BayWa AG, DE0005194062

BayWa AG: Anzeige eines Restrukturierungsvorhabens gemĂ€ĂŸ StaRUG fĂŒr rechtssichere Umsetzung des Finanzierungskonzeptes

31.01.2025 - 09:57:42 | dgap.de

BayWa AG / DE0005194062

EQS-Ad-hoc: BayWa AG / Schlagwort(e): Unternehmensrestrukturierung/Finanzierung


31.01.2025 / 09:57 CET/CEST
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BayWa AG: Anzeige eines Restrukturierungsvorhabens gemĂ€ĂŸ StaRUG fĂŒr rechtssichere Umsetzung des Finanzierungskonzeptes MĂŒnchen, 31. Januar 2025 – Die BayWa AG hat heute entschieden, beim zustĂ€ndigen Amtsgericht MĂŒnchen – Restrukturierungsgericht – ein Restrukturierungsvorhaben nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz („StaRUG“) anzuzeigen. Die Gesellschaft plant zeitnah einen Restrukturierungsplan beim Restrukturierungsgericht einzureichen, einen Erörterungs- und Abstimmungstermin zu beantragen und, soweit notwendig, weitere Verfahrenshilfen des StaRUG in Anspruch zu nehmen. Von dem Vorhaben sind Lieferanten, Kunden, Mitarbeitende und auch Tochterunternehmen der BayWa AG nicht betroffen. BayWa AG hat sich mit den wesentlichen Finanzierungspartnern auf ein detailliertes Finanzierungskonzept und den Inhalt einer langfristigen Sanierungsvereinbarung bis 2027 nebst Zusatzvereinbarungen geeinigt. Das Finanzierungskonzept und der Inhalt der langfristigen Sanierungsvereinbarung werden von nahezu sĂ€mtlichen FinanzglĂ€ubigern unterstĂŒtzt. Einige wenige FinanzglĂ€ubiger haben bisher nicht zugestimmt, so dass die Gesellschaft derzeit nicht mehr davon ausgeht, diese EinzelglĂ€ubiger zu einer freiwilligen Zustimmung zu bewegen. Das StaRUG-Verfahren ermöglicht es, das Finanzierungskonzept und den Inhalt der langfristigen Sanierungsvereinbarung auch ohne Zustimmung dieser EinzelglĂ€ubiger umzusetzen und diese in eine Gesamtlösung mit sĂ€mtlichen FinanzglĂ€ubigern einzubinden. Zudem stĂ€rkt das StaRUG-Verfahren die FortfĂŒhrungsprognose des Unternehmens. Die erreichte Einigung mit nahezu sĂ€mtlichen Finanzierungspartnern und den GroßaktionĂ€ren der Gesellschaft sichert die notwendigen Mehrheiten in dem StaRUG-Verfahren, so dass das Finanzierungskonzept und die Sanierungsvereinbarung zuverlĂ€ssig und zĂŒgig umgesetzt werden können. Der rechtsverbindliche Abschluss und das Wirksamwerden der Sanierungsvereinbarung sowie der Abschluss und das Wirksamwerden von weiteren FinanzierungsvertrĂ€gen fĂŒr die Neuordnung der Finanzierung bis Ende 2027 erfolgen nach erfolgreichem Abschluss des StaRUG-Verfahrens und werden weiterhin bis spĂ€testens Ende April 2025 erwartet. Die Finanzierung des StaRUG-Verfahrens ist sichergestellt. Die als Teil des Finanzierungskonzepts geplante Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht der AktionĂ€re in einem Volumen von rund EUR 150 Mio. soll zur Vereinfachung und Beschleunigung des Prozesses im Rahmen des StaRUG-Verfahrens beschlossen werden. Eine Kapitalherabsetzung und sonstige gesellschaftsrechtliche Maßnahmen sind nicht geplant. Durch das geplante StaRUG-Verfahren wird nicht in das operative GeschĂ€ft der BayWa-Gruppe eingegriffen. Allein die BayWa AG wird die Einleitung eines StaRUG-Verfahrens anzeigen, nicht hingegen ihre Tochter- oder andere Gruppengesellschaften. Infolge der DurchfĂŒhrung eines StaRUG-Verfahrens wird sich die Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2024 (bisher vorgesehen fĂŒr den 27. MĂ€rz 2025) voraussichtlich verzögern. Der neue Veröffentlichungstermin des Jahres- und Konzernabschlusses wird rechtzeitig bekannt gegeben. AbhĂ€ngig vom neuen Veröffentlichungstermin kann auch eine Verschiebung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft (bisher vorgesehen fĂŒr den 27. Mai 2025) erforderlich werden.  


Kontakt:
Josko Radeljic, BayWa AG,
Head of Investor Relations,
Tel. +49 (0)89/9222-3887,
E-Mail: josko.radeljic@baywa.de

Dr. Frank Herkenhoff, BayWa AG,
Head of Corporate Communications,
Tel. +49 (0)89/9222-3680,
E-Mail: frank.herkenhoff@baywa.de


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Unternehmen: BayWa AG
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Deutschland
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E-Mail: presse@baywa.de
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WKN: 519406, 519400,
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