Nidal Hasan: Hegseth will Militärhinrichtung öffentlich machen
Veröffentlicht am: 08.10.2026 um 22:09 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
US-Verteidigungsminister Pete Hegseth will die geplante Erschießung des zum Tode verurteilten Attentäters Nidal Hasan öffentlich zugänglich machen.
Hinrichtung für Dezember angesetzt
Die Vollstreckung des Todesurteils ist für den 3. Dezember auf dem Militärstützpunkt Fort Hood im US-Bundesstaat Texas geplant. Hegseth sagte dem rechtskonservativen US-Sender Real America’s Voice, man werde dafür sorgen, dass Menschen die Hinrichtung beobachten könnten.
Zur konkreten Form machte der Verteidigungsminister keine Angaben. Unklar ist damit, ob eine größere öffentliche Hinrichtung, die Anwesenheit ausgewählter Zeugen oder eine Übertragung geplant ist.
13 Tote bei Angriff im Jahr 2009
Hasan hatte 2009 auf dem Militärstützpunkt das Feuer auf Soldaten eröffnet. Dabei tötete der damalige Militärpsychiater 13 Menschen und verletzte 32 weitere.
Ein Militärgericht verurteilte Hasan 2013 zum Tode. Eine Hinrichtung durch ein Erschießungskommando des US-Militärs wäre historisch außergewöhnlich: Die bislang letzte solche Vollstreckung fand 1945 statt.
Öffentliche Hinrichtungen als Abschreckung
Öffentliche Erschießungen wurden in den USA unter anderem während des Amerikanischen Bürgerkriegs im 19. Jahrhundert als Abschreckung eingesetzt. Die letzte allgemein öffentliche Hinrichtung in den Vereinigten Staaten fand 1936 im Bundesstaat Kentucky statt. Damals wurde ein Mann vor Tausenden Schaulustigen gehängt.
Seltene Vollstreckung im US-Militär
Die geplante Hinrichtung wäre ein außergewöhnlicher Schritt innerhalb der US-Militärjustiz. Todesurteile gegen Angehörige der US-Streitkräfte sind selten; im Militärgefängnis Fort Leavenworth sitzen nach bisherigen Angaben vier Männer in der Todeszelle. Die letzte tatsächlich vollstreckte Hinrichtung eines Armeeangehörigen liegt mehr als sechs Jahrzehnte zurück.
Präsidentielle Entscheidung und Fristen
Im US-Militärstrafrecht muss ein Todesurteil einstimmig von der Jury ausgesprochen und anschließend vom Präsidenten genehmigt werden. Nach der Genehmigung gelten militärische Fristen: Die Vollstreckung darf nicht sofort erfolgen, muss aber grundsätzlich innerhalb eines festgelegten Zeitraums stattfinden. Bis dahin können rechtliche Schritte oder eine Aussetzung den Termin noch verändern.
Neue Debatte über die Todesstrafe
Der Fall fällt in eine Phase, in der die Zuverlässigkeit von Hinrichtungen erneut diskutiert wird. Ein kurz zuvor gescheiterter Hinrichtungsversuch in Tennessee hat Fragen zu den verwendeten Verfahren und zu staatlicher Verantwortung aufgeworfen. Eine öffentliche Erschießung würde darüber hinaus die Funktion staatlicher Strafe sichtbar inszenieren. Für die Angehörigen der Opfer stünde die Erinnerung an den Angriff im Mittelpunkt; zugleich dürfte die geplante Form der Vollstreckung eine grundsätzliche Debatte über Abschreckung, Menschenwürde und die Grenzen militärischer Strafgewalt auslösen.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
n-tv: „Tötung durch US-Armee: Trump billigt Hinrichtung des Fort-Hood-Amokläufers durch Erschießungskommando“ (06.10.2026)
Der Bericht bestätige die Genehmigung der Hinrichtung durch US-Präsident Donald Trump und ordne sie als erste Vollstreckung durch die US-Armee seit 1961 ein. Er hebe zusätzlich hervor, das Militärgericht habe einen ideologischen Bezug zur Terrororganisation al-Qaida festgestellt; die konkrete Ausgestaltung einer öffentlichen Hinrichtung sei dort noch nicht Thema.
Tagesspiegel: „Erschießungskommando: Erste Militärhinrichtung seit über 60 Jahren im Dezember geplant“ (07.10.2026)
Der Artikel bestätige den geplanten Ort Fort Hood und den Termin Anfang Dezember und stelle die Hinrichtung in den Zusammenhang mit einem kurz zuvor gescheiterten Vollstreckungsversuch in Tennessee. Anders als die dpa-Meldung konzentriere er sich auf die historische Einordnung und die Rolle der präsidentiellen Genehmigung; offen bleibe weiterhin, wie eine öffentliche Beobachtung konkret organisiert werden solle.
Beide Berichte seien sich beim Todesurteil, beim Erschießungskommando und bei der historischen Seltenheit einig. Unterschiede lägen vor allem in der Schwerpunktsetzung: Während n-tv den militärjustiziellen Hintergrund betone, rücke der Tagesspiegel die Terminierung und die erneute Debatte über Hinrichtungen in den Vordergrund.
