Uranium One Mining Corp., CA9169271066

Uranium One Mining Corp. schließt Übernahme von 1583644 B.C. Ltd., einschließlich der Mineralkonzessionsgebiete Foghorn und Pasfield Lake, ab

Veröffentlicht am: 30.10.2026 um 11:39 Uhr | irw-press, AD HOC NEWS
Uranium One Mining Corp. / CA9169271066
UraniumOne_29-10-2026_DEPRcom

Vancouver, BC / 29. Oktober 2026 / IRW-Press / Uranium One Mining Corp. („Uranium One“ oder das „Unternehmen“) (UUU: CSE | UUUFD: OTC | SL5: FWB) freut sich bekanntzugeben, dass das Unternehmen bezugnehmend auf die Pressemitteilung vom 26. Juni 2026 den Erwerb (die „Transaktion“) aller ausgegebenen und ausstehenden Stammaktien von 1583644 B.C. Ltd. („NumberCo“), einem nach den Gesetzen von British Columbia gegründeten Privatunternehmen, von den Aktionären von NumberCo (die „NumberCo-Aktionäre“) gemäß den Bedingungen einer Aktientauschvereinbarung (die „Aktientauschvereinbarung“) vom 26. Juni 2026 in der Fassung der Änderungsvereinbarung vom 27. Oktober 2026 (die „Änderungsvereinbarung“) abgeschlossen hat. In Zusammenhang mit der Transaktion erwarb NumberCo jeweils eine ungeteilte rechtliche und wirtschaftliche 100%ige Beteiligung an den folgenden Konzessionsgebieten: (i) dem in British Columbia gelegenen Mineralkonzessionsgebiet Foghorn (das „Konzessionsgebiet Foghorn“), das bestimmte staatliche Landverleihungen und Mineralschürfrechte umfasst, von 0782618 B.C. Ltd.; und (ii) dem in Saskatchewan gelegenen Mineralkonzessionsgebiet Pasfield Lake (das „Konzessionsgebiet Pasfield Lake“), das bestimmte Mineralschürfrechte umfasst, von Zadar Minerals Corp. gemäß zwei Konzessionskaufverträgen (zusammen die „Konzessionskaufverträge“), die vor oder gleichzeitig mit dem Abschluss der Transaktion abgeschlossen wurden.

 

Bedingungen der Transaktion

 

Sofern nicht anders angegeben, sind alle Dollarbeträge in dieser Pressemitteilung kanadische Dollar. Gemäß den Bedingungen der Aktientauschvereinbarung in der Fassung der Änderungsvereinbarung erwarb Uranium One alle ausgegebenen und ausstehenden Stammaktien von NumberCo für die Ausgabe von insgesamt 27.060.000 Stammaktien von Uranium One (die „Vergütungsaktien“) an die NumberCo-Aktionäre auf anteilsmäßiger Basis entsprechend ihren jeweiligen Beteiligungen. Die Vergütungsaktien wurden unter Annahme eines Preises von 0,20 CAD pro Vergütungsaktie ausgegeben. In Zusammenhang mit dem Abschluss der Konzessionskaufverträge gab NumberCo insgesamt 12.060.000 Stammaktien (die „Konzessionskaufaktien“) als Gegenleistung für den Erwerb des Konzessionsgebiets Foghorn und des Konzessionsgebiets Pasfield Lake aus, wovon 6.700.000 Konzessionskaufaktien an 0782618 B.C. Ltd. und 2.200.000 Konzessionskaufaktien an Bua Capital Management Ltd. hinsichtlich des Konzessionsgebiets Foghorn sowie 3.160.000 Konzessionskaufaktien an Zadar Minerals Corp. hinsichtlich des Konzessionsgebiets Pasfield Lake ausgegeben wurden. Darüber hinaus zahlte Uranium One in Zusammenhang mit dem Erwerb des Konzessionsgebiets Foghorn 250.000 CAD in bar an einen der unabhängigen Verkäufer des Konzessionsgebiets Foghorn. Das Konzessionsgebiet Foghorn unterliegt einer NSR-Royalty in Höhe von 3 % zugunsten von 0782618 B.C. Ltd. mit einem Rückkaufrecht für bis zu 1,5 % gegen eine Zahlung von jeweils 500.000 CAD pro zurückgekauften 0,5 Prozentpunkten. Das Konzessionsgebiet Pasfield Lake unterliegt einer bestehenden NSR-Royalty von 2 % zugunsten von Canterra Minerals Corporation, die gegen eine Zahlung von 1.000.000 CAD auf 1 % reduziert werden kann. NumberCo hat alle Verpflichtungen hinsichtlich dieser Royalties übernommen.

