Andritz AG, AT0000730007

EQS-CMS: Andritz AG: Sonstige Emittenten- / Unternehmensinformationen

26.05.2025 - 18:19:04

Andritz AG / AT0000730007

EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Andritz AG / Veröffentlichung gem. § 119 Abs. 9 BörseG
Andritz AG: Sonstige Emittenten-/Unternehmensinformationen

26.05.2025 / 18:19 CET/CEST
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Veröffentlichung gemĂ€ĂŸ § 119 Abs 9 BörseG 2018   Bericht des Vorstands der ANDRITZ AG ĂŒber die beabsichtigte VerĂ€ußerung von eigenen Aktien   Der Vorstand der ANDRITZ AG (die „Gesellschaft“) erstattet gemĂ€ĂŸ (analog) § 153 Abs 4 iVm 159 Abs 2 Z 3 AktG an die AktionĂ€re der Gesellschaft den nachfolgenden Bericht ĂŒber die beabsichtigte Verwendung von eigenen Aktien der Gesellschaft zur Lieferung der Aktien an Mitarbeiter der Gesellschaft und ihres verbundenen Unternehmens ANDRITZ HYDRO GmbH: ErmĂ€chtigung durch die Hauptversammlung: Der Vorstand wurde mit Hauptversammlungsbeschluss vom 29. MĂ€rz 2023 gem § 65 Abs 1 Z 8 AktG fĂŒr die Dauer von 30 Monaten ab dem 1. Oktober 2023 ermĂ€chtigt, eigene Aktien der Gesellschaft im gesetzlich jeweils höchst zulĂ€ssigen Ausmaß zu erwerben und, ohne dass die Hauptversammlung vorher nochmals befasst werden muss, gegebenenfalls diese Aktien der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen. Der Handel mit eigenen Aktien als Erwerbszweck wurde ausdrĂŒcklich ausgeschlossen. Die ErmĂ€chtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren TeilbetrĂ€gen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, mit ihr verbundene Unternehmen oder fĂŒr deren Rechnung durch Dritte ausgeĂŒbt werden. Der Vorstand wurde weiters fĂŒr die Dauer von fĂŒnf Jahren ab Beschlussfassung ermĂ€chtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die erworbenen eigenen Aktien auch auf eine andere Art als ĂŒber die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu jedem gesetzlich zulĂ€ssigen Zweck zu verĂ€ußern oder zu verwenden und hierbei auch das quotenmĂ€ĂŸige Kaufrecht der AktionĂ€re auszuschließen (Ausschluss des Bezugsrechts). Die ErmĂ€chtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren TeilbetrĂ€gen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke ausgeĂŒbt werden. Analog § 153 Abs 4 iVm 159 Abs 2 Z 3 AktG ist ein gesonderter Bericht ĂŒber die beabsichtigte VerĂ€ußerung eigener Aktien zu veröffentlichen, wenn eigene Aktien zur Bedienung von Aktienoptionen oder als direkte Aktienzuwendung bzw -vergĂŒtung im Rahmen von Beteiligungsprogrammen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte, Vorstandsmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder einer Aktiengesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens verwendet werden, wobei die Aufsichtsratszustimmung frĂŒhestens zwei Wochen nach Veröffentlichung eingeholt werden darf. Dieser Veröffentlichungspflicht wird mit gegenstĂ€ndlichem Bericht entsprochen. Zum Ausschluss des Wiederkaufsrechts der AktionĂ€re: Die Möglichkeit der Verwendung eigener Aktien auf andere Weise als ĂŒber die Börse oder ein öffentliches Angebot zum Zweck der Bedienung der Lieferverpflichtung an die Mitarbeiter der Gesellschaft und ihres verbundenen Unternehmens ANDRITZ HYDRO GmbH wĂ€re im Fall der DurchfĂŒhrung im Interesse der Gesellschaft und verhĂ€ltnismĂ€ĂŸig, da mit dieser Zuteilung die Leistung der bezugsberechtigten Mitarbeiter und FĂŒhrungskrĂ€fte anerkannt werden soll. Zudem trĂ€gt sie dazu bei, einen Beitrag zur Verbreiterung der AktionĂ€rsstruktur, Erhöhung des Streubesitzanteils und damit zur Aufrechterhaltung der UnabhĂ€ngigkeit der Gesellschaft zu leisten. Weiters soll damit die Bindung der Mitarbeiter und FĂŒhrungskrĂ€fte an ihren Arbeitgeber gestĂ€rkt werden. GemĂ€ĂŸ § 65 1b letzter Satz AktG ist die VerĂ€ußerung eigener Aktien an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und/oder Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens zur Bedienung von Aktienoptionen von Gesetzes wegen