Pflichtmitteilung, DGA

EQS-Adhoc: Leclanché SA: Einladung zur bevorstehenden Generalversammlung am 5. August 2025 um 10:00 Uhr Schweizer Zeit (deutsch)

30.06.2025 - 23:55:28

Leclanché SA: Einladung zur bevorstehenden Generalversammlung am 5.

Leclanché SA: Einladung zur bevorstehenden Generalversammlung am 5. August 2025 um 10:00 Uhr Schweizer Zeit

Leclanché SA / Schlagwort(e): Generalversammlung
August
2025 um 10:00 Uhr Schweizer Zeit

30.06.2025 / 23:55 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemÀss Art. 53 KR
FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Ad-hoc-Mitteilung gemĂ€ĂŸ Art. 53 KR

Einladung zur bevorstehenden Generalversammlung

am 5. August 2025 um 10:00 Uhr Schweizer Zeit

  * Die LeclanchĂ© SA beruft ihre ordentliche Generalversammlung fĂŒr den 5.
    August 2025 ein.

  * Der Verwaltungsrat schlĂ€gt die Umwandlung von Schulden gegenĂŒber SEF-Lux
    in Höhe von CHF 18,0 Millionen in Aktien der Gesellschaft vor, um die
    Bilanz zu verbessern.

YVERDON-LES-BAINS, Schweiz, 30. Juni, 2025 - LECLANCHE SA, eines der
weltweit fĂŒhrenden Unternehmen fĂŒr Energiespeicherung, beruft seine
ordentliche Generalversammlung fĂŒr den 5. August 2025 um 10:00 Uhr (MESZ) im
Hotel La Prairie, Avenue des Bains 9, 1400 Yverdon-les-Bains, Schweiz, ein.

[Unverbindliche Übersetzung des französischen Originals]

ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG

Die AktionÀre sind eingeladen, an der ordentlichen Generalversammlung von
LECLANCHE SA (die "Gesellschaft") vom 5. August 2025 um 10:00 Uhr (MESZ)
(TĂŒröffnung um 9:30 (MESZ)), an folgender Adresse teilzunehmen: La Prairie
Hotel, 9 Avenue des Bains, 1400 Yverdon-les-Bains, Schweiz.

I. Traktanden

1. Jahresbericht 2024, konsolidierte Jahresrechnung 2024, statutarische
Jahresrechnung 2024 und VergĂŒtungsbericht 2024 der LECLANCHE SA

2. Verwendung des Bilanzgewinns

3. Entlastung des Verwaltungsrats und der GeschÀftsleitung

4. Wahlen des Verwaltungsrats und des Ernennungs- und VergĂŒtungsausschusses

5. Abstimmung ĂŒber die VergĂŒtung des Verwaltungsrats und der
GeschÀftsleitung

6. Wahl des unabhÀngigen Stimmrechtsvertreters

7. Wiederwahl der Revisionsstelle

8. Finanzielle Umstrukturierungsmassnahmen und ordentliche Kapitalerhöhung

9. Erhöhung des bedingten Kapitals gemÀss Artikel 3ter

10. Änderung des Firmennamens der Gesellschaft

II. JAHRESBERICHT

III. DOKUMENTATION UND ABSTIMMUNGSANWEISUNGEN

IV. TEILNAHME- UND STIMMRECHTE

V. VERTRETUNG

VI. SPRACHE

Anhang 1: ErklÀrungen zum Traktandum 5

Traktanden

EinfĂŒhrung durch den VerwaltungsratsprĂ€sidenten.

Jahresbericht 2024, konsolidierte Jahresrechnung 2024, statutarische
Jahresrechnung 2024 und VergĂŒtungsbericht 2024 der LECLANCHE SA

1.1 Genehmigung des Jahresberichts 2024, der konsolidierten Jahresrechnung
2024 und der statutarischen Jahresrechnung 2024 der LECLANCHE SA

Antrag des Verwaltungsrats: den Jahresberichts 2024, die konsolidierte
Jahresrechnung 2024 und die statutarische Jahresrechnung 2024 der LECLANCHE
SA zu genehmigen.

ErlÀuterung: GemÀss Art. 698 Abs. 2 Ziff. 3 und 4 des Schweizerischen
Obligationenrechts ("OR") sowie den Statuten der LECLANCHE SA legt der
Verwaltungsrat den Jahresbericht 2024, die konsolidierte Jahresrechnung 2024
und die statutarische Jahresrechnung 2024 zur Genehmigung durch die
AktionÀre vor. Die Revisionsstelle der LECLANCHE SA, FORVIS MAZARS SA, hat
diese Berichte bzw. Rechnungen geprĂŒft und empfiehlt deren Genehmigung.

1.2 Konsultativabstimmung ĂŒber den VergĂŒtungsbericht 2024

Antrag des Verwaltungsrats: den VergĂŒtungsbericht 2024 auf konsultativer
Basis zu genehmigen.

ErlÀuterung: Im Einklang mit den Empfehlungen des Swiss Code of Best
Practice for Corporate Governance bittet der Verwaltungsrat um Ihre
Zustimmung zum VergĂŒtungsbericht 2024 auf konsultativer Basis. Der
VergĂŒtungsbericht, der Teil des GeschĂ€ftsberichts ist, spiegelt die
VergĂŒtungsstruktur, die Governance und die den Mitgliedern des
Verwaltungsrats und der GeschÀftsleitung im Berichtsjahr gewÀhrten
VergĂŒtungen wider. Die gesetzlich vorgeschriebenen Abschnitte des
VergĂŒtungsberichts wurden von FORVIS MAZARS SA geprĂŒft, welche in ihrem
Revisionsbericht, der ebenfalls im Jahresbericht enthalten ist, die
KonformitÀt mit dem Gesetz und den Statuten von LECLANCHE SA bestÀtigt hat.

Verwendung des Bilanzgewinns

Verlust fĂŒr das Jahr 2024 CHF -101,523,569.15

Vortrag aus dem Vorjahr CHF 27,262,757.08

Total kumulierte Verluste CHF -74,260,812.07

Vorschlag des Verwaltungsrats:

Dividende fĂŒr das Jahr 2024 0.00

Auf neue Rechnung vorzutragender Saldo CHF -74,260,812.07

ErlÀuterung: GemÀss Art. 698 Abs. 2 Ziff. 4 OR und den Statuten der
LECLANCHE SA liegt es in der Kompetenz der Generalversammlung, ĂŒber die
Verwendung des Bilanzgewinns, einschliesslich der Festsetzung der Dividende,
zu beschliessen.

Entlastung des Verwaltungsrats und der GeschÀftsleitung

Antrag des Verwaltungsrats: die Mitglieder des Verwaltungsrats und der
GeschĂ€ftsleitung zu entlasten fĂŒr deren AktivitĂ€ten im GeschĂ€ftsjahr 2024.

ErlÀuterung: GemÀss Art. 698 Abs. 2 Ziff. 7 OR und der Statuten des
LECLANCHE SA ist die Generalversammlung zustĂ€ndig fĂŒr die Entlastung der
Mitglieder des Verwaltungsrats und der GeschÀftsleitung.

