GlÀubigergruppe reagiert auf falsche Aussagen der GZO
08.10.2024 - 20:57:08| Dynamics Group AG / Schlagwort(e): Anleihe 08.10.2024 / 20:57 CET/CEST Medienmitteilung  Wetzikon, 8. Oktober 2024 - Am 8. Oktober 2024 hat die GZO AG ("GZO" oder "die Gesellschaft") eine Stellungnahme zu den VorschlĂ€gen veröffentlicht, die die GZO-GlĂ€ubigergruppe unter der Leitung der Clearway Capital GmbH ("Clearway") den AnleiheglĂ€ubigern der 1.87% 2024 Anleihe der GZO AG (ISIN CH0240109618) an der kommenden Versammlung am 25. Oktober 2024 unterbreitet. Die Stellungnahme enthĂ€lt zahlreiche sachliche Ungenauigkeiten, die bereits in den öffentlichen Verlautbarungen, PrĂ€sentationen und auf der Website der GZO-GlĂ€ubigergruppe, insbesondere im Fragen-Bereich, welcher hier https://gzo-bondholder.ch/fragen/ abrufbar ist, richtiggestellt wurden. Dessen ungeachtet weist die GlĂ€ubigergruppe erneut auf Folgendes hin: Die VorschlĂ€ge der GlĂ€ubigergruppe stellen sicher, dass alle GlĂ€ubiger gleich behandelt werden. Die VorschlĂ€ge wurden so formuliert, dass die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen fĂŒr ihre Umsetzung durch GZO gegeben sind. Jede gegenteilige Behauptung ist unzutreffend. Insbesondere sollen die VerlĂ€ngerung der Laufzeit, der höhere Zinssatz und die verbesserte Sicherheit auch fĂŒr andere ungesicherte GlĂ€ubiger gelten. GZO hat bisher nicht dargelegt, warum die VorschlĂ€ge zu einer Ungleichbehandlung der GlĂ€ubiger fĂŒhren wĂŒrden.  GZO wird das Ergebnis der AnleiheglĂ€ubigerversammlung nicht einfach ignorieren können. Entgegen der Behauptung der GZO sind die Bedingungen fĂŒr eine VerlĂ€ngerung der vorlĂ€ufigen Nachlassstundung in eine endgĂŒltige Nachlassstundung nicht erfĂŒllt, wenn die GZO solvent ist. Wenn die AnleiheglĂ€ubiger der VerlĂ€ngerung zustimmen, halten wir es fĂŒr unwahrscheinlich, dass der Richter der GZO den Eintritt in eine endgĂŒltige Nachlasstundung gestattet. Die Gesellschaft kann die Bedingungen ablehnen und in Konkurs gehen, was aber die persönliche Haftung des Verwaltungsrats aktualisiert.  Die GlĂ€ubigergruppe hĂ€lt an ihrer Bewertung fest. Die von Clearway publizierte Bewertung wurde mit Hilfe fĂŒhrender Branchenexperten durchgefĂŒhrt und berĂŒcksichtigt die Besonderheiten der Situation, einschliesslich der Zonenordnung und möglicher alternativer Nutzungsmöglichkeiten fĂŒr die GrundstĂŒcke. Das Unternehmen hat die Bewertung von Clearway bisher ohne BegrĂŒndung abgelehnt, obwohl es die AbschlĂŒsse erst im Juni 2024 genehmigt hat, in denen die Buchwerte dieser Vermögenswerte weit ĂŒber den SchĂ€tzungen von Clearway liegen. Der Verwaltungsrat der GZO hat die Bewertungen der GZO-GlĂ€ubigergruppe zurĂŒckgewiesen, hat aber bislang keine eigene Bewertung vorgelegt. Es bleibt also nach wie vor unklar, warum GZO der Meinung ist, dass die GlĂ€ubiger einen Abschlag akzeptieren sollen, ohne dass sie Angaben zu den Vermögenswerten der Gesellschaft und Belege fĂŒr die zur Verwertung dieser Vermögenswerte geleistete Arbeit vorgelegt erhalten. Die GZO-GlĂ€ubigergruppe ist der festen Ăberzeugung, dass die Nachlassstundung nicht das richtige Verfahren fĂŒr die GZO ist und dass diese vielmehr versuchen muss, ihre umfangreichen Vermögenswerte zu verwerten, anstatt ihre Expansionsbestrebungen auf Kosten der GlĂ€ubiger weiter zu verfolgen. GZO berĂŒcksichtigt auch nicht, dass zwei Drittel der GlĂ€ubiger einem vorgeschlagenen Nachlassvertrag zustimmen mĂŒssen: das ist höchst unwahrscheinlich, weil es mehrere Möglichkeiten gibt, die vollstĂ€ndige RĂŒckzahlung an alle GlĂ€ubiger sicherzustellen. Wir bitten alle AnleiheglĂ€ubiger deshalb nochmals eindringlich, die VorschlĂ€ge der GlĂ€ubigergruppe an der bevorstehenden Versammlung zu unterstĂŒtzen.  FĂŒr RĂŒckfragen: GZO Creditor Group c/o Dynamics Group, Andreas Durisch 079 358 87 32 contact@gzo-bondholder.ch www.gzo-bondholder.ch  Ende der Medienmitteilungen |

