Meyer Burger Technology AG, CH0108503795

SIX genehmigt Meyer Burger weitere FristverlÀngerung zur Veröffentlichung des GeschÀftsberichts bis Ende August 2025

13.08.2025 - 06:45:07

Meyer Burger Technology AG / CH0108503795

Meyer Burger Technology AG / Schlagwort(e): Jahresergebnis


13.08.2025 / 06:45 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemÀss Art. 53 KR
FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Ad-hoc Mitteilung gemĂ€ss Art. 53 KR Thun, 13. August 2025 Die Meyer Burger Technology AG gibt den Entscheid der SIX Exchange Regulation AG bekannt, die Frist zur Veröffentlichung des GeschĂ€ftsberichts 2024 bis Ende August 2025 zu verlĂ€ngern. Ein vorangegangener Entscheid hatte die Frist bis Ende Juli 2025 gesetzt. Meyer Burger verhandelt aktuell weiter ĂŒber eine Restrukturierung sowie ĂŒber TeilverkĂ€ufe durch verschiedene Gruppengesellschaften und ist mit verschiedenen Parteien im GesprĂ€ch. Die Verhandlungen können sich bis zu ihrem Abschluss erheblich auf den GeschĂ€ftsbericht 2024 auswirken, da sie die darin enthaltenen Bewertungen und Finanzkennzahlen sehr stark beeinflussen werden. Die potenziellen EinflĂŒsse dieser Verhandlungen wie auch solcher TeilverkĂ€ufe auf die LiquiditĂ€tslage und den Jahresabschluss fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2024 und auf die darin enthaltenen Bewertungen sowie auf bestimmte Finanzkennzahlen von Meyer Burger sind sehr erheblich. Der sich daraus ergebende Anpassungsbedarf und die bisher fehlenden Zusagen hinsichtlich der Deckung der FinanzierungslĂŒcke haben dazu gefĂŒhrt, dass eine Fertigstellung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses bis zum Vorliegen der entsprechenden Verhandlungsergebnisse nicht möglich ist.  Der Handel mit Meyer Burger-Aktien bleibt ausgesetzt. Wie von SIX Exchange Regulation verlangt, druckt Meyer Burger den folgenden Auszug aus dem Entscheid ab: I. Die temporĂ€re Befreiung der Publikation des GeschĂ€ftsberichts 2024 sowie die Einreichung dieses Berichts bei SIX Exchange Regulation AG bis spĂ€testens Sonntag, 31. August 2025 wird unter folgendem Vorbehalt (lit. a) und unter folgenden Bedingungen (lit. b) genehmigt:  a. SIX Exchange Regulation AG hat den Handel mit Effekten von Meyer Burger Technology AG i.S.v. Art. 57 KR am 2. Juni 2025 vorĂŒbergehend eingestellt, bis diese ihren GeschĂ€ftsbericht 2024 nach den Vorschriften zur Ad hoc-PublizitĂ€t (Art. 53 Kotierungsreglement i.V.m. Richtlinie betr. Ad hoc-PublizitĂ€t) veröffentlicht und bei SIX Exchange Regulation AG einreicht.  b. Meyer Burger Technology AG hat betreffend den vorliegenden Entscheid bis spĂ€testens am Mittwoch, 13. August 2025, 7.30 Uhr, eine Medienmitteilung gemĂ€ss den Vorschriften zur Ad hoc-PublizitĂ€t zu veröffentlichen. Diese Medienmitteilung hat: - den vollstĂ€ndigen Wortlaut von Ziff. I des vorliegenden Entscheides an prominenter Stelle zu enthalten; - die GrĂŒnde fĂŒr die Verschiebung der Publikation und Einreichung des GeschĂ€ftsberichts 2024 zu erwĂ€hnen. Medienkontakt Meyer Burger Technology AG
Anne Schneider
Head Corporate Communications M. +49 174 349 17 90  [email protected]


Ende der Adhoc-Mitteilung
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Meyer Burger Technology AG
Schorenstrasse 39
3645 Gwatt
Schweiz
Telefon: +41 033 221 28 00
E-Mail: [email protected]
Internet: www.meyerburger.com
ISIN: CH0108503795
Valorennummer: A0YJZX
Börsen: SIX Swiss Exchange
EQS News ID: 2183116

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2183116  13.08.2025 CET/CEST
@ dgap.de | CH0108503795 MEYER BURGER TECHNOLOGY AG