USA: Militärhinrichtung von Nidal Hasan soll per Livestream gezeigt werden
Veröffentlicht am: 09.10.2026 um 15:16 Uhr | dpa, AD HOC NEWSDie USA wollen am 3. Dezember auf dem Militärstützpunkt Fort Hood in Texas den früheren Militärpsychiater Nidal Hasan durch ein Erschießungskommando hinrichten und die Exekution per Livestream übertragen.
Hegseth bestätigt öffentliche Übertragung
US-Verteidigungsminister Pete Hegseth bestätigte die Übertragung auf der Plattform X. Zuvor hatte er erklärt, dass die von Präsident Donald Trump genehmigte Hinrichtung öffentlich stattfinden solle, damit Menschen die Vollstreckung beobachten könnten.
Hegseth sagte, Soldaten sollten die Hinrichtung mit Gewehren durchführen. Er begründete die öffentliche Darstellung damit, dass die Menschen die schwerwiegenden Folgen solcher Taten verstehen müssten.
Erste Militärhinrichtung seit 65 Jahren
Sollte das Urteil vollstreckt werden, wäre es nach Angaben des Death Penalty Information Center die erste Militärhinrichtung in den USA seit 65 Jahren. Zugleich wäre es die erste Exekution durch ein Erschießungskommando des US-Militärs seit dem Zweiten Weltkrieg.
Hasan hatte im November 2009 auf dem Stützpunkt Fort Hood das Feuer eröffnet. Als Psychiater des US-Heeres tötete er zwölf Soldaten und einen Zivilisten und verletzte 32 weitere Menschen. Ein Militärgericht verurteilte ihn 2013 zum Tod.
Debatte über Todesstrafe verschärft sich
Trump hatte die Hinrichtung erst vor Kurzem genehmigt. Wenige Tage zuvor war im US-Bundesstaat Tennessee ein Hinrichtungsversuch an der wegen Mordes verurteilten Christa Pike gescheitert: Ihr wurden zwei Dosen Pentobarbital verabreicht, sie überlebte jedoch.
Die letzte allgemein öffentliche Hinrichtung in den USA fand 1936 in Kentucky statt. Damals wurde ein Mann vor Tausenden Zuschauern gehängt. Der demokratische Senator Chris Murphy kritisierte die geplante öffentliche Exekution als mittelalterlich und verglich sie mit Hinrichtungen der Terrororganisation Islamischer Staat.
Rechtliche Schritte möglich
Hasan kann sein Todesurteil weiterhin vor Bundesgerichten anfechten. Ein solcher Schritt könnte die für Dezember geplante Hinrichtung auf unbestimmte Zeit verzögern.
Historischer Bruch mit langer Pause
Die geplante Vollstreckung wäre nicht nur wegen des Livestreams außergewöhnlich. Nach den vorliegenden Angaben läge die letzte Hinrichtung eines Angehörigen der US-Armee 65 Jahre zurück; eine Exekution durch ein militärisches Erschießungskommando wurde zuletzt 1945 vorgenommen. Die letzte allgemein öffentliche Hinrichtung in den USA fand 1936 in Kentucky statt.
Der Fall verbindet damit drei Ebenen: die militärische Sonderjustiz, die bundesweite Todesstrafe und die öffentliche Inszenierung staatlicher Gewalt. Hasan wurde 2013 von einem Militärgericht zum Tod verurteilt. Sein Urteil kann jedoch weiterhin vor Bundesgerichten angefochten werden, was den geplanten Termin beeinflussen könnte.
Neue Aufmerksamkeit für die Todesstrafe
Politisch fällt die Ankündigung in eine Phase erhöhter Aufmerksamkeit für Hinrichtungen in den USA. Wenige Tage zuvor war in Tennessee ein Vollstreckungsversuch mit Pentobarbital gescheitert; die Verurteilte überlebte. Der Vorgang hat die Debatte über die Zuverlässigkeit und die Grenzen staatlicher Hinrichtungen erneut verstärkt.
Für die Öffentlichkeit stellt sich zudem die Frage, wie ein Livestream technisch und rechtlich begrenzt werden soll. Besonders relevant sind Zugangskontrollen, der Schutz Minderjähriger und die mögliche Wirkung einer solchen Übertragung auf Opferangehörige, Soldaten und die gesellschaftliche Debatte über Abschreckung.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
Der Spiegel: „Verurteilter Militärpsychiater: Pentagon will Hinrichtung von Attentäter per Livestream übertragen“ (09.10.2026)
Der Bericht bestätige die geplante Übertragung und ordne sie historisch ein. Er hebe hervor, dass die letzte Hinrichtung durch ein Erschießungskommando des US-Militärs 1945 stattgefunden habe und ein Livestream potenziell ein deutlich größeres Publikum erreichen könne.
Der Artikel bestätige den Termin und die angekündigte öffentliche Durchführung. Einen anderen Schwerpunkt setze er mit der Reaktion des UN-Menschenrechtsbüros, das die Live-Übertragung als Verstoß gegen das absolute Folterverbot einordne; konkrete Einzelheiten zur Umsetzung blieben offen.
Beide Berichte stimmten darin überein, dass die geplante Exekution historisch ungewöhnlich sei und öffentlich übertragen werden solle. Der Spiegel betone vor allem die historische Dimension, während der Tagesspiegel zusätzlich die menschenrechtliche Bewertung und die offenen Details der Durchführung hervorhebe.