Wahlen des Verwaltungsrats und des Ernennungs- und VergĂŒtungsausschusses

4.1 Wahlen des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat nimmt den RĂŒcktritt von Herrn Shanu Sherwani als Mitgleid
des Verwaltungsrats per 18. MĂ€rz 2025 zur Kenntnis.

Antrag des Verwaltungsrats: Wahl der folgenden Mitglieder des
Verwaltungsrats, jeweils fĂŒr eine Amtszeit bis zum Ende der nĂ€chsten
ordentlichen Generalversammlung:

  * Herr Lex Bentner

  * Herr Marc LepiĂšce

  * Herr Christophe Manset

ErlÀuterung: GemÀss Art. 698 Abs. 2 Ziff. 2 OR und den Statuten von
LECLANCHE SA hat die Generalversammlung die Mitglieder des Verwaltungsrats
zu wĂ€hlen, die gemĂ€ss Gesetz fĂŒr eine Amtsdauer von einem Jahr bis zum Ende
der nÀchsten ordentlichen Generalversammlung gewÀhlt werden. Jeder der
aktuellen Mitglieder des Verwaltungsrats stellt sich an der
Generalversammlung fĂŒr eine einjĂ€hrige Amtszeit zur Wiederwahl bis zum Ende
der nÀchsten ordentlichen Generalversammlung, mit Ausnahme von Herrn Shanu
Sherwani, welcher vom Verwaltungsrat per 18. MĂ€rz 2025 zurĂŒckgetreten ist.
Weitere Einzelheiten zu den zur Wiederwahl stehenden
Verwaltungsratsmitgliedern finden Sie im GeschÀftsbericht 2024.

Wiederwahl des PrÀsidenten des Verwaltungsrats

Antrag des Verwaltungsrats: Herr Lex Bentner als PrÀsident des
Verwaltungsrats fĂŒr eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nĂ€chsten
ordentlichen Generalversammlung wiederzuwÀhlen.

ErlĂ€uterung: In Übereinstimmung mit Art. 698 Abs. 3 Ziff. 1 OR und den
Statuten der LECLANCHE SA ist die Generalversammlung fĂŒr die Wahl des
VerwaltungsratsprĂ€sidenten zustĂ€ndig, der gemĂ€ss Gesetz fĂŒr ein Jahr bis zum
Ende der nÀchsten ordentlichen Generalversammlung ernannt wird.

4.3 Wiederwahl des Ernennungs- und VergĂŒtungsausschusses

Antrag des Verwaltungsrats: folgende Mitglieder in den Ernennungs- und
VergĂŒtungsausschuss zu wĂ€hlen bzw. wiederzuwĂ€hlen, jeweils fĂŒr eine
Amtsdauer bis zum Abschluss der nÀchsten ordentlichen Generalversammlung der
AktionÀre:

  * Herr Lex Bentner

  * Herr Christophe Manset

  * Herr Marc LepiĂšce

ErlÀuterung: GemÀss Art. 698 Abs. 3 Ziff. 2 OR und den Statuten der
LECLANCHE SA ist die Generalversammlung fĂŒr die Wahl der Mitglieder des
VergĂŒtungsausschusses zustĂ€ndig. Ihre Amtszeit ist von Gesetzes wegen auf
ein Jahr bis zum Ende der nÀchsten ordentlichen Generalversammlung
beschrÀnkt, und es können nur Mitglieder des Verwaltungsrats gewÀhlt werden.

Abstimmung ĂŒber die VergĂŒtung des Verwaltungsrats und der GeschĂ€ftsleitung

5.1 VergĂŒtung des Verwaltungsrats

Antrag des Verwaltungsrats: den maximalen Gesamtbetrag der VergĂŒtung des
Verwaltungsrats fĂŒr die Amtszeit bis zur ordentlichen Generalversammlung
2026 in der Höhe von CHF 600,000.00 genehmigen.

ErlĂ€uterung: In Übereinstimmung mit Art. 698 Abs. 3 Ziff. 4 OR und den
Statuten der LECLANCHE SA obliegt es der Generalversammlung, die VergĂŒtungen
des Verwaltungsrates zu genehmigen. Der beiliegende Anhang 1 enthÀlt weitere
Einzelheiten zu den vorgeschlagenen Abstimmungen ĂŒber die VergĂŒtungen des
Verwaltungsrats. Dieser Betrag ist identisch mit demjenigen des Vorjahrs.

5.2 VergĂŒtung der Mitglieder der GeschĂ€ftsleitung

Antrag des Verwaltungsrats: den maximalen Gesamtbetrag der GeschÀftsleitung
fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2026 von CHF 2,350,000.00 zu genehmigen.

ErlÀuterung: GemÀss Art. 698 Abs. 3 Ziff. 4 OR und den Statuten des
LECLANCHE SA muss die Generalversammlung die VergĂŒtung der GeschĂ€ftsleitung
genehmigen. Der beiliegende Anhang 1 enthÀlt weitere Einzelheiten zu den
vorgeschlagenen Abstimmungen ĂŒber die VergĂŒtungsbetrĂ€ge fĂŒr die
GeschĂ€ftsleitung. Dieser Betrag ist gleich hoch wie der fĂŒr das
GeschÀftsjahr 2025 genehmigte Betrag.

Wahl des unabhÀngigen Stimmrechtsvertreters

Vorschlag des Verwaltungsrats: Wahl von BMG Avocats, 8C, avenue de Champel,
P.O. Box 385, CH-1211 Genf, vertreten durch Herrn Manuel Isler,
Rechtsanwalt, Genf, und/oder Herrn Rocco Rondi, Rechtsanwalt, Genf, als
unabhÀngiger Stimmrechtsvertreter bis zum Ende der nÀchsten ordentlichen
Generalversammlung der AktionÀre.

ErlĂ€uterung: In Übereinstimmung mit Art. 698 Abs. 3 Ziff. 3 OR und den
Statuten des LECLANCHE SA ist die Generalversammlung fĂŒr die Wahl des
unabhÀngigen Stimmrechtsvertreters zustÀndig.

Wiederwahl der Revisionsstelle

Antrag des Verwaltungsrats: FORVIS MAZARS SA, Lausanne, als Revisionsstelle
fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2025 wiederzuwĂ€hlen.

ErlÀuterung: GemÀss Art. 698 Abs. 2 Ziff. 2 OR und den Statuten von
LECLANCHE SA liegt die Wahl der Revisionsstelle in der Kompetenz der
Generalversammlung.

Finanzielle Umstrukturierungsmassnahmen und ordentliche Kapitalerhöhung

8.1 Übersicht

Per 31. Dezember 2024 war die Gesellschaft im Sinne von Art. 725b OR
ĂŒberschuldet, verfĂŒgt jedoch ĂŒber ausreichende RangrĂŒcktritte zur Deckung
des negativen Eigenkapitals und hat weiterhin LiquiditÀtsengpÀsse. Im Jahre
2024, wurden Schulden gegenĂŒber SEF-Lux [1] und Golden Partner Holding S.Ă 
r.l. im Gesamtbetrag von ca. CHF 33,470,000 subordiniert, wodurch sich die
Bilanzlage der Gesellschaft vorĂŒbergehend verbesserte. DarĂŒber hinaus wurden
im MĂ€rz und April 2025 Schulden gegenĂŒber SEF-LUX und Golden Partner Holding
S.à r.l. in Höhe von CHF 25,409,113 in 250,158,338 neue Namensaktien
umgewandelt, welche aus dem bedingten Kapital der Gesellschaft ausgegeben
wurden.

