EQS-Adhoc: HPI AG: Einladung zur GlÀubigerversammlung (deutsch)
05.08.2024 - 20:30:39HPI AG: Einladung zur GlÀubigerversammlung
EQS-Ad-hoc: HPI AG / Schlagwort(e): Anleihe
HPI AG: Einladung zur GlÀubigerversammlung
05.08.2024 / 20:30 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, ĂŒbermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group
AG.
FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
HPI AG: Einladung zur GlÀubigerversammlung
MĂŒnchen, 5. August 2024 - Die HPI AG (die "Gesellschaft") lĂ€dt ein zur
GlÀubigerversammlung ihrer bestehenden Wandelschuldverschreibung 2011/2024
(die "HPI-Anleihe" / ISIN DE000A1MA6Z2 / WKN A1MA6Z) am 22. August 2024 um
10.00 Uhr im The Westin Grand Hotel, MĂŒnchen.
Die Einladung wird auf der Website der Gesellschaft unter www.hpi-ag.com und
voraussichtlich am 7. August 2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
ANFANG DER EINLADUNG
HPI AG
MĂŒnchen
Einladung zur GlÀubigerversammlung
durch die HPI AG, FĂŒrstenrieder Str. 267, 81377 MĂŒnchen, eingetragen im
Handelsregister des Amtsgerichts MĂŒnchen unter HRB 120160 (die "Gesellschaft
" oder die "Anleiheschuldnerin") betreffend die
5% Wandelschuldverschreibung 2011/2024
Bestehend aus bis zu 1.500 Teilschuldverschreibungen
ISIN DE000A1MA6Z2 / WKN A1MA6Z
(nachstehend "HPI Anleihe")
mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 1.500.000 und einer Verzinsung von
derzeit 5,00% p.a.,
eingeteilt in bis zu 1.500 StĂŒck unter sich gleichberechtigte, auf den
Inhaber lautende Teilwandelschuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils
EUR 1.000,00
(jeweils eine "Teilschuldverschreibung", die Teilschuldverschreibungen
gemeinsam, die "Wandelanleihe").
Die Anleiheschuldnerin ist kĂŒnftig nicht mehr in der Lage, Tilgung und
Zinszahlungen zu leisten, da sie keine UmsÀtze erwirtschaftet. Um eine
drohende Insolvenz abzuwenden soll ein Mehrheitsbeschluss ĂŒber die der
Umwandlung der Wandelanleihe in Gesellschaftsanteile nach § 5 Abs. 3 Nr. 5
SchVG mit Wirkung fĂŒr sĂ€mtliche AnleiheglĂ€ubiger gefasst werden.
Die Gesellschaft lÀdt hiermit sÀmtliche Inhaber einer
Teilschuldverschreibung (jeweils ein "AnleiheglÀubiger " und zusammen die
"AnleiheglÀubiger") zu der am Donnerstag, den 22.08.2024 um 10:00 Uhr im
"The Westin Grand Munich" Hotel, ArabellastraĂe 6, 81925 MĂŒnchen
stattfindenden GlÀubigerversammlung ein.
Einlass ist ab 09:45 Uhr.
I. Vorbemerkung
Die Anleiheschuldnerin wurde unter dem Namen "ce CONSUMER ELECTRONIC
Aktiengesellschaft" im Jahr 2001 gegrĂŒndet. Die Aktien der
Anleiheschuldnerin wurden in den Handel des Freiverkehrs der Börse MĂŒnchen
einbezogen.
Im Jahr 2010 wurde die Anleiheschuldnerin in "HPI AG" umbenannt und
restrukturiert mit dem Ziel, eine Beteiligungsholding im Bereich
Zahlungsdienste aufzubauen.
Die vorgesehene Zielstruktur konnte bislang nicht vollstÀndig umgesetzt
werden. Bei der Gesellschaft der Anleiheschuldnerin handelt es sich um eine
börsennotierte Holdinggesellschaft ohne operativ tÀtiges GeschÀft. Die
Anleiheschuldnerin hÀlt 100 % der Anteile an der 3 KV GmbH, einer
Vertriebsgesellschaft fĂŒr IT-Netzwerkzubehör.