 

Alle Abschlussbedingungen wurden erfüllt, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf (a) den Erhalt aller erforderlichen Einwilligungen und Genehmigungen durch jede Partei, einschließlich der Genehmigung der CSE, (b) den Abschluss der Konzessionskaufverträge und den Erwerb einer rechtlichen und wirtschaftlichen ungeteilten 100-%-Beteiligung am Konzessionsgebiet Foghorn und dem Konzessionsgebiet Pasfield Lake durch NumberCo, frei von allen Belastungen mit Ausnahme der in der Aktientauschvereinbarung dargelegten zulässigen Belastungen, (c) die Ausgabe der Vergütungsaktien an die NumberCo-Aktionäre, (d) die Richtigkeit der Zusicherungen und Gewährleistungen jeder Partei in der Aktientauschvereinbarung in allen wesentlichen Belangen zum Abschlussdatum sowie (e) die Erfüllung aller Verpflichtungen gemäß der Aktientauschvereinbarung durch jede Partei.

 

In Verbindung mit der Transaktion musste das Unternehmen keine Vermittlungsgebühren oder -provisionen zahlen.

 

Änderungsvereinbarung

 

In Zusammenhang mit dem Abschluss der Transaktion unterzeichneten das Unternehmen, NumberCo und die NumberCo-Aktionäre die Änderungsvereinbarung zur Aktientauschvereinbarung. Die Änderungsvereinbarung wurde in erster Linie abgeschlossen, um die Transaktion aus steuerlichen Gründen umzustrukturieren, insbesondere durch Ersetzung des ursprünglich in der Aktientauschvereinbarung vorgesehenen Steuerwahlmechanismus durch einen steuerlich gestundeten Rollover-Mechanismus für in Kanada ansässige NumberCo-Aktionäre gemäß dem Income Tax Act (Kanada), und ändert nichts an der endgültigen, an die NumberCo-Aktionäre zu zahlenden Gegenleistung. Die Änderungsvereinbarung korrigierte zudem bestimmte Fehler in der rechtlichen Beschreibung des Konzessionsgebiets Foghorn und verlängerte das Beendigungsdatum (wie in der Aktientauschvereinbarung definiert) vom 30. September 2026 auf den 31. Oktober 2026.

 

Festlegung der Gegenleistung

 

Die vom Unternehmen in Zusammenhang mit der Transaktion zu zahlende Gegenleistung wurde durch Verhandlungen zwischen unabhängigen Parteien zwischen dem Unternehmen und den NumberCo-Aktionären unter Berücksichtigung unter anderem der Größe, der Lage und des Explorationspotenzials des Konzessionsgebiets Foghorn und des Konzessionsgebiets Pasfield Lake, der verfügbaren historischen Explorationsdaten für die Konzessionsgebiete, der aktuellen Marktbedingungen für Explorations-Assets für Uran und kritische Rohstoffe, der Bewertung des strategischen Werts der Konzessionsgebiete für das bestehende Projektportfolio des Unternehmens durch das Unternehmen sowie des kalkulatorischen Preises pro Vergütungsaktie im Verhältnis zum vorherrschenden Marktpreis der Stammaktien des Unternehmens zum Zeitpunkt der Verhandlung der Aktientauschvereinbarung festgelegt. Der Gesamtwert der für beide Konzessionsgebiete zu zahlenden Gegenleistung belief sich auf 5.662.000 CAD, bestehend aus 27.060.000 Vergütungsaktien unter Annahme eines Preises von 0,20 CAD pro Aktie, was einem Gesamtwert der Aktien von 5.412.000 CAD entspricht, und 250.000 CAD in bar. Der angenommene Preis von 0,20 CAD pro Vergütungsaktie wurde auf Grundlage des Schlusskurses der Stammaktien des Unternehmens an der Canadian Securities Exchange zum Zeitpunkt der Vereinbarung der Bedingungen der Transaktion in der geänderten Fassung festgelegt.