Angesichts der finanziellen Notlage der Gesellschaft wird eine finanzielle
Restrukturierungsmassnahme vorgeschlagen, die auf eine Verbesserung der
Bilanzsituation abzielt.

Konkret schlÀgt der Verwaltungsrat eine Umwandlung bestehender Schulden im
Maximalbetrag von bis zu CHF 18,045,607.94094 in Eigenkapital durch eine
ordentliche Kapitalerhöhung vor. Um diese Umwandlung von Fremd- in
Eigenkapital zu erreichen, hat der Verwaltungsrat mit Strategic Equity -
Renewable Energy ("SEF" oder "Darlehensgeber") vereinbart, einen Teil ihrer
Schulden gegenĂŒber dem Darlehensgeber in Höhe von insgesamt CHF
18,045,607.94094 (die "Schulden") in Eigenkapital umzuwandeln, wobei eine
Kapitalerhöhung im Gesamtnennbetrag von bis zu CHF 11,287,676.20 (Ausgabe
von maximal bis zu 112,876,762 Namenaktien der Gesellschaft mit einem
Nennwert von je CHF 0.10) vorgeschlagen wird, vorbehĂ€ltlich der ErfĂŒllung
der Anforderungen gemÀss schweizerischem Recht und vorbehÀltlich der
Genehmigung durch die Generalversammlung der Gesellschaft (die
"Debt-to-Equity-Conversion")
(siehe Traktandum 8.2). Um weitere FlexibilitÀt bei Finanzierungen und/oder
bei finanziellen Umstrukturierungen zu gewinnen, schlÀgt der Verwaltungsrat
vor, (i) Artikel 3quinquies der Statuten der Gesellschaft zu Àndern und
damit das fĂŒr Finanzierungszwecke verfĂŒgbare bedingte Kapital zu erhöhen
(siehe Traktandum 8.3) und (ii) ein neues Kapitalband einzufĂŒhren, indem ein
neuer Artikel 3quater in die Statuten der Gesellschaft aufgenommen wird
(siehe Traktandum 8.4).

SEF hat sich verpflichtet, die folgenden BetrÀge in Eigenkapital
umzuwandeln:

  * Eine Forderung im Gesamthöchstbetrag von CHF 3,903,068.41818 gegenĂŒber
    der Gesellschaft aus einem Wandeldarlehensvertrag mit der Gesellschaft
    vom 30. Mai 2025 in seiner jeweils gĂŒltigen Fassung sowie aufgelaufene
    und fÀllige Zinsen;

  * eine Forderung im Gesamthöchstbetrag von CHF 6,028,506.81522 gegenĂŒber
    der Gesellschaft aus einem Wandeldarlehensvertrag mit der Gesellschaft
    vom 12. Juni 2025, in der jeweils gĂŒltigen Fassung, sowie aufgelaufene
    und fÀllige Zinsen; und

  * eine Forderung im Gesamthöchstbetrag von CHF 7,476,006.72519 gegenĂŒber
    der Gesellschaft aus einem Wandeldarlehensvertrag mit der Gesellschaft
    vom 26. Juni 2025 in seiner jeweils gĂŒltigen Fassung sowie aufgelaufene
    und fÀllige Zinsen.

  * eine Forderung im Gesamthöchstbetrag von CHF 638,025.98235 gegenĂŒber der
    Gesellschaft aus einem Wandeldarlehensvertrag mit der Gesellschaft vom
    26. Juni 2025 in seiner jeweils gĂŒltigen Fassung sowie aufgelaufene und
    fÀllige Zinsen.

Um die Debt-to-Equity-Conversion durchzufĂŒhren, muss das Bezugsrecht der
AktionÀre im Zusammenhang mit der erforderlichen Kapitalerhöhung
ausgeschlossen werden, was die Zustimmung der AktionÀre mit qualifizierter
Mehrheit erfordert.

Die Schulden sollen in Aktien der Gesellschaft zum 75%igen
volumengewichteten Durchschnittskurs (VWAP) umgewandelt werden, berechnet
ĂŒber die 60 Tagen vor dem 31. Mai 2025.

Die vorgeschlagene Debt-to-Equity-Conversion soll dazu dienen, den
finanzielle Lage der Gesellschaft und ihre Bilanzposition zu verbessern.

Falls die Generalversammlung 2025 zustimmt, muss der Verwaltungsrat die
Debt-to-Equity-Conversion innerhalb von sechs Monaten nach der
Generalversammlung umsetzen. Die Umsetzung setzt voraus, dass die
Anforderungen der SIX Swiss Exchange in Bezug auf die Kotierung der neuen
Aktien erfĂŒllt werden.

8.2 Ordentliche Kapitalerhöhung fĂŒr die Debt-to-Equity-Conversion

Antrag des Verwaltungsrats: Der Verwaltungsrat beantragt, das Aktienkapital
der Gesellschaft, um maximal CHF 11,287,676.20 von CHF 102,542,298.40 auf
einen Maximalbetrag von bis zu CHF 113,829,974.60 durch eine ordentliche
Kapitalerhöhung wie folgt zu erhöhen:

  1. Gesamter maximaler Nominalbetrag, um den das Aktienkapital erhöht
    werden soll: CHF 11,287,676.20

  2. Höhe der maximal zu leistenden Einlagen: CHF 18,045,607.94094 [2]

  3. Anzahl, Nennwert und Art der maximal neuen Aktien: 112,876,762
    Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.10

  4. Vorzugsrechte der einzelnen Kategorien: Keine

  5. Ausgabebetrag: 75% des volumengewichteten Durchschnittskurses ("VWAP")
    der letzten 60 Tage von CHF 0.15987

  6. Beginn der Dividendenberechtigung: Datum der Eintragung der
    Kapitalerhöhung in das Handelsregister

  7. Art der Einlage: Durch Verrechnung mit einer Forderung von CHF
    18,045,607.94094 der SEF. Im Gegenzug erhÀlt die SEF 112,876,762 voll
    liberierte Namenaktien zum Ausgabepreis von CHF 0.15987 pro Aktie

  8. Besondere Vorteile: Keine

  9. BeschrĂ€nkung der Übertragbarkeit: GemĂ€ss Statuten

  10. Bezugsrechte: Die gesamte Nennwerterhöhung von CHF 11,287,676.20 wird
    vom Darlehensgeber gezeichnet, weshalb das Bezugsrecht der AktionĂ€re fĂŒr
    alle neu ausgegebenen Aktien im Umfang von 112,876,762 ausgeschlossen
    ist.

VorbehÀltlich des Vollzugs und der Eintragung dieser Kapitalerhöhung wird
das sich daraus ergebende Agio mit einem Verlustvortrag in Höhe von CHF
6,757,931.74 zu Sanierungszwecken verrechnet.

