabhĂ€ngige Kommission beim Ombudsmann prĂŒft die AntrĂ€ge und schlĂ€gt eine EntschĂ€digung vor. Eine kirchliche Kommission nimmt dazu Stellung, aber die endgĂŒltige Entscheidung trifft der Ombudsmann. Die Kirche ĂŒbernimmt die Zahlungen vollstĂ€ndig. Das Verfahren soll Ombudsmann Ángel Gabilondo zufolge maximal drei Monate dauern.

Zahl der Opfer könnte in die Hunderttausende gehen

Zur Höhe der EntschĂ€digungen macht die Vereinbarung keine konkreten Vorgaben. Weder Mindest- noch HöchstbetrĂ€ge sind festgelegt. Bolaños wertete dies als Vorteil, da jeder Fall einzeln und «mit der nötigen Tiefe» geprĂŒft werde, so dass in besonders schweren FĂ€llen keine Begrenzung bestehe. Das Protokoll sieht «objektive» Kriterien fĂŒr die Bemessung vor, wie die Schwere des Schadens, mögliche Wiederholungen der Taten und das Alter der Betroffenen.

Neben finanziellen Leistungen sind auch symbolische Formen der Wiedergutmachung vorgesehen, wie der Vorsitzende der spanischen Bischofskonferenz, Luis ArgĂŒello, erklĂ€rte. Dazu zĂ€hlen zum Beispiel die offizielle Anerkennung der Opfer und GesprĂ€che mit Vertretern der Kirche.

Nach jĂŒngsten Angaben der spanischen Bischofskonferenz wurden seit 1940 mehr als 1.000 MissbrauchsfĂ€lle dokumentiert. Dem stehen deutlich höhere SchĂ€tzungen unabhĂ€ngiger Untersuchungen gegenĂŒber: Ein im Herbst 2023 veröffentlichter Bericht des spanischen Ombudsmanns ging auf Grundlage einer reprĂ€sentativen Umfrage davon aus, dass es mindestens 236.000, möglicherweise sogar mehr Betroffene gibt.

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