US-Sanktionen, Internationaler Strafgerichtshof

USA verhängen Sanktionen gegen Internationalen Strafgerichtshof

Veröffentlicht am: 09.10.2026 um 18:31 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Die USA verhängen weitreichende Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof und wollen dessen Vermögen in den Vereinigten Staaten sperren. Deutschland und weitere Vertragsstaaten weisen die Maßnahmen zurück – die Ankündigung folgt wenige Stunden nach der Verleihung des Friedensnobelpreises an die frühere IStGH-Richterin Navanethem Pillay.

Erst gab es Sanktionen gegen einzelne Richter und Ankläger, nun ist das ganze Gericht von US-Strafmaßnahmen betroffen. (Archivbild) - Bild: Peter Dejong/AP/dpa
Erst gab es Sanktionen gegen einzelne Richter und Ankläger, nun ist das ganze Gericht von US-Strafmaßnahmen betroffen. (Archivbild) - Bild: Peter Dejong/AP/dpa

Die US-Regierung verhängt Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) und will Transaktionen mit dem Gericht untersagen, seine Ressourcen abschneiden und seine Handlungsfähigkeit einschränken.

Sanktionen sollen nach 180 Tagen greifen

Nach Angaben des US-Außenministeriums werden alle Vermögenswerte des Weltstrafgerichts in den USA gesperrt und müssen dem US-Finanzministerium gemeldet werden. US-Bürgern sollen sämtliche Transaktionen mit dem Gericht verboten werden.

Die Maßnahmen sollen allerdings erst nach 180 Tagen in Kraft treten. Bis dahin könnten die USA substanzielle Fortschritte bei diplomatischen und rechtlichen Lösungen anerkennen, die grundlegende Einwände gegen den IStGH ausräumen.

Deutschland weist Strafmaßnahmen zurück

Die Ankündigung erfolgte wenige Stunden nach der Verleihung des Friedensnobelpreises an die südafrikanische Juristin Navanethem Pillay. Sie war von 2003 bis 2008 Richterin am Internationalen Strafgerichtshof. Pillay erklärte, internationales Völkerrecht gerate zunehmend unter Druck; besonders deutlich zeige sich dies an den Angriffen auf den IStGH.

Neun Vertragsstaaten, darunter Deutschland, sicherten dem Gericht ihre anhaltende Unterstützung zu. Sie wiesen die Sanktionen zurück und erklärten, die Funktionsfähigkeit des IStGH garantieren zu wollen. Neben Deutschland unterzeichneten Kanada, Dänemark, Frankreich, Italien, Japan, die Niederlande und Großbritannien die Erklärung.

EU setzt auf Zusammenarbeit und Dialog

Die EU-Kommission reagierte besorgt und kündigte an, weiter mit dem Gericht zusammenzuarbeiten. Zugleich hoffe sie auf einen Dialog bis zum Inkrafttreten der Sanktionen.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig bezeichnete die Maßnahmen als finsteren Tag für das internationale Recht und die regelbasierte Weltordnung. Der IStGH sei ein Friedensprojekt, denn Frieden entstehe durch Gerechtigkeit, sagte die SPD-Politikerin.

USA begründen Vorgehen mit fehlender Mitgliedschaft

Der IStGH verurteilte die Sanktionen als Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit und die Grundlagen der internationalen Rechtsordnung. Die USA hätten zuvor bereits Maßnahmen gegen 13 Richter und Ankläger verhängt und versuchten damit, den Lauf der Justiz zu behindern.

Ein Anlass für das Vorgehen ist der Haftbefehl gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu wegen des Verdachts auf Kriegsverbrechen im Gazastreifen. Der IStGH hat 125 Vertragsstaaten und verfolgt seit 2002 Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord.

Rubio: USA brauchen das Gericht nicht

US-Außenminister Marco Rubio verwies darauf, dass die Vereinigten Staaten dem Gericht nie beigetreten seien. Die USA bräuchten den IStGH nicht und wollten ihn nicht, sagte Rubio. Demokraten wie Republikaner hätten seit Jahrzehnten abgelehnt, dass das Gericht US-Bürger, Militärangehörige oder politische Führer verfolgen könne.

Ein Signal für das Völkerstrafrecht

Die Sanktionen treffen den IStGH in einer Phase, in der internationale Strafjustiz besonders politisch umkämpft ist. Das Gericht soll seit 2002 schwerste Verbrechen verfolgen und arbeitet dabei mit 125 Vertragsstaaten zusammen. Die USA gehören ebenso wenig dazu wie China, Israel und Russland.

Praktisch zielen die Maßnahmen auf Finanzströme, Vermögenswerte und Kontakte in den USA. Dass die Sanktionen erst nach 180 Tagen wirksam werden sollen, schafft ein begrenztes Zeitfenster für diplomatische Gespräche. Zugleich erhöht die Ankündigung den Druck auf Staaten, Unternehmen und Einzelpersonen, ihre Zusammenarbeit mit dem Gericht rechtlich und politisch abzusichern.

Folgen für Deutschland und Europa

Deutschland und sieben weitere Vertragsstaaten haben dem IStGH Unterstützung zugesichert. Für die EU steht damit nicht nur die Arbeitsfähigkeit eines Gerichts, sondern auch die Frage im Raum, wie verbindlich internationale Rechtsnormen gegenüber mächtigen Nichtmitgliedern verteidigt werden können.

Der Haftbefehl gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu wegen des Verdachts auf Kriegsverbrechen im Gazastreifen ist ein zentraler Auslöser des US-Vorgehens. Die zeitliche Nähe zur Auszeichnung der früheren IStGH-Richterin Navanethem Pillay verleiht dem Konflikt zusätzliche Symbolkraft: Während das Nobelkomitee ihren Einsatz für Völkerrecht und die Verfolgung schwerster Verbrechen würdigt, kündigt Washington Maßnahmen gegen die Institution an, an der Pillay früher tätig war.

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