ErlÀuterung: Die Gesellschaft weist ein negatives Eigenkapital auf und ist
ĂŒberschuldet im Sinne von Art. 725b OR. Es besteht die dringende
Notwendigkeit, diese Situation anzugehen und die Gesellschaft finanziell zu
sanieren. Zur Verbesserung der Finanzlage und der Bilanzposition der
Gesellschaft wird die Debt-to-Equity-Conversion vorgeschlagen. Zur
DurchfĂŒhrung der Debt-to-Equity-Conversion und zur Ausgabe der
erforderlichen Anzahl neuer Aktien an den Darlehensgeber ist es
erforderlich, das Aktienkapital der Gesellschaft unter Ausschluss des
Bezugsrechts der AktionÀre um den maximalen Gesamtnennbetrag von CHF
11,287,676.20 zu erhöhen. In Übereinstimmung mit Art. 650 OR obliegt es der
Generalversammlung, eine ordentliche Erhöhung des Aktienkapitals zu
beschliessen; fĂŒr die vorgeschlagene Kapitalerhöhung zur Umwandlung von
Fremd- in Eigenkapital ist ein qualifiziertes Quorum gemÀss Art. 704 Abs. 1
Ziff. 3 und Ziff. 4 OR. Dies gilt aufgrund der Eigenschaft der
Debt-to-Equity Conversion mit einer Verrechnung von Forderungen mit Schulden
aus der Zeichnung neuer Aktien und dem Ausschluss des Bezugsrechts der
AktionÀre. Um möglicherweise eine Befreiung von der Stempelsteuer in
Anspruch nehmen zu können, wird vorgeschlagen, dass durch die
Kapitalerhöhung entstandene Agio buchhalterisch sofort mit dem
Verlustvortrag nach Abschluss der Kapitalerhöhung zu verrechnen.

8.3 Erhöhung des bedingten Kapitals gemÀss Artikel 3quinquies

Antrag des Verwaltungsrats: Vorbehaltlich der Genehmigung von Traktandum 8.2
betreffend die ordentliche Kapitalerhöhung der Gesellschaft und deren
Vollzug beantragt der Verwaltungsrat die Änderung von Artikel 3quinquies der
Statuten die ErmĂ€chtigung des Verwaltungsrates (vorgeschlagene Änderungen
unterstrichen).

   Artikel 3quinquies (alt)               Artikel 3quinquies (neu)
   Das Aktienkapital kann im              Das Aktienkapital kann im
   Maximalbetrag von CHF                  Maximalbetrag von CHF
   13'074'194.10 durch Ausgabe von        56,114,987.30durch Ausgabe von
   höchstens 130'741'941 voll             höchstens 561,149,873 voll zu
   einbezahlten Aktien mit einem          liberierenden Aktien mit einem
   Nennwert von CHF 0.10 pro Aktie        Nennwert von CHF 0.10 pro Aktie
   erhöht werden. [Der Rest des           erhöht werden. [Der Rest des
   Artikels bleibt unverÀndert.]          Artikels bleibt unverÀndert.]
ErlĂ€uterung: FĂŒr den Fall, dass die unter Traktandum 8.2 beantragte
Kapitalerhöhung von der Generalversammlung genehmigt wird, gibt eine
Erhöhung des bedingten Kapitals dem Verwaltungsrat weitere FlexibilitÀt und
die Möglichkeit, weitere Mittel zu beschaffen und die finanzielle Lage der
Gesellschaft zu verbessern.

8.4 Verabschiedung des Kapitalbandes

Antrag des Verwaltungsrats: Vorbehaltlich der Genehmigung von Traktandum 8.2
betreffend die ordentliche Kapitalerhöhung der Gesellschaft und der
DurchfĂŒhrung dieser Erhöhung beantragt der Verwaltungsrat, einen neuen
Artikel 3quater der Statuten zu verabschieden, der es dem Verwaltungsrat
erlaubt, das Aktienkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu
569,149,873 neuen Aktien zu erhöhen oder das Aktienkapital durch Vernichtung
von bis zu 569,149,873 Aktien herabzusetzen (vorgeschlagene Änderungen
unterstrichen).

