Verwaltungsrat weist den Versuch einer kalten KontrollĂŒbernahme durch MinderheitsaktionĂ€r einstimmig und entschieden zurĂŒck
10.12.2024 - 06:30:21| Novavest Real Estate AG / Schlagwort(e): Generalversammlung 10.12.2024 / 06:30 CET/CEST Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemĂ€ss Art. 53 KR FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Medienmitteilung, 10. Dezember 2024 Ad hoc-Mitteilung gemĂ€ss Art. 53 KR Ausserordentliche Generalversammlung der Novavest Real Estate AG am 17. Januar 2025 Der Verwaltungsrat der Novavest Real Estate AG lehnt den Versuch des MinderheitsaktionĂ€rs MV Immoxtra Schweiz Fonds, durch die Abwahl von drei gewĂ€hlten Mitgliedern sowie des VerwaltungsratsprĂ€sidenten und die Zuwahl von drei eigenen Kandidaten die faktische Kontrolle ĂŒber die Gesellschaft zu ĂŒbernehmen, entschieden ab.  Die drei zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten vertreten ausschliesslich die Interessen des MinderheitsaktionĂ€rs und nicht die Interessen der Gesellschaft und ihrer unabhĂ€ngigen AktionĂ€re. Der Verwaltungsrat lehnt auch aus diesem Grunde deren Wahl klar ab.  Der Verwaltungsrat weist auch den Antrag des MinderheitsaktionĂ€rs auf Anpassung von Art. 3a der Statuten zum Kapitalband zurĂŒck. Die beantragte StatutenĂ€nderung schrĂ€nkt den Handlungsspielraum der Gesellschaft in Bezug auf das von der Generalversammlung 2024 genehmigte Kapitalband drastisch ein, was den Interessen der unabhĂ€ngigen AktionĂ€re widerspricht. Der Verwaltungsrat der NOVAVEST Real Estate AG (SIX Swiss Exchange: NREN) hat das Begehren des MinderheitsaktionĂ€rs CACEIS (Switzerland) SA, handelnd im Auftrag des MV Immoxtra Schweiz Fonds, der im Zeitpunkt der Antragsstellung einen Kapital- und Stimmenanteil von 15.24% hielt, auf Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung geprĂŒft. Er hat diese fristgerecht auf den 17. Januar 2025 angesetzt. Der Verwaltungsrat empfiehlt den AktionĂ€ren einstimmig, alle AntrĂ€ge von CACEIS (Switzerland) SA bzw. MV Immoxtra Schweiz Fonds abzulehnen. Versuch der kalten KontrollĂŒbernahme unter Missachtung von Governance GrundsĂ€tzen und ohne Offenlegung der eigentlichen Absichten Der Verwaltungsrat beurteilt den Versuch des MinderheitsaktionĂ€rs MV Immoxtra Schweiz Fonds, durch die Ăbernahme der Mehrheit im Verwaltungsrat die Macht und Kontrolle ĂŒber die NOVAVEST zu erringen, als inakzeptabel. Dieser Versuch stellt eine klare Missachtung der Gleichberechtigung aller AktionĂ€re und der Interessen der unabhĂ€ngigen AktionĂ€re sowie von Governance GrundsĂ€tzen dar, deren Einhaltung fĂŒr die Bewertung und FĂŒhrung jedes börsenkotierten Unternehmens zwingend ist. Der MinderheitsaktionĂ€r hat zudem nicht offengelegt, welche Absichten er und die von ihm portierten Kandidaten mit der kalten KontrollĂŒbernahme bei NOVAVEST verfolgen. Das Vorgehen des MV Immoxtra Schweiz Fonds verletzt aus Sicht des Verwaltungsrats das Mandat der eigenen Fonds-Anleger, indem der MV Immoxtra Schweiz Fonds seiner Verpflichtung, ausschliesslich als passiver Fonds zu agieren, nicht nachkommt. Der Fonds darf keinen wesentlichen Einfluss auf die GeschĂ€ftsleitung der von ihm gehaltenen Beteiligungen ausĂŒben. Laut dem Halbjahresbericht 2024 hat der MV Immoxtra Schweiz Fonds im ersten Halbjahr 2024 mehr als 3 Millionen NOVAVEST-Aktien gehandelt. Dies entspricht einem Vielfachen des an der SIX Swiss Exchange gemeldeten Handelsvolumens in NOVAVEST-Aktien und rund 40% aller ausstehenden Namenaktien der Gesellschaft. Durch diese HandelsaktivitĂ€ten hat der Fonds direkt Einfluss auf den Kurs der NOVAVEST-Aktien genommen, deren Entwicklung er als BegrĂŒndung zur Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung kritisiert. Dieses Verhalten wirft erhebliche Fragen bezĂŒglich des Governance-VerstĂ€ndnisses des MinderheitsaktionĂ€rs auf. Der MinderheitsaktionĂ€r beantragt zudem eine Anpassung von Art. 3a