ESPG AG fordert AnleiheglĂ€ubiger der Anleihe 2018 / 2026 vorsorglich zur Beschlussfassung ĂŒber Aussetzung des Gesamt-LTV-Covenants auf
16.02.2024 - 20:45:18| EQS-Ad-hoc: ESPG AG / Schlagwort(e): Anleihe 16.02.2024 / 20:45 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, ĂŒbermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Köln, 16. Februar 2024. Der Vorstand der ESPG AG (âESPGâ oder âGesellschaftâ) hat heute beschlossen, die GlĂ€ubiger der Anleihe 2018/2026 zur Stimmabgabe im Rahmen einer Abstimmung ohne Versammlung der AnleiheglĂ€ubiger aufzufordern. Hintergrund ist ein möglicher VerstoĂ der Gesellschaft gegen die Verpflichtung aus § 11(1) der Anleihebedingungen, wonach die Gesellschaft sicherzustellen hat, dass an keinem Berichtsstichtag der Gesamt-LTV der ESPG-Gruppe auf konsolidierter Basis den Relevanten Vergleichswert im Sinne der Anleihebedingungen ĂŒbersteigt (âGesamt-LTV-Covenantâ). Der Relevante Vergleichswert ist in § 11(1) der Anleihebedingungen dabei zum 31. Dezember 2023 auf 75 %, zum 31. Dezember 2024 auf 70 % und zum 31. Dezember 2025 auf 65 % festgelegt. Nach den gegenwĂ€rtig vorliegenden, aber noch vorlĂ€ufigen Bewertungs- und Berechnungsgrundlagen geht der Vorstand davon aus, dass der Gesamt-LTV zum 31. Dezember 2023 bei 74,3 % lag und der Gesamt-LTV-Covenant damit eingehalten wurde. Da dieser vorlĂ€ufige Wert jedoch nur knapp unter dem Relevanten Vergleichswert liegt und es im Rahmen der AbschlussprĂŒfung noch zu Ănderungen bzw. Anpassungen der Bewertungs- und Berechnungsgrundlagen kommen kann, ist nicht auszuschlieĂen, dass letztlich doch noch ein Ăberschreiten des einzuhaltenden Vergleichswertes von 75 % zum 31. Dezember 2023 festgestellt wird. Daher hat der Vorstand entschieden, die GlĂ€ubiger der Anleihe 2018/2026 vorsorglich um Zustimmungserteilung zur Aussetzung des Gesamt-LTV-Covenants zum Berichtsstichtag 31. Dezember 2023 zu ersuchen. Die Abstimmung ohne Versammlung wird im Zeitraum vom 18. bis 20. MĂ€rz 2024 stattfinden; eine entsprechende Aufforderung der AnleiheglĂ€ubiger zur Stimmabgabe wird voraussichtlich am 19. Februar 2024 auf der Internetseite der Gesellschaft und am 20. Februar 2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Neben der Aussetzung des Gesamt-LTV-Covenants zum 31. Dezember 2023 schlĂ€gt die Gesellschaft den AnleiheglĂ€ubigern vor, dem gemeinsamen Vertreter der AnleiheglĂ€ubiger die Befugnis einzurĂ€umen, bei Bedarf auch fĂŒr 2024 und 2025 einer (erneuten) Aussetzung des Gesamt-LTV-Covenants gegenĂŒber der Emittentin zuzustimmen. DarĂŒber hinaus soll â rein vorsorglich â einer möglichen Aufstockung des Volumens der Anleihe 2018/2026 um 20 % des derzeit ausstehenden Gesamtnennbetrages zu einem Kurs von mindestens 95 % des Nennbetrages gemÀà § 11(5)(c) der Anleihebedingungen zugestimmt werden, um der Gesellschaft finanzielle FlexibilitĂ€t zu verschaffen. Die Aufforderung zur Stimmabgabe wird ferner VorschlĂ€ge der Emittentin zu weiteren Ănderungen der Anleihebedingungen enthalten. Wichtige Hinweise Diese Veröffentlichung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien, Neuseeland oder Japan veröffentlicht, verteilt oder weitergegeben werden. Sie enthĂ€lt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf, Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren. Ende der Insiderinformation 16.02.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com |
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