 

Anschaffungskosten der Verkäufer

 

NumberCo erwarb das Konzessionsgebiet Foghorn bzw. das Konzessionsgebiet Pasfield Lake von 0782618 B.C. Ltd. bzw. Zadar Minerals Corp. gemäß den Konzessionskaufverträgen, die vor oder gleichzeitig mit dem Abschluss der Transaktion vollzogen wurden. Die von NumberCo für den Erwerb beider Konzessionsgebiete gezahlte Gesamtgegenleistung bestand aus 12.060.000 Konzessionskaufaktien. Gemäß der Transaktion wurde jede NumberCo-Stammaktie im Verhältnis 1:1 unter Annahme eines Preises von 0,20 CAD pro Vergütungsaktie für eine Vergütungsaktie getauscht, was einen angenommenen Wert von 0,20 CAD pro Konzessionskaufaktie und einen angenommenen Gesamtwert der 12.060.000 Konzessionskaufaktien von 2.412.000 CAD bedeutet. Die NumberCo-Aktionäre erwarben ihre insgesamt 15.000.000 Stammaktien von NumberCo im Rahmen einer Privatplatzierung zu einem Preis von 0,005 CAD pro Aktie, die am 15. Mai 2026 und somit vor Verhandlung der Transaktion abgeschlossen wurde. Nach Kenntnis des Unternehmens haben weder 0782618 B.C. Ltd. noch Zadar Minerals Corp. vor dem Abschluss der Konzessionskaufverträge erhebliche Aufwendungen getätigt, um das Konzessionsgebiet Foghorn bzw. das Konzessionsgebiet Pasfield Lake zu erschließen oder voranzubringen, und auf beiden Konzessionsgebieten gab es in den zwei Jahren vor der Transaktion keine Explorations-, Erschließungs- oder Produktionstätigkeit. Die gesamte Gegenleistung des Unternehmens für den Erwerb von NumberCo, die das Konzessionsgebiet Foghorn und das Konzessionsgebiet Pasfield Lake als einzige wesentliche Assets hielt, bestand aus 27.060.000 Vergütungsaktien, die unter Annahme eines Preises von 0,20 CAD pro Aktie ausgegeben wurden (was einem gesamten Aktienwert von 5.412.000 CAD entspricht), und 250.000 CAD in bar, was einer Gesamtgegenleistung von 5.662.000 CAD entspricht. Die Differenz zwischen der von NumberCo für den Erwerb der Konzessionsgebiete gezahlten Gegenleistung und der vom Unternehmen für den Erwerb von NumberCo gezahlten Gegenleistung spiegelt die zwischen dem Unternehmen und den NumberCo-Aktionären zwischen unabhängigen Parteien ausgehandelten Bedingungen wider, wobei die oben unter „Festlegung der Gegenleistung“ beschriebenen Faktoren berücksichtigt wurden.

 

Offenlegung von Beziehungen

 

Nach Kenntnis des Unternehmens hatten weder Direktoren, leitende Angestellte oder Insider des Unternehmens, noch deren jeweilige nahestehende Personen oder verbundene Unternehmen vor der Ausverhandlung der Transaktion eine Beteiligung an oder eine bestehende Beziehung zu NumberCo, den NumberCo-Aktionären, 0782618 B.C. Ltd. oder Zadar Minerals Corp. oder deren jeweiligen Direktoren, Officers oder Insidern, außer wie in den auf SEDAR+ eingereichten öffentlichen Offenlegungsdokumenten des Unternehmens offengelegt. Das Unternehmen weist darauf hin, dass Bua Capital Management Ltd., einer der NumberCo-Aktionäre, vor dem Abschluss der Transaktion 25.000 über den freien Markt erworbene Stammaktien des Unternehmens und 250.000 im Rahmen der nicht vermittelten Privatplatzierung des Unternehmens erworbene Non-Flow-through-Einheiten des Unternehmens hielt. In Zusammenhang mit dem Abschluss der Transaktion wurde ein geändertes Formular 9 eingereicht, um die bestehende Beteiligung von Bua Capital Management Ltd. am Unternehmen widerzuspiegeln. Die Transaktion hat weder zu neuen Ernennungen von Board-Mitgliedern noch zur Entstehung einer neuen Kontrollperson des Unternehmens geführt.