   Artikel 3quater (alt)                    Artikel 3quater (neu)
   Der Verwaltungsrat ist                   Der Verwaltungsrat ist ermÀchtigt,
   ermÀchtigt, bis zum 28. Juni 2029        bis zum 5. August 2030, (i) das
   (i) das Aktienkapital der                Aktienkapital der Gesellschaft
   Gesellschaft durch einmalige oder        durch einmalige oder mehrmalige
   mehrmalige Erhöhung um höchstens         Erhöhung um höchstens CHF
   CHF 140,561,405.80 durch Ausgabe         170,744,961.90 durch Ausgabe von
   von höchstens 380,191,074 voll zu        höchstens 569,149,873 voll zu
   liberierenden neuen Namenaktien          liberierenden neuen Namenaktien
   mit einem Nennwert von je CHF            mit einem Nennwert von je CHF 0.10
   0.10 zu erhöhen und/oder (ii) das        zu erhöhen und/oder (ii) das
   Aktienkapital der Gesellschaft           Aktienkapital der Gesellschaft
   durch einmalige oder mehrmalige          durch einmalige oder mehrmalige
   Herabsetzungen um höchstens CHF          Herabsetzungen um mindestens CHF
   64,075,910.70 herabzusetzen. Eine        56,914,987.30 herabzusetzen. Eine
   Kapitalherabsetzung kann durch           Kapitalherabsetzung kann durch
   Vernichtung von bis zu                   Vernichtung von bis zu 569,149,873
   384,663,877 Namenaktien mit einem        Namenaktien mit einem Nennwert von
   Nennwert von je CHF 0.10 und/oder        je CHF 0.10 und/oder durch
   durch Herabsetzung des Nennwerts         Herabsetzung des Nennwerts
   erfolgen. Eine Erhöhung des              erfolgen. Eine Erhöhung des
   Aktienkapitals durch Übernahme           Aktienkapitals durch Übernahme
   durch ein Finanzinstitut, ein            durch ein Finanzinstitut, ein
   Konsortium von Finanzinstituten          Syndikat von Finanzinstituten oder
   oder einen oder mehrere Dritte           einen oder mehrere andere Dritte,
   mit anschliessendem Angebot an           gefolgt von einem Angebot an die
   die bisherigen AktionÀre der             bisherigen AktionÀre der
   Gesellschaft ist zulÀssig. Im            Gesellschaft, ist zulÀssig. Im
   Falle einer Kapitalerhöhung: (a)         Falle einer Kapitalerhöhung: (a)
   Der Verwaltungsrat legt den              Der Verwaltungsrat legt den
   Zeitpunkt der Ausgabe, den               Zeitpunkt der Ausgabe, den
   Ausgabepreis, die Art der                Ausgabepreis, die Art der
   Einlagen, den Zeitpunkt des              Einlagen, den Zeitpunkt der
   Entstehens des                           Entstehung des
   Dividendenanspruchs, die                 Dividendenanspruchs, die
   Bedingungen fĂŒr die AusĂŒbung der         Bedingungen fĂŒr die AusĂŒbung der
   Bezugsrechte und die Zuteilung           Bezugsrechte und die Zuteilung der
   der nicht ausgeĂŒbten Bezugsrechte        nicht ausgeĂŒbten Bezugsrechte
   fest. (b) Der Verwaltungsrat hat         fest. (b) Der Beschluss ĂŒber eine
   das Recht, die Bezugsrechte zu           Kapitalerhöhung gemÀss diesem
   genehmigen, zu beschrÀnken oder          Artikel 3quater erfordert ein
   aufzuheben. Der Verwaltungsrat           Anwesenheitsquorum von 80 % des
   kann nicht ausgeĂŒbte Bezugsrechte        Verwaltungsrats und die Zustimmung
   annullieren oder solche Rechte           von 80 % der anwesenden und
   und/oder Aktien zu                       stimmberechtigten
   Marktbedingungen zuteilen oder in        Verwaltungsratsmitglieder. (c) Der
   anderer Weise im Interesse der           Verwaltungsrat hat das Recht, das
   Gesellschaft verwenden. (c) Eine         Bezugsrecht zu genehmigen, zu
   Einzahlung durch Umwandlung von          beschrÀnken oder aufzuheben. Der
   frei verfĂŒgbarem Eigenkapital            Verwaltungsrat kann nicht
   (auch mittels Einlagereserven in         ausgeĂŒbte Bezugsrechte annullieren
   das Gesellschaftskapital) gemÀss         oder solche Rechte und/oder Aktien
   Art. 652d OR ist bis zum vollen          zu Marktbedingungen zuteilen oder
   Ausgabebetrag jeder Aktie                in anderer Weise im Interesse der
   möglich. (d) Der Verwaltungsrat          Gesellschaft verwenden. (d) Eine
   kann in folgenden FĂ€llen das             Einzahlung durch Umwandlung von
   Bezugsrecht aufheben oder                frei verfĂŒgbarem Eigenkapital
   einschrÀnken und einzelnen               (auch mittels Einlagereserven in
   AktionÀren oder Dritten zuteilen:        das Gesellschaftskapital) gemÀss
   1) Im Zusammenhang mit der               Art. 652d OR ist bis zum vollen
   Finanzierung und Refinanzierung          Ausgabebetrag jeder Aktie möglich.
   von Investitionen oder                   (e) Der Verwaltungsrat kann in
   Akquisitionen der Gesellschaft           folgenden FĂ€llen das Bezugsrecht
   (einschliesslich des Erwerbs             aufheben oder einschrÀnken und es
   eines Unternehmens oder von              einzelnen AktionÀren oder Dritten
   Beteiligungen) oder der                  zugestehen: 1) Im Zusammenhang mit
   Finanzierung oder Refinanzierung         der Finanzierung und
   von Akquisitionen durch die              Refinanzierung von Investitionen
   Gesellschaft (durch                      oder Akquisitionen der
   Eigenkapitaloder Wandeldarlehen);        Gesellschaft (einschliesslich des
   oder 2) Zur GewÀhrung einer              Erwerbs eines Unternehmens oder
   Mehrzuteilungsoption (Greenshoe)         von Beteiligungen) oder der
   von bis zu 20 % der Gesamtzahl           Finanzierung oder Refinanzierung
   der Aktien bei einer Platzierung         von Akquisitionen durch die
   oder einem Verkauf von Aktien an         Gesellschaft (durch
   den Ersterwerber oder Zeichner;          Eigenkapitaloder Wandeldarlehen);
   oder 3) Zur Verwendung der Aktien        oder 2) Zur GewÀhrung einer
   als Gegenleistung fĂŒr Fusionen,          Mehrzuteilungsoption (Greenshoe)
   Übernahmen oder Investitionen des        von bis zu 20% der Gesamtzahl der
   Unternehmens und/oder im                 Aktien bei einer Platzierung oder
   Zusammenhang mit Optionen, die           einem Verkauf von Aktien an den
   strategischen/finanziellen               Ersterwerber oder Zeichner; oder
   Investoren/Joint-Venture-Partnern        3) Zur Verwendung der Aktien als
   gewĂ€hrt werden; oder 4) FĂŒr die          Gegenleistung fĂŒr Fusionen,
   Ausgabe von Aktien oder die              Übernahmen oder Investitionen des
   Umwandlung von                           Unternehmens und/oder im
   Wandelschuldverschreibungen,             Zusammenhang mit Optionen, die
   Anleihen, Darlehen und Àhnlichen         strategischen/finanziellen
   Finanzierungsformen der                  Investoren/Joint-Venture-Partnern
   Gesellschaft oder einer                  gewĂ€hrt werden; oder 4) FĂŒr die
   Tochtergesellschaft, die zum             Ausgabe von Aktien oder die
   Zwecke von Investitionen oder            Umwandlung von
   Übernahmen ausgegeben werden;            Wandelschuldverschreibungen,
   oder 5) Zur Ausgabe neuer Aktien,        Anleihen, Darlehen und Àhnlichen
   wenn sich der Ausgabepreis nach          Finanzierungsformen der
   dem Marktpreis richtet; oder 6)          Gesellschaft oder einer
   Zur Verbreiterung des                    Tochtergesellschaft, die zum
   AktionÀrskreises auf Finanzund           Zwecke von Investitionen oder
   institutionellen MĂ€rkten oder im         Akquisitionen ausgegeben werden;
   Zusammenhang mit der Ausgabe             oder 5) Zur Ausgabe neuer Aktien,
   neuer Aktien auf dem inoder              wenn sich der Ausgabepreis nach
   auslÀndischen Aktienmarkt; oder          dem Marktpreis richtet; oder 6)
   7) Zur GewÀhrung von Aktien im           Zur Verbreiterung der
   Inund Ausland zur Erhöhung des           AktionÀrsbasis auf Finanzund
   Streubesitzes oder zur ErfĂŒllung         institutionellen MĂ€rkten oder im
   von Kotierungsvorschriften; oder         Zusammenhang mit der Ausgabe neuer
   8) FĂŒr die Beteiligung von               Aktien an der inoder auslĂ€ndischen
   Investoren oder strategischen            Börse; oder 7) Zur GewÀhrung von
   Partnern; oder 9) Zur                    Aktien im Inund Ausland zur
   finanziellen Restrukturierung,           Erhöhung des Streubesitzes oder
   insbesondere zur Umwandlung von          zur ErfĂŒllung von
   Fremdin Eigenkapital; oder 10)           Kotierungsvorschriften; oder 8)
   Zur schnellen und flexiblen              FĂŒr die Beteiligung von Investoren
   Kapitalerhöhung (einschliesslich         oder strategischen Partnern; oder
   Privatplatzierungen), die ohne           9) Zur finanziellen
   den Ausschluss des Bezugsrechts          Restrukturierung, insbesondere zur
   der bisherigen AktionÀre kaum            Umwandlung von Fremdin
   gelingen kann. Innerhalb der             Eigenkapital; oder 10) Zur
   Grenzen dieses Kapitalbandes ist         schnellen und flexiblen
   der Verwaltungsrat auch                  Kapitalerhöhung (einschliesslich
   ermÀchtigt, einmal oder mehrmals         Privatplatzierungen zur
   pro Jahr Kapitalherabsetzungen           Eigenkapitalbeschaffung), die ohne
   durch Nennwertreduktion                  den Ausschluss des Bezugsrechts
   vorzunehmen und den                      der bisherigen AktionÀre kaum
   Herabsetzungsbetrag nach                 gelingen kann. Innerhalb der
   Anpassung der Statuten an die            Grenzen dieses Kapitalbandes ist
   AktionÀre auszuzahlen. Die neuen         der Verwaltungsrat auch
   Namenaktien unterliegen den              ermÀchtigt, einmal oder mehrmals
   ÜbertragungsbeschrĂ€nkungen gemĂ€ss        pro Jahr Kapitalherabsetzungen
   Artikel 4 der Statuten der               durch Nennwertreduktion
   Gesellschaft. Der Verwaltungsrat         vorzunehmen und den
   ist berechtigt, den Handel mit           Herabsetzungsbetrag nach Anpassung
   Bezugsrechten zuzulassen, zu             der Statuten an die AktionÀre
   beschrÀnken oder auszuschliessen.        auszuzahlen. Die neuen Namenaktien
   Er kann nicht ordnungsgemÀss             unterliegen den
   ausgeĂŒbte Bezugsrechte verfallen         ÜbertragungsbeschrĂ€nkungen gemĂ€ss
   lassen oder solche Rechte oder           Artikel 4 der Statuten der
   Aktien, fĂŒr die Bezugsrechte             Gesellschaft. Der Verwaltungsrat
   eingerÀumt, aber nicht                   ist berechtigt, den Handel mit
   ordnungsgemĂ€ss ausgeĂŒbt wurden,          Bezugsrechten zuzulassen, zu
   zu gleichen Bedingungen an einen         beschrÀnken oder auszuschliessen.
   oder mehrere Anleger platzieren,         Er kann nicht ordnungsgemÀss
   anderweitig zu Marktkonditionen          ausgeĂŒbte Bezugsrechte verfallen
   platzieren oder anderweitig im           lassen oder solche Rechte oder
   Interesse der Gesellschaft               Aktien, fĂŒr die Bezugsrechte
   verwenden.                               eingerÀumt, aber nicht
                                            ordnungsgemĂ€ss ausgeĂŒbt wurden, zu
                                            gleichen Bedingungen einem oder
                                            mehreren Anlegern zuteilen,
                                            anderweitig zu Marktkonditionen
                                            platzieren oder anderweitig im
                                            Interesse der Gesellschaft
                                            verwenden.
ErlĂ€uterung: FĂŒr den Fall, dass die unter Traktandum 8.2 vorgeschlagene
Kapitalerhöhung von der Generalversammlung genehmigt wird, gibt die
EinfĂŒhrung eines neuen Kapitalbandes dem Verwaltungsrat mehr FlexibilitĂ€t
und die Möglichkeit, weitere Finanzmittel zu beschaffen und die finanzielle
Lage der Gesellschaft zu verbessern. Der Verwaltungsrat schlÀgt ferner vor,
in das Kapitalband die Bestimmung aufzunehmen, dass der Beschluss ĂŒber eine
Kapitalerhöhung gemÀss diesem Artikel 3quater ein PrÀsenzquorum von 80 % des
Verwaltungsrats und die Genehmigung durch 80 % der anwesenden und
stimmberechtigten Verwaltungsratsmitglieder erfordert. Dieser Mechanismus
soll sicherstellen, dass ein Beschluss zur Erhöhung des Aktienkapitals aus
dem Kapitalband von den Mitgliedern des Verwaltungsrates breit abgestĂŒtzt
wird.

