Die Versicherung zahlt nicht
Nun hatte ich zwischenzeitlich der Gothaer Versicherung den genauen Hergang des Schadenfalls geschildert und den geschädigten gemeldet. Der Schlüssel brach ab, als ich etwas aus dem Auto holen wollte.
Die Antwort der Versicherung: leider wird nicht gezahlt.
Als Grund wird § 7.6 der Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen genannt, die ich doch sogleich mal nachgeschlagen habe:
Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden,
wenn der Versicherungsnehmer diese Sachen gemietet, geleast, gepachtet, geliehen, durch
verbotene Eigenmacht erlangt hat oder sie Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.
Wohlgemerkt hatte ich mir nur kurz den SchlĂĽssel geliehen, um etwas aus dem Auto zu holen, nicht den Wagen. Geliehene Dinge sind laut Gothaer nicht versichert.
HeiĂźt das nun, dass die Versicherung auch nicht zahlt, wenn ich versehntlich bei Freunden ein Glas Rotwein ĂĽber den teuren Teppich kippe, da ich mir das Glas von denen aus der KĂĽche ja ausgeliehen habe?
@ ad-hoc-news.de
| 16.09.13 16:07 Uhr
Als Grund wird § 7.6 der Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen genannt, die ich doch sogleich mal nachgeschlagen habe:
Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden,
wenn der Versicherungsnehmer diese Sachen gemietet, geleast, gepachtet, geliehen, durch
verbotene Eigenmacht erlangt hat oder sie Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.
Wohlgemerkt hatte ich mir nur kurz den SchlĂĽssel geliehen, um etwas aus dem Auto zu holen, nicht den Wagen. Geliehene Dinge sind laut Gothaer nicht versichert.
HeiĂźt das nun, dass die Versicherung auch nicht zahlt, wenn ich versehntlich bei Freunden ein Glas Rotwein ĂĽber den teuren Teppich kippe, da ich mir das Glas von denen aus der KĂĽche ja ausgeliehen habe? 