ams-OSRAM AG, AT0000A3EPA4

ams-OSRAM AG: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2025

28.05.2025 - 09:32:53

ams-OSRAM AG / AT0000A3EPA4

ams-OSRAM AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung


28.05.2025 / 09:32 CET/CEST
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ams-OSRAM AG PremstĂ€tten, FN 34109 k ISIN AT0000A3EPA4 (“Gesellschaft”)   Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung   Wir laden hiermit unsere AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re ein zur ordentlichen Hauptversammlung der ams-OSRAM AG am Donnerstag, den 26. Juni 2025, um 10:00 Uhr, in 8141 PremstĂ€tten, Tobelbader Straße 30, in den RĂ€umen der Gesellschaft.   I. Tagesordnung Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Ergebnisverwendungsbeschlusses, des Nachhaltigkeitsberichts und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2024 Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Vorstands fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2024 Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2024 Wahl des AbschlussprĂŒfers und KonzernabschlussprĂŒfers fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2025 Beschlussfassung ĂŒber den VergĂŒtungsbericht Beschlussfassung ĂŒber die VergĂŒtungspolitik des Aufsichtsrats Beschlussfassung ĂŒber die VergĂŒtung an die Mitglieder des Aufsichtsrats Wahlen in den Aufsichtsrat Beschlussfassung ĂŒber die EinfĂŒhrung eines neuen genehmigten Kapitals gemĂ€ĂŸ § 169 AktG um bis zu EUR 99.844.390,-- gegen Bar- und/oder Sacheinlage mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und ĂŒber die dementsprechende Änderung der Satzung in § 3 [Genehmigtes Kapital 2025] Beschlussfassung ĂŒber die ErmĂ€chtigung des Vorstandes a) zum Erwerb eigener Aktien gemĂ€ĂŸ § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG sowohl ĂŒber die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals, auch unter Ausschluss des quotenmĂ€ĂŸigen VerĂ€ußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss), b) gemĂ€ĂŸ § 65 Abs 1b AktG fĂŒr die VerĂ€ußerung bzw Verwendung eigener Aktien eine andere Art der VerĂ€ußerung als ĂŒber die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter sinngemĂ€ĂŸer Anwendung der Regelungen ĂŒber den Bezugsrechtsausschluss der AktionĂ€re zu beschließen, c) das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen.   II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemĂ€ĂŸ § 108 Abs 3 und 4 AktG spĂ€testens ab 5. Juni 2025 auf der Internetseite der Gesellschaft unter ams-osram.com/de/about-us/investor-relations/general-meeting zugĂ€nglich: GeschĂ€ftsbericht, beinhaltend Bericht des Aufsichtsrats, Corporate-Governance-Bericht, VergĂŒtungsbericht, Konzernlagebericht, Nachhaltigkeitsbericht, Konzernabschluss, Jahresabschluss mit Lagebericht, jeweils fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2024; VergĂŒtungspolitik des Aufsichtsrats BeschlussvorschlĂ€ge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 10; ErklĂ€rungen der Kandidaten fĂŒr die Wahlen in den Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 8 gemĂ€ĂŸ § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf; Stellungnahme zur UnabhĂ€ngigkeit der AR-Kandidat:innen, Bericht des Vorstands gemĂ€ĂŸ § 170 Abs 2 iVm § 153 Abs 4 AktG zu Tagesordnungspunkt 9, Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats gemĂ€ĂŸ §§ 65 Abs 1b iVm 170 Abs 2 iVm 153 Abs 4 S 2 und S 3 AktG iVm 159 Abs 2 Z 3 AktG zu Tagesordnungspunkt 10, Formulare fĂŒr die Erteilung einer Vollmacht; Formular fĂŒr den Widerruf einer Vollmacht; vollstĂ€ndiger Text dieser Einberufung.   III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur AusĂŒbung des Stimmrechts und der ĂŒbrigen AktionĂ€rsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 16. Juni 2025 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) („Nachweisstichtag“). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag AktionĂ€r ist und dies der Gesellschaft nachweist. FĂŒr den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spĂ€testens am 23. Juni 2025 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss: fĂŒr die Übermittlung der DepotbestĂ€tigung in Schriftform   Per Post oder Boten: ams-OSRAM AG   c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH   Köppel 60   8242 St. Lorenzen/Wechsel   Per SWIFT:  GIBAATWGGMS   (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN               AT0000A3EPA4 im Text angeben)   fĂŒr die Übermittlung der DepotbestĂ€tigung in Textform, die die Satzung gemĂ€ĂŸ § 18 Abs 3 genĂŒgen lĂ€sst   Per E-Mail:   anmeldung.ams-osram@hauptversammlung.at    (DepotbestĂ€tigungen im Format PDF) Per Telefax:    +43 (0)1 8900 500 50   Die AktionĂ€re werden gebeten, sich an ihr depotfĂŒhrendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer DepotbestĂ€tigung zu veranlassen. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die VerĂ€ußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung fĂŒr die Dividendenberechtigung.   DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG Die DepotbestĂ€tigung ist vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EuropĂ€ischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG): Angaben ĂŒber den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebrĂ€uchlichen Codes (SWIFT-Code), Angaben ĂŒber den AktionĂ€r: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natĂŒrlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, Angaben ĂŒber die Aktien: Anzahl der Aktien des AktionĂ€rs, ISIN AT0000A3EPA4 (international gebrĂ€uchliche Wertpapierkennnummer), Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die DepotbestĂ€tigung bezieht.   DarĂŒber hinaus werden DepotbestĂ€tigungen von SIX SegaInterSettle AG, Olten, Schweiz, akzeptiert. Die DepotbestĂ€tigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 16. Juni 2025 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen. Die DepotbestĂ€tigung wird in deutscher oder englischer Sprache entgegengenommen.   IdentitĂ€tsnachweis ams-OSRAM AG behĂ€lt sich das Recht vor, die IdentitĂ€t der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine IdentitĂ€tsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden. Die AktionĂ€re und deren BevollmĂ€chtigte werden daher ersucht, zur Identifikation bei der Registrierung einen gĂŒltigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten. Wenn Sie als BevollmĂ€chtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusĂ€tzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft ĂŒbersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht vorweisen.   IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN Jeder AktionĂ€r, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemĂ€ĂŸ den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III. nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des AktionĂ€rs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der AktionĂ€r hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natĂŒrlichen oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmĂ€chtigt werden können. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch wĂ€hrend der Hauptversammlung möglich.   FĂŒr die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege und Adressen an: Per Post oder per Boten: ams-OSRAM AG  c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH  Köppel 60  8242 St. Lorenzen/Wechsel Per E-Mail: anmeldung.ams-osram@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht in Textform als PDF dem E-Mail anzuschließen ist Per SWIFT:  GIBAATWGGMS - Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN AT0000A3EPA4 im Text angeben Per Telefax:  +43 (0)1 8900 500 50   Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich: Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.   Die Vollmachten mĂŒssen spĂ€testens bis 25. Juni 2025, 16:00 Uhr, Wiener Zeit, bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung zur Hauptversammlung ĂŒbergeben werden. Ein Vollmachtsformular und ein Formular fĂŒr den Widerruf der Vollmacht sind spĂ€testens ab 5. Juni 2025 auf der Internetseite der Gesellschaft unter ams-osram.com/de/about-us/investor-relations/general-meeting abrufbar. Wir bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden. Einzelheiten zur BevollmĂ€chtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den AktionĂ€ren zur VerfĂŒgung gestellten Vollmachtsformular. Hat der AktionĂ€r seinem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genĂŒgt es, wenn dieses zusĂ€tzlich