Ausland, Gesellschaft

Neuer Höchststand bei KindeswohlgefÀhrdungen

02.08.2023 - 08:22:37

Nach einem leichten RĂŒckgang im Corona-Jahr 2021 hat die Zahl der KindeswohlgefĂ€hrdungen in Deutschland einen neuen Höchststand erreicht.

Die JugendÀmter haben im Jahr 2022 bei fast 62.300 Kindern oder Jugendlichen GefÀhrdungen durch VernachlÀssigung, psychische, körperliche oder sexuelle Gewalt festgestellt, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Mittwoch mit. Das waren rund 2.300 FÀlle oder vier Prozent mehr als im Jahr zuvor.

In weiteren 68.900 FĂ€llen lag 2022 nach EinschĂ€tzung der Behörden zwar keine KindeswohlgefĂ€hrdung, aber ein erzieherischer Hilfebedarf vor (plus zwei Prozent). GeprĂŒft hatten die JugendĂ€mter im Vorfeld insgesamt 203.700 Hinweismeldungen, bei denen der Verdacht auf eine mögliche GefĂ€hrdung von Kindern oder Jugendlichen im Raum stand (plus drei Prozent). Auch langfristig hat sich die Zahl der KindeswohlgefĂ€hrdungen erhöht: In den Jahren von 2012 bis 2022 betrug der Anstieg rund 24.000 FĂ€lle beziehungsweise 63 Prozent. Dabei nahmen die Fallzahlen von 2017 bis einschließlich dem ersten Corona-Jahr 2020 besonders krĂ€ftig zu - und zwar jĂ€hrlich um neun Prozent bis zehn Prozent. Im zweiten Corona-Jahr 2021 sanken sie dann leicht (minus ein Prozent), um im Jahr 2022 mit vier Prozent wieder moderat zu wachsen. Fachleute hatten im Zuge der Pandemie davor gewarnt, dass ein Teil der KinderschutzfĂ€lle durch die KontaktbeschrĂ€nkungen unerkannt bleiben oder erst mit Verzögerung nach Ende der Pandemie auffallen könnte. Auch wenn die neuen Ergebnisse zunĂ€chst eher nicht auf einen solchen allgemeinen Nachholeffekt hindeuten, gibt es doch AuffĂ€lligkeiten: So gingen zwar die latenten FĂ€lle - also jene, bei denen eine gegenwĂ€rtig vorliegende Gefahr nicht eindeutig bestĂ€tigt werden konnte, aber ein ernster Verdacht verblieb - im Jahr 2022 auf 28.900 zurĂŒck (minus zwei Prozent). Gleichzeitig sind aber insbesondere die akuten (eindeutigen) FĂ€lle von KindeswohlgefĂ€hrdung mit zehn Prozent vergleichsweise stark auf 33.400 FĂ€lle gestiegen. Etwa vier von fĂŒnf (79 Prozent) aller 62.300 von einer KindeswohlgefĂ€hrdung betroffenen Kinder waren jĂŒnger als 14 Jahre, etwa jedes zweite sogar jĂŒnger als acht Jahre (47 Prozent). WĂ€hrend Jungen bis zum Alter von elf Jahren etwas hĂ€ufiger von einer KindeswohlgefĂ€hrdung betroffen waren, traf dies ab dem zwölften Lebensjahr auf die MĂ€dchen zu. Die meisten MinderjĂ€hrigen wuchsen bei alleinerziehenden MĂŒttern oder VĂ€tern (42 Prozent) oder bei beiden Eltern gemeinsam (38 Prozent) auf, zehn Prozent bei einem Elternteil in neuer Partnerschaft und weitere neun Prozent in einem Heim, bei Verwandten oder in einer anderen Konstellation. Knapp die HĂ€lfte der betroffenen Jungen und MĂ€dchen (47 Prozent) nahm zum Zeitpunkt der GefĂ€hrdungseinschĂ€tzung bereits eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch, stand also schon in Kontakt zum Hilfesystem, so das Bundesamt. In den meisten FĂ€llen von KindeswohlgefĂ€hrdung (59 Prozent) hatten die Behörden Anzeichen von VernachlĂ€ssigung festgestellt. In ĂŒber einem Drittel (35 Prozent) gab es Hinweise auf psychische Misshandlungen. In 27 Prozent der FĂ€lle wurden Indizien fĂŒr körperliche Misshandlungen und in fĂŒnf Prozent Anzeichen fĂŒr sexuelle Gewalt gefunden. Den JugendĂ€mtern zufolge gab es darunter auch FĂ€lle, bei denen die Betroffenen mehrere dieser GefĂ€hrdungsarten - also VernachlĂ€ssigungen, psychische Misshandlungen, körperliche Misshandlungen oder sexuelle Gewalt - gleichzeitig erlebt hatten. 2022 traf dies auf 22 Prozent aller FĂ€lle von KindeswohlgefĂ€hrdung zu. Dieser Anteil ist seit 2015 kontinuierlich gewachsen, damals hatte er noch bei 16 Prozent gelegen. Knapp ein Drittel (30 Prozent) der rund 203.700 GefĂ€hrdungseinschĂ€tzungen wurden im Jahr 2022 von der Polizei oder den Justizbehörden angeregt. Rund ein Viertel (23 Prozent) der Hinweise auf eine mögliche KindeswohlgefĂ€hrdung kam aus der Bevölkerung -also von Verwandten, Bekannten, Nachbarn oder anonym. Dahinter folgten Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe, Erziehungshilfe u. a. (13 Prozent). Jeweils etwa ein Zehntel der Hinweise auf die GefĂ€hrdungssituation gaben die Schulen (elf Prozent) und die Familien selbst, also die betroffenen MinderjĂ€hrigen (zwei Prozent) oder deren Eltern (sieben Prozent). Eine abschließende Beurteilung, wie sich die Corona-Pandemie - etwa durch die allgemeinen KontaktbeschrĂ€nkungen, Lockdowns oder das Homeschooling - auf die Entwicklung der KinderschutzfĂ€lle ausgewirkt hat, ist zurzeit noch schwierig. Gerade in einer Ausnahmesituation wie der Pandemie scheint aber das Meldeverhalten der Hinweisgeber eine besondere Rolle zu spielen: Zum Beispiel deuten die bisherigen Ergebnisse darauf hin, dass Schulen und Kitas infolge der Schul- und Kitaschließungen besonders im Jahr 2020 vorĂŒbergehend weniger Hinweise auf mögliche KinderschutzfĂ€lle an die JugendĂ€mter gegeben haben als zuvor und danach. Andererseits können Lockdowns und Homeoffice dazu beigetragen haben, dass bei den Behörden zeitweise deutlich mehr Meldungen aus der Bevölkerung eingegangen sind. In der RĂŒckschau fĂ€llt auch hier das Jahr 2020 besonders auf. Vergleichsweise stabil geblieben ist dagegen auch in Zeiten der Pandemie offensichtlich das Meldeverhalten von Polizei und Justizbehörden. Diese Hinweisgeber weisen auch im lĂ€ngerfristigen Vergleich eine beachtliche Entwicklung auf: 61.300 GefĂ€hrdungseinschĂ€tzungen wurden 2022 von Polizei und Justiz angeregt - gut dreimal so viele wie im Jahr 2012 (+234 Prozent). Zum Vergleich: Im Durchschnitt hatte sich die Zahl der GefĂ€hrdungseinschĂ€tzungen im Zehnjahresvergleich in etwa verdoppelt (+91 Prozent), so die Statistiker.

dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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