Insbesondere aufgrund der Corona Pandemie ist die GeschÀftsentwicklung bei
der HPI AG und deren Tochtergesellschaft 3KV GmbH nicht wie geplant
verlaufen, so dass eine vollstĂ€ndige RĂŒckzahlung zum 31.12.2022 die
Anleiheschuldnerin vor erhebliche Schwierigkeiten gestellt hÀtte.
Mit der 3. Ănderungsvereinbarung vom 21.12.2022 zwischen der
Anleiheschuldnerin und der One Square Advisory SĂ rl, Rue de Lausanne 17, c/o
Vistra Geneve SA, 1201 Genf, Schweiz als gemeinsamer Vertreterin aller
GlÀubiger ("Gemeinsame Vertreterin") wurde unter anderem Folgendes
vereinbart:
Die Teilschuldverschreibungen werden am 31. MĂ€rz 2024 zu ihrem noch
ausstehenden Valutabetrag zurĂŒckgezahlt, sofern sie nicht vorher vollstĂ€ndig
getilgt, zurĂŒckgezahlt oder von der Anleiheschuldnerin zurĂŒckgekauft worden
sind.
Die Anleiheschuldnerin war zum FĂ€lligkeitstermin 31. MĂ€rz 2024 nicht in der
Lage, den ausstehenden Valutabetrag in Höhe von EUR 764.822,52
zurĂŒckzuzahlen.
Um eine Insolvenz aufgrund ZahlungsunfÀhigkeit abzuwenden haben die
Anleiheschuldnerin und die Gemeinsame Vertreterin mit Stundungsvereinbarung
vom 28.MĂ€rz 2024 die Stundung der fĂ€lligen RĂŒckzahlung nebst Zinsen zunĂ€chst
bis zum 15. Mai 2024 vereinbart.
Mit Vereinbarung vom 15. Mai 2024 haben die Anleiheschuldnerin und die
Gemeinsame Vertreterin die Stundung der fĂ€lligen RĂŒckzahlung bis zum 23. Mai
2024 verlÀngert.
Mit Vereinbarung vom 25. Juni 2024 haben die Anleiheschuldnerin und die
Gemeinsame Vertreterin die Stundung der fĂ€lligen RĂŒckzahlung bis zum 31.
Juli 2024 verlÀngert und die Einberufung einer AnleiheglÀubigerversammlung
zur Abwendung der Insolvenz angekĂŒndigt.
Mit Beschluss vom 19. Juni 2024 wurde Rechtsanwalt Rolf Christopher Landgraf
zum Abstimmungsleiter der nÀchsten GlÀubigerversammlung der
Anleiheschuldnerin bestellt.
Ăber die nachfolgenden BeschlussvorschlĂ€ge erfolgte bereits eine sog.
Abstimmung ohne Versammlung innerhalb des Zeitraums am beginnend am 26. Juli
2024 und endend am 29. Juli 2024. ("Abstimmung ohne Versammlung") gegenĂŒber
Rechtsanwalt Rolf Christopher Landgraf, geschÀftsansÀssig: Landgraf
Schneider RechtsanwĂ€lte PartG mbB, SchillerstraĂe 14, 60313 Frankfurt am
Main als Abstimmungsleiter, bei der das notwendige Quorum fĂŒr eine
BeschlussfÀhigkeit (mindestens die HÀlfte der ausstehenden
Teilschuldverschreibungen) mit insgesamt 0,133% der ausstehenden
Teilschuldverschreibungen nicht erreicht wurde.
Aufgrund der BeschlussunfÀhigkeit im Rahmen der Abstimmung ohne Versammlung
kann gemÀà § 18 Abs. 4 Satz 2 Schuldverschreibungsgesetz ("SchVG") vom
Abstimmungsleiter eine GlÀubigerversammlung einberufen werden, die als
zweite Versammlung im Sinne des § 15 Abs. 3 Satz 3 SchVG gilt.
