EQS-Adhoc: Leclanché SA: Einladung zur bevorstehenden Generalversammlung am 5. August 2025 um 10:00 Uhr Schweizer Zeit (deutsch)
30.06.2025 - 23:55:28Leclanché SA: Einladung zur bevorstehenden Generalversammlung am 5. August 2025 um 10:00 Uhr Schweizer Zeit
Leclanché SA / Schlagwort(e): Generalversammlung
August
2025 um 10:00 Uhr Schweizer Zeit
30.06.2025 / 23:55 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemÀss Art. 53 KR
FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Ad-hoc-Mitteilung gemÀà Art. 53 KR
Einladung zur bevorstehenden Generalversammlung
am 5. August 2025 um 10:00 Uhr Schweizer Zeit
* Die LeclanchĂ© SA beruft ihre ordentliche Generalversammlung fĂŒr den 5.
August 2025 ein.
* Der Verwaltungsrat schlĂ€gt die Umwandlung von Schulden gegenĂŒber SEF-Lux
in Höhe von CHF 18,0 Millionen in Aktien der Gesellschaft vor, um die
Bilanz zu verbessern.
YVERDON-LES-BAINS, Schweiz, 30. Juni, 2025 - LECLANCHE SA, eines der
weltweit fĂŒhrenden Unternehmen fĂŒr Energiespeicherung, beruft seine
ordentliche Generalversammlung fĂŒr den 5. August 2025 um 10:00 Uhr (MESZ) im
Hotel La Prairie, Avenue des Bains 9, 1400 Yverdon-les-Bains, Schweiz, ein.
[Unverbindliche Ăbersetzung des französischen Originals]
ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG
Die AktionÀre sind eingeladen, an der ordentlichen Generalversammlung von
LECLANCHE SA (die "Gesellschaft") vom 5. August 2025 um 10:00 Uhr (MESZ)
(TĂŒröffnung um 9:30 (MESZ)), an folgender Adresse teilzunehmen: La Prairie
Hotel, 9 Avenue des Bains, 1400 Yverdon-les-Bains, Schweiz.
I. Traktanden
1. Jahresbericht 2024, konsolidierte Jahresrechnung 2024, statutarische
Jahresrechnung 2024 und VergĂŒtungsbericht 2024 der LECLANCHE SA
2. Verwendung des Bilanzgewinns
3. Entlastung des Verwaltungsrats und der GeschÀftsleitung
4. Wahlen des Verwaltungsrats und des Ernennungs- und VergĂŒtungsausschusses
5. Abstimmung ĂŒber die VergĂŒtung des Verwaltungsrats und der
GeschÀftsleitung
6. Wahl des unabhÀngigen Stimmrechtsvertreters
7. Wiederwahl der Revisionsstelle
8. Finanzielle Umstrukturierungsmassnahmen und ordentliche Kapitalerhöhung
9. Erhöhung des bedingten Kapitals gemÀss Artikel 3ter
10. Ănderung des Firmennamens der Gesellschaft
II. JAHRESBERICHT
III. DOKUMENTATION UND ABSTIMMUNGSANWEISUNGEN
IV. TEILNAHME- UND STIMMRECHTE
V. VERTRETUNG
VI. SPRACHE
Anhang 1: ErklÀrungen zum Traktandum 5
Traktanden
EinfĂŒhrung durch den VerwaltungsratsprĂ€sidenten.
Jahresbericht 2024, konsolidierte Jahresrechnung 2024, statutarische
Jahresrechnung 2024 und VergĂŒtungsbericht 2024 der LECLANCHE SA
1.1 Genehmigung des Jahresberichts 2024, der konsolidierten Jahresrechnung
2024 und der statutarischen Jahresrechnung 2024 der LECLANCHE SA
Antrag des Verwaltungsrats: den Jahresberichts 2024, die konsolidierte
Jahresrechnung 2024 und die statutarische Jahresrechnung 2024 der LECLANCHE
SA zu genehmigen.
ErlÀuterung: GemÀss Art. 698 Abs. 2 Ziff. 3 und 4 des Schweizerischen
Obligationenrechts ("OR") sowie den Statuten der LECLANCHE SA legt der
Verwaltungsrat den Jahresbericht 2024, die konsolidierte Jahresrechnung 2024
und die statutarische Jahresrechnung 2024 zur Genehmigung durch die
AktionÀre vor. Die Revisionsstelle der LECLANCHE SA, FORVIS MAZARS SA, hat
diese Berichte bzw. Rechnungen geprĂŒft und empfiehlt deren Genehmigung.
1.2 Konsultativabstimmung ĂŒber den VergĂŒtungsbericht 2024
Antrag des Verwaltungsrats: den VergĂŒtungsbericht 2024 auf konsultativer
Basis zu genehmigen.
ErlÀuterung: Im Einklang mit den Empfehlungen des Swiss Code of Best
Practice for Corporate Governance bittet der Verwaltungsrat um Ihre
Zustimmung zum VergĂŒtungsbericht 2024 auf konsultativer Basis. Der
VergĂŒtungsbericht, der Teil des GeschĂ€ftsberichts ist, spiegelt die
VergĂŒtungsstruktur, die Governance und die den Mitgliedern des
Verwaltungsrats und der GeschÀftsleitung im Berichtsjahr gewÀhrten
VergĂŒtungen wider. Die gesetzlich vorgeschriebenen Abschnitte des
VergĂŒtungsberichts wurden von FORVIS MAZARS SA geprĂŒft, welche in ihrem
Revisionsbericht, der ebenfalls im Jahresbericht enthalten ist, die
KonformitÀt mit dem Gesetz und den Statuten von LECLANCHE SA bestÀtigt hat.
Verwendung des Bilanzgewinns
Verlust fĂŒr das Jahr 2024 CHF -101,523,569.15
Vortrag aus dem Vorjahr CHF 27,262,757.08
Total kumulierte Verluste CHF -74,260,812.07
Vorschlag des Verwaltungsrats:
Dividende fĂŒr das Jahr 2024 0.00
Auf neue Rechnung vorzutragender Saldo CHF -74,260,812.07
ErlÀuterung: GemÀss Art. 698 Abs. 2 Ziff. 4 OR und den Statuten der
LECLANCHE SA liegt es in der Kompetenz der Generalversammlung, ĂŒber die
Verwendung des Bilanzgewinns, einschliesslich der Festsetzung der Dividende,
zu beschliessen.
Entlastung des Verwaltungsrats und der GeschÀftsleitung
Antrag des Verwaltungsrats: die Mitglieder des Verwaltungsrats und der
GeschĂ€ftsleitung zu entlasten fĂŒr deren AktivitĂ€ten im GeschĂ€ftsjahr 2024.
ErlÀuterung: GemÀss Art. 698 Abs. 2 Ziff. 7 OR und der Statuten des
LECLANCHE SA ist die Generalversammlung zustĂ€ndig fĂŒr die Entlastung der
Mitglieder des Verwaltungsrats und der GeschÀftsleitung.
