Kalifornien: Newsom wandelt 548 Todesurteile in Haft um
Veröffentlicht am: 06.11.2026 um 01:18 Uhr | dpa, AD HOC NEWSRechtsweg fĂŒr Mehrfachverurteilungen
- Newsom will 548 Todesurteile in lebenslange Haft ohne Begnadigungsmöglichkeit umwandeln.
- Kalifornien vollstreckte seit 2006 keine Hinrichtungen mehr.
- In FĂ€llen mit mehreren Verurteilungen muss das Oberste Gericht des Bundesstaates zustimmen.
Newsom kĂŒndigt Umwandlung von 548 Todesurteilen an
Kaliforniens Gouverneur Gavin Newsom will alle 548 Todesurteile im Bundesstaat in lebenslange Haftstrafen umwandeln. Er begrĂŒndete den Schritt in einem Brief an die Einwohner mit seiner Ăberzeugung, dass staatlich sanktionierte Tötungen nicht mit kalifornischen Werten vereinbar seien und die Grundfesten des Rechtssystems unterminierten.
Seit 2006 keine Hinrichtungen
In Kalifornien wurde seit 2006 keine Hinrichtung mehr vollstreckt. Dennoch gibt es dort mehr zum Tode Verurteilte als in jedem anderen US-Bundesstaat.
Oberstes Gericht muss teils entscheiden
In einigen FÀllen muss zunÀchst das Oberste Gericht des Bundesstaates tÀtig werden. Das ist nach kalifornischem Recht erforderlich, wenn eine Person mehr als einmal verurteilt wurde und die Todesstrafe in lebenslange Haft ohne Möglichkeit einer Begnadigung umgewandelt werden soll.
Newsoms Amtszeit endet im Januar
Newsom kann nicht fĂŒr eine weitere Amtszeit als Gouverneur antreten und verlĂ€sst das Amt im Januar. Er gilt als möglicher Kandidat der Demokraten fĂŒr die PrĂ€sidentschaftswahl 2028.
In den vergangenen Jahren wandelten auch andere Gouverneure Todesstrafen in ihren Bundesstaaten in lebenslange Haft um. PrĂ€sident Joe Biden ordnete 2024 die Umwandlung fĂŒr einen GroĂteil der auf Bundesebene zum Tode Verurteilten an.
Die Entscheidung betrifft in Kalifornien eine besonders groĂe Zahl von Todesurteilen. Der Bundesstaat hat mehr zum Tode Verurteilte als jeder andere US-Bundesstaat; zugleich wurden dort seit 2006 keine Hinrichtungen mehr vollstreckt.
Politisch setzt Gavin Newsom damit ein deutliches Zeichen gegen die Todesstrafe. Die Umwandlung fĂ€llt in die Schlussphase seiner Amtszeit: Newsom kann nicht erneut als Gouverneur antreten und soll als möglicher Bewerber fĂŒr die demokratische PrĂ€sidentschaftskandidatur 2028 gelten.
Rechtliche Umsetzung
Die Begnadigung beendet nicht automatisch jedes Todesurteil. In FÀllen mit mehreren Verurteilungen muss nach kalifornischem Recht zunÀchst das Oberste Gericht des Bundesstaates tÀtig werden, damit eine lebenslange Haft ohne Möglichkeit der Begnadigung ausgesprochen werden kann.
Der Schritt steht zudem im Gegensatz zur Todesstrafenpolitik auf Bundesebene und zu politischen KrĂ€ften in den USA, die Hinrichtungen befĂŒrworten. FĂŒr die Betroffenen bedeutet die Umwandlung, dass die Todesstrafe entfĂ€llt, an ihre Stelle aber lebenslange Haft tritt.
Signal ĂŒber Kalifornien hinaus
Kalifornien hatte die Todesstrafe nicht abgeschafft, sondern ihre Vollstreckung ausgesetzt. Newsoms Vorgehen verÀndert deshalb die rechtliche Situation von Hunderten Gefangenen, ohne die grundsÀtzliche Todesstrafenregelung des Bundesstaates vollstÀndig zu beseitigen.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
Stern: âKalifornien wandelt fast 550 Todesurteile in Haftstrafen umâ (05.11.2026)
Der Artikel bestĂ€tige die Umwandlung von 548 Todesurteilen und ordne sie als AusĂŒbung von Newsoms Gnadenrecht ein. Einen Schwerpunkt lege er auf die symbolische Bedeutung, den möglichen Bezug zur Bundespolitik und Newsoms Perspektive auf die PrĂ€sidentschaftswahl 2028.
Stern: âKalifornien: Gouverneur wandelt 548 Todesurteile in Haftstrafen umâ (05.11.2026)
Auch dieser Beitrag bestĂ€tige die Zahl und beschreibe die Entscheidung als symbolischen Akt. Anders als die kurze Nachrichtenfassung hebe der ausfĂŒhrlichere Text zusĂ€tzlich die politische Signalwirkung gegenĂŒber PrĂ€sident Donald Trump und die US-weite Debatte ĂŒber die Todesstrafe hervor.
Beide BeitrÀge seien sich beim Kern des Vorgangs einig. Unterschiede lÀgen vor allem in der Gewichtung politischer Folgen und im zusÀtzlichen Kontext zur amerikanischen Todesstrafendebatte; offen bleibe die konkrete rechtliche Umsetzung in einzelnen MehrfachverurteilungsfÀllen.