 

Wiederverkaufsbeschränkungen

 

Als Bedingung für die Genehmigung der Transaktion durch die CSE wurde eine verlängerte Sperrfrist (die „verlängerte Sperrfrist“) auf die Vergütungsaktien angewandt. Die Vergütungsaktien unterliegen Wiederverkaufsbeschränkungen und werden erst zu dem späteren der folgenden Zeitpunkte für den Handel freigegeben: (i) vier (4) Monate ab dem Abschlussdatum der Transaktion; (ii) zehn (10) Handelstage nach der Einreichung eines aktuellen technischen Berichts gemäß NI 43-101 für das Konzessionsgebiet Foghorn und das Konzessionsgebiet Pasfield Lake; und (iii) zehn (10) Handelstage nach der Einreichung der Finanzberichte des Unternehmens, die den Erwerbswert der Transaktion erfassen und ihn nicht als nachfolgendes Ereignis ausweisen. Das Unternehmen beabsichtigt, nach dem Abschluss der Transaktion aktualisierte technische Berichte gemäß NI 43-101 für das Konzessionsgebiet Foghorn und das Konzessionsgebiet Pasfield Lake in Auftrag zu geben.

 

Die Konzessionsgebiete

 

Das Konzessionsgebiet Foghorn ist ein historisches polymetallisches Explorationsprojekt in British Columbia, das aus rund 40 von der Krone verliehenen Mineralclaims (Crown-granted Mineral Claims) mit einer Grundfläche von ungefähr 614 Hektar (1.517 Acre) besteht. Das Konzessionsgebiet Foghorn befindet sich in einem frühen Explorationsstadium und weist weder nachgewiesene Mineralressourcen noch Mineralreserven auf; es gibt dort derzeit keinen operativen Bergbaubetrieb, und die Verkäufer haben kurz vor der Transaktion keine Explorationsausgaben getätigt. Die historischen Explorationsarbeiten auf dem Konzessionsgebiet reichen bis in die frühen 1900er Jahre zurück und umfassten laut Berichten geologische Kartierungen, Diamantbohrungen mit einer Gesamtlänge von rund 17.280 Metern in etwa 368 Bohrlöchern, die zwischen 1943 und 1976 durchgeführt wurden, Untertageerschließungen, Schürfgräben, Probenahmen sowie metallurgische Untersuchungen mit dem Ziel, Uran, Fluorit und andere kritische Minerale zu finden. Das Konzessionsgebiet beherbergt mehrere Mineralisierungsarten und bietet Potenzial für die moderne Exploration unter Einsatz zeitgemäßer geologischer und geophysikalischer Techniken. Die Beteiligung des Unternehmens am Konzessionsgebiet Foghorn erfolgt über von der Krone gewährte Mineralclaims; im Zusammenhang mit der Transaktion wurden keine weiteren Patente, Lizenzen oder Genehmigungen erworben, die für die Exploration oder Erschließung des Grundstücks von Bedeutung sind. Nach Ansicht des Unternehmens stellt das Projekt eine attraktive Möglichkeit dar, die historischen Explorationsergebnisse durch einen systematischen, auf mehrere Rohstoffe ausgerichteten Explorationsansatz zu bewerten.

 

Das Unternehmen hat die verfügbaren historischen technischen Berichte und geologischen Daten zum Konzessionsgebiet Foghorn geprüft, jedoch nicht alle historischen Explorationsdaten unabhängig verifiziert; daher sollte man sich nicht auf diese Informationen verlassen.

 

Das Konzessionsgebiet Pasfield Lake besteht aus einer Prospektionsgenehmigung, die sich über etwa 4.400 Hektar (10.873 Acres) im Nordosten von Saskatchewan erstreckt. Das Konzessionsgebiet liegt in einem höffigen Urandistrikt, rund 100 Kilometer nordwestlich des Bergbaugebiets Collins Bay bzw. 60 Kilometer nordwestlich der Mine Cigar Lake. Bei historischen Explorationsarbeiten im weiteren Gebiet von Pasfield Lake wurden Uranvorkommen an der Oberfläche ermittelt; die moderne Exploration war jedoch relativ begrenzt. Das Konzessionsgebiet befindet sich in einer Region, die als höffig für eine diskordanzgebundene Uranmineralisierung gilt, und bietet Uranium One ein Engagement in einer der weltweit führenden Regionen für Uranexploration. Eine Mineralisierung in nahegelegenen Konzessionsgebieten oder Minen ist nicht zwangsläufig ein Hinweis auf eine Mineralisierung im Konzessionsgebiet Pasfield Lake.

