WireCard, Ausbruch

WireCard: Ausbruch!

Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der aussichtsreichen technischen Verfassung wurde die Aktie von WireCard bereits gestern beim Stande von 10,05 EUR ins Musterdepot des Chart-Signal.de Börsenbriefs aufgenommen. Heute notiert sie mit einem Plus von knapp 9% an Platz 2 der Topperformer-Liste im TecDax. Tageschart RĂŒckblick: Der Kurs von WireCard befindet sich innerhalb eines intakten AufwĂ€rtstrends. In den letzten Monaten bildete sich jedoch eine untergeordnete Korrekturformation, die durch die eingezeichnete AbwĂ€rtstrendlinie nach oben hin begrenzt wurde. Diese wurde zusammen mit dem horizontalen Widerstand bei 10,00 EUR am gestrigen Mittwoch erfolgreich nach oben durchbrochen. Interpretation: Infolge des Bruchs der Oberkante der Konsolidierungsformation hat die Aktie zu einer weiteren AufwĂ€rtswelle angesetzt. Das kurzfristige Kursziel von rund 11 EUR wurde am Donnerstag bereits fast erreicht. Im Idealfall wĂŒrde hier nun eine mehrtĂ€gige Korrektur starten, bevor die Aktie die nĂ€chste HĂŒrde von rund 11 EUR nimmt. Ein sofortiger Bruch dieses Widerstands könnte hingegen zu einer raschen Übertreibung fĂŒhren, was letztendlich das mittelfristige AufwĂ€rtspotenzial schmĂ€lern könnte. Quelle: www.chart-signal.de Rechtlicher Hinweis: Diese Analyse ist keine Beratung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetz und die enthaltenen Information stellen keine Aufforderung zu Wertpapiertransaktionen dar. Sie entsprechen lediglich der persönlichen EinschĂ€tzung des Verfassers, wofĂŒr er keine Haftung ĂŒbernimmt. Der Autor ĂŒbernimmt keinerlei GewĂ€hr fĂŒr die AktualitĂ€t, Korrektheit, VollstĂ€ndigkeit oder QualitĂ€t der bereitgestellten Informationen. HaftungsansprĂŒche gegen den Autor, welche sich auf SchĂ€den materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollstĂ€ndiger Informationen verursacht wurden, sind grundsĂ€tzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsĂ€tzliches oder grob fahrlĂ€ssiges Verschulden vorliegt.
@ ad-hoc-news.de | 11.10.07 20:18 Uhr