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BayWa AG: GrundsĂ€tzliche VerstĂ€ndigung auf Konzept fĂŒr Anpassung der Sanierungsvereinbarung mit wesentlichen GlĂ€ubigern und GroßaktionĂ€ren

30.06.2026 - 20:43:23 | dgap.de

BayWa AG / DE0005194062

EQS-Ad-hoc: BayWa AG / Schlagwort(e): Sonstiges


30.06.2026 / 20:43 CET/CEST
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GrundsĂ€tzliche VerstĂ€ndigung auf Konzept fĂŒr Anpassung der Sanierungsvereinbarung mit wesentlichen GlĂ€ubigern und GroßaktionĂ€ren MĂŒnchen, 30. Juni 2026 – Der Vorstand der BayWa AG hat heute eine grundsĂ€tzliche VerstĂ€ndigung auf ein Konzept zur Anpassung der bestehenden Sanierungsvereinbarung mit den wesentlichen Finanzierungspartnern und den beiden GroßaktionĂ€ren Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG und Raiffeisen Agrar Invest AG erreicht. Die GrundsatzverstĂ€ndigung steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien der beteiligten Parteien und wird weiter detailliert werden. Bis Herbst 2026 soll die GrundsatzverstĂ€ndigung in eine entsprechende Sanierungsvereinbarung ĂŒberfĂŒhrt werden, die wiederum der Zustimmung der Gremien der BayWa AG, der GroßaktionĂ€re und sĂ€mtlicher Finanzierungspartner der ursprĂŒnglichen Sanierungsvereinbarung bedarf. Die GrundsatzverstĂ€ndigung sieht unter anderem eine VerlĂ€ngerung des Sanierungszeitraums und eine Prolongation der Finanzverbindlichkeiten bis Ende 2030 sowie eine Zinsentlastung der BayWa AG vor. Zudem sollen die Finanzierungspartner zur StĂ€rkung des wirtschaftlichen Eigenkapitals Finanzverbindlichkeiten in Höhe von bis zu 700 Millionen Euro in ein nachrangiges Instrument umwandeln (Nachranginstrument). Zur Absicherung der Finanzierungspartner sollen die beiden GroßaktionĂ€re, die zusammen insgesamt rund 67,1 % der BayWa-Aktien halten, jeweils ihre Aktien – vorbehaltlich einer Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und Abgabe eines Angebots nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) durch die Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – zunĂ€chst auf einen TreuhĂ€nder ĂŒbertragen. Die Treuhand wird aufgelöst und die Aktien fallen an die GroßaktionĂ€re zurĂŒck, wenn diese im Rahmen einer fĂŒr 2029 geplanten Kapitalerhöhung mindestens 220 Millionen Euro zur VerfĂŒgung stellen; der genaue Betrag wird auf Basis der dann aktuellen Unternehmensbewertung angepasst. Andernfalls ist der TreuhĂ€nder ermĂ€chtigt, die Aktien zu verĂ€ußern. Soweit das oben genannte Nachranginstrument nicht aus Erlösen aus der Kapitalerhöhung bzw. aus der VerĂ€ußerung der BayWa Aktien bis zum Ende des Sanierungszeitraums zurĂŒckgefĂŒhrt werden kann, verzichten die Finanzierungspartner darauf. Auf den TreuhĂ€nder werden nur Aktien der beiden GroßaktionĂ€re ĂŒbertragen. Die Vertretung der GroßaktionĂ€re im Aufsichtsrat bleibt dadurch unberĂŒhrt.  Die GrundsatzverstĂ€ndigung sieht ferner eine weitere Fokussierung der BayWa AG auf die Kernbereiche Agrar, Technik und Baustoffe vor. Der GeschĂ€ftsbereich WĂ€rme und MobilitĂ€t soll bis zum Ende des Jahres 2029 verĂ€ußert werden. Die Erlöse sollen im Wesentlichen zur Tilgung von Finanzverbindlichkeiten verwendet werden. Zur Optimierung der RefinanzierungsfĂ€higkeit am Ende des Sanierungszeitraums sollen die beiden KerngeschĂ€ftsbereiche Agrar und Technik in eine Tochtergesellschaft ĂŒberfĂŒhrt werden. Beide GeschĂ€ftsbereiche werden weiterhin – wie auch das Segment Baustoffe – operativ eigenstĂ€ndig gefĂŒhrt. Der Vorstand der BayWa AG ist zuversichtlich, dass es auf Basis der jetzt vorliegenden VerstĂ€ndigung gelingen wird, bis zum Herbst 2026 den Abschluss einer rechtsverbindlichen neuen Sanierungsvereinbarung zu erreichen. Im Rahmen der parallel laufenden Sanierung der BayWa r.e. AG wurde mit dem Mitgesellschafter Energy Infrastructure Partners („EIP“) vereinbart, sĂ€mtliche Anteile beider Gesellschafter an der BayWa r.e. AG an einen Transformations-Gesellschafter zu ĂŒbertragen, der die Restrukturierung und anschließende VerĂ€ußerung der Beteiligung begleiten soll. Das fĂŒhrt zu der angestrebten Entkonsolidierung der BayWa r.e. AG bei der BayWa AG. Beide Gesellschafter verzichten vorbehaltlich eines Besserungsscheins auf bestehende Forderungen gegen die BayWa r.e. AG, partizipieren jedoch unverĂ€ndert an Erlösen aus dem geplanten Verkauf. Die GrundsatzverstĂ€ndigung zwischen der BayWa AG und den wesentlichen Finanzierungspartnern sieht vor, dass Finanzverbindlichkeiten in Höhe von bis zu 900 Millionen Euro ausschließlich durch die nun in dieser Höhe erwarteten Erlöse aus dem Verkauf der auf den Transformations-Gesellschafter ĂŒbertragenen Anteile an der BayWa r.e. AG zurĂŒckgefĂŒhrt werden. Bei Mindererlösen wird der verbleibende Betrag Teil des oben genannten Nachranginstruments.    Kontakt:
Josko Radeljic, BayWa AG,
Head of Investor Relations,
Tel. +49 (0)89/9222-3887,
E-Mail: josko.radeljic@baywa.de

Dr. Frank Herkenhoff, BayWa AG,
Head of Corporate Communications,
Tel. +49 (0)89/9222-3680,
E-Mail: frank.herkenhoff@baywa.de


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