Erhöhung des bedingten Kapitals gemÀss Artikel 3ter

Antrag des Verwaltungsrates: Unter dem Vorbehalt der Genehmigung von
Traktandum 8.2 betreffend die ordentliche Kapitalerhöhung der Gesellschaft
und des Vollzugs dieser Erhöhung beantragt der Verwaltungsrat, Artikel 3ter
der Statuten der ErmÀchtigung des Verwaltungsrates anzupassen
(vorgeschlagene Änderungen unterstrichen).

   Artikel 3ter (alt)                        Artikel 3ter (neu)
   Das Aktienkapital der Gesellschaft                   Das Aktienkapital der
   kann um einen Maximalbetrag von                       Gesellschaft kann im
   CHF 453'591.20 durch Ausgabe von          Maximalbetrag von CHF 800,000.00
   höchstens 4'535'912 voll zu                    durch Ausgabe von höchstens
   liberierenden Namenaktien mit              8,000,000 voll zu liberierenden
   einem Nennwert von je CHF 0.10              Namenaktien mit einem Nennwert
   durch Ausgabe neuer Aktien an                von je CHF 0.10 durch Ausgabe
   Mitarbeiter der Gesellschaft und           neuer Aktien an Mitarbeiter der
   an Gesellschaften der Gruppe                           Gesellschaft und an
   erhöht werden. [Der Rest des              Gesellschaften der Gruppe erhöht
   Artikels bleibt unverÀndert.]               werden. [Der Rest des Artikels
                                                         bleibt unverÀndert.]
ErlĂ€uterung: FĂŒr den Fall, dass die unter Traktandum 8.2 beantragte
Kapitalerhöhung von der Generalversammlung genehmigt wird, wird eine
Erhöhung des bedingten Kapitals fĂŒr Mitarbeiter vorgeschlagen, die dem
Verwaltungsrat weitere FlexibilitÀt und die Möglichkeit gibt,
leistungsbezogene MitarbeiteroptionsplĂ€ne einzufĂŒhren oder Optionsrechte fĂŒr
leitende Angestellte und leistungsstarke Mitarbeiter im Rahmen des
derzeitigen Mitarbeiteroptionsplans zu gewÀhren, um eine angemessene und
wettbewerbsfĂ€hige VergĂŒtung fĂŒr die Mitarbeiter sicherzustellen.

Änderung des Firmennamens der Gesellschaft

Antrag des Verwaltungsrats: Der Verwaltungsrat beantragt, den Firmennamen
der Gesellschaft von LECLANCHE SA in Leclanché SA (Leclanché Ltd) (Leclanché
AG) zu Àndern und Artikel 1 der Statuten wie folgt zu ergÀnzen
(vorgeschlagene Änderungen unterstrichen)

   Artikel 1: Firmenname - Dauer -         Artikel 1: Name der Gesellschaft -
   Sitz (alt)                              Dauer - Sitz (neu)
   Unter dem Firmennamen "LECLANCHE        Unter dem Firmennamen Leclanché SA
   SA" besteht eine                        (Leclanché Ltd) (Leclanché AG)
   Aktiengesellschaft, die den             besteht eine Aktiengesellschaft,
   Bestimmungen von Titel XXVI des         die den Bestimmungen von Titel XXVI
   Schweizerischen                         des Schweizerischen
   Obligationenrechts (OR)                 Obligationenrechts (OR) unterliegt,
   unterliegt, soweit die                  soweit die vorliegenden Statuten
   vorliegenden Statuten nicht             nicht davon abweichen. Die Dauer
   davon abweichen. Die Dauer der          der Gesellschaft ist unbegrenzt.
   Gesellschaft ist unbegrenzt. Ihr        Ihr Sitz befindet sich in
   Sitz befindet sich in                   Yverdon-les-Bains.
   Yverdon-les-Bains.
ErlÀuterung: Der Verwaltungsrat beabsichtigt, die Schreibweise aller
Konzerngesellschaften der Leclanché-Gruppe (LECLANCHE SA, Leclanché
E-Mobility SA, LECLANCHE SBS SA und Leclanché Technologies SA) anzugleichen,
um den Markenauftritt zu vereinheitlichen. Daher soll der Firmenname der
Gesellschaft von LECLANCHE SA in Leclanché SA geÀndert werden.

