PrĂŒfung, Rentenunterlagen

PrĂŒfung der Rentenunterlagen

In allgemeinen Informationen in Presse, Funk, Fernsehen und Internet wird immer wieder darauf hingewiesen, dass es wichtig ist, die eigenen Rentenunterlagen auf VollstĂ€ndigkeit und Richtigkeit zu prĂŒfen. Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten im "Alter" als hauptsĂ€chliche finanzielle Einnahmequelle die gesetzliche Rente. Daneben gibt es noch Einnahmen aus der betrieblichen Altersversorgung oder aus anderen Versorgungssystemen. Die gesetzliche Rente und deren Berechnung unterliegt einem komplizierten Regelwerk, welches fĂŒr den betroffenen BĂŒrger schwer zu durchschauen ist. Gerade die  neuen GesetzesĂ€nderungen zum 01.07.2014 - EinfĂŒhrung der abschlagsfreien Altersrente mit 63, MĂŒtterrente und Änderung in der Erwerbsminderungsrente- haben es nicht leichter gemacht. Die gesetzliche Rente speist sich neben den klassischen Pflichtbeitragszeiten, aus Beitragszeiten wegen Ableistung Wehrdienst, Fach-und Hochschulzeiten, Berufsausbildungszeiten, Zeiten des nicht pflichtversicherten Minijobs, Kindererziehungszeiten, Zeiten des Bezugs von Sozialleistungen, rentenrechtlichen Zeiten von Zusatz-oder Sonderversorgungssystemen aus der ehemaligen DDR oder auch schon vorgezogenen Rentenbezugszeiten wegen Erwerbsminderung oder BerufsunfĂ€higkeit. Diese Zeiten unterliegen einer jeweils rechtlich anderen Bewertung. Aus den Bewertungen ergeben sich die sogenannten Entgeltpunkte. Diese Entgeltpunkte werden dann mit dem jeweiligen Rentenwertfaktor multipliziert und ergeben dann die monatliche Bruttorente. Die sachliche und rechtlich richtige Erfassung der Entgeltpunkte ist die Aufgabe der Deutschen Rentenversicherung und deren Regionalversicherungen. Bei ĂŒber 20 Millionen "Bestandsrentner" und insgesamt fast 50 Millionen Rentenkonten ist eine große Fehlerquote in den RentenauskĂŒnften und Bescheiden vorhanden. Oftmals gehen diese Fehler zu Lasten der Betroffenen, dass heißt, sie bekommen zu wenig Rente.  Da die gesetzliche Rente fĂŒr die meisten Arbeitnehmer in Deutschland der Hauptanteil der Einnahmequelle ist, sollte deshalb zu mindestens kurz vor Renteneintritt eine ÜberprĂŒfung der Rentenunterlagen erfolgen. Dies kann durch die VersichertenĂ€ltesten der Deutschen Rentenversicherung  oder durch unabhĂ€ngige gerichtlich zugelassene Rentenberater erfolgen. In der Praxis ist zu erleben, dass Rentnerinnen und Rentner durch gut gemeinte RatschlĂ€ge von Freunden oder Informationen aus der Tagespresse AntrĂ€ge bei der Deutschen Rentenversicherung stellen und dann feststellen mĂŒssen, dass die Rente gekĂŒrzt wird. Was ist passiert, durch RechtsĂ€nderungen oder das Nichtvorliegen von ehemals festgestellten rentenrechtlichen Zeiten oder Bewertungen Ă€ndert die Deutsche Rentenversicherung meist fĂŒr die Zukunft die Rentenbescheide und nehmen die Betroffenen fĂŒr viele Jahre von den jĂ€hrlichen Rentenerhöhungen aus, was faktisch einer Rentenminderung gleichkommt. Auch hier ist nur zu raten, wenn solche Änderungen oder PrĂŒfungen gewĂŒnscht sind, sich vorher den unabhĂ€ngigen Rat einzuholen. Zu diesem Thema hat der Autor auch unter www.rentenbescheid24.de oder www.anwaltsofort-halle.de BeitrĂ€ge veröffentlicht.
@ ad-hoc-news.de | 17.03.15 08:03 Uhr