Wahlen des Verwaltungsrats und des Ernennungs- und VergĂŒtungsausschusses
4.1 Wahlen des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat nimmt den RĂŒcktritt von Herrn Shanu Sherwani als Mitgleid
des Verwaltungsrats per 18. MĂ€rz 2025 zur Kenntnis.
Antrag des Verwaltungsrats: Wahl der folgenden Mitglieder des
Verwaltungsrats, jeweils fĂŒr eine Amtszeit bis zum Ende der nĂ€chsten
ordentlichen Generalversammlung:
* Herr Lex Bentner
* Herr Marc LepiĂšce
* Herr Christophe Manset
ErlÀuterung: GemÀss Art. 698 Abs. 2 Ziff. 2 OR und den Statuten von
LECLANCHE SA hat die Generalversammlung die Mitglieder des Verwaltungsrats
zu wĂ€hlen, die gemĂ€ss Gesetz fĂŒr eine Amtsdauer von einem Jahr bis zum Ende
der nÀchsten ordentlichen Generalversammlung gewÀhlt werden. Jeder der
aktuellen Mitglieder des Verwaltungsrats stellt sich an der
Generalversammlung fĂŒr eine einjĂ€hrige Amtszeit zur Wiederwahl bis zum Ende
der nÀchsten ordentlichen Generalversammlung, mit Ausnahme von Herrn Shanu
Sherwani, welcher vom Verwaltungsrat per 18. MĂ€rz 2025 zurĂŒckgetreten ist.
Weitere Einzelheiten zu den zur Wiederwahl stehenden
Verwaltungsratsmitgliedern finden Sie im GeschÀftsbericht 2024.
Wiederwahl des PrÀsidenten des Verwaltungsrats
Antrag des Verwaltungsrats: Herr Lex Bentner als PrÀsident des
Verwaltungsrats fĂŒr eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nĂ€chsten
ordentlichen Generalversammlung wiederzuwÀhlen.
ErlĂ€uterung: In Ăbereinstimmung mit Art. 698 Abs. 3 Ziff. 1 OR und den
Statuten der LECLANCHE SA ist die Generalversammlung fĂŒr die Wahl des
VerwaltungsratsprĂ€sidenten zustĂ€ndig, der gemĂ€ss Gesetz fĂŒr ein Jahr bis zum
Ende der nÀchsten ordentlichen Generalversammlung ernannt wird.
4.3 Wiederwahl des Ernennungs- und VergĂŒtungsausschusses
Antrag des Verwaltungsrats: folgende Mitglieder in den Ernennungs- und
VergĂŒtungsausschuss zu wĂ€hlen bzw. wiederzuwĂ€hlen, jeweils fĂŒr eine
Amtsdauer bis zum Abschluss der nÀchsten ordentlichen Generalversammlung der
AktionÀre:
* Herr Lex Bentner
* Herr Christophe Manset
* Herr Marc LepiĂšce
ErlÀuterung: GemÀss Art. 698 Abs. 3 Ziff. 2 OR und den Statuten der
LECLANCHE SA ist die Generalversammlung fĂŒr die Wahl der Mitglieder des
VergĂŒtungsausschusses zustĂ€ndig. Ihre Amtszeit ist von Gesetzes wegen auf
ein Jahr bis zum Ende der nÀchsten ordentlichen Generalversammlung
beschrÀnkt, und es können nur Mitglieder des Verwaltungsrats gewÀhlt werden.
Abstimmung ĂŒber die VergĂŒtung des Verwaltungsrats und der GeschĂ€ftsleitung
5.1 VergĂŒtung des Verwaltungsrats
Antrag des Verwaltungsrats: den maximalen Gesamtbetrag der VergĂŒtung des
Verwaltungsrats fĂŒr die Amtszeit bis zur ordentlichen Generalversammlung
2026 in der Höhe von CHF 600,000.00 genehmigen.
ErlĂ€uterung: In Ăbereinstimmung mit Art. 698 Abs. 3 Ziff. 4 OR und den
Statuten der LECLANCHE SA obliegt es der Generalversammlung, die VergĂŒtungen
des Verwaltungsrates zu genehmigen. Der beiliegende Anhang 1 enthÀlt weitere
Einzelheiten zu den vorgeschlagenen Abstimmungen ĂŒber die VergĂŒtungen des
Verwaltungsrats. Dieser Betrag ist identisch mit demjenigen des Vorjahrs.
5.2 VergĂŒtung der Mitglieder der GeschĂ€ftsleitung
Antrag des Verwaltungsrats: den maximalen Gesamtbetrag der GeschÀftsleitung
fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2026 von CHF 2,350,000.00 zu genehmigen.
ErlÀuterung: GemÀss Art. 698 Abs. 3 Ziff. 4 OR und den Statuten des
LECLANCHE SA muss die Generalversammlung die VergĂŒtung der GeschĂ€ftsleitung
genehmigen. Der beiliegende Anhang 1 enthÀlt weitere Einzelheiten zu den
vorgeschlagenen Abstimmungen ĂŒber die VergĂŒtungsbetrĂ€ge fĂŒr die
GeschĂ€ftsleitung. Dieser Betrag ist gleich hoch wie der fĂŒr das
GeschÀftsjahr 2025 genehmigte Betrag.
Wahl des unabhÀngigen Stimmrechtsvertreters
Vorschlag des Verwaltungsrats: Wahl von BMG Avocats, 8C, avenue de Champel,
P.O. Box 385, CH-1211 Genf, vertreten durch Herrn Manuel Isler,
Rechtsanwalt, Genf, und/oder Herrn Rocco Rondi, Rechtsanwalt, Genf, als
unabhÀngiger Stimmrechtsvertreter bis zum Ende der nÀchsten ordentlichen
Generalversammlung der AktionÀre.
ErlĂ€uterung: In Ăbereinstimmung mit Art. 698 Abs. 3 Ziff. 3 OR und den
Statuten des LECLANCHE SA ist die Generalversammlung fĂŒr die Wahl des
unabhÀngigen Stimmrechtsvertreters zustÀndig.
Wiederwahl der Revisionsstelle
Antrag des Verwaltungsrats: FORVIS MAZARS SA, Lausanne, als Revisionsstelle
fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2025 wiederzuwĂ€hlen.
ErlÀuterung: GemÀss Art. 698 Abs. 2 Ziff. 2 OR und den Statuten von
LECLANCHE SA liegt die Wahl der Revisionsstelle in der Kompetenz der
Generalversammlung.
Finanzielle Umstrukturierungsmassnahmen und ordentliche Kapitalerhöhung
8.1 Ăbersicht
Per 31. Dezember 2024 war die Gesellschaft im Sinne von Art. 725b OR
ĂŒberschuldet, verfĂŒgt jedoch ĂŒber ausreichende RangrĂŒcktritte zur Deckung
des negativen Eigenkapitals und hat weiterhin LiquiditÀtsengpÀsse. Im Jahre
2024, wurden Schulden gegenĂŒber SEF-Lux [1] und Golden Partner Holding S.Ă
r.l. im Gesamtbetrag von ca. CHF 33,470,000 subordiniert, wodurch sich die
Bilanzlage der Gesellschaft vorĂŒbergehend verbesserte. DarĂŒber hinaus wurden
im MĂ€rz und April 2025 Schulden gegenĂŒber SEF-LUX und Golden Partner Holding
S.à r.l. in Höhe von CHF 25,409,113 in 250,158,338 neue Namensaktien
umgewandelt, welche aus dem bedingten Kapital der Gesellschaft ausgegeben
wurden.
