Ukraine senkt Alter fĂŒr Einberufung von Reservisten
02.04.2024 - 19:20:58Der ukrainische PrĂ€sident Wolodymyr Selenskyj hat nach langem Zögern zugestimmt, dass Reservisten bereits ab einem Alter von 25 Jahren eingezogen werden können. Bislang waren es 27 Jahre. Damit ist eine Einberufung von zwei weiteren JahrgĂ€ngen fĂŒr den laufenden Krieg mit Russland möglich. Am Dienstag wurde der entsprechende Eintrag auf der Parlamentsseite veröffentlicht. Selenskyj hatte sich vor der Entscheidung neun Monate Bedenkzeit genommen.
Die Regierung hat nach der noch ausstehenden Publikation der Novelle im Amtsblatt ein halbes Jahr Zeit, diese umzusetzen. Ausgehend von den Geburtenziffern Ende der 1990er-Jahre können dann theoretisch gut 400.000 weitere MĂ€nner fĂŒr den Kriegsdienst eingezogen werden. Parallel dazu wird weiterhin fĂŒr kommende Woche der Beschluss von verschĂ€rften Mobilmachungsregeln erwartet.
Mehrere Monate Bedenkzeit
Das Parlament hatte das Gesetz zum Reservistenalter bereits im Mai vorigen Jahres verabschiedet. Nach der Unterschrift von ParlamentsprĂ€sident Ruslan Stefantschuk wurde es im Juni Selenskyj zur Unterschrift vorgelegt. Selenskyj machte jedoch im Dezember geltend, dass er fĂŒr eine Unterzeichnung noch gewichtige Argumente benötige. Diese Bedenken scheinen nun ausgerĂ€umt worden zu sein.
Die Ukraine wehrt seit ĂŒber zwei Jahren eine groĂ angelegte russische Invasion ab. Mit der VerhĂ€ngung des Kriegsrechts ist MĂ€nnern im wehrfĂ€higen Alter zwischen 18 und 60 Jahren die Ausreise mit wenigen Ausnahmen verboten. Eingezogen wurden bisher jedoch nur MĂ€nner im Reservistenalter ab 27. Angesichts der schweren Lage an der Front hatte Selenskyj vor dem Jahreswechsel den Zusatzbedarf an Soldaten mit bis zu 500.000 angegeben. Armeechef Olexander Syrskyj erklĂ€rte wiederum zuletzt, dass die Zahl doch niedriger sei.
Selenskyj unterzeichnete auĂerdem ein Gesetz zu einer Anpassung von Tauglichkeitskriterien fĂŒr den Armeedienst. ZukĂŒnftig gibt es demnach nur noch «tauglich» und «untauglich». Vormals als «bedingt tauglich» eingestufte MĂ€nner mĂŒssen erneut bei der Musterungskommission vorstellig werden. Mit einem dritten Gesetz machte der Staatschef zudem den Weg fĂŒr ein elektronisches Wehrregister frei.