 

Das Unternehmen hat die verfügbaren historischen technischen Berichte und geologischen Daten zum Konzessionsgebiet Pasfield Lake geprüft, jedoch nicht alle historischen Explorationsdaten unabhängig verifiziert; daher sollte man sich nicht auf diese Informationen verlassen.

 

Die Übernahmen stehen im Einklang mit der Strategie von Uranium One, die darauf ausgerichtet ist, ein diversifiziertes Portfolio von höffigen Uranexplorationsprojekten in ganz Kanada aufzubauen, das ein Engagement in mehreren geologischen Milieus mit bedeutenden Explorationsaussichten und langfristigem Entdeckungspotenzial bietet.

 

Über Uranium One Mining Corp.

 

Uranium One Mining Corp. ist ein kanadisches Mineralexplorationsunternehmen, das sich auf den Erwerb, die Exploration und die Entwicklung von Uranprojekten sowie ausgewählten Batteriemetallprojekten konzentriert. Das Unternehmen treibt ein diversifiziertes Portfolio von Projekten mit hohem Potenzial in Kanada, Paraguay und Argentinien voran, wobei der strategische Fokus auf Projekten liegt, die von der steigenden weltweiten Nachfrage nach Kernenergie und sicheren Energieversorgungsketten profitieren können.

 

Zu den Projekten des Unternehmens zählen das Uranprojekt Quark, das Uranprojekt Yuty Prometeo und das Uranprojekt Nucleon, die jeweils Potenzial für künftige Explorationen und eine Erweiterung der Ressourcen bieten.

 

Uranium One Mining Corp. verpflichtet sich zu verantwortungsvollen Explorationspraktiken, disziplinierter Kapitalallokation und der Schaffung von langfristigem Shareholder Value durch die systematische Weiterentwicklung seines Projektportfolios.

 

Über 1583644 B.C. Ltd.

 

1583644 B.C. Ltd. ist eine nach dem Recht von British Columbia gegründete Privatgesellschaft, deren Zweck der Erwerb des Konzessionsgebiets Foghorn und des Konzessionsgebiets Pasfield Lake ist. Nach Abschluss der Transaktion ist 1583644 B.C. Ltd. eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des Unternehmens.

 

Qualifizierte Person

 

Die wissenschaftlichen und technischen Informationen in dieser Pressemitteilung wurden von Lawrence Segerstrom, einem beratenden Geologen und einer qualifizierten Person im Sinne der Vorschrift National Instrument 43-101 – Standards of Disclosure for Mineral Projects („NI 43-101“), geprüft und genehmigt.

 

Weder die Canadian Securities Exchange noch ihr Marktregulierungsdienstleister (in den Richtlinien der Canadian Securities Exchange als Market Regulator bezeichnet) übernehmen Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Pressemitteilung.

 

Im Namen des Board of Directors von Uranium One Mining Corp.:

 

“David Greenway”

David Greenway, CEO

 

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:

 

Uranium One Mining Corp.

Brent Rusin

Phone: +1 672-533-0348

Email: info@uraniumone.com

Website: www.uraniumone.com

 

Vorsorglicher Hinweis in Bezug auf zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen

 

Diese Pressemitteilung enthält „zukunftsgerichtete Informationen“ und „zukunftsgerichtete Aussagen“ im Sinne der geltenden kanadischen und US-amerikanischen Wertpapiergesetze (zusammenfassend als „zukunftsgerichtete Aussagen“ bezeichnet). Zukunftsgerichtete Aussagen beziehen sich auf zukünftige Ereignisse oder Leistungen und sind möglicherweise an Begriffen wie „erwartet“, „beabsichtigt“, „plant“, „könnte“, „wird“, „potenziell“ und ähnlichen Ausdrücken zu erkennen.

 

Zu den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung gehören Aussagen über die erwarteten Vorteile der Transaktion; die Absicht des Unternehmens, aktualisierte technische Berichte gemäß NI 43-101 für das Konzessionsgebiet Foghorn und das Konzessionsgebiet Pasfield Lake in Auftrag zu geben; den Zeitpunkt der Erfüllung der Bedingungen für die Freigabe der Vergütungsaktien nach Ablauf der verlängerten Sperrfrist; das Explorations- und Entdeckungspotenzial der Konzessionsgebiete des Unternehmens, einschließlich einer potenziellen Ressourcenerweiterung; sowie die Explorationsstrategie und -ziele des Unternehmens.

