EQS-Adhoc: DocMorris AG: BGH bestÀtigt ZulÀssigkeit von Rezept-Boni (deutsch)
17.07.2025 - 10:00:46DocMorris AG: BGH bestÀtigt ZulÀssigkeit von Rezept-Boni
DocMorris AG / Schlagwort(e): Rechtssache
DocMorris AG: BGH bestÀtigt ZulÀssigkeit von Rezept-Boni
17.07.2025 / 10:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemÀss Art. 53 KR
FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Frauenfeld, 17. Juli 2025
Medienmitteilung
Ad hoc-Mitteilung gemÀss Art. 53 KR
BGH bestÀtigt ZulÀssigkeit von Rezept-Boni
* BGH folgt Linie des EuropÀischen Gerichtshofs
* BGH sieht keine GefÀhrdung der Arzneimittelversorgung
* DocMorris fĂŒhrt Bargeldbonus wieder ein
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute der Revision der Beklagten
stattgegeben. Das Urteil des Oberlandesgerichts MĂŒnchen (6 U 1509/14) zur
Untersagung von Boni bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel
(Rx) wurde aufgehoben. Die auf ein Verbot eines Rezept-Bonus ausgerichtete
Klage des Bayerischen Apothekerverbands (BAV) wurde insgesamt abgewiesen.
Aus Sicht der Richter konnten keine statistischen Daten oder andere
aussagekrĂ€ftige Nachweise beigebracht werden, die belegen wĂŒrden, dass eine
Preisbindung bei Rx-Arzneimitteln notwendig sei, um die Gesundheit der
Patienten und die flÀchendeckende Arzneimittelversorgung in Deutschlang zu
sichern. Der BGH konnte in der mĂŒndlichen Verhandlung am 7. Mai keinen
Zusammenhang zwischen dem Rezept-Bonus und dem RĂŒckgang der Apothekenanzahl
erkennen. Online-Apotheken wĂŒrden vielmehr dazu beitragen, die Versorgung in
der FlÀche zu sichern.
Das Urteil des BGH steht im Einklang mit der Grundsatzentscheidung des
EuropÀischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2016, der zufolge eine starre
Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gegen Unionsrecht
verstöĂt (EuGH, Rs. 148/15 - «Deutsche Parkinson Vereinigung»). Am 27.
Februar dieses Jahres hat der EuGH zudem erneut bestÀtigt, dass Rabatt- und
Boni-Werbung einer EU-Versandapotheke fĂŒr den Bezug von
verschreibungspflichtigen Arzneimitteln generell zulÀssig sind und ein
entsprechendes Verbot gemeinschaftsrechtswidrig ist (Rechtssache C-517/23).
"Das heutige Urteil des BGH unterstreicht unsere Rechtsauffassung einmal
mehr", sagt Walter Hess, CEO DocMorris. "Wir haben unseren Kunden stets
Rezept-Boni zu unseren Lasten gewÀhrt und werden dies nun auch wieder tun.
Die Belastung der Patienten ist in den letzten Jahren gestiegen, ihre
durchschnittliche Zuzahlung pro Packung hat sich seit 2019 um 10 Prozent auf
3,30 EUR erhöht. Der Bonus reduziert diese Belastung. Damit können kranke
Menschen bei ihren Gesundheitsausgaben sparen, ohne dass zusÀtzliche Kosten
fĂŒr das Gesundheitssystem entstehen."
DocMorris gewÀhrt Kundinnen und Kunden wieder Rezept-Bonus
Auf Basis des aktuellen BGH-Urteils gewÀhrt DocMorris ihren Kunden ab sofort
wieder einen finanziellen Bonus. Der Bonus gilt bei Online-Bestellungen fĂŒr
alle Medikamente auf Rezept. Er wird dem Kundenkonto gutgeschrieben und
automatisch am Ende des Quartals per BankĂŒberweisung ausgezahlt.
Kontakt fĂŒr Analysten und Investoren
Dr. Daniel Grigat, Head of Investor Relations & Sustainability
E-Mail: ir@docmorris.com, Telefon: 41 52 560 58 10
Kontakt fĂŒr Medien
Torben Bonnke, Director Communications
E-Mail: media@docmorris.com, Telefon: +49 171 864 888 1
Agenda
19. August Halbjahresergebnis 2025 (Conference Call/Webcast)
2025
16. Oktober Q3/2025 Trading update
2025
20. Januar Umsatz 2025
2026
19. MĂ€rz 2026 Jahresergebnis 2025 und Ausblick 2026 (Conference
Call/Webcast)
16. April Q1/2026 Trading update
2026
12. Mai 2026 Ordentliche Generalversammlung, ZĂŒrich
19. August Halbjahresergebnis 2026 (Conference Call/Webcast)
2026
15. Oktober Q3/2026 Trading update
2026
DocMorris
Die Schweizer DocMorris AG ist ein fĂŒhrendes Unternehmen in den Bereichen
Online-Apotheke, Marktplatz sowie professionelle Gesundheitsversorgung mit
starken Marken in Deutschland und weiteren europÀischen LÀndern. Die
Belieferung erfolgt hauptsÀchlich aus dem hochautomatisierten
Logistikzentrum im niederlÀndischen Heerlen mit einer KapazitÀt von 27
Millionen Paketen pro Jahr. In Spanien und Frankreich betreibt das
Unternehmen den in SĂŒdeuropa fĂŒhrenden Marktplatz fĂŒr Gesundheits- und
Pflegeprodukte. Mit ihrem GeschÀftsmodell bietet DocMorris ihren Patienten,
Kunden und Partnern ein breites Spektrum an Produkten und Dienstleistungen.
Sie verfolgt damit die Vision, ein digitales Gesundheitsökosystem zu
schaffen, in der die Menschen ihre Gesundheit mit einem Klick managen
können. Im Jahr 2024 erzielten rund 1'600 Mitarbeiter in Deutschland, den
Niederlanden, Spanien, Frank-reich, Portugal und der Schweiz mit ĂŒber 10
Millionen aktiven Kunden einen Aussenumsatz von CHF 1'085 Mio. Die Aktien
der DocMorris AG sind an der SIX Swiss Exchange kotiert (Valor 4261528, ISIN
CH0042615283, Ticker DOCM). Weitere Informationen unter
corporate.docmorris.com.
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Ende der Adhoc-Mitteilung
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: DocMorris AG
WalzmĂŒhlestrasse 49
8500 Frauenfeld
Schweiz
ISIN: CH0042615283
Börsen: SIX Swiss Exchange
EQS News ID: 2171180
Ende der Mitteilung EQS News-Service
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