Pflichtmitteilung, DGA

EQS-Adhoc: Stellungnahme des Verwaltungsrats der NOVAVEST Real Estate AG zur Forderung nach Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung (deutsch)

Veröffentlicht am: 15.11.2024 um 07:25 Uhr | dpa.de

Stellungnahme des Verwaltungsrats der NOVAVEST Real Estate AG zur Forderung nach Einberufung einer ausserordentlichen GeneralversammlungStellungnahme des Verwaltungsrats der NOVAVEST Real Estate AG zur Forderung nach Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung 15.11.2024 / 06:45 CET/CESTVeröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemÀss Art.

Stellungnahme des Verwaltungsrats der NOVAVEST Real Estate AG zur Forderung nach Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung

Stellungnahme des Verwaltungsrats der NOVAVEST Real Estate AG zur Forderung nach Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung 15.11.2024 / 06:45 CET/CEST

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemÀss Art. 53 KR

FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Der Verwaltungsrat Novavest Real Estate AG nimmt zu diesem AktionÀrsbegehren wie folgt Stellung:

Im ersten Halbjahr 2024 wurde die Fusion zwischen der Novavest Real Estate AG und der SenioResidenz AG erfolgreich vollzogen. Die AktionĂ€re beider Gesellschaften stimmten Ende Mai 2024 den FusionsantrĂ€gen mit jeweils ĂŒberwĂ€ltigenden Mehrheiten (Novavest ĂŒber 96%; SenioResidenz ĂŒber 94%) zu. Strategisch wurde durch den Zusammenschluss der beiden Gesellschaften ein attraktives und ertragsstarkes Immobilienportfolio mit ĂŒber CHF 1 Milliarde Marktwert geschaffen. Die heute amtierenden Mitglieder des Verwaltungsrats der Novavest Real Estate AG, deren Abwahl durch MV Immoxtra beantragt wird, wurden an der ordentlichen Generalversammlung im MĂ€rz 2024 bzw. an der ausserordentlichen Generalversammlung im Mai 2024 mit Quoten von jeweils ĂŒber 99% wieder oder neu in den Verwaltungsrat gewĂ€hlt. 

Die Integration der beiden Gesellschaften zur Erreichung nachhaltiger Synergien und Effizienzgewinne erfordert einen Transformationsprozess, fĂŒr den der im ersten Halbjahr 2024 neu zusammengesetzte Verwaltungsrat derzeit die strategischen Ziele ausarbeitet und die Governance der neu zusammengefĂŒhrten Organisationsstruktur anpasst. Dazu gehört auch eine ÜberprĂŒfung der FĂŒhrungsstruktur auf Stufe Verwaltungsrat und GeschĂ€ftsfĂŒhrung. Die schon im Vorfeld der Fusion aufgezeigten Synergien werden seit Vollzug der Fusion im Juni 2024 fortlaufend umgesetzt.   

Die verlangte Auswechslung der Mehrheit des Verwaltungsrates in dieser fĂŒr den Erfolg der neuen Novavest Real Estate AG entscheidenden Übergangsphase gefĂ€hrdet die Erreichung der strategischen Ziele der erfolgreich durchgefĂŒhrten Fusion und schadet damit den Interessen der Gesellschaft und aller ihrer Stakeholder. Sie lĂ€uft auf eine kalte KontrollĂŒbernahme der Novavest Real Estate AG durch den MinderheitsaktionĂ€r MV Immoxtra Schweiz Fonds hinaus, der in erster Linie im eigenen Interesse und nicht in jenem der Novavest Real Estate AG handelt. Dies steht im klaren Widerspruch zu den Anforderungen einer Good Governance und einer Investorengleichbehandlung. 

Der Verwaltungsrat der Novavest Real Estate AG wird sich aus diesen GrĂŒnden mit aller Kraft gegen den Versuch der feindseligen KontrollĂŒbernahme durch den MV Immoxtra Schweiz Fonds zur Wehr setzen. Mit der Einladung zur ausserordentlichen Generalversammlung wird er ĂŒber den Status der laufenden Neuausrichtung der Novavest Real Estate AG detailliert informieren.

de | CH0212186248 | PFLICHTMITTEILUNG | boerse | 66113884 |