Angesichts der finanziellen Notlage der Gesellschaft wird eine finanzielle
Restrukturierungsmassnahme vorgeschlagen, die auf eine Verbesserung der
Bilanzsituation abzielt.
Konkret schlÀgt der Verwaltungsrat eine Umwandlung bestehender Schulden im
Maximalbetrag von bis zu CHF 18,045,607.94094 in Eigenkapital durch eine
ordentliche Kapitalerhöhung vor. Um diese Umwandlung von Fremd- in
Eigenkapital zu erreichen, hat der Verwaltungsrat mit Strategic Equity -
Renewable Energy ("SEF" oder "Darlehensgeber") vereinbart, einen Teil ihrer
Schulden gegenĂŒber dem Darlehensgeber in Höhe von insgesamt CHF
18,045,607.94094 (die "Schulden") in Eigenkapital umzuwandeln, wobei eine
Kapitalerhöhung im Gesamtnennbetrag von bis zu CHF 11,287,676.20 (Ausgabe
von maximal bis zu 112,876,762 Namenaktien der Gesellschaft mit einem
Nennwert von je CHF 0.10) vorgeschlagen wird, vorbehĂ€ltlich der ErfĂŒllung
der Anforderungen gemÀss schweizerischem Recht und vorbehÀltlich der
Genehmigung durch die Generalversammlung der Gesellschaft (die
"Debt-to-Equity-Conversion")
(siehe Traktandum 8.2). Um weitere FlexibilitÀt bei Finanzierungen und/oder
bei finanziellen Umstrukturierungen zu gewinnen, schlÀgt der Verwaltungsrat
vor, (i) Artikel 3quinquies der Statuten der Gesellschaft zu Àndern und
damit das fĂŒr Finanzierungszwecke verfĂŒgbare bedingte Kapital zu erhöhen
(siehe Traktandum 8.3) und (ii) ein neues Kapitalband einzufĂŒhren, indem ein
neuer Artikel 3quater in die Statuten der Gesellschaft aufgenommen wird
(siehe Traktandum 8.4).
SEF hat sich verpflichtet, die folgenden BetrÀge in Eigenkapital
umzuwandeln:
* Eine Forderung im Gesamthöchstbetrag von CHF 3,903,068.41818 gegenĂŒber
der Gesellschaft aus einem Wandeldarlehensvertrag mit der Gesellschaft
vom 30. Mai 2025 in seiner jeweils gĂŒltigen Fassung sowie aufgelaufene
und fÀllige Zinsen;
* eine Forderung im Gesamthöchstbetrag von CHF 6,028,506.81522 gegenĂŒber
der Gesellschaft aus einem Wandeldarlehensvertrag mit der Gesellschaft
vom 12. Juni 2025, in der jeweils gĂŒltigen Fassung, sowie aufgelaufene
und fÀllige Zinsen; und
* eine Forderung im Gesamthöchstbetrag von CHF 7,476,006.72519 gegenĂŒber
der Gesellschaft aus einem Wandeldarlehensvertrag mit der Gesellschaft
vom 26. Juni 2025 in seiner jeweils gĂŒltigen Fassung sowie aufgelaufene
und fÀllige Zinsen.
* eine Forderung im Gesamthöchstbetrag von CHF 638,025.98235 gegenĂŒber der
Gesellschaft aus einem Wandeldarlehensvertrag mit der Gesellschaft vom
26. Juni 2025 in seiner jeweils gĂŒltigen Fassung sowie aufgelaufene und
fÀllige Zinsen.
Um die Debt-to-Equity-Conversion durchzufĂŒhren, muss das Bezugsrecht der
AktionÀre im Zusammenhang mit der erforderlichen Kapitalerhöhung
ausgeschlossen werden, was die Zustimmung der AktionÀre mit qualifizierter
Mehrheit erfordert.
Die Schulden sollen in Aktien der Gesellschaft zum 75%igen
volumengewichteten Durchschnittskurs (VWAP) umgewandelt werden, berechnet
ĂŒber die 60 Tagen vor dem 31. Mai 2025.
Die vorgeschlagene Debt-to-Equity-Conversion soll dazu dienen, den
finanzielle Lage der Gesellschaft und ihre Bilanzposition zu verbessern.
Falls die Generalversammlung 2025 zustimmt, muss der Verwaltungsrat die
Debt-to-Equity-Conversion innerhalb von sechs Monaten nach der
Generalversammlung umsetzen. Die Umsetzung setzt voraus, dass die
Anforderungen der SIX Swiss Exchange in Bezug auf die Kotierung der neuen
Aktien erfĂŒllt werden.
8.2 Ordentliche Kapitalerhöhung fĂŒr die Debt-to-Equity-Conversion
Antrag des Verwaltungsrats: Der Verwaltungsrat beantragt, das Aktienkapital
der Gesellschaft, um maximal CHF 11,287,676.20 von CHF 102,542,298.40 auf
einen Maximalbetrag von bis zu CHF 113,829,974.60 durch eine ordentliche
Kapitalerhöhung wie folgt zu erhöhen:
1. Gesamter maximaler Nominalbetrag, um den das Aktienkapital erhöht
werden soll: CHF 11,287,676.20
2. Höhe der maximal zu leistenden Einlagen: CHF 18,045,607.94094 [2]
3. Anzahl, Nennwert und Art der maximal neuen Aktien: 112,876,762
Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.10
4. Vorzugsrechte der einzelnen Kategorien: Keine
5. Ausgabebetrag: 75% des volumengewichteten Durchschnittskurses ("VWAP")
der letzten 60 Tage von CHF 0.15987
6. Beginn der Dividendenberechtigung: Datum der Eintragung der
Kapitalerhöhung in das Handelsregister
7. Art der Einlage: Durch Verrechnung mit einer Forderung von CHF
18,045,607.94094 der SEF. Im Gegenzug erhÀlt die SEF 112,876,762 voll
liberierte Namenaktien zum Ausgabepreis von CHF 0.15987 pro Aktie
8. Besondere Vorteile: Keine
9. BeschrĂ€nkung der Ăbertragbarkeit: GemĂ€ss Statuten
10. Bezugsrechte: Die gesamte Nennwerterhöhung von CHF 11,287,676.20 wird
vom Darlehensgeber gezeichnet, weshalb das Bezugsrecht der AktionĂ€re fĂŒr
alle neu ausgegebenen Aktien im Umfang von 112,876,762 ausgeschlossen
ist.
