1&1 AG - Gutachten des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Prof. Di Fabio zeigt: FrequenzverlĂ€ngerung ohne BerĂŒcksichtigung des vierten Netzbetreibers wĂ€re verfassungswidrig
21.02.2024 - 06:14:53| 1&1 AG / Schlagwort(e): Studie 1&1 AG - Gutachten des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Prof. Di Fabio zeigt: FrequenzverlĂ€ngerung ohne BerĂŒcksichtigung des vierten Netzbetreibers wĂ€re verfassungswidrig 21.02.2024 / 06:14 CET/CEST FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Gutachten des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Prof. Di Fabio zeigt: FrequenzverlĂ€ngerung ohne BerĂŒcksichtigung des vierten Netzbetreibers wĂ€re verfassungswidrig Montabaur, 21. Februar 2024. Nach dem Wegfall von E-Plus in 2014 hat Deutschland mit dem Start des 1&1 Mobilfunknetzes wieder vier Anbieter. 1&1 setzt als erster Netzbetreiber in Europa vollstĂ€ndig auf die neuartige Open-RAN-Technologie â cloud-nativ, unabhĂ€ngig von spezialisierten Herstellern wie HUAWEI und bereit fĂŒr Anwendungen in Echtzeit. Um sein Netz wettbewerbsfĂ€hig zu betreiben und die Innovationskraft der modernen Netzarchitektur auszuschöpfen, benötigt 1&1 wie jeder andere Netzbetreiber eine angemessene Frequenzausstattung. Diese ist fĂŒr die zeitgemĂ€Ăe Versorgung von Kundinnen und Kunden unabdingbar. Ab Januar 2026 stehen im regulĂ€ren Vergabezyklus der Bundesnetzagentur (BNetzA) Frequenzen zur erneuten Zuteilung an die Netzbetreiber zur VerfĂŒgung. In einem aktuellen Konsultationspapier wurde durch die BNetzA erstmals anstatt der bisher ĂŒblichen Auktion eine sogenannte VerlĂ€ngerung bestehender Frequenznutzungsrechte an Deutsche Telekom, Vodafone und TelefĂłnica erwogen. 1&1 als Neueinsteiger wĂŒrde hingegen keinen Zugang zu weiteren Frequenzen erhalten. Die Ergebnisse eines im Auftrag von 1&1 erstellten Gutachtens des renommierten Staatsrechtslehrers und ehemaligen Bundesverfassungsrichters Univ.-Prof. Dr. iur. Dr. sc. pol. Udo Di Fabio â âFrequenzzuteilung als Verfassungsproblem â Chancengleicher Wettbewerb und Vertrauensschutzâ â zeigen klar: Eine VerlĂ€ngerung von Frequenzen allein zugunsten der etablierten Netzbetreiber verstöĂt gegen Verfassungsrecht und wĂŒrde 1&1 unrechtmĂ€Ăig diskriminieren. Denn die Zuteilung von Frequenzen als knappes Gut sowie die Regulierung von Telekommunikationsnetzen ist verfassungsrechtlich gebunden. Die strikte Gleichbehandlung aller Markteilnehmer ist in Grundgesetz, EU-Recht und Telekommunikationsgesetz verankert und verpflichtet die Regulierung zu einem chancengerechten und wettbewerbsfördernden Vergabeverfahren. âAus der Versteigerung der ersten 5G Frequenzen an einen Neueinsteiger im Jahr 2019 resultiert eine zusĂ€tzliche Regulierungsverantwortung. Eine VerlĂ€ngerung von Frequenznutzungsrechten der etablierten Netzbetreiber ohne BerĂŒcksichtigung von 1&1 als Neueinsteiger wĂŒrde gegen die GrundsĂ€tze des Vertrauensschutzes und des Gleichheitssatzes verstoĂen und wĂ€re unter mehreren Gesichtspunkten verfassungswidrigâ, so Professor Udo Di Fabio. Eine einseitige VerlĂ€ngerung von Frequenznutzungsrechten an die etablierten Netzbetreiber um fĂŒnf, respektive acht Jahre, wĂ€re nicht lediglich als Ăbergangsentscheidung, sondern als Ermessensfehlgebrauch einzustufen, so das Gutachten. âAls vierter Netzbetreiber wollen wir den Wettbewerb beleben und Innovationen schaffen. DafĂŒr benötigen wir wie jeder andere Netzbetreiber eine angemessene Frequenzausstattung. Nur so sind wir in der Lage, unsere Kunden marktgerecht zu versorgen und die Vorteile der neuartigen Open RAN-Technologie auszuspielenâ, so Ralph Dommermuth, CEO der 1&1 AG. âWir stehen Alternativen zur erprobten Versteigerung offen gegenĂŒber, solange wir fair behandelt werden. Dass mit dem vorhandenen Funkspektrum auch in Deutschland wieder vier Netze parallel betrieben werden können, zeigen alle anderen groĂen europĂ€ischen LĂ€nder wie GroĂbritannien, Frankreich, Polen, Spanien und Italien, in denen vier Mobilfunknetze Standard sind.â   Ăber die 1&1 AG Die 1&1 AG ist ein börsennotierter Telekommunikationsanbieter mit Sitz in Montabaur. Das Unternehmen gehört zum Konzernverbund der United Internet AG. 1&1 betreibt als erster Netzbetreiber Europas ein vollstĂ€ndig virtualisiertes Mobilfunknetz auf Basis der innovativen Open-RAN-Technologie. Neben einem umfassenden Portfolio an Mobilfunkprodukten bietet das Unternehmen BreitbandanschlĂŒsse an, die zumeist auf dem deutschlandweiten Glasfaser-Transportnetz von 1&1 Versatel basieren sowie Mehrwert-Anwendungen wie Heimvernetzung/ Smart Home, Online-Storage, Video-on-Demand und IPTV. WĂ€hrend die Marke 1&1 Value- und Premiumsegmente adressiert, sprechen die Discount-Marken des Konzerns preisbewusste Zielgruppen an. Pressekontakt Robin Schmidt Mail: [email protected] 21.02.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, ĂŒbermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com |
| Sprache: | Deutsch |
| Unternehmen: | 1&1 AG |
| Elgendorfer StraĂe 57 | |
| 56410 Montabaur | |
| Deutschland | |
| Telefon: | +49 (0) 6181 - 412 218 |
| Fax: | +49 (0) 6181 - 412 183 |
| E-Mail: | [email protected] |
| Internet: | www.1und1.AG |
| ISIN: | DE0005545503 |
| WKN: | 554550 |
| Indizes: | SDAX, TecDAX |
| Börsen: | Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, DĂŒsseldorf, Hamburg, MĂŒnchen, Stuttgart, Tradegate Exchange |
| EQS News ID: | 1841201 |
| Â | |
| Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
| |

