APA UNIQA: Winterreifen rechtzeitig montieren - das Unfallrisiko...
Veröffentlicht am: 27.10.2026 um 11:32 Uhr | dpa, AD HOC NEWSAPA ots news: UNIQA: Winterreifen rechtzeitig montieren - das Unfallrisiko steigt schon vor dem ersten Schnee
Wien (APA-ots) - - Winterreifen erhöhen die Sicherheit bereits bei NÀsse, Nebel und KÀlte
- Rund 8.000 Pkw-VerkehrsunfĂ€lle in den Wintermonaten in Ăsterreich
- Wer mit dem Reifenwechsel wartet, riskiert höhere Unfallgefahr und Strafen
Mit 1. November beginnt in Ăsterreich die Winterreifenpflicht. Ab dann mĂŒssen bei winterlichen FahrbahnverhĂ€ltnissen wie Schnee, Schneematsch oder Eis Winterreifen verwendet werden. TatsĂ€chlich werden bei UNIQA die meisten UnfĂ€lle aufgrund ungeeigneter Bereifung bereits zwischen November und Anfang Dezember registriert. Denn viele Autofahrer:innen schieben den Reifenwechsel bis zum ersten Frost oder Schneefall hinaus und unterschĂ€tzen dabei die Risiken der Ăbergangszeit.
Gerade in diesen Wochen können Winterreifen einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten. "Viele Menschen verbinden Winterreifen automatisch mit Schnee und Eis. TatsĂ€chlich beginnt die gefĂ€hrliche Zeit auf den StraĂen oft deutlich frĂŒher. Nebel, NĂ€sse, rutschiges Laub und sinkende Temperaturen können die Fahrsicherheit bereits im Herbst stark beeintrĂ€chtigen" , erklĂ€rt Peter Humer , Vorstand Kunde & Markt Ăsterreich der UNIQA Insurance Group AG, und betont: "Wer mit dem Reifenwechsel wartet, bis der erste Schnee fĂ€llt, ist oft zu spĂ€t dran. Entscheidend fĂŒr die Sicherheit ist nicht der Blick auf den Kalender oder die Wetter-App, sondern die tatsĂ€chlichen Fahrbedingungen. Deshalb empfehlen wir, Winterreifen rechtzeitig zu montieren und ihren Zustand regelmĂ€Ăig zu ĂŒberprĂŒfen. Denn wer rechtzeitig auf Winterreifen wechselt, erhöht die Sicherheit fĂŒr sich selbst und andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer" .
Zwtl.: 8.000 VerkehrsunfÀlle mit Pkws in den Wintermonaten
Zahlen der Statistik Austria zeigen , dass sich in den Wintermonaten November bis MÀrz im Jahr 2025 rund 8.000 Pkw- VerkehrsunfÀlle ereignet haben. Rund 500 UnfÀlle sind 2025 auf schneebedeckten, vereisten oder matschigen Fahrbahnen passiert.
Zwtl.: VerstöĂe können teuer werden
Wer gegen die Winterreifenpflicht verstöĂt, muss mit Verwaltungsstrafen rechnen. Je nach Schwere des VerstoĂes und möglicher GefĂ€hrdung anderer Verkehrsteilnehmer:innen können diese von rund 100 Euro bis zu 10.000 Euro reichen. Auch im Schadenfall kann eine ungeeignete Bereifung Folgen haben. Insbesondere in der Kaskoversicherung kann geprĂŒft werden, ob fehlende oder ungeeignete Winterreifen zum Unfall beigetragen haben. Ob dies Auswirkungen auf den Versicherungsschutz hat, hĂ€ngt stets vom konkreten Einzelfall ab. In der Kfz-Haftpflichtversicherung sind berechtigte SchadenersatzansprĂŒche geschĂ€digter Dritter grundsĂ€tzlich gedeckt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Versicherung allerdings Regress beim Versicherungsnehmer oder anderen verantwortlichen Personen nehmen.
Informationen UNIQA Kfz Versicherung
Zwtl.: Q&As
Zwtl.: Sind Winterreifen ab dem 1.11. durchgehend gesetzlich verpflichtet?
