US-PrĂ€sidentensohn: Ăberraschungsauftritt sorgt fĂŒr Empörung
10.01.2024 - 19:54:46 | dpa.de
Ein Ăberraschungsauftritt von US-PrĂ€sidentensohn Hunter Biden im ReprĂ€sentantenhaus hat fĂŒr groĂe Empörung unter Republikanern gesorgt. Der 53-JĂ€hrige tauchte ohne AnkĂŒndigung wĂ€hrend der Eingangsstatements in einer öffentlichen Sitzung des Kontrollausschusses auf - und nahm gemeinsam mit seinem Anwalt in der ersten Reihe Platz.
Das Gremium will Hunter Biden wegen Missachtung des Kongresses belangen, weil er sich einer Vorladung zu einer Anhörung hinter verschlossenen TĂŒren zu Amtsenthebungsermittlungen gegen seinen Vater, US-PrĂ€sident Joe Biden, widersetzt hatte.
Sein unerwarteter Auftritt sorgte fĂŒr chaotische Szenen. Mehrere Republikaner fĂŒhlten sich durch Hunter Bidens Erscheinen provoziert, zwei Abgeordnete beschimpften ihn als feige. Der Ausschussvorsitzende hatte zeitweise MĂŒhe, die Ordnung in der Sitzung wiederherzustellen.
Was ihm vorgeworfen wird
Hunter Biden, der sich unter anderem wegen möglicher Steuerdelikte vor Gericht verantworten muss, hatte sich geweigert, hinter verschlossenen TĂŒren vor dem Ausschuss auszusagen, bot Ende vergangenen Jahres aber an, in einer öffentlichen Anhörung auszusagen.
Der PrĂ€sidentensohn und seine AnwĂ€lte argumentierten, das in geschĂŒtztem Raum Gesagte könnte von den Republikanern selektiv widergegeben und Hunter Bidens Aussagen damit manipuliert werden. Er bestand deshalb darauf, nur öffentlich auszusagen.
Von etlichen Republikanern werden die GeschÀfte Hunter Bidens in Verbindung mit dem US-PrÀsidenten gebracht. Die Republikaner in der Kammer treiben Ermittlungen zu einem möglichen Amtsenthebungsverfahren gegen Joe Biden voran.
Sie werfen dem Demokraten vor, sein öffentliches Amt zum finanziellen Vorteil seiner Familie missbraucht zu haben. Eindeutige Beweise fĂŒr ein schweres Fehlverhalten haben sie bislang aber nicht vorgelegt. Ob nach Ermittlungen am Ende tatsĂ€chlich ein Amtsenthebungsverfahren stehen könnte, ist fraglich.
Der Kontrollausschuss und der Justizausschuss wollen jeweils darĂŒber abstimmen, ob Hunter Biden wegen Missachtung des Kongresses vor Gericht soll. Danach mĂŒsste das Plenum des ReprĂ€sentantenhauses darĂŒber befinden, ob es eine strafrechtliche Verfolgung empfiehlt. Eine Entscheidung ĂŒber eine mögliche Anklage wegen der VorwĂŒrfe lĂ€ge am Ende beim Justizministerium.
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