Helvetia und Baloise erhalten weitere Genehmigungen fĂŒr geplante Fusion und legen Datum fĂŒr Vollzug der Transaktion fest
12.09.2025 - 07:00:16| Helvetia Holding AG / Schlagwort(e): Fusionen & Ăbernahmen 12.09.2025 / 07:00 CET/CEST Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemĂ€ss Art. 53 KR FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Ad hoc-Mitteilung gemĂ€ss Art. 53 KR St.Gallen, 12. September 2025  Die Schweizer Wettbewerbskommission hat die geplante Fusion von Helvetia und Baloise genehmigt. Zudem schloss die EuropĂ€ische Kommission die FSR-PrĂŒfung erfolgreich ab. Nach dem Abschluss dieser Verfahren haben sich Helvetia und Baloise darauf verstĂ€ndigt, dass die Transaktion am 5. Dezember 2025 vollzogen werden soll, sofern bis dann alle weiteren notwendigen Freigaben vorliegen. Im April haben Helvetia und Baloise ihre Entscheidung bekannt gegeben, sich mit einer Fusion unter Gleichen zusammenzuschliessen. Im Mai stimmten die AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re der beiden Unternehmen dem Zusammenschluss zu. Nun hat die Schweizer Wettbewerbskommission den geplanten Zusammenschluss von Helvetia und Baloise genehmigt. Zudem schloss die EuropĂ€ische Kommission die PrĂŒfung der Foreign Subsidies Regulation (FSR) erfolgreich ab. Auf Basis der bereits vorliegenden Freigaben haben die VerwaltungsrĂ€te von Helvetia und Baloise ein mögliches Datum fĂŒr den Vollzug der Transaktion festgelegt: Sofern alle weiteren notwendigen Genehmigungen vorliegen, soll der Vollzug der Fusion am 5. Dezember 2025 erfolgen, mit Dekotierung und letztem Handelstag der Baloise-Aktien am 5. Dezember 2025 und erstem Handelstag der neu ausgegebenen Helvetia Baloise-Aktien am 8. Dezember 2025.
Ăber die Helvetia Gruppe Helvetia Versicherungen mit Sitz in St. Gallen hat sich seit 1858 zu einer erfolgreichen internationalen Versicherungsgruppe mit starken Schweizer Wurzeln, ĂŒber 14 000 Mitarbeitenden (FTE) und mehr als 6.7 Millionen Kundinnen und Kunden entwickelt. Seit jeher ist Helvetia fĂŒr ihre Kundinnen und Kunden da, wenn es darauf ankommt. In den Segmenten Schweiz, Spanien und GIAM (German, Italian and Austrian Markets) positioniert sich Helvetia als Local Customer Champion und begleitet die Kundinnen und Kunden ein Leben lang als bevorzugte Anbieterin. Zudem liegt ein Schwerpunkt von Helvetia auf dem schnell wachsenden Segment der Kundinnen und Kunden ĂŒber 50. In allen Segmenten und insbesondere im Segment Specialty Markets strebt Helvetia als Global Specialist Wachstum im internationalen Specialty-Lines-GeschĂ€ft und in der RĂŒckversicherung an. Dank schlanker und flexibler Strukturen kann Helvetia sich in einem zyklischen GeschĂ€ft auf die ProfitabilitĂ€t fokussieren. Gleichzeitig nutzt Helvetia ihr Know-how in ihren europĂ€ischen RetailmĂ€rkten, um KMU-Kunden Specialty-Lösungen anzubieten. Bei einem GeschĂ€ftsvolumen von CHF 11.6 Mrd. erzielte Helvetia im GeschĂ€ftsjahr 2024 Underlying Earnings von CHF 528.5 Mio. und ein IFRS-Periodenergebnis von CHF 502.4 Mio. Die Aktie der Helvetia Holding AG wird an der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange gehandelt. Haftungsausschluss Dieses Dokument wurde von der Helvetia Gruppe erstellt und darf vom EmpfĂ€nger ohne die Zustimmung der Helvetia Gruppe weder kopiert noch abgeĂ€ndert, angeboten, verkauft oder sonst wie an Drittpersonen abgegeben werden. Massgeblich und verbindlich ist jeweils die deutsche Fassung des Dokuments. Versionen des Dokuments in anderen Sprachen dienen lediglich Informationszwecken. Es wurden alle zumutbaren Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass die hier dargelegten Sachverhalte richtig und alle hier enthaltenen Meinungen fair und angemessen sind. Informationen und Zahlenangaben aus externen Quellen dĂŒrfen nicht als von der Helvetia Gruppe fĂŒr richtig befunden oder bestĂ€tigt verstanden werden. Weder die Helvetia Gruppe als solche noch ihre Organe, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Berater oder sonstige Personen haften fĂŒr Verluste, die mittelbar oder unmittelbar aus der Nutzung dieser Informationen erwachsen. Die in diesem Dokument dargelegten Fakten und Informationen sind möglichst aktuell, können sich aber in der Zukunft Ă€ndern. Sowohl die Helvetia Gruppe als solche als auch ihre Organe, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Berater oder sonstige Personen lehnen jede ausdrĂŒckliche oder implizite Haftung oder GewĂ€hr fĂŒr die Richtigkeit oder VollstĂ€ndigkeit der in diesem Dokument enthaltenen Informationen ab. Dieses Dokument kann Prognosen oder andere zukunftsgerichtete Aussagen im Zusammenhang mit der Helvetia Gruppe enthalten, die naturgemĂ€ss mit allgemeinen wie auch spezifischen Risiken und Unsicherheiten verbunden sind, und es besteht die Gefahr, dass sich die Prognosen, Voraussagen, PlĂ€ne und anderen expliziten oder impliziten Inhalte zukunftsgerichteter Aussagen als unzutreffend herausstellen. Wir machen darauf aufmerksam, dass eine Reihe wichtiger Faktoren dazu beitragen kann, dass die tatsĂ€chlichen Ergebnisse in hohem Masse von den PlĂ€nen, Zielsetzungen, Erwartungen, SchĂ€tzungen und Absichten, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck kommen, abweichen. Zu diesen Faktoren gehören: (1) Ănderungen der allgemeinen Wirtschaftslage namentlich auf den MĂ€rkten, auf denen wir tĂ€tig sind, (2) Entwicklung der FinanzmĂ€rkte, (3) ZinssatzĂ€nderungen, (4) Wechselkursfluktuationen, (5) Ănderungen der Gesetze und Verordnungen einschliesslich der RechnungslegungsgrundsĂ€tze und Bilanzierungspraktiken, (6) Risiken in Verbindung mit der Umsetzung unserer GeschĂ€ftsstrategien, (7) HĂ€ufigkeit, Umfang und allgemeine Entwicklung der VersicherungsfĂ€lle, (8) Sterblichkeits- und MorbiditĂ€tsrate, (9) Erneuerungs- und Verfallsraten von Policen sowie (10) Realisierung von Skalen- und Verbundeffekten. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die vorstehende Liste wichtiger Faktoren nicht vollstĂ€ndig ist. Bei der Bewertung zukunftsgerichteter Aussagen sollten Sie daher die genannten Faktoren und andere Ungewissheiten sorgfĂ€ltig prĂŒfen. Alle zukunftsgerichteten Aussagen grĂŒnden auf Informationen, die der Helvetia Gruppe am Tag ihrer Veröffentlichung zur VerfĂŒgung standen; die Helvetia Gruppe ist nur dann zur Aktualisierung dieser Aussagen verpflichtet, wenn die geltenden Gesetze dies verlangen. Ende der Adhoc-Mitteilung |
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