Nein, es handelt sich um eine situative Pflicht. Bei winterlichen FahrbahnverhĂ€ltnissen wie Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis mĂŒssen an allen RĂ€dern Winterreifen angebracht sein. Wer dagegen verstöĂt, muss mit einer Verwaltungsstrafe rechnen.
Zwtl.: Kann die Kaskoversicherung Leistungen kĂŒrzen, wenn keine Winterreifen an verwendet wurden?
Ja. War die ungeeignete Bereifung fĂŒr den Unfall ursĂ€chlich, kann dies Auswirkungen auf Leistungen aus der Kaskoversicherung haben. Eine wesentliche Rolle spielt dabei die Frage, ob grobe FahrlĂ€ssigkeit vorliegt.
Zwtl.: Zahlt die Haftpflichtversicherung bei einem Unfall ohne Winterreifen?
Ja. Berechtigte SchadenersatzansprĂŒche geschĂ€digter Dritter sind grundsĂ€tzlich gedeckt. Der Schutz von Unfallopfern steht dabei klar im Mittelpunkt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Versicherung jedoch beim Versicherungsnehmer oder einer anderen regresspflichtigen Person RĂŒckgriff nehmen.
Zwtl.: Wann treten die meisten bereifungsbedingten UnfÀlle auf?
Die meisten reifenbedingten UnfÀlle werden bei UNIQA zwischen November und Anfang Dezember registriert. Viele Autofahrer:innen wechseln erst auf Winterreifen, wenn der erste Frost einsetzt, und unterschÀtzen die Risiken von NÀsse, Nebel und rutschigem Laub.
Zwtl.: Wer haftet bei einem Unfall mit einem Firmenfahrzeug?
Das hĂ€ngt vom jeweiligen Einzelfall ab. Arbeitgeber mĂŒssen betriebssichere Fahrzeuge bereitstellen und instandhalten. Gleichzeitig ist der Fahrzeuglenker verpflichtet, vor Fahrtantritt auf erkennbare MĂ€ngel und eine vorschriftsmĂ€Ăige Bereifung zu achten.
Zwtl.: Was gilt rechtlich als Winterreifen?
Als Winterreifen gelten in Ăsterreich Reifen mit der Kennzeichnung "M+S", "M.S." oder "M&S" sowie Reifen mit Schneeflockensymbol. Auch Ganzjahresreifen erfĂŒllen die gesetzlichen Anforderungen, wenn sie entsprechend gekennzeichnet sind. ZusĂ€tzlich muss die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von vier Millimetern bei Radialreifen beziehungsweise fĂŒnf Millimetern bei Diagonalreifen eingehalten werden
Zwtl.: Sind Ganzjahresreifen erlaubt?
Ja. Neben klassischen Winterreifen können auch Ganzjahresreifen die gesetzlichen Anforderungen erfĂŒllen, sofern sie entsprechend gekennzeichnet sind. Als Winterreifen gelten in Ăsterreich Reifen mit der Kennzeichnung "M+S", "M.S." oder "M&S" sowie Reifen mit Schneeflockensymbol. ZusĂ€tzlich muss die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe eingehalten werden: vier Millimeter bei Radialreifen und fĂŒnf Millimeter bei Diagonalreifen. Nur dann gelten Reifen rechtlich als Winterreifen.
Zwtl.: Welche Profiltiefe mĂŒssen Winterreifen aufweisen?
Mindestens vier Millimeter bei Radialreifen und fĂŒnf Millimeter bei Diagonalreifen. Nur dann gelten sie rechtlich als Winterreifen.
Zwtl.: Welche Strafen drohen bei einem VerstoĂ gegen die Winterreifenpflicht?
Je nach Schwere des VerstoĂes und einer möglichen GefĂ€hrdung anderer Verkehrsteilnehmer:innen können Verwaltungsstrafen von 90 Euro bis zu 10.000 Euro verhĂ€ngt werden.
Fotos von Peter Humer , Vorstand Kunde & Markt Ăsterreich der UNIQA Insurance Group A.
Quelle Unfallzahlen: Statistik Austria - Atlas der VerkehrsunfÀlle
RĂŒckfragehinweis: Klaus Kraigher Pressesprecher UNIQA Insurance Group AG Telefon: +43 664 8231997 E-Mail: klaus.kraigher@uniqa.at Website: https://www.uniqa.at
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