US-Justizministerium, Donald Trump

US-Regierung prüft Kartellrechts-Verstoß von ABC, CBS, CNN, NBC und Fox News nach Trump-Boykott

Veröffentlicht am: 11.10.2026 um 05:34 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Das US-Justizministerium untersucht, ob ABC, CBS, CNN, NBC und Fox News mit einem zeitweisen Boykott gegen das Kartellrecht verstoßen haben. Im Zentrum steht der TV-Pool des Weißen Hauses, dessen Material auch anderen Medien zur Verfügung steht.

Trump schloss den Sender CNN im September von einer seiner Reisen aus. - Bild: Jose Luis Magana/FR159526 AP/dpa
Trump schloss den Sender CNN im September von einer seiner Reisen aus. - Bild: Jose Luis Magana/FR159526 AP/dpa

Das US-Justizministerium prüft einen möglichen Kartellrechtsverstoß von ABC, CBS, CNN, NBC und Fox News nach dem zeitweisen Aussetzen ihrer Berichterstattung über US-Präsident Donald Trump.

Unterlagen zum TV-Pool angefordert

Nach Angaben der „New York Times“ und weiterer Medien, die sich auf eine Ministeriumssprecherin und eigene Quellen berufen, untersucht die Kartellabteilung die Sender des TV-Pools des Weißen Hauses.

Sechs mit den Maßnahmen vertraute Personen berichteten demnach, das Ministerium habe die Medien am Freitag kontaktiert und Unterlagen zum Pool angefordert.

Gemeinsame Berichterstattung

Der TV-Pool organisiert die enge Begleitung von Trumps Terminen und Reisen nach einem Rotationsprinzip. Die beteiligten großen Sender stellen ihr Material grundsätzlich anderen Medien zur Verfügung.

Das Pool-Modell soll die Berichterstattung trotz begrenzter Platz- und Technikressourcen ermöglichen und die Kosten zwischen den Medienhäusern verteilen.

Streit nach Ausschluss von Medien

Der Konflikt mit dem Weißen Haus war im September eskaliert, nachdem CNN, MS NOW und „Politico“ von der Berichterstattung aus dem Regierungssitz ausgeschlossen worden waren. Trump warf den Medien vor, Falschnachrichten zu verbreiten; Kritiker werteten den Ausschluss als Einschüchterungsversuch und Angriff auf die Pressefreiheit.

Die drei Medienhäuser klagten gegen ihre Verbannung. Die übrigen Pool-Sender stellten daraufhin vorübergehend ihre Berichterstattung über Trump ein. Das Weiße Haus reagierte mit dem eigenen Online-Kanal „Trump TV“.

Ministerium verweist auf Kartellgesetz

Eine Sprecherin des Justizministeriums erklärte nach übereinstimmenden Medienberichten, Gruppenboykotte kommerzieller Wettbewerber könnten gegen ein zentrales Kartellgesetz verstoßen.

Emily Covington sagte demnach: „Die Kartellabteilung führt lediglich Ermittlungen durch, um festzustellen, ob diese Nachrichtenorganisationen gegen das Kartellrecht verstoßen haben.“

Ein Pool mit großer Reichweite

Der TV-Pool des Weißen Hauses bündelt die Berichterstattung großer Sender über Termine und Reisen des Präsidenten. Das Modell soll ermöglichen, dass auch kleinere Medien auf Bildmaterial und laufende Fernsehbilder zugreifen können, während die beteiligten Sender die organisatorischen und technischen Kosten teilen.

Ein möglicher kartellrechtlicher Vorwurf würde deshalb nicht die politische Berichterstattung als solche betreffen, sondern die Zusammenarbeit konkurrierender Unternehmen. Entscheidend wäre, ob die gemeinsame zeitweise Einstellung der Pool-Berichterstattung als abgestimmte wirtschaftliche Verhaltensweise bewertet wird oder ob sie als Reaktion auf den Ausschluss von Medien aus dem Weißen Haus unter den Schutz journalistischer und verfassungsrechtlicher Interessen fällt.

Konflikt mit Signalwirkung

Der Vorgang steht im größeren Spannungsfeld zwischen der Regierung und etablierten Medien. Der Ausschluss von CNN, MS NOW und Politico sowie die anschließenden Klagen hatten bereits die Frage verschärft, nach welchen Regeln das Weiße Haus Journalisten Zugang gewährt. Mit dem eigenen Online-Kanal „Trump TV“ verfügt die Regierung zudem über ein Instrument, Informationen unmittelbar an das Publikum zu verbreiten.

Für die Sender kann die Untersuchung erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben, zunächst vor allem durch die angeforderten Unterlagen und mögliche weitere Verfahrensschritte. Für das Publikum ist relevant, ob der Zugang zu Bildern aus dem Präsidentenalltag künftig stärker von regierungseigenen Kanälen abhängt oder ob der Pool als gemeinsames journalistisches Infrastrukturmodell fortbesteht.

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