Branicks Group AG: Bekanntmachung des gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermins am 26. MÀrz 2024, 10:00 Uhr
12.03.2024 - 09:30:07| Branicks Group AG / Schlagwort(e): Unternehmensrestrukturierung/Sonstiges 12.03.2024 / 09:30 CET/CEST FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.  Frankfurt am Main, 12. MĂ€rz 2024  Presseinformation der BRANICKS Group AG    BRANICKS Group AG Frankfurt am Main  ISIN DE000A1X3XX4, DE000A12T648, DE000A2GSCV5, DE000A2NBZG94 WKN: A1X3XX, A12T64, A2GSCV, A2NBZG   Ăffentliche Restrukturierungssache der  BRANICKS Group AG, Neue Mainzer Str. 32-36, 60311 Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt unter HRB 57679 (Gesellschaft)  beim Amtsgericht Frankfurt am Main, Aktenzeichen 810 RES 3/24 B  Bekanntmachung des gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermins ĂŒber den von der Gesellschaft vorgelegten Restrukturierungsplan am Dienstag, dem 26. MĂ€rz 2024, 10:00 Uhr, Saal 101 B, GebĂ€ude B, GerichtsstraĂe 2, 60313 Frankfurt am Main.  Die Gesellschaft hat gegenĂŒber dem zustĂ€ndigen Amtsgericht Frankfurt am Main â Restrukturierungsgericht â (Gericht) am 5. MĂ€rz 2024 ein Restrukturierungsvorhaben angezeigt. Die Gesellschaft hat am 6. MĂ€rz 2024 bei dem Gericht die DurchfĂŒhrung des gerichtlichen Planabstimmungsverfahrens gemÀà §§ 23, 45 Abs. 1 Nr. 1, 84 ff. StaRUG beantragt und dem Antrag einen Restrukturierungsplan nebst Anlagen beigefĂŒgt. Das Gericht hat am 8. und 11. MĂ€rz 2024 u.a. folgende verfahrensleitende VerfĂŒgungen getroffen und Hinweise gegeben: Der Termin zur Erörterung und Abstimmung ĂŒber den Restrukturierungsplan wird bestimmt auf:  Dienstag, 26. MĂ€rz 2024, 10:00 Uhr, Saal 101 B, GebĂ€ude B, GerichtsstraĂe 2, 60313 Frankfurt am Main  Der Termin dient auch zur Abstimmung ĂŒber einen vor oder nach Erörterung möglicherweise seitens der organschaftlichen Vertreter der Schuldnerin gemÀà den § 45 Abs. 4 StaRUG, § 240 InsO abgeĂ€nderten Restrukturierungsplan. Der Erörterungs- und Abstimmungstermin ist durch das Amtsgericht Frankfurt im Internet (www.restrukturierungsbekanntmachung.de) und ĂŒber den Bundesanzeiger mit europaweiter Verbreitung) öffentlich bekannt zu machen, § 85 Abs. 1 Nr. 1 StaRUG. Der Restrukturierungsbeauftragte wird mit der Zustellung der Ladungen beauftragt.  Hinweise: Der Restrukturierungsplan nebst Anlagen liegt ab dem 08.03.2024 bei der GeschĂ€ftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main â Restrukturierungsgericht -, Klingerstr. 20, 60313 Frankfurt am Main, Zi. 402, 069 1367 6406 fĂŒr die Planbetroffenen zur Einsichtnahme aus zu folgenden Sprechzeiten aus: Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr nach telefonischer RĂŒcksprache. Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Restrukturierungsplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geĂ€ndert werden können (§§ 45 Abs. 4 S. 1 StaRUG, 240 InsO). Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Restrukturierungsplan bestĂ€tigt wird, ist nur zulĂ€ssig, wenn der BeschwerdefĂŒhrer dem Plan spĂ€testens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat (§ 66 Abs. 2 StaRUG). Der Termin und die Abstimmung können auch dann durchgefĂŒhrt werden, wenn nicht alle Planbetroffenen teilnehmen (§ 45 Abs. 3 S. 2 StaRUG). Der Erörterungs- und Abstimmungstermin ist nicht öffentlich. Es finden Einlasskontrollen statt. Die Teilnahme an der GlĂ€ubigerversammlung setzt den Nachweis der IdentitĂ€t des Teilnehmers in geeigneter Weise (z.B. durch Vorlage eines gĂŒltigen Ausweispapieres) unter Angabe einer aktuellen Anschrift voraus. Sofern GlