Melonis, Albanien-PlÀne

Melonis Albanien-PlÀne kommen vor europÀische Justiz

30.10.2024 - 09:34:28

Italiens PlĂ€ne fĂŒr FlĂŒchtlingslager in Albanien werden in der EU aufmerksam verfolgt. Jetzt geht es vor den EuropĂ€ischen Gerichtshof. Ein Gericht in Bologna zieht einen Vergleich mit Nazi-Deutschland.

Die PlĂ€ne der italienischen Rechts-Regierung zur Unterbringung von Mittelmeer-FlĂŒchtlingen außerhalb der EU werden nun auch zu einem Fall fĂŒr die europĂ€ische Justiz. Auf Antrag eines Gerichts in Bologna soll der EuropĂ€ische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg einen neuen Erlass prĂŒfen, mit dem die rechte MinisterprĂ€sidentin Giorgia Meloni ihr Vorhaben retten will. Ihr erster Versuch, ĂŒber die AsylantrĂ€ge von Migranten in einem Lager in Albanien entscheiden zu lassen, war an der italienischen Justiz gescheitert. Die beiden erst kĂŒrzlich eröffneten Lager stehen jetzt wieder leer.

Das Gericht in der norditalienischen Stadt Bologna rief den EuGH am Dienstag an, um den erst vergangene Woche von der Meloni-Regierung verabschiedeten Erlass prĂŒfen zu lassen. Dabei geht es insbesondere um eine darin verankerte Liste von 19 vermeintlich sicheren HerkunftslĂ€ndern von Migranten. Solche Listen sind auch in anderen LĂ€ndern der EuropĂ€ischen Union umstritten. Melonis Umgang mit Mittelmeer-FlĂŒchtlingen wird innerhalb der EU aufmerksam verfolgt. 

Streit um Einstufung von sicheren HerkunftslÀndern 

Grundlage ist der Fall eines Mannes, der Mitte Oktober mit 15 anderen Migranten aus Bangladesch und Ägypten auf einem FlĂŒchtlingsboot auf dem Mittelmeer aufgegriffen und dann von einem italienischen Schiff nach Albanien gebracht worden war. Dort wurde sein Asylantrag binnen 24 Stunden abgelehnt. Ein Gericht in Rom entschied dann aber, dass alle Migranten nach Italien gebracht werden mussten, weil nach EU-Recht weder Bangladesch noch Ägypten völlig sichere HerkunftslĂ€nder seien. In dem neuen Erlass der Meloni-Regierung werden aber beide Staaten wieder so definiert. 

Das Gericht in Bologna verwies nun auf eine EuGH-Entscheidung, wonach ein Land nur dann als sicher eingestuft werden kann, wenn tatsĂ€chlich alle gesellschaftlichen Gruppen im gesamten Land sicher sind. Zur ErlĂ€uterung zogen die Richter einen Vergleich mit Nazi-Deutschland: «Deutschland unter dem Naziregime war fĂŒr die große Mehrheit der deutschen Bevölkerung ein Ă€ußerst sicheres Land: Abgesehen von Juden, Homosexuellen, politischen Gegnern, Menschen mit Roma-Volkszugehörigkeit und anderen Minderheitengruppen konnten sich mehr als 60 Millionen Deutsche eines beneidenswerten Zustands der Sicherheit erfreuen.»

@ dpa.de