der Statuten zum Kapitalband. Die vorgeschlagene StatutenĂ€nderung wĂŒrde den Handlungsspielraum der Gesellschaft hinsichtlich ihrer Kapitalstruktur drastisch einschrĂ€nken und steht damit deutlich im Widerspruch zu den Interessen der Gesellschaft und ihrer unabhĂ€ngigen AktionĂ€re. Der Verwaltungsrat hat zu keinem Zeitpunkt eine Kapitalerhöhung mit Discount zum Net Asset Value beabsichtigt. Er weist die diesbezĂŒglichen Unterstellungen des MinderheitsaktionĂ€rs mit Nachdruck zurĂŒck. Kandidaten mit Interessenskonflikten bzw. ohne ausreichende fachliche Qualifikationen Die zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten weisen entweder erhebliche Interessenskonflikte auf oder verfĂŒgen nicht ĂŒber die nötigen fachlichen Qualifikationen. Roland Vögele (52) wĂ€re aufgrund seiner Rollen als CEO der MV Invest AG, Berater fĂŒr den MV Immoxtra Schweiz Fonds, und als Verwaltungsrat der NOVAVEST in einem permanenten Interessenskonflikt. Cyrill Schneuwly (61) ist Verwaltungsratsmitglied einer ebenfalls strategisch auf Wohnimmobilien ausgerichteten, börsenkotierten Konkurrenzgesellschaft, welche aktuell unter wesentlichem Druck steht. Ueli Kehl (69) verfĂŒgt nach EinschĂ€tzung des Verwaltungsrats nicht ĂŒber die notwendigen fachlichen Erfahrungen und Kenntnisse, die den Anforderungen an ein Mitglied des Verwaltungsrats der NOVAVEST als börsenkotierte Immobiliengesellschaft entsprechen. Es ist zudem auch Ă€usserst fragwĂŒrdig, welches VerstĂ€ndnis ĂŒber UnabhĂ€ngigkeit des Verwaltungsrats, Governance-Themen, AktionĂ€rsgleichbehandlung und Umgang mit Insiderwissen die drei Kandidaten haben, die sich hier gemeinsam aufstellen lassen. DemgegenĂŒber wurden die amtierenden Mitglieder des Verwaltungsrats der NOVAVEST, deren Abwahl durch den MinderheitsaktionĂ€r beantragt wird, an der ordentlichen und ausserordentlichen Generalversammlung im Jahr 2024 mit Quoten von jeweils ĂŒber 99% wieder bzw. neu in den Verwaltungsrat gewĂ€hlt. Der heute amtierende Verwaltungsrat von NOVAVEST ist unabhĂ€ngig und besteht aus integren Persönlichkeiten, die den Interessen des Unternehmens und seiner Stakeholder verpflichtet sind, und fĂŒr eine Gleichbehandlung aller AktionĂ€re einstehen. Der erneuerte Verwaltungsrat hat unmittelbar nach der Zustimmung der AktionĂ€re zur Fusion von NOVAVEST und SenioResidenz anlĂ€sslich der ausserordentlichen Generalversammlungen von Ende Mai 2024 mit der Umsetzung der Strategie der fusionierten Gesellschaft begonnen. Der strategische Fokus auf dem Bereich Wohnen mit einem Mietertragsanteil aus Wohnnutzung von mindestens 50% der gesamten Soll-MietertrĂ€ge bleibt erhalten. Auf der Basis der realisierbaren Synergien, Mietertragssteigerungen, Portfoliooptimierungen, Kostenreduktionen und Effizienzgewinnen will der amtierende Verwaltungsrat die Dividenden- bzw. AusschĂŒttungspolitik mittelfristig steigern. Des Weiteren werden Massnahmen zur Reduktion der Fremdbelehnung der Liegenschaften oder die Möglichkeiten eines AktienrĂŒckkaufs ab 2025 geprĂŒft. Die von NOVAVEST in den vergangenen Jahren aufgebaute und gelebte Governance hat sich bewĂ€hrt. Diese Struktur ist national wie international bei einer Portfoliogrösse, wie sie NOVAVEST aufweist, anerkannt. Die Gesellschaft verfĂŒgt ĂŒber klare Governance Regeln, welche eine strikte Trennung der Verantwortlichkeiten und Befugnisse zwischen Verwaltungsrat, GeschĂ€ftsleitung und externem Dienstleister sicherstellen. Ein ausfĂŒhrlicher Brief an die AktionĂ€re und die Einladung zur ausserordentlichen Generalversammlung finden sich auf der Website der Gesellschaft und können von dort mit dem nachfolgenden Link heruntergeladen werden. Novavest Website â Investor Relations â Generalversammlungen Kontaktperson: Peter Mettler CEO NOVAVEST Real Estate AG Feldeggstrasse 26 8008 ZĂŒrich +41 (0)44 276 40 40 info@novavest.ch www.novavest.ch
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