Umstrittene, Abschiebung

Umstrittene Abschiebung – US-Senator reist nach El Salvador

Veröffentlicht am: 16.04.2025 um 18:06 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Die Trump-Regierung besteht darauf: Ein versehentlich in ein salvadorianisches GefĂ€ngnis abgeschobener Mann soll nicht in die USA zurĂŒckkommen. Nun mischt sich ein US-Senator persönlich ein – vor Ort.

  • US-Senator Chris Van Hollen hofft, Kilmar Abrego Garcia persönlich zu treffen. (Archivbild) - Bild: Michael Brochstein/ZUMA Wire/dpa
    US-Senator Chris Van Hollen hofft, Kilmar Abrego Garcia persönlich zu treffen. (Archivbild) - Bild: Michael Brochstein/ZUMA Wire/dpa
  • Ábrego GarcĂ­a stammt ursprĂŒnglich aus El Salvador und war laut US-Medien 2012 auf der Flucht vor Bandengewalt in die USA eingereist. (Archivbild) - Bild: Jose Luis Magana/FR159526 AP/dpa
    Ábrego GarcĂ­a stammt ursprĂŒnglich aus El Salvador und war laut US-Medien 2012 auf der Flucht vor Bandengewalt in die USA eingereist. (Archivbild) - Bild: Jose Luis Magana/FR159526 AP/dpa
US-Senator Chris Van Hollen hofft, Kilmar Abrego Garcia persönlich zu treffen. (Archivbild) - Bild: Michael Brochstein/ZUMA Wire/dpa Ábrego GarcĂ­a stammt ursprĂŒnglich aus El Salvador und war laut US-Medien 2012 auf der Flucht vor Bandengewalt in die USA eingereist. (Archivbild) - Bild: Jose Luis Magana/FR159526 AP/dpa

Der US-Senator Chris Van Hollen will sich in El Salvador persönlich fĂŒr die RĂŒckkehr eines Mannes einsetzen, der aus den USA versehentlich in ein berĂŒchtigtes GefĂ€ngnis des mittelamerikanischen Landes abgeschoben wurde. Er wolle sowohl der US-Regierung unter PrĂ€sident Donald Trump als auch der salvadorianischen Regierung klarmachen, dass man weiterhin fĂŒr eine RĂŒckfĂŒhrung von Kilmar Abrego Garcia kĂ€mpfen werde, sagte der Demokrat in einem auf der Plattform X veröffentlichten Video, das ihn am Flughafen zeigt.

Van Hollen kĂŒndigte an, sich vor Ort mit Vertretern der salvadorianischen Regierung treffen zu wollen. Er hoffe zudem, den 29-JĂ€hrigen persönlich sehen zu können – «und zu erfahren, wie sein Zustand ist».

Juristisches Tauziehen geht weiter

Abrego Garcia stammt aus El Salvador und war US-Medien zufolge 2012 auf der Flucht vor Bandengewalt in die Vereinigten Staaten eingereist. Obwohl sein Asylantrag 2019 abgelehnt wurde, erhielt er Schutz vor Abschiebung wegen drohender Verfolgung. Mitte MĂ€rz dieses Jahres wurde er dennoch im Bundesstaat Maryland – den Van Hollen im Senat vertritt – festgenommen und wenig spĂ€ter abgeschoben. 

Die US-Regierung sprach zunĂ€chst von einem «administrativen Fehler», hielt aber an dem Vorwurf fest, Abrego Garcia sei Mitglied der berĂŒchtigten Bande MS-13 – was dieser bestreitet.

Die US-Regierung wurde vom Obersten Gerichtshof angehalten, seine RĂŒckfĂŒhrung zu unterstĂŒtzen, hat bislang jedoch keine Schritte dafĂŒr eingeleitet. Sie interpretiert das Urteil anders. Bei einem Besuch in Washington lehnte auch der salvadorianische PrĂ€sident Nayib Bukele eine RĂŒckfĂŒhrung ab. US-Justizministerin Pam Bondi stellte klar: «Er kommt nicht zurĂŒck in unser Land. PrĂ€sident Bukele hat klargemacht, dass er ihn nicht zurĂŒckschickt. Damit ist das Thema durch.»

Der Fall wird derzeit vor einem Bundesgericht weiterverhandelt. Kritiker wie Van Hollen werfen der Trump-Regierung vor, sich ĂŒber richterliche Anordnungen hinwegzusetzen.

Van Hollen: «Ein kurzer Weg in die Tyrannei»

«Der Oberste Gerichtshof hat einstimmig entschieden, dass er illegal aus dem Land gebracht (...) wurde», sagte der Senator. «Hier geht es um Rechtsstaatlichkeit. Schurken beginnen damit, dass sie sich die SchwÀchsten aussuchen. Aber wenn wir die Rechtsstaatlichkeit in den Vereinigten Staaten abschaffen, ist es ein kurzer Weg in die Tyrannei.»

Die US-Regierung hat damit begonnen, Migranten – insbesondere aus Venezuela –, die sie als kriminell einstuft, in das Mega-GefĂ€ngnis Cecot in El Salvador abzuschieben. DafĂŒr zahlt sie eine Millionensumme an das mittelamerikanische Land. Die RechtmĂ€ĂŸigkeit dieser Transfers ist umstritten. Trump hat zuletzt laut darĂŒber nachgedacht, kĂŒnftig auch US-StaatsbĂŒrger dorthin ĂŒberstellen zu lassen – sofern dies rechtlich zulĂ€ssig ist.

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