Von dieser Möglichkeit macht die Gesellschaft keinen Gebrauch, so dass diese
Einladung keine Einladung zu einer zweiten GlÀubigerversammlung im Sinne §
15 Abs. 3 SchVG darstellt.
II. Tagesordnung
Die Tagesordnung lautet:
TOP 1: Abstimmung ĂŒber den Beschlussvorschlag der Anleiheschuldnerin zur
Wandlung der Wandelanleihe in Aktien
Der Beschlussvorschlag lautet:
1. Der zum 30. Juni 2024 ausstehende Valutabetrag in Höhe von EUR
764.822,52 wird mit Wirkung fĂŒr sĂ€mtliche Inhaber der Wandelanleihe nach
MaĂgabe von § 7 der Anleihebedingungen in voll eingezahlte, auf den
Inhaber lautende StĂŒckaktien der Gesellschaft (die "Aktien") mit
Gewinnberechtigung ab Beginn des GeschÀftsjahres, in dem sie ausgegeben
werden und im Ăbrigen in Form und Ausstattung gleich der an der
Frankfurter Wertpapierbörse börsenmĂ€Ăig gehandelter Aktien der
Gesellschaft gewandelt. Eine WandlungserklÀrung nach § 7.3.2 Inhalt der
WandlungserklÀrung seitens der Inhaber der Teilschuldverschreibungen
muss nicht erklÀrt werden.
2. In Ăbereinstimmung mit § 7.2.3 "Wandlungspreis" der Anleihebedingungen
betrÀgt der Preis, zu dem die Teilschuldverschreibungen in Aktien der
Gesellschaft gewandelt werden (der "Wandlungspreis"), EUR 1,05 je Aktie.
3. Die Inhaber der Teilschuldverschreibungen verzichten ab dem 01. Juli
2024 auf Zinsen auf den ausstehenden Valutabetrag.
4. Die AnsprĂŒche der Inhaber der Teilschuldverschreibungen auf Lieferung
von Aktien werden mit Unanfechtbarkeit des Beschlusses nach Ziffer 1
erfĂŒllt.
III. Rechtsgrundlage fĂŒr die BeschlussfĂ€higkeit und Mehrheitserfordernis
1. Rechtsgrundlage fĂŒr die BeschlussfĂ€higkeit
Die GlÀubigerversammlung ist gemÀà § 15 Abs. 3 S. 1 SchVG beschlussfÀhig,
wenn die Anwesenden wertmĂ€Ăig mindestens die HĂ€lfte der ausstehenden
Teilschuldverschreibungen vertreten. Teilschuldverschreibungen, deren
Stimmrechte ruhen, zÀhlen nicht zu den ausstehenden
Teilschuldverschreibungen gemÀà § 15 Abs. 3 S. 4 SchVG. Sofern der
Vorsitzende die mangelnde BeschlussfÀhigkeit feststellen sollte, kann er
gemÀà § 15 Abs. 3 S. 2 SchVG eine zweite Versammlung zum Zweck der erneuten
Beschlussfassung einberufen. Die zweite Versammlung ist beschlussfĂ€hig; fĂŒr
BeschlĂŒsse, zu deren Wirksamkeit eine qualifizierte Mehrheit erforderlich
ist, mĂŒssen die Anwesenden gemÀà § 15 Abs. 3 S. 3 SchVG mindestens 25
Prozent der ausstehenden Teilschuldverschreibungen vertreten.
Teilschuldverschreibungen, deren Stimmrechte ruhen, zÀhlen nicht zu den
ausstehenden Teilschuldverschreibungen gemÀà § 15 Abs. 3 S. 4 SchVG.2.2
2. Mehrheitserfordernis
Der Beschluss zu den unter TOP 1 genannten BeschlussvorschlĂ€gen bedarf gemĂ€Ă
§ 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, Abs. 4 Satz 2 SchVG sowie §13 der
Anleihebedingungen zu seiner Wirksamkeit einer Mehrheit von mindestens 75%
Prozent der an der Abstimmung teilnehmenden Stimmrechte.
IV. Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der GlÀubigerversammlung ist jeder AnleiheglÀubiger
berechtigt, der seine Inhaberschaft an den Teilschuldverschreibungen wie im
Folgenden beschrieben nachweist. Jede Schuldverschreibung im Nennwert von
EUR 1.000,00 gewÀhrt eine Stimme.
Die Inhaberschaft an Teilschuldverschreibungen ist gemÀà § 10 Abs. 3 Satz 2
SchVG nachweisen. Hierzu ist in Textform (§ 126 b BGB) ein aktueller
Nachweis des depotfĂŒhrenden Instituts ĂŒber die Inhaberschaft an den
Teilschuldverschreibungen ("Besonderer Nachweis") vorzulegen.