 

Diese zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf den aktuellen Erwartungen der Unternehmensleitung und wesentlichen Annahmen, dass ausreichende Finanzmittel, qualifiziertes Personal und Ausrüstung zur Verfügung stehen werden; dass die erforderlichen Genehmigungen, Zulassungen und Grundstücksrechte eingeholt oder aufrechterhalten werden; dass historische Explorationsdaten verfügbar und für eine Bewertung geeignet sein werden; dass die für die Freigabe der Vergütungsaktien von der verlängerten Sperrfrist erforderlichen technischen Berichte und Jahresabschlüsse fertiggestellt und eingereicht werden können; und dass die Rohstoffpreise sowie die Markt- und regulatorischen Rahmenbedingungen die Explorationsstrategie des Unternehmens unterstützen werden.

 

Die tatsächlichen Ergebnisse können aufgrund von Risiken und Ungewissheiten erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten oder implizierten Ergebnissen abweichen; dazu zählen die Verfügbarkeit und die Kosten von Finanzmitteln, Personal und Ausrüstung; unzuverlässige oder nicht überprüfbare historische Explorationsdaten; die spekulative Natur der Mineralexploration und die Möglichkeit, dass künftige Arbeiten historische Befunde nicht bestätigen oder keine wirtschaftlich bedeutende Mineralisierung identifizieren; Verzögerungen bei der Fertigstellung oder Einreichung von technischen Berichten oder Jahresabschlüssen sowie bei der Erfüllung der Bedingungen für die Freigabe der Vergütungsaktien von der verlängerten Sperrfrist; Eigentums-, Abbaurecht-, Royalty- und sonstige Grundstücksverpflichtungen; Genehmigungs-, Umwelt-, technische und betriebliche Risiken; sowie Änderungen der Rohstoffpreise, Marktbedingungen und geltenden Gesetze. Es kann nicht garantiert werden, dass die Bedingungen für die Aufhebung der verlängerten Sperrfrist innerhalb eines bestimmten Zeitraums erfüllt werden.

 

Obwohl die Unternehmensleitung diese Erwartungen und Annahmen für angemessen hält, kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass sich zukunftsgerichtete Aussagen als zutreffend erweisen. Leser sollten sich nicht in unangemessener Weise auf diese verlassen.

 

Die vorstehende Auflistung von Risiken und Ungewissheiten erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Informationen zu Risiken und Ungewissheiten, die das Unternehmen und seine Geschäftstätigkeit betreffen, sind in den Unterlagen zur laufenden Offenlegung enthalten, die unter dem Unternehmensprofil auf SEDAR+ unter www.sedarplus.ca eingereicht wurden.

 

Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich auf den Stand vom 29. Oktober 2026 und unterliegen in ihrer Gesamtheit ausdrücklich diesem Warnhinweis. Sofern nicht durch geltende Wertpapiergesetze vorgeschrieben, übernimmt das Unternehmen keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse, veränderter Umstände oder aus anderen Gründen.

 

–NICHT ZUR WEITERGABE AN US-NACHRICHTENDIENSTE ODER VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN BESTIMMT–

 

Hinweis/Disclaimer zur Übersetzung (inkl. KI-Unterstützung): Die Originalmeldung in der Ausgangssprache (in der Regel Englisch) ist die einzige maßgebliche, autorisierte und rechtsverbindliche Fassung. Diese deutschsprachige Fassung dient ausschließlich der leichteren Verständlichkeit und kann gekürzt, zusammengefasst oder redaktionell verdichtet sein. Die Erstellung kann ganz oder teilweise mithilfe maschineller Übersetzung bzw. generativer KI (Large Language Models) erfolgt sein. Obwohl der Text redaktionell geprüft wurde, können Fehler, Auslassungen, Übersetzungsungenauigkeiten oder Sinnverschiebungen nicht vollständig ausgeschlossen werden. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Angemessenheit übernommen. Die Haftung für Schäden aus der Nutzung dieser Übersetzung ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen; maßgeblich ist stets die Originalfassung. Diese Mitteilung stellt keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar und ersetzt keine rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung. Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung bzw. die offiziellen Unterlagen auf den relevanten Plattformen (z. B. www.sedarplus.ca, www.sec.gov, www.asx.com.au) oder auf der Website des Emittenten. Bei Abweichungen gilt ausschließlich das Original.

 

de | CA9169271066 | URANIUM ONE MINING CORP. | boerse | 70434192 |