Recht: Zwangsweise Umsiedlung von Zivilisten nicht erlaubt
05.02.2025 - 09:38:12Die zwangsweise Umsiedlung der gut zwei Millionen Bewohner des Gazastreifens, wie von US-PrĂ€sident Donald Trump vorgeschlagen, ist mit internationalem Recht nicht vereinbar. Es gibt Ausnahmen - die allerdings in Bezug auf den Gazastreifen kaum zutreffen dĂŒrften.Â
Relevant ist Regel 129 des internationalen Völkergewohnheitsrechts. Vom Deutschen Roten Kreuz gibt es eine Ăbersetzung der in der Rechtsdatenbank des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) hinterlegten englischen Texte, und da heiĂt es wörtlich:
«Die an einem internationalen bewaffneten Konflikt beteiligten Parteien dĂŒrfen die Zivilbevölkerung eines besetzten Gebiets, in ihrer Gesamtheit oder teilweise, nicht verschleppen oder zwangsweise ĂŒberfĂŒhren, sofern dies nicht im Hinblick auf die Sicherheit der betroffenen Zivilpersonen oder aus zwingenden militĂ€rischen GrĂŒnden geboten ist.»
Das Völkergewohnheitsrecht ist nach IKRK-ErlĂ€uterungen genauso wie die vier Genfer Konventionen von 1949 zum Schutz von Verwundeten, Kriegsgefangenen und Zivilisten Teil des Völkerrechts. «Völkergewohnheitsrecht (...) leitet sich aus einer "als Recht anerkannten allgemeinen Praxis" ab. Eine solche Praxis ist in offiziellen Berichten ĂŒber MilitĂ€roperationen zu finden, widerspiegelt sich aber auch in verschiedenen anderen offiziellen Dokumenten, darunter MilitĂ€rhandbĂŒchern, nationalen Gesetzgebungen und Fallrecht.»