zur DepotbestĂ€tigung, auf dem fĂŒr dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die ErklĂ€rung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. AktionĂ€re können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht. Die vorstehenden Vorschriften ĂŒber die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemĂ€ĂŸ fĂŒr den Widerruf der Vollmacht. UnabhĂ€ngiger Stimmrechtsvertreter Als besonderer Service steht den AktionĂ€ren ein unabhĂ€ngiger Stimmrechtsvertreter fĂŒr die weisungsgebundene StimmrechtsausĂŒbung in der Hauptversammlung zur VerfĂŒgung; nĂ€mlich Mag. Stephan Plankensteiner, MBL, Notar-Partner, als Substitut des öffentlichen Notars Dr. Bernd FĂŒrnschuß, 8010 Graz, Hans-Sachs-Gasse 3, E-Mail: plankensteiner.ams-osram@hauptversammlung.at; hierfĂŒr ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter ams-osram.com/de/about-us/investor-relations/general-meeting ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar.   V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG ErgĂ€nzung der Tagesordnung durch AktionĂ€re nach § 109 AktG AktionĂ€re, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusĂ€tzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spĂ€testens am 5. Juni 2025 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschließlich an die Adresse ams-OSRAM AG, zH Herrn Dr. Franz M. Fazekas, MBL / Rechtsabteilung, Tobelbader Straße 30, 8141 PremstĂ€tten, oder wenn per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse agm@ams?osram.com oder per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS zugeht. „Schriftlich“ bedeutet eigenhĂ€ndige Unterfertigung oder firmenmĂ€ĂŸige Zeichnung durch jeden Antragsteller oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur oder, bei Übermittlung per SWIFT, mit Message Type MT598 oder Type MT599, wobei unbedingt ISIN AT0000A3EPA4 im Text anzugeben ist. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt BegrĂŒndung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen BegrĂŒndung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Die AktionĂ€rseigenschaft ist durch die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG nachzuweisen, in der bestĂ€tigt wird, dass die antragstellenden AktionĂ€re seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung durchgehend Inhaber der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Ă€lter als sieben Tage sein darf. Mehrere DepotbestĂ€tigungen ĂŒber Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, mĂŒssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung) verwiesen.   BeschlussvorschlĂ€ge von AktionĂ€ren zur Tagesordnung nach § 110 AktG AktionĂ€re, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform VorschlĂ€ge zur Beschlussfassung samt BegrĂŒndung ĂŒbermitteln und verlangen, dass diese VorschlĂ€ge zusammen mit den Namen der betreffenden AktionĂ€re, der anzuschließenden BegrĂŒndung und einer allfĂ€lligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugĂ€nglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spĂ€testens am 16. Juni 2025 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft entweder an ams-OSRAM AG, zH Herrn Dr. Franz M. Fazekas, MBL / Rechtsabteilung, Tobelbader Straße 30, 8141 PremstĂ€tten, oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse agm@ams?osram.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Sofern fĂŒr ErklĂ€rungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, so muss die ErklĂ€rung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des ErklĂ€renden genannt und der Abschluss der ErklĂ€rung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen BegrĂŒndung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Die AktionĂ€rseigenschaft ist durch die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Ă€lter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere DepotbestĂ€tigungen ĂŒber Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln, mĂŒssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. FĂŒr Wahlen in den Aufsichtsrat ist zu beachten, dass VorschlĂ€ge von AktionĂ€ren gemĂ€ĂŸ § 110 Abs 1 AktG zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern samt den ErklĂ€rungen gemĂ€ĂŸ § 87 Abs 2 AktG fĂŒr jede vorgeschlagene Person der Gesellschaft in Textform spĂ€testens bis 16. Juni 2025 zugehen und von der Gesellschaft spĂ€testens am zweiten Werktag nach Zugang auf der Internetseite der Gesellschaft