JAHRESBERICHT

Der Jahresbericht 2024, der die konsolidierte Jahresrechnung, die
statutarische Jahresrechnung sowie den Revisionsbericht und den
VergĂŒtungsbericht 2024 enthĂ€lt, ist auf der Website der LECLANCHE SA unter
https://www.leclanche.com/investor-relations/financial-reports/ verfĂŒgbar.

Der Einladung an die AktionÀrinnen und AktionÀre sind ein Anmelde- und ein
Weisungsformular beigelegt, das die AktionÀrinnen und AktionÀre bis zum 30.
Juli 2025, 11.59 Uhr (MESZ), ausgefĂŒllt an folgende Adresse zurĂŒckzusenden
haben, wenn sie an der Generalversammlung teilnehmen oder sich vertreten
lassen wollen: areg.ch ag, Fabrikstrasse 10, 4614 HĂ€gendorf.

Elektronische Fernabstimmung per Vollmacht und Weisungen an den unabhÀngigen
Stimmrechtsvertreter (netVote): AktionÀre können an den Abstimmungen und
Wahlen teilnehmen, indem sie dem unabhÀngigen Stimmrechtsvertreter
elektronisch via https://leclanche.netvote.ch Weisungen erteilen. Die
erforderlichen Login-Informationen werden den AktionÀren zusammen mit den
schriftlichen Unterlagen zur Generalversammlung Anfang oder Mitte Juli
zugestellt. Änderungen der elektronisch ĂŒbermittelten Weisungen können bis
zum 30. Juli 2025, 11:59 Uhr (MESZ), vorgenommen werden. Soweit die
AktionÀrin oder der AktionÀr dem unabhÀngigen Stimmrechtsvertreter keine
besonderen Weisungen erteilt, weist sie oder er den unabhÀngigen
Stimmrechtsvertreter an, fĂŒr ihre oder seine Aktien im Sinne der AntrĂ€ge des
Verwaltungsrats zu den traktandierten GeschÀften zu stimmen. Dasselbe gilt
fĂŒr Zusatz- oder AlternativantrĂ€ge zu den in dieser Einladung aufgefĂŒhrten
Traktanden und fĂŒr neue Traktanden.

Zur Teilnahme an der Generalversammlung und zur AusĂŒbung des Stimmrechts
sind diejenigen AktionÀre berechtigt, die am 22. Juli 2025, 17.00 Uhr
(MESZ), im Aktienregister mit Stimmrecht eingetragen sind. Sie erhalten ihre
Zutrittskarte und das Stimmmaterial gegen RĂŒcksendung des Anmeldeformulars
oder durch Kontaktaufnahme mit der areg.ch ag unter der oben genannten
Adresse.

Vom 22. Juli 2025, 17.00 Uhr (MESZ) bis zum 4. August 2025 werden keine
Eintragungen im Aktienregister vorgenommen, die ein Stimmrecht an der
Generalversammlung begrĂŒnden wĂŒrden. AktionĂ€re, die in diesem Zeitraum ihre
Aktien ganz oder teilweise verkaufen, sind in diesem Umfang nicht mehr
stimmberechtigt. Sie werden gebeten, ihre Zutrittskarte und ihr
Stimmmaterial zurĂŒckzugeben oder umzutauschen.

VERTRETUNG

AktionÀre, die nicht persönlich an der Generalversammlung teilnehmen wollen,
können sich durch eine schriftlich bevollmÀchtigte Person, die nicht
AktionÀr zu sein braucht, oder durch den unabhÀngigen Stimmrechtsvertreter,
Herrn Manuel Isler, Rechtsanwalt, c/o BMG Avocats, 8C, avenue de Champel,
Postfach 385, CH-1211 Genf, oder, falls dieser nicht anwesend sein kann,
durch seinen Vertreter vertreten lassen.

Das Anmeldeformular mit den ausgefĂŒllten und unterzeichneten Vollmachten ist
der areg.ch ag an die oben genannte Adresse zuzustellen.

AktionÀrinnen und AktionÀre, die sich durch eine andere Person vertreten
lassen wollen, senden das Anmeldeformular mit der ausgefĂŒllten und
unterzeichneten Vollmacht zuhanden der areg.ch ag an die oben angegebene
Adresse. Die Zutrittskarte und das Stimmmaterial werden dann direkt an die
Adresse des BevollmÀchtigten gesandt.

SPRACHE

Die Generalversammlung der AktionÀre wird in englischer Sprache abgehalten.

Yverdon-les-Bains, 30. Juni 2025 Im Namen des Verwaltungsrats

Der PrÀsident

Lex Bentner

ANHANG 1: ERKLÄRUNGEN ZUM TRAKTANDUM 5

Wie im Schweizerischen Obligationenrecht ("OR") und in den Statuten
vorgeschrieben, wird der Verwaltungsrat den AktionÀren einen Antrag zur
Genehmigung vorlegen:

  1. Den maximalen Gesamtbetrag der VergĂŒtung des Verwaltungsrats fĂŒr den
    Zeitraum bis zur nÀchsten Hauptversammlung im Jahr 2026 [3]

  2. Den maximalen Gesamtbetrag der VergĂŒtung der GeschĂ€ftsleitung fĂŒr das
    GeschÀftsjahr 2026 [4]

Die vorgeschlagenen BetrÀge, die der diesjÀhrigen Generalversammlung zur
Genehmigung vorgelegt werden, stehen im Einklang mit unserer
VergĂŒtungspolitik.

Ausserdem haben wir Ihnen die Möglichkeit gegeben, unter Traktandum 1.2
konsultativ ĂŒber den VergĂŒtungsbericht 2024 abzustimmen.

ErlĂ€uterungen zum vorgeschlagenen maximalen VergĂŒtungsbetrag des
Verwaltungsrats (Traktandum 5.1)

Die vorgeschlagene maximale GesamtvergĂŒtung des Verwaltungsrats betrĂ€gt CHF
600,000.00 und besteht aus einem fixen Honorar, wie aus den ErlÀuterungen
hervorgeht. Dieser Betrag ist identisch mit demjenigen der Vorperiode.

DarĂŒber hinaus zahlt LECLANCHE SA die gesetzlich vorgeschriebenen
SozialversicherungsbeitrĂ€ge an die Mitglieder des Verwaltungsrats, die ĂŒber
die Schweizer Gehaltsliste bezahlt werden. Den Mitgliedern des
Verwaltungsrats werden keine variablen VergĂŒtungen oder Rentenleistungen
gewÀhrt.

