Maja T.: Berufungsgericht in Budapest senkt Haftstrafe auf sieben Jahre
Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 13:26 Uhr | dpa, AD HOC NEWSDas Berufungsgericht in Budapest hat die Haftstrafe für die non-binäre Person Maja T. aus Jena von ursprünglich acht auf sieben Jahre verringert.
Gericht bewertet Tatbeitrag neu
Maja T. war wegen schwerer tätlicher Angriffe auf mutmaßliche Rechtsextremisten in Ungarn angeklagt. Die bisher in Untersuchungshaft verbrachte Zeit werde angerechnet, erklärte Richter Geza Szalai.
Nach Darstellung des Richters habe Maja T. versucht, ein Opfer lebensgefährlich zu verletzen, dies aber nicht umgesetzt. Auf Überwachungsvideos sei zu sehen gewesen, wie sich die angeklagte Person einer Gruppe genähert habe, die auf ein Opfer eingeschlagen habe. Daran habe sie sich nicht beteiligt, sondern ein weiteres Opfer verfolgt und erfolglos versucht, es zu schlagen.
Mitgliedschaft weniger stark gewichtet
Das Gericht hielt fest, Maja T. habe planmäßig als Teil einer kriminellen Vereinigung gehandelt. Die erste Instanz habe diesen Umstand beim Strafmaß jedoch überbewertet. In Ungarn können vollzogene und versuchte lebensgefährliche Körperverletzungen mit zwei bis acht Jahren Haft bestraft werden; für die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung sind zwei bis 16 Jahre möglich.
Im Februar war Maja T. in erster Instanz zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich 24 Jahre gefordert und im Berufungsverfahren mindestens 13 Jahre sowie eine Verschärfung des Vollzugs verlangt. In einem sogenannten Zuchthaus gelten weniger Bewegungsfreiheit und erschwerte Bedingungen für eine vorzeitige Entlassung.
Antrag auf Haftverbüßung in Deutschland
Der deutsche Verteidiger Maik Elster kündigte an, über einen Antrag auf Überstellung zur Verbüßung der Strafe in Deutschland zu beraten. Maja T. war im Dezember 2023 in Berlin festgenommen und im Juni 2024 nach Ungarn ausgeliefert worden.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Auslieferung in dieser Form als rechtswidrig bewertet. Das zuständige Berliner Kammergericht habe die Haftbedingungen in Ungarn für die non-binäre Person nicht ausreichend geprüft.
Hintergrund der Vorwürfe
Die Vorwürfe stehen im Zusammenhang mit gewalttätigen Aktivitäten einer deutschen Antifa-Gruppierung. Im Februar 2023 hatten zahlreiche Antifaschisten in Budapest gegen den von Rechtsextremen organisierten sogenannten „Tag der Ehre“ demonstriert.
Die Verteidigung zweifelte unter anderem die Identifizierung auf Überwachungsvideos, die Einordnung des beteiligten Täterkreises als kriminelle Vereinigung und den Nachweis von Waffenangriffen an. Zudem machte sie geltend, dass nicht sämtliches relevantes Material in deutscher Übersetzung zugänglich gewesen sei.
Politische Reaktionen
Bei der Urteilsverkündung waren unter anderem der Grünen-Politiker Helge Limburg und der Linken-Politiker Martin Schirdewan anwesend. Beide begrüßten die Strafminderung und führten das höhere Urteil der ersten Instanz auf politischen Einfluss des damaligen ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orban zurück.
Limburg verlangte außerdem disziplinarische Konsequenzen für die Berliner Justiz und das Landeskriminalamt Sachsen wegen der aus seiner Sicht verfassungswidrigen Auslieferung. Er forderte eine schnelle Rücküberführung nach Deutschland.
Ein Urteil mit Folgen für die Haftverbüßung
Die Reduzierung von acht auf sieben Jahre beendet das Verfahren in Ungarn nicht automatisch. Maja T. kann nach Angaben des Verteidigers beantragen, die Strafe in Deutschland zu verbüßen. Für die praktische Bedeutung kommt es darauf an, ob das Urteil rechtskräftig wird und wie die ungarischen Behörden über eine Überstellung entscheiden.
Angerechnet wird die bisherige Untersuchungshaft. Maja T. war im Dezember 2023 in Berlin festgenommen und im Juni 2024 nach Ungarn ausgeliefert worden. Das Bundesverfassungsgericht bewertete diese Auslieferung später als rechtswidrig, weil das Berliner Kammergericht die Haftbedingungen für die non-binäre Person nicht ausreichend geprüft habe.
Rechtlicher und politischer Streit
Im Mittelpunkt des Berufungsverfahrens standen damit zwei Ebenen: die strafrechtliche Bewertung der Vorwürfe und die Bedingungen, unter denen Maja T. in Ungarn festgehalten wird. Das Gericht sah eine versuchte lebensgefährliche Verletzung, bewertete die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung beim Strafmaß aber weniger schwer als die erste Instanz.
Politisch bleibt der Fall besonders sensibel, weil die Vorwürfe mit den Ausschreitungen rund um den Budapester „Tag der Ehre“ im Februar 2023 verbunden sind. Zugleich berührt das Verfahren Grundfragen europäischer Rechtshilfe: Eine Überstellung in einen anderen EU-Staat setzt Vertrauen in dessen Justiz und Haftbedingungen voraus. Für Maja T. steht nun neben der verkürzten Strafe vor allem die Frage im Vordergrund, ob und wann die Haft in Deutschland fortgesetzt werden kann.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
n-tv: „Sieben statt acht Jahre Haft: Ungarisches Gericht verringert Strafe für Maja T.“ (30.09.2026)
Der Bericht bestätige die Reduzierung der Haftstrafe und hebe hervor, dass die Staatsanwaltschaft mindestens 13 Jahre sowie eine strengere Haftform verlangt habe. Er setze einen Schwerpunkt auf die Argumentation der Verteidigung und die vom Bundesverfassungsgericht beanstandete Auslieferung, während die Frage einer Rücküberstellung nach Deutschland offenbleibe.
Tagesspiegel: „Wird T. nach Deutschland überstellt?: Berufungsgericht verringert Strafe für Maja T. auf sieben Jahre“ (30.09.2026)
Der Artikel bestätige ebenfalls das Berufungsurteil, rücke aber stärker die mögliche Überstellung nach Deutschland in den Mittelpunkt. Nach Darstellung des Berichts habe der Verteidiger erklärt, eine Verbüßung in Deutschland sei von ungarischer Seite zugesichert worden; zudem werde die Haftzeit in Deutschland und Ungarn angerechnet.
Beide Berichte stimmten beim Urteil und bei der Vorgeschichte überein. Der Schwerpunkt unterscheide sich vor allem bei der Frage, ob die Haft nach Eintritt der Rechtskraft in Deutschland fortgesetzt werden könne.
