Erfolg fĂŒr Trump: Verfahren in Georgia verzögert sich weiter
06.06.2024 - 03:51:33Der republikanische PrĂ€sidentschaftsbewerber Donald Trump hat im US-Bundesstaat Georgia einen weiteren juristischen Erfolg erzielt. Das zustĂ€ndige Berufungsgericht fror das Wahlbetrugsverfahren gegen den ehemaligen PrĂ€sidenten, der im November ein zweites Mal ins WeiĂe Haus gewĂ€hlt werden will, vorerst ein. Bevor es weitergehen könne, mĂŒsse ein Urteil darĂŒber vorliegen, ob die leitende StaatsanwĂ€ltin ihre Ermittlungen fortfĂŒhren darf, teilte das Gericht mit.
Die drei Berufungsrichter - allesamt von Republikanern ernannt - haben bis MĂ€rz 2025 Zeit, um in der Sache zu entscheiden. FĂŒr Oktober ist eine erste Anhörung geplant. Es ist somit extrem unwahrscheinlich, dass der Prozess in Georgia vor der PrĂ€sidentenwahl im Herbst beginnt.Â
StaatsanwÀltin im Fokus
AnwĂ€lte Trumps und weiterer Beschuldigter werfen StaatsanwĂ€ltin Fani Willis vor, von einer Beziehung zu einem anderen Staatsanwalt in dem Fall, Nathan Wade, unrechtmĂ€Ăig finanziell profitiert zu haben. Wade sei in seiner Position ĂŒberbezahlt worden und habe Willis zu gemeinsamen Luxusurlauben eingeladen, heiĂt es. Willis weist das zurĂŒck.Â
Im MĂ€rz hatte der zustĂ€ndige Richter Scott McAfee entschieden, dass die Belege der Gegenseite nicht ausreichten, um der StaatsanwĂ€ltin einen Interessenkonflikt nachzuweisen. Wade zog sich allerdings wegen eines von McAfee festgestellten «Anscheins der Unangemessenheit» aus dem Verfahren zurĂŒck. Trumps Seite reichte daraufhin einen Berufungsantrag ein, dem das zustĂ€ndige Gericht im Mai stattgab. Richter McAfee lieĂ aber zunĂ€chst die Fortsetzung der Verhandlungen in seinem Gerichtssaal zu, wĂ€hrend das Urteil des Berufungsgerichts noch ausstand.Â
Trump und mehrere andere Angeklagte mĂŒssen sich in Georgia wegen ihrer Versuche verantworten, den Ausgang der PrĂ€sidentenwahl 2020 in dem Bundesstaat zu manipulieren und ins Gegenteil zu verkehren. Der Republikaner hatte damals gegen den Demokraten Joe Biden verloren. Ihm wird vorgeworfen, unter anderem durch Druck auf politische Verantwortliche im Bund und in Bundesstaaten wie Georgia versucht zu haben, das Wahlergebnis nachtrĂ€glich zu Ă€ndern.
Verzögerung spielt Trump in die Karten
Mit der Zwischenentscheidung des Berufungsgerichts liegt das Verfahren nun erst einmal auf Eis. Wenn die drei Richter geurteilt haben, kann dies im Anschluss noch vor dem Obersten Gericht des Bundesstaats angefochten werden. Sollte Willis von dem Fall abgezogen werden, könnte das Verfahren gĂ€nzlich in sich zusammenfallen. Zudem ist unklar, was passieren wĂŒrde, sollte Trump nach der US-PrĂ€sidentenwahl im November erneut ins WeiĂe Haus einziehen. Schon jetzt verfolgt der Republikaner eine recht erfolgreiche Verzögerungstaktik - nicht nur in Georgia.
Nachdem Trump vergangene Woche in New York wegen illegaler Wahlkampffinanzierung als erster Ex-PrĂ€sident der USA in einem Strafverfahren schuldig gesprochen wurde, ist neben dem Fall in Georgia auch der Fortgang der zwei weiteren Strafverfahren gegen ihn ungewiss. Seine AnwĂ€lte haben es mit juristischen WinkelzĂŒgen geschafft, sie hinauszuzögern.Â
In Florida wurde der Prozessauftakt in der AffĂ€re um die Mitnahme geheimer Regierungsdokumente auf unbestimmte Zeit verschoben. Im Wahlbetrugsverfahren in Washington steht noch eine Entscheidung des obersten US-Gerichts aus. Der Supreme Court muss in der Frage entscheiden, ob Trump in dem Fall immun gegen Strafverfolgung ist. Das dĂŒrfte wiederum Auswirkungen auf die Verfahren in Georgia und Florida haben. Auch der Supreme Court als höchstes Gericht der Vereinigten Staaten ist mehrheitlich mit Richtern besetzt, die von den Republikanern ins Amt gebracht wurden.
Keine rechtliche HĂŒrde im Wahlkampf
Rechtlich gesehen kann Trump trotz der - noch nicht rechtskrĂ€ftigen - Verurteilung in New York an der PrĂ€sidentenwahl teilnehmen. Laut Verfassung mĂŒssen AnwĂ€rter lediglich qua Geburt die US-StaatsbĂŒrgerschaft haben, mindestens 35 Jahre alt sein und seit mindestens 14 Jahren in den USA leben. Diese Kriterien erfĂŒllt Trump. Er könnte sich selbst dann zur Wahl stellen, wenn er in Haft sĂ€Ăe.
Das StrafmaĂ in New York wird am 11. Juli verkĂŒndet. Dass Trump am Ende tatsĂ€chlich ins GefĂ€ngnis kommt, gilt aber als unwahrscheinlich. Ihm kommt zugute, dass er noch nie zuvor in einem Strafverfahren verurteilt wurde. Der Richter könnte die Strafe auch zur BewĂ€hrung aussetzen, Hausarrest verfĂŒgen, eine Geldstrafe verhĂ€ngen oder den ehemaligen PrĂ€sidenten zu gemeinnĂŒtziger Arbeit verpflichten. Sein Anwalt hat bereits angekĂŒndigt, Berufung gegen das Urteil einzulegen.





