LR Health & Beauty SE: VERLETZUNG DES LEVERAGE COVENANT / KEINE ZINSZAHLUNG / VERHANDLUNGEN ZU EINEM STANDSTILL MIT EINER AD-HOC-GRUPPE VON ANLEIHEGLĂUBIGERN / BEAUFTRAGUNG EINES ...
20.10.2025 - 20:17:13| EQS-Ad-hoc: LR Health & Beauty SE / Schlagwort(e): Anleihe LR Health & Beauty SE: VERLETZUNG DES LEVERAGE COVENANT / KEINE ZINSZAHLUNG / VERHANDLUNGEN ZU EINEM STANDSTILL MIT EINER AD-HOC-GRUPPE VON ANLEIHEGLĂUBIGERN / BEAUFTRAGUNG EINES ... 20.10.2025 / 20:17 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, ĂŒbermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung â MAR) LR Health & Beauty SE: VERLETZUNG DES LEVERAGE COVENANT / KEINE ZINSZAHLUNG / VERHANDLUNGEN ZU EINEM STANDSTILL MIT EINER AD-HOC-GRUPPE VON ANLEIHEGLĂUBIGERN / BEAUFTRAGUNG EINES RENOMMIERTEN UNTERNEHMENS ZUR UNTERSTĂTZUNG EINER FINANZIELLEN RESTRUKTURIERUNG Ahlen, 20. Oktober 2025 â Die LR Health & Beauty SE (die âGesellschaftâ) gab am 28. August 2025 ihre Absicht bekannt, Verhandlungen mit den GlĂ€ubigern (die âAnleiheglĂ€ubigerâ) der Anleihe 2024/2028 (ISIN: NO0013149658) (die âAnleiheâ) bezĂŒglich eines etwaigen VerstoĂes gegen den Leverage Covenant aufzunehmen, der die Gesellschaft verpflichtet, zum Stichtag 30. September 2025 ein VerhĂ€ltnis einer Nettoverschuldung zum EBITDA[1] von 4,50:1 (der âLeverage Covenantâ) einzuhalten. Heute hat der Vorstand der Gesellschaft die Verletzung des Leverage Covenant festgestellt und beschlossen, GesprĂ€che mit einer Ad-hoc-Gruppe von AnleiheglĂ€ubigern mit dem Ziel aufzunehmen, eine Stillhalteverpflichtung abzuschlieĂen. Des Weiteren hat die Gesellschaft im Interesse aller Beteiligten entschieden, das operative GeschĂ€ft zu priorisieren und am 30. November 2025 fĂ€llige Zinszahlungen zu stunden. Die Stillhalteverpflichtung soll deshalb unter anderem vorsehen, dass AnleiheglĂ€ubiger aus einem VerstoĂ gegen den Leverage Covenant und aus einer Nichtzahlung von Zinsen einstweilen keine Rechte herleiten. Der Zweck der Stillhalteverpflichtung besteht darin, der Gesellschaft ausreichend Zeit zu verschaffen, um die Bewertung der derzeitigen Situation abzuschlieĂen und einen angemessenen Aktionsplan fĂŒr die Gesellschaft zu erstellen. Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand der Gesellschaft heute auch entschieden, dass ein renommiertes Unternehmen mit der Erstellung eines Restrukturierungsgutachtens zur UnterstĂŒtzung der Verhandlungen mit den AnleiheglĂ€ubigern beauftragt werden soll und geeignete MaĂnahmen zu identifizieren, um die Kapital- und Finanzierungsstruktur des Konzerns nachhaltig zu verbessern und um Raum fĂŒr Investitionen zu schaffen. IR Kontakt: cometis AG Thorben Burbach Unter den Eichen 7 | GebĂ€ude D 65195 Wiesbaden Telefon: +49(0)611 - 205855-23 Fax: +49(0)611 - 205855-66 E-Mail: burbach@cometis.de [1] EBITDA, wie in den Bedingungen fĂŒr die Anleihe definiert, die auf der Website der Gesellschaft zu finden sind, https://ir.lrworld.com/de/anleihe/. Ende der Insiderinformation 20.10.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Originalinhalt anzeigen: EQS News |
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| Unternehmen: | LR Health & Beauty SE |
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