(ams-osram.com/de/about-us/investor-relations/general-meeting) zugĂ€nglich gemacht werden mĂŒssen, widrigenfalls die betreffende Person nicht in die Abstimmung einbezogen werden darf. Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung) verwiesen.   Angaben gemĂ€ĂŸ § 110 Abs 2 S 2 AktG Zum Tagesordnungspunkt 8. „Wahlen in den Aufsichtsrat“ und der allfĂ€lligen Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch AktionĂ€re gemĂ€ĂŸ § 110 AktG macht die Gesellschaft folgende Angaben: GemĂ€ĂŸ § 8 Abs 1 der Satzung der ams-OSRAM AG besteht der Aufsichtsrat aus mindestens drei und höchstens acht von der Hauptversammlung gewĂ€hlten Mitgliedern und den gemĂ€ĂŸ § 110 Abs 1 Arbeitsverfassungsgesetz entsandten Mitgliedern. Auf die ams-OSRAM AG ist § 86 Abs 7 AktG anwendbar. Mitgeteilt wird, dass ein Widerspruch gemĂ€ĂŸ § 86 Abs 9 AktG weder von der Mehrheit der Kapitalvertreter noch von der Mehrheit der Arbeitnehmervertreter erhoben wurde und es daher nicht zu einer GetrennterfĂŒllung, sondern zur GesamterfĂŒllung des Mindestanteilsgebots gemĂ€ĂŸ § 86 Abs 7 AktG kommt. Der Aufsichtsrat der ams-OSRAM AG besteht derzeit aus acht von der Hauptversammlung gewĂ€hlten Mitgliedern (Kapitalvertreter) und vier vom Betriebsrat gemĂ€ĂŸ § 110 ArbVG entsandten Mitgliedern (Arbeitnehmervertreter). Die acht Kapitalvertreter setzen sich derzeit aus vier Frauen und vier MĂ€nnern zusammen. Die vom Betriebsrat entsandten Arbeitnehmervertreter sind derzeit eine Frau und drei MĂ€nner. Dem Mindestanteilsgebot gemĂ€ĂŸ § 86 Abs 7 AktG wird somit bisher entsprochen. Sollte es zum Tagesordnungspunkt 8. „Wahlen in den Aufsichtsrat“ zur Erstattung eines Wahlvorschlags durch AktionĂ€re kommen, ist darauf Bedacht zu nehmen, dass im Falle der Annahme der WahlvorschlĂ€ge dem Aufsichtsrat insgesamt mindestens vier Frauen angehören. Mit Beendigung der kommenden ordentlichen Hauptversammlung laufen die Aufsichtsratsmandate von Herrn Loh Kin Wah und Frau Univ.-Prof. Dr. Monika Henzinger aus. Von zwei Personen wĂ€re mindestens eine Frau vorzuschlagen, um dem Mindestanteilsgebot gemĂ€ĂŸ § 86 Abs 7 AktG wieder zu entsprechen.   Auskunftsrecht der AktionĂ€re nach § 118 AktG Jedem AktionĂ€r ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft ĂŒber Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemĂ€ĂŸen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernĂŒnftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufĂŒgen, oder ihre Erteilung strafbar wĂ€re. Die Vorsitzende der Hauptversammlung kann gemĂ€ĂŸ § 20 Abs 2 der Satzung das Frage- und Rederecht der AktionĂ€re zeitlich angemessen beschrĂ€nken. Sie kann insbesondere zu Beginn, aber auch wĂ€hrend der Hauptversammlung, generelle und individuelle BeschrĂ€nkungen der Rede- und Fragezeit anordnen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsĂ€tzlich mĂŒndlich zu stellen, gerne aber auch schriftlich. Fragen, deren Beantwortung einer lĂ€ngeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vorstand ĂŒbermittelt werden. Diese Fragen können an die Gesellschaft per E-Mail an agm@ams-osram.com ĂŒbermittelt werden.   AntrĂ€ge von AktionĂ€ren in der Hauptversammlung nach § 119 AktG Jeder AktionĂ€r ist – unabhĂ€ngig von einem bestimmten Anteilsbesitz – berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung AntrĂ€ge zu stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere AntrĂ€ge vor, so bestimmt gemĂ€ĂŸ § 119 Abs 3 AktG die Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung. Ein AktionĂ€rsantrag zum Tagesordnungspunkt 8. „Wahlen in den Aufsichtsrat“ setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemĂ€ĂŸ § 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat können von AktionĂ€ren, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche WahlvorschlĂ€ge mĂŒssen spĂ€testens am 16. Juni 2025 in der oben angefĂŒhrten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die ErklĂ€rung gemĂ€ĂŸ § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person ĂŒber ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie ĂŒber alle UmstĂ€nde, die die Besorgnis einer Befangenheit begrĂŒnden könnten, anzuschließen. Widrigenfalls darf der AktionĂ€rsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds bei der Abstimmung nicht berĂŒcksichtigt werden. Hinsichtlich der Angaben gemĂ€ĂŸ § 110 Abs 2 S 2 AktG wird auf Punkt V. Abs 3. der Einberufung verwiesen.   