USA verhängen Sanktionen gegen Internationalen Strafgerichtshof
Veröffentlicht am: 09.10.2026 um 17:13 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Die US-Regierung hat Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag verhängt und will damit Transaktionen, Ressourcen und die Handlungsfähigkeit des Gerichts einschränken.
Maßnahmen gegen das Gericht
Das teilte das US-Außenministerium mit. Zuvor hatte Washington bereits Sanktionen gegen einzelne Richter und Ankläger des Weltstrafgerichts verhängt.
Die Ankündigung erfolgte nur wenige Stunden nach der Verleihung des Friedensnobelpreises an die südafrikanische Juristin Navanethem Pillay. Sie war von 2003 bis 2008 Richterin am Internationalen Strafgerichtshof.
Pillay warnt vor Druck auf Völkerrecht
Pillay erklärte nach ihrer Auszeichnung, das internationale Völkerrecht gerate zunehmend unter Druck. Die Entwicklung zeige sich besonders deutlich an den Angriffen auf den Internationalen Strafgerichtshof.
Der Friedensnobelpreis wurde Pillay für ihre Bemühungen um die Förderung des Friedens und des Völkerrechts verliehen. Sie war außerdem von 2008 bis 2014 Hohe Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte.
EU will Zusammenarbeit fortsetzen
Die neuen Strafmaßnahmen waren von den USA bereits angedroht worden. US-Präsident Donald Trump hatte im September vor der UN-Generalversammlung die Staaten zum Austritt aus dem Gericht aufgerufen.
Deutschland, die Niederlande und weitere EU-Staaten hatten dem Internationalen Strafgerichtshof daraufhin ihre Unterstützung zugesichert. Die EU-Kommission äußerte sich besorgt und kündigte an, die Zusammenarbeit fortsetzen zu wollen, damit das Gericht effektiv arbeiten könne.
Nach Angaben der Kommission treten die Sanktionen erst mit einer Verzögerung von sechs Monaten in Kraft. Sie setzt deshalb zugleich auf einen Dialog mit der US-Regierung.
Gericht spricht von Angriff auf Rechtsstaatlichkeit
Der Internationale Strafgerichtshof verurteilte die Maßnahmen als Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit und die Grundfesten der internationalen Rechtsordnung. Die US-Regierung versuche damit, den Lauf der Justiz zu behindern, erklärte das Gericht.
Ein Anlass für das Vorgehen ist der Haftbefehl gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu wegen des Verdachts auf Kriegsverbrechen im Gazastreifen. Der Gerichtshof hat 125 Vertragsstaaten und verfolgt seit 2002 Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord.
USA nicht Mitglied des Gerichts
Die USA gehören ebenso wie China, Israel und Russland nicht zu den Vertragsstaaten. US-Außenminister Marco Rubio begründete die Sanktionen damit, dass die Vereinigten Staaten dem Gericht nie beigetreten seien.
Die USA benötigten den Gerichtshof nicht und wollten ihn nicht, sagte Rubio. Demokraten wie Republikaner hätten seit Jahrzehnten abgelehnt, dass das Weltstrafgericht amerikanische Staatsbürger, Militärangehörige oder politische Führungsfiguren verfolgen könne.
Konflikt um Zuständigkeit und Völkerrecht
Die US-Sanktionen treffen ein Gericht, das seit 2002 für die Verfolgung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zuständig ist. Der Internationale Strafgerichtshof kann grundsätzlich nur handeln, wenn die mutmaßlichen Taten auf dem Gebiet eines Vertragsstaats begangen wurden, der Beschuldigte aus einem Vertragsstaat stammt oder der UN-Sicherheitsrat ein Verfahren überweist. Die USA gehören dem Römischen Statut nicht an.
Washington weist die Zuständigkeit für amerikanische Staatsbürger und politische Führungsfiguren zurück. Der Konflikt verschärfte sich durch den Haftbefehl gegen Benjamin Netanjahu wegen des Verdachts auf Kriegsverbrechen im Gazastreifen. Für Vertragsstaaten wie Deutschland entsteht dadurch ein außenpolitisches Spannungsfeld: Sie unterstützen die Institution grundsätzlich, müssen zugleich aber ihre Beziehungen zu den USA berücksichtigen.
Folgen für das Gericht
Die angekündigten Maßnahmen zielen nach Angaben des US-Außenministeriums nicht nur auf einzelne Personen, sondern auf Transaktionen und Ressourcen des gesamten Gerichts. Weil die Sanktionen erst nach einer sechsmonatigen Frist wirksam werden sollen, bleibt Zeit für Gespräche und mögliche Gegenmaßnahmen. Praktisch könnten Finanzgeschäfte, Dienstleister und internationale Kooperationen erschwert werden.
Für Betroffene internationaler Konflikte steht damit mehr auf dem Spiel als ein bilateraler Streit. Die Wirkung des Gerichtshofs hängt wesentlich davon ab, ob Vertragsstaaten Haftbefehle unterstützen, Beweise sichern und Beschuldigte überstellen. Der Vorgang fällt zudem mit der Ehrung einer Juristin zusammen, deren Arbeit für die strafrechtliche Verfolgung schwerster Völkerrechtsverbrechen ausgezeichnet wurde. Dadurch erhält die Auseinandersetzung eine zusätzliche symbolische Bedeutung.