ErlĂ€uterungen zum vorgeschlagenen maximalen VergĂŒtungsbetrag fĂŒr die
GeschĂ€ftsleitung fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2026 (Traktandum 5.2)

Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung von CHF 2,350,000.00 als
maximalen Gesamtbetrag der VergĂŒtung der GeschĂ€ftsleitung fĂŒr das
GeschĂ€ftsjahr 2026. Dieser Betrag ist identisch mit demjenigen, der fĂŒr das
GeschÀftsjahr 2025 genehmigt wurde.

GemÀss den Statuten legt der Verwaltungsrat der Generalversammlung jedes
Jahr die maximale VergĂŒtung der GeschĂ€ftsleitung fĂŒr das nĂ€chste
GeschÀftsjahr zur Genehmigung vor. Der vorgeschlagene Gesamtbetrag der
maximalen VergĂŒtung umfasst das Grundgehalt, die variable kurzfristige
VergĂŒtung (Bonus) sowie die variable langfristige VergĂŒtung, die in diesem
Jahr gezahlt oder gewÀhrt wird.

Wie im VergĂŒtungsbericht 2024 offengelegt, belief sich die VergĂŒtung der
GeschÀftsleitung im GeschÀftsjahr 2024 auf kCHF 1,101. Der vorgeschlagene
maximale Gesamtbetrag der VergĂŒtung steht im Einklang mit der aktuellen
VergĂŒtungspolitik von LECLANCHE SA.

Der Gesamthöchstbetrag der VergĂŒtung ist ein Budget und basiert auf der
Annahme, dass jedes Mitglied der GeschÀftsleitung und LECLANCHE SA alle
Zielvorgaben vollstÀndig erreicht hat. Er sollte nicht als der tatsÀchlich
gezahlte oder gewĂ€hrte VergĂŒtungsbetrag angesehen werden.

DarĂŒber hinaus zahlt LECLANCHE SA die gesetzlich vorgeschriebenen
SozialversicherungsbeitrÀge.

Über LeclanchĂ©

LeclanchĂ© ist ein weltweit fĂŒhrender Anbieter von kohlenstoffarmen
Energiespeicherlösungen auf Basis der Lithium-Ionen-Zellentechnologie.
LeclanchĂ© wurde 1909 in Yverdon-les-Bains, Schweiz, gegrĂŒndet. Die
Geschichte und das Erbe von Leclanché sind in der Innovation von Batterien
und Energiespeichern verwurzelt. Die schweizerische Kultur der PrÀzision und
QualitÀt sowie die ProduktionsstÀtten in Deutschland machen Leclanché zum
bevorzugten Partner fĂŒr Unternehmen, die nach der besten Batterieleistung
suchen und Pionierarbeit fĂŒr positive VerĂ€nderungen in der Art und Weise
leisten, wie Energie weltweit erzeugt, verteilt und verbraucht wird.
Leclanché ist in drei GeschÀftsbereiche gegliedert: Energiespeicherlösungen,
E-Mobility-Lösungen und Spezialbatteriesysteme. Das Unternehmen beschÀftigt
derzeit ĂŒber 350 Mitarbeiter und verfĂŒgt ĂŒber ReprĂ€sentanzen in acht LĂ€ndern
weltweit. Leclanché ist an der Schweizer Börse notiert (SIX: LECN). SIX
Swiss Exchange : ticker symbol LECN | ISIN CH 011 030 311 9

Haftungsausschluss

Diese Pressemitteilung enthÀlt bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen
ĂŒber die AktivitĂ€ten von LeclanchĂ©, die durch Begriffe wie "strategisch",
"vorgeschlagen", "eingefĂŒhrt", "wird", "geplant", "erwartet",
"Verpflichtung", "erwarten", "prognostizieren", "etabliert", "vorbereiten",
"planen", "schĂ€tzen", "Ziele", "wĂŒrden", "potenziell" und "erwarten"
gekennzeichnet sein können, "SchĂ€tzung", "Angebot" oder Ă€hnliche AusdrĂŒcke
oder durch ausdrĂŒckliche oder implizite Diskussionen ĂŒber den Hochlauf der
ProduktionskapazitÀten von Leclanché, mögliche Anwendungen bestehender
Produkte oder potenzielle zukĂŒnftige Einnahmen aus solchen Produkten oder
potenzielle zukĂŒnftige VerkĂ€ufe oder Gewinne von LeclanchĂ© oder einer seiner
GeschÀftseinheiten. Sie sollten sich nicht zu sehr auf diese Aussagen
verlassen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die aktuellen
Ansichten von LeclanchĂ© ĂŒber zukĂŒnftige Ereignisse wider und beinhalten
bekannte und unbekannte Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, die
dazu fĂŒhrenkönnen, dass die tatsĂ€chlichen Ergebnisse wesentlich von den
zukĂŒnftigen Ergebnissen, Leistungen oder Errungenschaften abweichen, die in
diesen Aussagen ausdrĂŒcklich oder implizit zum Ausdruck kommen. Es gibt
keine Garantie dafĂŒr, dass die Produkte von LeclanchĂ© ein bestimmtes
Umsatzniveau erreichen. Es gibt auch keine Garantie dafĂŒr, dass LeclanchĂ©
oder eine seiner GeschÀftseinheiten bestimmte finanzielle Ergebnisse
erzielen wird.

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Ansprechpartner fĂŒr Investoren:
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T: +41 (0) 24 424 65 00
E-Mail: [email protected]

[1] SEF-Lux bezieht sich auf: Strategic Equity Fund - Renewable Energy,
Luxemburg, AM Investment SCA SICAV RAIF - Global Growth, Sub-Fund,
Luxemburg, sind zusammen der HauptaktionÀr von Leclanché, im Folgenden als
"SEF-Lux" bezeichnet. Pure Capital S.A. ist der wirtschaftliche EigentĂŒmer
gemÀss der Meldeplattform der Offenlegungsstelle der SIX Exchange Regulation
AG - Datum der Veröffentlichung der letzten Meldung: 21. Februar 2025.

[2] Die im Rahmen der Debt-to-Equity-Conversion zu wandelnden
Schuldverschreibungen werden zu 75% des volumengewichteten
Durchschnittskurses (VWAP), berechnet ĂŒber die 60 Tage vor dem 31. Mai 2025.

[3] In diesem Betrag sind die obligatorischen Sozialabgaben nicht enthalten,
die auf ca. CHF 0.00 geschÀtzt werden.

[4] In diesem Betrag sind die obligatorischen Sozialabgaben nicht enthalten,
die auf ca. CHF 350'000.00 geschÀtzt werden.


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Ende der Adhoc-Mitteilung

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   Sprache:          Deutsch
   Unternehmen:      Leclanché SA
                     Av. des Sports 42
                     1400 Yverdon-les-Bains
                     Schweiz
   Telefon:          +41 (24) 424 65-00
   Fax:              +41 (24) 424 65-20
   E-Mail:           [email protected]
   Internet:         www.leclanche.com
   ISIN:             CH0110303119, CH0016271550
   Valorennummer:    A1CUUB, 812950
   Börsen:           SIX Swiss Exchange
   EQS News ID:      2162876



   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
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2162876 30.06.2025 CET/CEST

@ dpa.de | CH0016271550 PFLICHTMITTEILUNG