EQS-Adhoc: SIX genehmigt Meyer Burger FristverlÀngerung zur Veröffentlichung des GeschÀftsberichts bis Ende Juli 2025 (deutsch)
10.06.2025 - 06:45:23SIX genehmigt Meyer Burger FristverlÀngerung zur Veröffentlichung des GeschÀftsberichts bis Ende Juli 2025
Meyer Burger Technology AG / Schlagwort(e): Jahresergebnis/Kursaussetzung
SIX genehmigt Meyer Burger FristverlÀngerung zur Veröffentlichung des
GeschÀftsberichts bis Ende Juli 2025
10.06.2025 / 06:45 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemÀss Art. 53 KR
FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Ad-hoc Mitteilung gemÀss Art. 53 KR
Thun, 10. Juni 2025
SIX genehmigt Meyer Burger FristverlÀngerung zur Veröffentlichung des
GeschÀftsberichts bis Ende Juli 2025
Die Meyer Burger Technology AG gibt den Entscheid der SIX bekannt, die Frist
zur Veröffentlichung des GeschÀftsberichts 2024 bis Ende Juli 2025 zu
verlĂ€ngern. Derzeit verhandelt Meyer Burger ĂŒber eine Restrukturierung der
ausstehenden Anleihensobligationen sowie der durch eine Gruppe von
AnleihensglĂ€ubigern gewĂ€hrten BrĂŒckenfinanzierung und parallel dazu mit
diversen interessierten Parteien ĂŒber TeilverkĂ€ufe ihres bisherigen
GeschÀfts bzw. entsprechender Aktiven und VertrÀge.
Die potenziellen EinflĂŒsse dieser Verhandlungen wie auch solcher
TeilverkĂ€ufe auf die LiquiditĂ€tslage und den Jahresabschluss fĂŒr das
GeschÀftsjahr 2024 auf die darin enthaltenen Bewertungen sowie auf bestimmte
Finanzkennzahlen von Meyer Burger sind erheblich. Der potenzielle
Anpassungsbedarf und die Unsicherheit ĂŒber die Deckung der
FinanzierungslĂŒcke haben dazu gefĂŒhrt, dass eine Fertigstellung und
Veröffentlichung des Jahresabschlusses bis zum Vorliegen der entsprechenden
Verhandlungsergebnisse nicht möglich ist.
Der Handel mit Meyer Burger-Aktien bleibt bis Ende Juli 2025 ausgesetzt.
Entscheid von SIX Exchange Regulation:
SIX Exchange Regulation hat Meyer Burger gestattet, den Jahresbericht 2024
bis spÀtestens am 31. Juli 2025 zu veröffentlichen. Wie von SIX Exchange
Regulation verlangt, druckt Meyer Burger den folgenden Auszug aus dem
Entscheid von SIX Exchange Regulation ab:
I. Die temporÀre Befreiung der Publikation des GeschÀftsberichts 2024 sowie
die Einreichung dieses Berichts bei SIX Exchange Regulation AG bis
spÀtestens Donnerstag, 31. Juli 2025, wird unter folgendem Vorbehalt (lit.
a) und unter folgenden Bedingungen (lit.b) genehmigt:
a. SIX Exchange Regulation AG hat den Handel mit Effekten von Meyer Burger
Technology AG i.S.v. Art. 57 KR am 2. Juni 2025 vorĂŒbergehend eingestellt,
bis diese ihren GeschÀftsbericht 2024 nach den Vorschriften zur Ad
hoc-PublizitÀt (Art. 53 Kotierungsreglement i.V.m. Richtlinie betr. Ad
hoc-PublizitÀt) veröffentlicht und bei SIX Exchange Regulation AG
eingereicht hat.
b. Meyer Burger Technology AG hat betreffend den vorliegenden Entscheid bis
spÀtestens am Dienstag, 10. Juni 2025, 7.30 Uhr, eine Medienmitteilung
gemÀss den Vorschriften zur Ad hoc-PublizitÀt zu veröffentlichen. Diese
Medienmitteilung hat:
- den vollstÀndigen Wortlaut von Ziff. I des vorliegenden Entscheides an
prominenter Stelle zu enthalten;
- die GrĂŒnde fĂŒr die Verschiebung der Publikation und Einreichung des
GeschÀftsberichts 2024 zu erwÀhnen.
Medienkontakt
Meyer Burger Technology AG
Anne Schneider
Head Corporate Communications
M. +49 174 349 17 90
anne.schneider@meyerburger.com
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Ende der Adhoc-Mitteilung
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Meyer Burger Technology AG
Schorenstrasse 39
3645 Gwatt
Schweiz
Telefon: +41 033 221 28 00
E-Mail: mbtinfo@meyerburger.com
Internet: www.meyerburger.com
ISIN: CH0108503795
Valorennummer: A0YJZX
Börsen: SIX Swiss Exchange
EQS News ID: 2152682
Ende der Mitteilung EQS News-Service
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2152682 10.06.2025 CET/CEST

