DocMorris AG: BGH bestÀtigt ZulÀssigkeit von Rezept-Boni
17.07.2025 - 10:00:05| DocMorris AG / Schlagwort(e): Rechtssache 17.07.2025 / 10:00 CET/CEST Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemĂ€ss Art. 53 KR FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Frauenfeld, 17. Juli 2025 Medienmitteilung Ad hoc-Mitteilung gemĂ€ss Art. 53 KR BGH bestĂ€tigt ZulĂ€ssigkeit von Rezept-Boni  BGH folgt Linie des EuropĂ€ischen Gerichtshofs BGH sieht keine GefĂ€hrdung der Arzneimittelversorgung DocMorris fĂŒhrt Bargeldbonus wieder ein Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute der Revision der Beklagten stattgegeben. Das Urteil des Oberlandesgerichts MĂŒnchen (6 U 1509/14) zur Untersagung von Boni bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel (Rx) wurde aufgehoben. Die auf ein Verbot eines Rezept-Bonus ausgerichtete Klage des Bayerischen Apothekerverbands (BAV) wurde insgesamt abgewiesen. Aus Sicht der Richter konnten keine statistischen Daten oder andere aussagekrĂ€ftige Nachweise beigebracht werden, die belegen wĂŒrden, dass eine Preisbindung bei Rx-Arzneimitteln notwendig sei, um die Gesundheit der Patienten und die flĂ€chendeckende Arzneimittelversorgung in Deutschlang zu sichern. Der BGH konnte in der mĂŒndlichen Verhandlung am 7. Mai keinen Zusammenhang zwischen dem Rezept-Bonus und dem RĂŒckgang der Apothekenanzahl erkennen. Online-Apotheken wĂŒrden vielmehr dazu beitragen, die Versorgung in der FlĂ€che zu sichern. Das Urteil des BGH steht im Einklang mit der Grundsatzentscheidung des EuropĂ€ischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2016, der zufolge eine starre Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gegen Unionsrecht verstöĂt (EuGH, Rs. 148/15 - «Deutsche Parkinson Vereinigung»). Am 27. Februar dieses Jahres hat der EuGH zudem erneut bestĂ€tigt, dass Rabatt- und Boni-Werbung einer EU-Versandapotheke fĂŒr den Bezug von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln generell zulĂ€ssig sind und ein entsprechendes Verbot gemeinschaftsrechtswidrig ist (Rechtssache C-517/23). âDas heutige Urteil des BGH unterstreicht unsere Rechtsauffassung einmal mehrâ, sagt Walter Hess, CEO DocMorris. âWir haben unseren Kunden stets Rezept-Boni zu unseren Lasten gewĂ€hrt und werden dies nun auch wieder tun. Die Belastung der Patienten ist in den letzten Jahren gestiegen, ihre durchschnittliche Zuzahlung pro Packung hat sich seit 2019 um 10 Prozent auf 3,30 ⏠erhöht. Der Bonus reduziert diese Belastung. Damit können kranke Menschen bei ihren Gesundheitsausgaben sparen, ohne dass zusĂ€tzliche Kosten fĂŒr das Gesundheitssystem entstehen.â DocMorris gewĂ€hrt Kundinnen und Kunden wieder Rezept-Bonus Auf Basis des aktuellen BGH-Urteils gewĂ€hrt DocMorris ihren Kunden ab sofort wieder einen finanziellen Bonus. Der Bonus gilt bei Online-Bestellungen fĂŒr alle Medikamente auf Rezept. Er wird dem Kundenkonto gutgeschrieben und automatisch am Ende des Quartals per BankĂŒberweisung ausgezahlt.  Kontakt fĂŒr Analysten und Investoren Dr. Daniel Grigat, Head of Investor Relations & Sustainability E-Mail: [email protected], Telefon: 41 52 560 58 10 Kontakt fĂŒr Medien  Torben Bonnke, Director Communications E-Mail: [email protected], Telefon: +49 171 864 888 1 Agenda
Die Schweizer DocMorris AG ist ein fĂŒhrendes Unternehmen in den Bereichen Online-Apotheke, Marktplatz sowie professionelle Gesundheitsversorgung mit starken Marken in Deutschland und weiteren europĂ€ischen LĂ€ndern. Die Belieferung erfolgt hauptsĂ€chlich aus dem hochautomatisierten Logistikzentrum im niederlĂ€ndischen Heerlen mit einer KapazitĂ€t von 27 Millionen Paketen pro Jahr. In Spanien und Frankreich betreibt das Unternehmen den in SĂŒdeuropa fĂŒhrenden Marktplatz fĂŒr Gesundheits- und Pflegeprodukte. Mit ihrem GeschĂ€ftsmodell bietet DocMorris ihren Patienten, Kunden und Partnern ein breites Spektrum an Produkten und Dienstleistungen. Sie verfolgt damit die Vision, ein digitales Gesundheitsökosystem zu schaffen, in der die Menschen ihre Gesundheit mit einem Klick managen können. Im Jahr 2024 erzielten rund 1'600 Mitarbeiter in Deutschland, den Niederlanden, Spanien, Frank-reich, Portugal und der Schweiz mit ĂŒber 10 Millionen aktiven Kunden einen Aussenumsatz von CHF 1'085 Mio. Die Aktien der DocMorris AG sind an der SIX Swiss Exchange kotiert (Valor 4261528, ISIN CH0042615283, Ticker DOCM). Weitere Informationen unter corporate.docmorris.com. Ende der Adhoc-Mitteilung |
| Sprache: | Deutsch |
| Unternehmen: | DocMorris AG |
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| 8500 Frauenfeld | |
| Schweiz | |
| ISIN: | CH0042615283 |
| Börsen: | SIX Swiss Exchange |
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