VorbehÀltlich des Vollzugs und der Eintragung dieser Kapitalerhöhung wird
das sich daraus ergebende Agio mit einem Verlustvortrag in Höhe von CHF
6,757,931.74 zu Sanierungszwecken verrechnet.
ErlÀuterung: Die Gesellschaft weist ein negatives Eigenkapital auf und ist
ĂŒberschuldet im Sinne von Art. 725b OR. Es besteht die dringende
Notwendigkeit, diese Situation anzugehen und die Gesellschaft finanziell zu
sanieren. Zur Verbesserung der Finanzlage und der Bilanzposition der
Gesellschaft wird die Debt-to-Equity-Conversion vorgeschlagen. Zur
DurchfĂŒhrung der Debt-to-Equity-Conversion und zur Ausgabe der
erforderlichen Anzahl neuer Aktien an den Darlehensgeber ist es
erforderlich, das Aktienkapital der Gesellschaft unter Ausschluss des
Bezugsrechts der AktionÀre um den maximalen Gesamtnennbetrag von CHF
11,287,676.20 zu erhöhen. In Ăbereinstimmung mit Art. 650 OR obliegt es der
Generalversammlung, eine ordentliche Erhöhung des Aktienkapitals zu
beschliessen; fĂŒr die vorgeschlagene Kapitalerhöhung zur Umwandlung von
Fremd- in Eigenkapital ist ein qualifiziertes Quorum gemÀss Art. 704 Abs. 1
Ziff. 3 und Ziff. 4 OR. Dies gilt aufgrund der Eigenschaft der
Debt-to-Equity Conversion mit einer Verrechnung von Forderungen mit Schulden
aus der Zeichnung neuer Aktien und dem Ausschluss des Bezugsrechts der
AktionÀre. Um möglicherweise eine Befreiung von der Stempelsteuer in
Anspruch nehmen zu können, wird vorgeschlagen, dass durch die
Kapitalerhöhung entstandene Agio buchhalterisch sofort mit dem
Verlustvortrag nach Abschluss der Kapitalerhöhung zu verrechnen.
8.3 Erhöhung des bedingten Kapitals gemÀss Artikel 3quinquies
Antrag des Verwaltungsrats: Vorbehaltlich der Genehmigung von Traktandum 8.2
betreffend die ordentliche Kapitalerhöhung der Gesellschaft und deren
Vollzug beantragt der Verwaltungsrat die Ănderung von Artikel 3quinquies der
Statuten die ErmĂ€chtigung des Verwaltungsrates (vorgeschlagene Ănderungen
unterstrichen).
Artikel 3quinquies (alt) Artikel 3quinquies (neu)
Das Aktienkapital kann im Das Aktienkapital kann im
Maximalbetrag von CHF Maximalbetrag von CHF
13'074'194.10 durch Ausgabe von 56,114,987.30durch Ausgabe von
höchstens 130'741'941 voll höchstens 561,149,873 voll zu
einbezahlten Aktien mit einem liberierenden Aktien mit einem
Nennwert von CHF 0.10 pro Aktie Nennwert von CHF 0.10 pro Aktie
erhöht werden. [Der Rest des erhöht werden. [Der Rest des
Artikels bleibt unverÀndert.] Artikels bleibt unverÀndert.]
ErlĂ€uterung: FĂŒr den Fall, dass die unter Traktandum 8.2 beantragte
Kapitalerhöhung von der Generalversammlung genehmigt wird, gibt eine
Erhöhung des bedingten Kapitals dem Verwaltungsrat weitere FlexibilitÀt und
die Möglichkeit, weitere Mittel zu beschaffen und die finanzielle Lage der
Gesellschaft zu verbessern.
8.4 Verabschiedung des Kapitalbandes
Antrag des Verwaltungsrats: Vorbehaltlich der Genehmigung von Traktandum 8.2
betreffend die ordentliche Kapitalerhöhung der Gesellschaft und der
DurchfĂŒhrung dieser Erhöhung beantragt der Verwaltungsrat, einen neuen
Artikel 3quater der Statuten zu verabschieden, der es dem Verwaltungsrat
erlaubt, das Aktienkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu
569,149,873 neuen Aktien zu erhöhen oder das Aktienkapital durch Vernichtung
von bis zu 569,149,873 Aktien herabzusetzen (vorgeschlagene Ănderungen
unterstrichen).
Artikel 3quater (alt) Artikel 3quater (neu)
Der Verwaltungsrat ist Der Verwaltungsrat ist ermÀchtigt,
ermÀchtigt, bis zum 28. Juni 2029 bis zum 5. August 2030, (i) das
(i) das Aktienkapital der Aktienkapital der Gesellschaft
Gesellschaft durch einmalige oder durch einmalige oder mehrmalige
mehrmalige Erhöhung um höchstens Erhöhung um höchstens CHF
CHF 140,561,405.80 durch Ausgabe 170,744,961.90 durch Ausgabe von
von höchstens 380,191,074 voll zu höchstens 569,149,873 voll zu
liberierenden neuen Namenaktien liberierenden neuen Namenaktien
mit einem Nennwert von je CHF mit einem Nennwert von je CHF 0.10
0.10 zu erhöhen und/oder (ii) das zu erhöhen und/oder (ii) das
Aktienkapital der Gesellschaft Aktienkapital der Gesellschaft
durch einmalige oder mehrmalige durch einmalige oder mehrmalige
Herabsetzungen um höchstens CHF Herabsetzungen um mindestens CHF
64,075,910.70 herabzusetzen. Eine 56,914,987.30 herabzusetzen. Eine
Kapitalherabsetzung kann durch Kapitalherabsetzung kann durch
Vernichtung von bis zu Vernichtung von bis zu 569,149,873
384,663,877 Namenaktien mit einem Namenaktien mit einem Nennwert von
Nennwert von je CHF 0.10 und/oder je CHF 0.10 und/oder durch
durch Herabsetzung des Nennwerts Herabsetzung des Nennwerts
erfolgen. Eine Erhöhung des erfolgen. Eine Erhöhung des
Aktienkapitals durch Ăbernahme Aktienkapitals durch Ăbernahme
durch ein Finanzinstitut, ein durch ein Finanzinstitut, ein
Konsortium von Finanzinstituten Syndikat von Finanzinstituten oder
oder einen oder mehrere Dritte einen oder mehrere andere Dritte,
mit anschliessendem Angebot an gefolgt von einem Angebot an die
die bisherigen AktionÀre der bisherigen AktionÀre der
Gesellschaft ist zulÀssig. Im Gesellschaft, ist zulÀssig. Im
Falle einer Kapitalerhöhung: (a) Falle einer Kapitalerhöhung: (a)
Der Verwaltungsrat legt den Der Verwaltungsrat legt den
Zeitpunkt der Ausgabe, den Zeitpunkt der Ausgabe, den
Ausgabepreis, die Art der Ausgabepreis, die Art der
Einlagen, den Zeitpunkt des Einlagen, den Zeitpunkt der
Entstehens des Entstehung des
Dividendenanspruchs, die Dividendenanspruchs, die
Bedingungen fĂŒr die AusĂŒbung der Bedingungen fĂŒr die AusĂŒbung der
Bezugsrechte und die Zuteilung Bezugsrechte und die Zuteilung der
der nicht ausgeĂŒbten Bezugsrechte nicht ausgeĂŒbten Bezugsrechte
fest. (b) Der Verwaltungsrat hat fest. (b) Der Beschluss ĂŒber eine
das Recht, die Bezugsrechte zu Kapitalerhöhung gemÀss diesem
genehmigen, zu beschrÀnken oder Artikel 3quater erfordert ein
aufzuheben. Der Verwaltungsrat Anwesenheitsquorum von 80 % des
