Pflichtmitteilung, DGA

EQS-Adhoc: Alexanderwerk AG: Gerichtliche VerlÀngerung des Bestellungszeitraums des Vorstands (deutsch)

24.06.2024 - 11:07:48

Alexanderwerk AG: Gerichtliche VerlÀngerung des Bestellungszeitraums des Vorstands EQS-Ad-hoc: Alexanderwerk AG / Schlagwort(e): Personalie Alexanderwerk AG: Gerichtliche VerlÀngerung des Bestellungszeitraums des Vorstands 24.06.2024 / 11:07 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr.

Alexanderwerk AG: Gerichtliche VerlÀngerung des Bestellungszeitraums des Vorstands

EQS-Ad-hoc: Alexanderwerk AG / Schlagwort(e): Personalie
Alexanderwerk AG: Gerichtliche VerlÀngerung des Bestellungszeitraums des
Vorstands

24.06.2024 / 11:07 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, ĂŒbermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group
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Insiderinformation gem. Art. 17 MAR

Alexanderwerk AG, Remscheid

ISIN DE000A37FTW0

Gerichtliche VerlÀngerung des Bestellungszeitraums des Vorstands

Das Amtsgericht Wuppertal hat durch Beschluss vom heutigen Tag den Zeitraum
der Bestellung als Vorstandsmitglied von Herrn Andreas Ridder bis zu einer
Entscheidung des beschlussfĂ€higen Aufsichtsrats der Gesellschaft ĂŒber die
Vorstandsbestellung, lÀngstens bis zum Ablauf des 31. August 2024
verlÀngert. Ohne die gerichtliche VerlÀngerung des Bestellungszeitraums wÀre
Herr Andreas Ridder mit dem Ablauf des 30. Juni 2024 aus dem Amt geschieden.

Das Amtsgericht Wuppertal hat den Beschluss auf Antrag des
Aufsichtsratsvorsitzenden (Herrn Franz-Bernd Daum) sowie des
stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden (Herrn Nirfan Abes) erlassen. Da
die Gesellschaft mit dem Ausscheiden von Herrn Ridder zum Ablauf des 30.
Juni 2024 fĂŒhrungslos geworden wĂ€re, war die Anrufung des Gerichts geboten,
um Schaden von der Gesellschaft und ihren AktionÀren abzuwenden.

Der Antrag war erforderlich, weil das dritte Aufsichtsratsmitglied bislang
weder an einer Sitzung, in der ĂŒber die kĂŒnftige Besetzung des Vorstands
hÀtte entschieden werden sollen, noch an einer entsprechenden
Beschlussfassung im Umlaufverfahren mitgewirkt hat. Der Aufsichtsrat ist
deswegen nach § 108 Abs. 2 Satz 3 AktG gegenwÀrtig nicht beschlussfÀhig.

Wegen der gegenwÀrtigen BeschlussunfÀhigkeit des Aufsichtsrats konnte auch
die ordentliche Hauptversammlung der Alexanderwerk AG bislang nicht durch
die Verwaltung einberufen werden. Der Vorstand, der Aufsichtsratsvorsitzende
und der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende streben weiterhin an, die
ordentliche Hauptversammlung fĂŒr einen Tag innerhalb der ersten acht Monate
des GeschĂ€ftsjahres einzuberufen und durchzufĂŒhren.

Die ordentliche Hauptversammlung wird unter anderem ĂŒber die Neubesetzung
des Aufsichtsrats zu entscheiden haben, weil der Aufsichtsratsvorsitzende
Franz-Bernd Daum sowie das dritte Aufsichtsratsmitglied ihre
Amtsniederlegung erklÀrt haben. Auf die Ad hoc-Mitteilungen der Gesellschaft
vom 29. Februar 2024 sowie vom 11. Juni 2024 wird insoweit verwiesen.

Der durch die Hauptversammlung neu besetzte Aufsichtsrat wird ĂŒber die
kĂŒnftige Besetzung des Vorstands ĂŒber den 31. August 2024 hinaus zu
entscheiden haben, sofern nicht der beschlussfÀhige Aufsichtsrat dazu vorher
eine Entscheidung trifft.

Alexanderwerk AG

Der Vorstand




Kontakt:
Andreas Ridder, Vorstand der Alexanderwerk AG, Kippdorfstrasse 6-24, 42857
Remscheid,
Tel. (0) 2191 795-205, Email: IR@alexanderwerk.com


Ende der Insiderinformation

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Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    Alexanderwerk AG
                   Kippdorfstraße 6 - 24
                   42857 Remscheid
                   Deutschland
   Telefon:        02191 / 795 - 0
   Fax:            02191 / 795 - 202
   E-Mail:         IR@alexanderwerk.com
   Internet:       www.alexanderwerk.com
   ISIN:           DE000A37FTW0
   WKN:            A37FTW
   Börsen:         Regulierter Markt in Berlin, DĂŒsseldorf; Freiverkehr in
                   Frankfurt (Basic Board), MĂŒnchen, Stuttgart, Tradegate
                   Exchange
   EQS News ID:    1931553



   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
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