Information fĂŒr AktionĂ€re zur Datenverarbeitung Die ams-OSRAM AG verarbeitet personenbezogene Daten der AktionĂ€re (insbesondere jene gemĂ€ĂŸ § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des AktionĂ€rs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der BevollmĂ€chtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der EuropĂ€ischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, um den AktionĂ€ren die AusĂŒbung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von AktionĂ€ren ist fĂŒr die Teilnahme von AktionĂ€ren und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemĂ€ĂŸ dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage fĂŒr die Verarbeitung ist somit Art. 6 (1) c) DSGVO. FĂŒr die Verarbeitung ist die ams-OSRAM AG die verantwortliche Stelle. Die ams-OSRAM AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen wie etwa Notaren, RechtsanwĂ€lten, Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von der ams-OSRAM AG nur solche personenbezogenen Daten, die fĂŒr die AusfĂŒhrung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der ams-OSRAM AG. Soweit rechtlich notwendig, hat die ams-OSRAM AG mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen. Nimmt ein AktionĂ€r an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden AktionĂ€re beziehungsweise deren Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort, BeteiligungsverhĂ€ltnis) einsehen. Die ams-OSRAM AG ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene AktionĂ€rsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG). Die Daten der AktionĂ€re werden anonymisiert beziehungsweise gelöscht, sobald sie fĂŒr die Zwecke, fĂŒr die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht sowie aus GeldwĂ€schebestimmungen. Sofern rechtliche AnsprĂŒche von AktionĂ€ren gegen die ams-OSRAM AG oder von der ams-OSRAM AG gegen AktionĂ€re erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der KlĂ€rung und Durchsetzung von AnsprĂŒchen in EinzelfĂ€llen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten wĂ€hrend der Dauer der VerjĂ€hrung zuzĂŒglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskrĂ€ftiger Beendigung fĂŒhren. Jeder AktionĂ€r hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigung-, EinschrĂ€nkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezĂŒglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf DatenĂŒbertragung nach Kapitel III der DSGVO.   Diese Rechte können AktionĂ€re gegenĂŒber der ams-OSRAM AG unentgeltlich ĂŒber die folgenden Kontaktdaten geltend machen:   ams-OSRAM AG Datenschutzbeauftragter Tobelbader Straße 30 8141 PremstĂ€tten E-Mail: dataprotection@ams-osram.com   Zudem steht den AktionĂ€ren ein Beschwerderecht der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Art 77 DSGVO zu. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der DatenschutzerklĂ€rung auf der Internetseite der ams-OSRAM AG unter ams-osram.com/privacy-policy zu finden.   VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung betrĂ€gt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 998.443.940,00 und ist zerlegt in 99.844.394 auf Inhaber lautende StĂŒckaktien. Jede Aktie gewĂ€hrt eine Stimme in der Hauptversammlung. Die Gesellschaft hielt per 30. April 270.608 eigene Aktien. Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der Stimmrechte betrug demzufolge per Ende April 99.573.786 Stimmrechte. Eine allfĂ€llige VerĂ€nderung im Bestand eigener Aktien bis zur Hauptversammlung und damit der Gesamtzahl der Stimmrechte wird in dieser bekannt gegeben werden. Es besteht nur eine einzige Aktiengattung.   PremstĂ€tten, im Mai 2025   Der Vorstand


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Sprache: Deutsch
Unternehmen: ams-OSRAM AG
Tobelbader Straße 30
8141 Premstaetten
Österreich
Telefon: +43 3136 500-0
E-Mail: investor@ams-osram.com
Internet: https://ams-osram.com/
ISIN: AT0000A3EPA4
WKN: A118Z8
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