kann nicht ausgeĂŒbte Bezugsrechte Verwaltungsrats und die Zustimmung
annullieren oder solche Rechte von 80 % der anwesenden und
und/oder Aktien zu stimmberechtigten
Marktbedingungen zuteilen oder in Verwaltungsratsmitglieder. (c) Der
anderer Weise im Interesse der Verwaltungsrat hat das Recht, das
Gesellschaft verwenden. (c) Eine Bezugsrecht zu genehmigen, zu
Einzahlung durch Umwandlung von beschrÀnken oder aufzuheben. Der
frei verfĂŒgbarem Eigenkapital Verwaltungsrat kann nicht
(auch mittels Einlagereserven in ausgeĂŒbte Bezugsrechte annullieren
das Gesellschaftskapital) gemÀss oder solche Rechte und/oder Aktien
Art. 652d OR ist bis zum vollen zu Marktbedingungen zuteilen oder
Ausgabebetrag jeder Aktie in anderer Weise im Interesse der
möglich. (d) Der Verwaltungsrat Gesellschaft verwenden. (d) Eine
kann in folgenden FĂ€llen das Einzahlung durch Umwandlung von
Bezugsrecht aufheben oder frei verfĂŒgbarem Eigenkapital
einschrÀnken und einzelnen (auch mittels Einlagereserven in
AktionÀren oder Dritten zuteilen: das Gesellschaftskapital) gemÀss
1) Im Zusammenhang mit der Art. 652d OR ist bis zum vollen
Finanzierung und Refinanzierung Ausgabebetrag jeder Aktie möglich.
von Investitionen oder (e) Der Verwaltungsrat kann in
Akquisitionen der Gesellschaft folgenden FĂ€llen das Bezugsrecht
(einschliesslich des Erwerbs aufheben oder einschrÀnken und es
eines Unternehmens oder von einzelnen AktionÀren oder Dritten
Beteiligungen) oder der zugestehen: 1) Im Zusammenhang mit
Finanzierung oder Refinanzierung der Finanzierung und
von Akquisitionen durch die Refinanzierung von Investitionen
Gesellschaft (durch oder Akquisitionen der
Eigenkapitaloder Wandeldarlehen); Gesellschaft (einschliesslich des
oder 2) Zur GewÀhrung einer Erwerbs eines Unternehmens oder
Mehrzuteilungsoption (Greenshoe) von Beteiligungen) oder der
von bis zu 20 % der Gesamtzahl Finanzierung oder Refinanzierung
der Aktien bei einer Platzierung von Akquisitionen durch die
oder einem Verkauf von Aktien an Gesellschaft (durch
den Ersterwerber oder Zeichner; Eigenkapitaloder Wandeldarlehen);
oder 3) Zur Verwendung der Aktien oder 2) Zur GewÀhrung einer
als Gegenleistung fĂŒr Fusionen, Mehrzuteilungsoption (Greenshoe)
Ăbernahmen oder Investitionen des von bis zu 20% der Gesamtzahl der
Unternehmens und/oder im Aktien bei einer Platzierung oder
Zusammenhang mit Optionen, die einem Verkauf von Aktien an den
strategischen/finanziellen Ersterwerber oder Zeichner; oder
Investoren/Joint-Venture-Partnern 3) Zur Verwendung der Aktien als
gewĂ€hrt werden; oder 4) FĂŒr die Gegenleistung fĂŒr Fusionen,
Ausgabe von Aktien oder die Ăbernahmen oder Investitionen des
Umwandlung von Unternehmens und/oder im
Wandelschuldverschreibungen, Zusammenhang mit Optionen, die
Anleihen, Darlehen und Àhnlichen strategischen/finanziellen
Finanzierungsformen der Investoren/Joint-Venture-Partnern
Gesellschaft oder einer gewĂ€hrt werden; oder 4) FĂŒr die
Tochtergesellschaft, die zum Ausgabe von Aktien oder die
Zwecke von Investitionen oder Umwandlung von
Ăbernahmen ausgegeben werden; Wandelschuldverschreibungen,
oder 5) Zur Ausgabe neuer Aktien, Anleihen, Darlehen und Àhnlichen
wenn sich der Ausgabepreis nach Finanzierungsformen der
dem Marktpreis richtet; oder 6) Gesellschaft oder einer
Zur Verbreiterung des Tochtergesellschaft, die zum
AktionÀrskreises auf Finanzund Zwecke von Investitionen oder
institutionellen MĂ€rkten oder im Akquisitionen ausgegeben werden;
Zusammenhang mit der Ausgabe oder 5) Zur Ausgabe neuer Aktien,
neuer Aktien auf dem inoder wenn sich der Ausgabepreis nach
auslÀndischen Aktienmarkt; oder dem Marktpreis richtet; oder 6)
7) Zur GewÀhrung von Aktien im Zur Verbreiterung der
Inund Ausland zur Erhöhung des AktionÀrsbasis auf Finanzund
Streubesitzes oder zur ErfĂŒllung institutionellen MĂ€rkten oder im
von Kotierungsvorschriften; oder Zusammenhang mit der Ausgabe neuer
8) FĂŒr die Beteiligung von Aktien an der inoder auslĂ€ndischen
Investoren oder strategischen Börse; oder 7) Zur GewÀhrung von
Partnern; oder 9) Zur Aktien im Inund Ausland zur
finanziellen Restrukturierung, Erhöhung des Streubesitzes oder
insbesondere zur Umwandlung von zur ErfĂŒllung von
Fremdin Eigenkapital; oder 10) Kotierungsvorschriften; oder 8)
Zur schnellen und flexiblen FĂŒr die Beteiligung von Investoren
Kapitalerhöhung (einschliesslich oder strategischen Partnern; oder
Privatplatzierungen), die ohne 9) Zur finanziellen
den Ausschluss des Bezugsrechts Restrukturierung, insbesondere zur
der bisherigen AktionÀre kaum Umwandlung von Fremdin
gelingen kann. Innerhalb der Eigenkapital; oder 10) Zur
Grenzen dieses Kapitalbandes ist schnellen und flexiblen
der Verwaltungsrat auch Kapitalerhöhung (einschliesslich
ermÀchtigt, einmal oder mehrmals Privatplatzierungen zur
pro Jahr Kapitalherabsetzungen Eigenkapitalbeschaffung), die ohne
durch Nennwertreduktion den Ausschluss des Bezugsrechts
vorzunehmen und den der bisherigen AktionÀre kaum
Herabsetzungsbetrag nach gelingen kann. Innerhalb der
Anpassung der Statuten an die Grenzen dieses Kapitalbandes ist
AktionÀre auszuzahlen. Die neuen der Verwaltungsrat auch
Namenaktien unterliegen den ermÀchtigt, einmal oder mehrmals
ĂbertragungsbeschrĂ€nkungen gemĂ€ss pro Jahr Kapitalherabsetzungen
Artikel 4 der Statuten der durch Nennwertreduktion
Gesellschaft. Der Verwaltungsrat vorzunehmen und den
ist berechtigt, den Handel mit Herabsetzungsbetrag nach Anpassung
Bezugsrechten zuzulassen, zu der Statuten an die AktionÀre
beschrÀnken oder auszuschliessen. auszuzahlen. Die neuen Namenaktien
Er kann nicht ordnungsgemÀss unterliegen den
ausgeĂŒbte Bezugsrechte verfallen ĂbertragungsbeschrĂ€nkungen gemĂ€ss
lassen oder solche Rechte oder Artikel 4 der Statuten der
Aktien, fĂŒr die Bezugsrechte Gesellschaft. Der Verwaltungsrat
eingerÀumt, aber nicht ist berechtigt, den Handel mit
ordnungsgemĂ€ss ausgeĂŒbt wurden, Bezugsrechten zuzulassen, zu
zu gleichen Bedingungen an einen beschrÀnken oder auszuschliessen.