gerechtfertigt. Durch die Verwendung eigener Aktien unter Ausschluss der Möglichkeit der AktionĂ€re, diese Aktien erwerben zu können, kommt es auch nicht zur "typischen" VerwĂ€sserung der AktionĂ€re. ZunĂ€chst "erhöhte" sich nĂ€mlich der Anteil der AltaktionĂ€re bzw die Stimmkraft aus den eigenen Aktien der AltaktionĂ€re nur dadurch, dass die Gesellschaft auf Basis entsprechender ErmĂ€chtigungen der Hauptversammlung die eigenen Aktien zurĂŒckerworben hat und die Rechte aus diesen Aktien daher ruhen, solange sie von der Gesellschaft als eigene Aktien gehalten werden. Eine Reduktion in der SphĂ€re des einzelnen AltaktionĂ€rs tritt erst dadurch ein, dass die Gesellschaft die erworbenen eigenen Aktien unter Ausschluss der Kaufmöglichkeit der AktionĂ€re wieder verwendet. Nach der Verwendung der eigenen Aktien haben die AktionĂ€re wieder jenen Status, den sie bereits vor dem Erwerb der betroffenen eigenen Aktien durch die Gesellschaft hatten. Ein vermögensrechtlicher Nachteil entsteht den AktionĂ€ren durch den geringen Umfang nicht in nennenswertem Umfang: Gegenstand der beabsichtigten Lieferung sind lediglich bis zu 56.008 Aktien der Gesellschaft (bis zu rund 0,0538% des Grundkapitals der ANDRITZ AG). Die Gesellschaft hĂ€lt zum Stichtag dieses Berichts insgesamt 6.250.558 eigene Aktien, bei einer Aktienanzahl von derzeit insgesamt 104.000.000 StĂŒck Aktien. DarĂŒber hinaus sorgen die umfangreichen Veröffentlichungspflichten in Zusammenhang mit der Verwendung eigener Aktien – auch in Zusammenhang mit allfĂ€lligen weiteren Veröffentlichungspflichten, die fĂŒr börsennotierte Gesellschaften wie ANDRITZ AG gelten – fĂŒr umfassende Transparenz im Zusammenhang mit der Verwendung eigener Aktien. Der Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) ist ĂŒberdies nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats möglich. Der Vorstand der Gesellschaft kann nicht alleine entscheiden. Die Interessen der bestehenden AktionĂ€re werden dadurch keiner besonderen Gefahr ausgesetzt. Insgesamt ist somit der Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) bestehender AktionĂ€re sachlich gerechtfertigt. Ausgabepreis, Anzahl und Aufteilung der auszugebenden Aktien: Der Ausgabepreis der ANDRITZ AG-Aktien betrĂ€gt EUR 47,70 (in Worten: Euro siebenundvierzigkommasiebzig) (Schlusskurs vom 17. April 2025 von EUR 53,00 abzĂŒglich 10% ErmĂ€ĂŸigung je Aktie). Im Rahmen der Zuteilung der Aktien an Mitarbeiter der Gesellschaft und ihres verbundenen Unternehmens ANDRITZ HYDRO GmbH werden insgesamt bis zu 56.008 StĂŒck ANDRITZ AG-Aktien zugeteilt. Dies entspricht 0,0538% am gesamten Grundkapital und der gesamten Aktien der Gesellschaft.   Jeder Mitarbeiter, der sich zum Stichtag 17. April 2025 in einem aufrechten DienstverhĂ€ltnis zur Gesellschaft bzw. zu ihrem verbundenen Unternehmen ANDRITZ  HYDRO GmbH befindet und Anspruch auf einen Bonus oder eine PrĂ€mie hat sowie das Angebot auf Zuteilung angenommen hat, erhĂ€lt maximal 62 StĂŒck ANDRITZ AG-Aktien. AllfĂ€llige Auswirkungen der Zuteilung auf die Börsezulassung der Aktien der ANDRITZ AG: Keine. NĂ€chste Schritte: Nach Ablauf einer Frist von frĂŒhestens zwei Wochen nach Veröffentlichung dieses Berichts und dem danach zu fassenden Aufsichtsratsgenehmigungsbeschluss zur technischen Um-setzung der Verwendung der eigenen Aktien sowie danach frĂŒhestens drei Börsetage nach Veröffentlichung der beabsichtigten Verwendung (WiederverĂ€ußerung) von eigenen Aktien können eigene Aktien der Gesellschaft zu den vorstehend beschriebenen Bedingungen an die Mitarbeiter und FĂŒhrungskrĂ€fte geliefert werden. Lieferung der Aktien: Die Zuteilung erfolgt voraussichtlich am oder um den 16. Juni 2025.   Graz, am 26. Mai 2025     Der Vorstand


26.05.2025 CET/CEST

Sprache: Deutsch
Unternehmen: Andritz AG
Stattegger Straße 18
8045 Graz
Österreich
Internet: www.andritz.com

 
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2145748  26.05.2025 CET/CEST
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