AnleiheglÀubiger, die den Besonderen Nachweis nicht spÀtestens bis zum
Einlass zur GlÀubigerversammlung in Textform (§ 126 b BGB) vorgelegt haben,
sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Gleiches gilt fĂŒr den
BevollmÀchtigten eines GlÀubigers.
V. Vertreter der AnleiheglÀubiger
1. Gesetzliche Vertreter oder Amtswalter
Sofern AnleiheglÀubiger durch einen gesetzlichen Vertreter (z.B. ein Kind
durch seine Eltern, ein MĂŒndel durch seinen Vormund) oder durch einen
Amtswalter (z.B. ein Insolvenzschuldner durch den fĂŒr ihn bestellten
Insolvenzverwalter) vertreten werden, muss der gesetzliche Vertreter oder
Amtswalter bei Einlass zur GlÀubigerversammlung zusÀtzlich zum Besonderen
Nachweis des von ihm Vertretenen seine gesetzliche Vertretungsbefugnis in
geeigneter Weise nachweisen (z.B. durch Kopie der Personenstandsunterlagen
oder der Bestallungsurkunde).
2. Vertretung bei der Versammlung durch BevollmÀchtigte
Jeder AnleiheglÀubiger kann sich bei der Teilnahme an der
GlÀubigerversammlung und einer Stimmabgabe durch einen BevollmÀchtigten
seiner Wahl vertreten lassen (§ 14 SchVG). Das Stimmrecht kann durch den
BevollmĂ€chtigten ausgeĂŒbt werden. Die Vollmacht des Vollmachtgebers an den
Vertreter bedarf der Textform (§ 126 b BGB). Die Vollmachtserteilung ist bei
Einlass zur GlĂ€ubigerversammlung durch Ăbergabe der VollmachtserklĂ€rung in
Textform nachzuweisen.
VI. GegenantrÀge und ErgÀnzungsverlangen
Jeder AnleiheglÀubiger ist berechtigt, zu dem einzelnen
BeschlussgegenstÀnden, eigene BeschlussvorschlÀge zu unterbreiten
("Gegenantrag").
AnleiheglÀubiger, deren Teilschuldverschreibungen zusammen 5 Prozent der
ausstehenden Teilschuldverschreibungen der Anleihe erreichen, können
verlangen, dass neue GegenstÀnde zur Beschlussfassung bekannt gemacht werden
("ErgÀnzungsverlangen").
GegenantrÀge und ErgÀnzungsverlangen sind per Post oder per E-Mail an die
Anleiheschuldnerin zu richten.
HPI AG
FĂŒrstenrieder Str. 267
81377 MĂŒnchen
[email protected]
GegenantrÀge und ErgÀnzungsverlangen sind zwingend zusammen mit einem
Besonderen Nachweis einzureichen. GegenantrÀge und ErgÀnzungsverlangen
mĂŒssen spĂ€testens am dritten Tag vor der GlĂ€ubigerversammlung der Emittentin
gegenĂŒber bekannt gemacht werden. Die Anleiheschuldnerin wird GegenantrĂ€gen
und ErgÀnzungsverlangen auf ihrer Website unter
https://www.hpi-ag.com/investor-relations/glaeubigerversammlung unverzĂŒglich
nach Eingang veröffentlichen.
MĂŒnchen, im August 2024
HPI AG
Der Vorstand
ENDE DER EINLADUNG
HPI AG
Artur Piotr Jedrzejewski
Vorstand
FĂŒrstenrieder Str. 267
81377 MĂŒnchen
Telefon: +49 89 800 656 440
Internet: www.hpi-ag.com
Ende der Insiderinformation
---------------------------------------------------------------------------
05.08.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: HPI AG
FĂŒrstenrieder StraĂe 267
81377 MĂŒnchen
Deutschland
Telefon: +49 (0)89 800656-440
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.hpi-ag.com
ISIN: DE000A0JCY37
WKN: A0JCY3
Börsen: Freiverkehr in MĂŒnchen
EQS News ID: 1961377
Ende der Mitteilung EQS News-Service
---------------------------------------------------------------------------
1961377 05.08.2024 CET/CEST