oder mehrere Anleger platzieren, Er kann nicht ordnungsgemÀss
anderweitig zu Marktkonditionen ausgeĂŒbte Bezugsrechte verfallen
platzieren oder anderweitig im lassen oder solche Rechte oder
Interesse der Gesellschaft Aktien, fĂŒr die Bezugsrechte
verwenden. eingerÀumt, aber nicht
ordnungsgemĂ€ss ausgeĂŒbt wurden, zu
gleichen Bedingungen einem oder
mehreren Anlegern zuteilen,
anderweitig zu Marktkonditionen
platzieren oder anderweitig im
Interesse der Gesellschaft
verwenden.
ErlĂ€uterung: FĂŒr den Fall, dass die unter Traktandum 8.2 vorgeschlagene
Kapitalerhöhung von der Generalversammlung genehmigt wird, gibt die
EinfĂŒhrung eines neuen Kapitalbandes dem Verwaltungsrat mehr FlexibilitĂ€t
und die Möglichkeit, weitere Finanzmittel zu beschaffen und die finanzielle
Lage der Gesellschaft zu verbessern. Der Verwaltungsrat schlÀgt ferner vor,
in das Kapitalband die Bestimmung aufzunehmen, dass der Beschluss ĂŒber eine
Kapitalerhöhung gemÀss diesem Artikel 3quater ein PrÀsenzquorum von 80 % des
Verwaltungsrats und die Genehmigung durch 80 % der anwesenden und
stimmberechtigten Verwaltungsratsmitglieder erfordert. Dieser Mechanismus
soll sicherstellen, dass ein Beschluss zur Erhöhung des Aktienkapitals aus
dem Kapitalband von den Mitgliedern des Verwaltungsrates breit abgestĂŒtzt
wird.
Erhöhung des bedingten Kapitals gemÀss Artikel 3ter
Antrag des Verwaltungsrates: Unter dem Vorbehalt der Genehmigung von
Traktandum 8.2 betreffend die ordentliche Kapitalerhöhung der Gesellschaft
und des Vollzugs dieser Erhöhung beantragt der Verwaltungsrat, Artikel 3ter
der Statuten der ErmÀchtigung des Verwaltungsrates anzupassen
(vorgeschlagene Ănderungen unterstrichen).
Artikel 3ter (alt) Artikel 3ter (neu)
Das Aktienkapital der Gesellschaft Das Aktienkapital der
kann um einen Maximalbetrag von Gesellschaft kann im
CHF 453'591.20 durch Ausgabe von Maximalbetrag von CHF 800,000.00
höchstens 4'535'912 voll zu durch Ausgabe von höchstens
liberierenden Namenaktien mit 8,000,000 voll zu liberierenden
einem Nennwert von je CHF 0.10 Namenaktien mit einem Nennwert
durch Ausgabe neuer Aktien an von je CHF 0.10 durch Ausgabe
Mitarbeiter der Gesellschaft und neuer Aktien an Mitarbeiter der
an Gesellschaften der Gruppe Gesellschaft und an
erhöht werden. [Der Rest des Gesellschaften der Gruppe erhöht
Artikels bleibt unverÀndert.] werden. [Der Rest des Artikels
bleibt unverÀndert.]
ErlĂ€uterung: FĂŒr den Fall, dass die unter Traktandum 8.2 beantragte
Kapitalerhöhung von der Generalversammlung genehmigt wird, wird eine
Erhöhung des bedingten Kapitals fĂŒr Mitarbeiter vorgeschlagen, die dem
Verwaltungsrat weitere FlexibilitÀt und die Möglichkeit gibt,
leistungsbezogene MitarbeiteroptionsplĂ€ne einzufĂŒhren oder Optionsrechte fĂŒr
leitende Angestellte und leistungsstarke Mitarbeiter im Rahmen des
derzeitigen Mitarbeiteroptionsplans zu gewÀhren, um eine angemessene und
wettbewerbsfĂ€hige VergĂŒtung fĂŒr die Mitarbeiter sicherzustellen.
Ănderung des Firmennamens der Gesellschaft
Antrag des Verwaltungsrats: Der Verwaltungsrat beantragt, den Firmennamen
der Gesellschaft von LECLANCHE SA in Leclanché SA (Leclanché Ltd) (Leclanché
AG) zu Àndern und Artikel 1 der Statuten wie folgt zu ergÀnzen
(vorgeschlagene Ănderungen unterstrichen)
Artikel 1: Firmenname - Dauer - Artikel 1: Name der Gesellschaft -
Sitz (alt) Dauer - Sitz (neu)
Unter dem Firmennamen "LECLANCHE Unter dem Firmennamen Leclanché SA
SA" besteht eine (Leclanché Ltd) (Leclanché AG)
Aktiengesellschaft, die den besteht eine Aktiengesellschaft,
Bestimmungen von Titel XXVI des die den Bestimmungen von Titel XXVI
Schweizerischen des Schweizerischen
Obligationenrechts (OR) Obligationenrechts (OR) unterliegt,
unterliegt, soweit die soweit die vorliegenden Statuten
vorliegenden Statuten nicht nicht davon abweichen. Die Dauer
davon abweichen. Die Dauer der der Gesellschaft ist unbegrenzt.
Gesellschaft ist unbegrenzt. Ihr Ihr Sitz befindet sich in
Sitz befindet sich in Yverdon-les-Bains.
Yverdon-les-Bains.
ErlÀuterung: Der Verwaltungsrat beabsichtigt, die Schreibweise aller
Konzerngesellschaften der Leclanché-Gruppe (LECLANCHE SA, Leclanché
E-Mobility SA, LECLANCHE SBS SA und Leclanché Technologies SA) anzugleichen,
um den Markenauftritt zu vereinheitlichen. Daher soll der Firmenname der
Gesellschaft von LECLANCHE SA in Leclanché SA geÀndert werden.
JAHRESBERICHT
Der Jahresbericht 2024, der die konsolidierte Jahresrechnung, die
statutarische Jahresrechnung sowie den Revisionsbericht und den
VergĂŒtungsbericht 2024 enthĂ€lt, ist auf der Website der LECLANCHE SA unter
https://www.leclanche.com/investor-relations/financial-reports/ verfĂŒgbar.
Der Einladung an die AktionÀrinnen und AktionÀre sind ein Anmelde- und ein
Weisungsformular beigelegt, das die AktionÀrinnen und AktionÀre bis zum 30.
Juli 2025, 11.59 Uhr (MESZ), ausgefĂŒllt an folgende Adresse zurĂŒckzusenden
haben, wenn sie an der Generalversammlung teilnehmen oder sich vertreten
lassen wollen: areg.ch ag, Fabrikstrasse 10, 4614 HĂ€gendorf.
Elektronische Fernabstimmung per Vollmacht und Weisungen an den unabhÀngigen
Stimmrechtsvertreter (netVote): AktionÀre können an den Abstimmungen und
Wahlen teilnehmen, indem sie dem unabhÀngigen Stimmrechtsvertreter
elektronisch via https://leclanche.netvote.ch Weisungen erteilen. Die
erforderlichen Login-Informationen werden den AktionÀren zusammen mit den
schriftlichen Unterlagen zur Generalversammlung Anfang oder Mitte Juli
zugestellt. Ănderungen der elektronisch ĂŒbermittelten Weisungen können bis
zum 30. Juli 2025, 11:59 Uhr (MESZ), vorgenommen werden. Soweit die
AktionÀrin oder der AktionÀr dem unabhÀngigen Stimmrechtsvertreter keine
besonderen Weisungen erteilt, weist sie oder er den unabhÀngigen
Stimmrechtsvertreter an, fĂŒr ihre oder seine Aktien im Sinne der AntrĂ€ge des
Verwaltungsrats zu den traktandierten GeschÀften zu stimmen. Dasselbe gilt
fĂŒr Zusatz- oder AlternativantrĂ€ge zu den in dieser Einladung aufgefĂŒhrten
Traktanden und fĂŒr neue Traktanden.
Zur Teilnahme an der Generalversammlung und zur AusĂŒbung des Stimmrechts
sind diejenigen AktionÀre berechtigt, die am 22. Juli 2025, 17.00 Uhr
(MESZ), im Aktienregister mit Stimmrecht eingetragen sind. Sie erhalten ihre
Zutrittskarte und das Stimmmaterial gegen RĂŒcksendung des Anmeldeformulars
oder durch Kontaktaufnahme mit der areg.ch ag unter der oben genannten
Adresse.
Vom 22. Juli 2025, 17.00 Uhr (MESZ) bis zum 4. August 2025 werden keine
Eintragungen im Aktienregister vorgenommen, die ein Stimmrecht an der
Generalversammlung begrĂŒnden wĂŒrden. AktionĂ€re, die in diesem Zeitraum ihre
Aktien ganz oder teilweise verkaufen, sind in diesem Umfang nicht mehr
stimmberechtigt. Sie werden gebeten, ihre Zutrittskarte und ihr
Stimmmaterial zurĂŒckzugeben oder umzutauschen.
VERTRETUNG
AktionÀre, die nicht persönlich an der Generalversammlung teilnehmen wollen,
können sich durch eine schriftlich bevollmÀchtigte Person, die nicht
AktionÀr zu sein braucht, oder durch den unabhÀngigen Stimmrechtsvertreter,
Herrn Manuel Isler, Rechtsanwalt, c/o BMG Avocats, 8C, avenue de Champel,
Postfach 385, CH-1211 Genf, oder, falls dieser nicht anwesend sein kann,
durch seinen Vertreter vertreten lassen.
Das Anmeldeformular mit den ausgefĂŒllten und unterzeichneten Vollmachten ist
der areg.ch ag an die oben genannte Adresse zuzustellen.
AktionÀrinnen und AktionÀre, die sich durch eine andere Person vertreten
lassen wollen, senden das Anmeldeformular mit der ausgefĂŒllten und
unterzeichneten Vollmacht zuhanden der areg.ch ag an die oben angegebene
Adresse. Die Zutrittskarte und das Stimmmaterial werden dann direkt an die
Adresse des BevollmÀchtigten gesandt.
SPRACHE
Die Generalversammlung der AktionÀre wird in englischer Sprache abgehalten.
Yverdon-les-Bains, 30. Juni 2025 Im Namen des Verwaltungsrats
Der PrÀsident
Lex Bentner
ANHANG 1: ERKLĂRUNGEN ZUM TRAKTANDUM 5
Wie im Schweizerischen Obligationenrecht ("OR") und in den Statuten
vorgeschrieben, wird der Verwaltungsrat den AktionÀren einen Antrag zur
Genehmigung vorlegen:
1. Den maximalen Gesamtbetrag der VergĂŒtung des Verwaltungsrats fĂŒr den
Zeitraum bis zur nÀchsten Hauptversammlung im Jahr 2026 [3]
2. Den maximalen Gesamtbetrag der VergĂŒtung der GeschĂ€ftsleitung fĂŒr das
GeschÀftsjahr 2026 [4]
Die vorgeschlagenen BetrÀge, die der diesjÀhrigen Generalversammlung zur
Genehmigung vorgelegt werden, stehen im Einklang mit unserer
VergĂŒtungspolitik.
Ausserdem haben wir Ihnen die Möglichkeit gegeben, unter Traktandum 1.2
konsultativ ĂŒber den VergĂŒtungsbericht 2024 abzustimmen.
ErlĂ€uterungen zum vorgeschlagenen maximalen VergĂŒtungsbetrag des
Verwaltungsrats (Traktandum 5.1)
Die vorgeschlagene maximale GesamtvergĂŒtung des Verwaltungsrats betrĂ€gt CHF
600,000.00 und besteht aus einem fixen Honorar, wie aus den ErlÀuterungen
hervorgeht. Dieser Betrag ist identisch mit demjenigen der Vorperiode.
DarĂŒber hinaus zahlt LECLANCHE SA die gesetzlich vorgeschriebenen
SozialversicherungsbeitrĂ€ge an die Mitglieder des Verwaltungsrats, die ĂŒber
die Schweizer Gehaltsliste bezahlt werden. Den Mitgliedern des
Verwaltungsrats werden keine variablen VergĂŒtungen oder Rentenleistungen
gewÀhrt.
ErlĂ€uterungen zum vorgeschlagenen maximalen VergĂŒtungsbetrag fĂŒr die
GeschĂ€ftsleitung fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2026 (Traktandum 5.2)
Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung von CHF 2,350,000.00 als
maximalen Gesamtbetrag der VergĂŒtung der GeschĂ€ftsleitung fĂŒr das
GeschĂ€ftsjahr 2026. Dieser Betrag ist identisch mit demjenigen, der fĂŒr das
GeschÀftsjahr 2025 genehmigt wurde.
GemÀss den Statuten legt der Verwaltungsrat der Generalversammlung jedes
Jahr die maximale VergĂŒtung der GeschĂ€ftsleitung fĂŒr das nĂ€chste
GeschÀftsjahr zur Genehmigung vor. Der vorgeschlagene Gesamtbetrag der
maximalen VergĂŒtung umfasst das Grundgehalt, die variable kurzfristige
VergĂŒtung (Bonus) sowie die variable langfristige VergĂŒtung, die in diesem
Jahr gezahlt oder gewÀhrt wird.
Wie im VergĂŒtungsbericht 2024 offengelegt, belief sich die VergĂŒtung der
GeschÀftsleitung im GeschÀftsjahr 2024 auf kCHF 1,101. Der vorgeschlagene
maximale Gesamtbetrag der VergĂŒtung steht im Einklang mit der aktuellen
VergĂŒtungspolitik von LECLANCHE SA.
Der Gesamthöchstbetrag der VergĂŒtung ist ein Budget und basiert auf der
Annahme, dass jedes Mitglied der GeschÀftsleitung und LECLANCHE SA alle
Zielvorgaben vollstÀndig erreicht hat. Er sollte nicht als der tatsÀchlich
gezahlte oder gewĂ€hrte VergĂŒtungsbetrag angesehen werden.
DarĂŒber hinaus zahlt LECLANCHE SA die gesetzlich vorgeschriebenen
SozialversicherungsbeitrÀge.
Ăber LeclanchĂ©
LeclanchĂ© ist ein weltweit fĂŒhrender Anbieter von kohlenstoffarmen
Energiespeicherlösungen auf Basis der Lithium-Ionen-Zellentechnologie.
LeclanchĂ© wurde 1909 in Yverdon-les-Bains, Schweiz, gegrĂŒndet. Die
Geschichte und das Erbe von Leclanché sind in der Innovation von Batterien
und Energiespeichern verwurzelt. Die schweizerische Kultur der PrÀzision und
QualitÀt sowie die ProduktionsstÀtten in Deutschland machen Leclanché zum
bevorzugten Partner fĂŒr Unternehmen, die nach der besten Batterieleistung
suchen und Pionierarbeit fĂŒr positive VerĂ€nderungen in der Art und Weise
leisten, wie Energie weltweit erzeugt, verteilt und verbraucht wird.
Leclanché ist in drei GeschÀftsbereiche gegliedert: Energiespeicherlösungen,
E-Mobility-Lösungen und Spezialbatteriesysteme. Das Unternehmen beschÀftigt
derzeit ĂŒber 350 Mitarbeiter und verfĂŒgt ĂŒber ReprĂ€sentanzen in acht LĂ€ndern
weltweit. Leclanché ist an der Schweizer Börse notiert (SIX: LECN). SIX
Swiss Exchange : ticker symbol LECN | ISIN CH 011 030 311 9
Haftungsausschluss
Diese Pressemitteilung enthÀlt bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen
ĂŒber die AktivitĂ€ten von LeclanchĂ©, die durch Begriffe wie "strategisch",
"vorgeschlagen", "eingefĂŒhrt", "wird", "geplant", "erwartet",
"Verpflichtung", "erwarten", "prognostizieren", "etabliert", "vorbereiten",
"planen", "schĂ€tzen", "Ziele", "wĂŒrden", "potenziell" und "erwarten"
gekennzeichnet sein können, "SchĂ€tzung", "Angebot" oder Ă€hnliche AusdrĂŒcke
oder durch ausdrĂŒckliche oder implizite Diskussionen ĂŒber den Hochlauf der
ProduktionskapazitÀten von Leclanché, mögliche Anwendungen bestehender
Produkte oder potenzielle zukĂŒnftige Einnahmen aus solchen Produkten oder
potenzielle zukĂŒnftige VerkĂ€ufe oder Gewinne von LeclanchĂ© oder einer seiner
GeschÀftseinheiten. Sie sollten sich nicht zu sehr auf diese Aussagen
verlassen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die aktuellen
Ansichten von LeclanchĂ© ĂŒber zukĂŒnftige Ereignisse wider und beinhalten
bekannte und unbekannte Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, die
dazu fĂŒhrenkönnen, dass die tatsĂ€chlichen Ergebnisse wesentlich von den
zukĂŒnftigen Ergebnissen, Leistungen oder Errungenschaften abweichen, die in
diesen Aussagen ausdrĂŒcklich oder implizit zum Ausdruck kommen. Es gibt
keine Garantie dafĂŒr, dass die Produkte von LeclanchĂ© ein bestimmtes
Umsatzniveau erreichen. Es gibt auch keine Garantie dafĂŒr, dass LeclanchĂ©
oder eine seiner GeschÀftseinheiten bestimmte finanzielle Ergebnisse
erzielen wird.
Medienkontakte:
Schweiz / Europa:
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T: +41 (0) 79 785 35 81
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E-Mail: [email protected]
Ansprechpartner fĂŒr Investoren:
Hubert Angleys / Pierre Blanc
T: +41 (0) 24 424 65 00
E-Mail: [email protected]
[1] SEF-Lux bezieht sich auf: Strategic Equity Fund - Renewable Energy,
Luxemburg, AM Investment SCA SICAV RAIF - Global Growth, Sub-Fund,
Luxemburg, sind zusammen der HauptaktionÀr von Leclanché, im Folgenden als
"SEF-Lux" bezeichnet. Pure Capital S.A. ist der wirtschaftliche EigentĂŒmer
gemÀss der Meldeplattform der Offenlegungsstelle der SIX Exchange Regulation
AG - Datum der Veröffentlichung der letzten Meldung: 21. Februar 2025.
[2] Die im Rahmen der Debt-to-Equity-Conversion zu wandelnden
Schuldverschreibungen werden zu 75% des volumengewichteten
Durchschnittskurses (VWAP), berechnet ĂŒber die 60 Tage vor dem 31. Mai 2025.
[3] In diesem Betrag sind die obligatorischen Sozialabgaben nicht enthalten,
die auf ca. CHF 0.00 geschÀtzt werden.
[4] In diesem Betrag sind die obligatorischen Sozialabgaben nicht enthalten,
die auf ca. CHF 350'000.00 geschÀtzt werden.
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Ende der Adhoc-Mitteilung
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Leclanché SA
Av. des Sports 42
1400 Yverdon-les-Bains
Schweiz
Telefon: +41 (24) 424 65-00
Fax: +41 (24) 424 65-20
E-Mail: [email protected]
Internet: www.leclanche.com
ISIN: CH0110303119, CH0016271550
Valorennummer: A1CUUB, 812950
Börsen: SIX Swiss Exchange
EQS News ID: 2162876
Ende der Mitteilung EQS News-Service
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2162876 30.06.2025 CET/CEST

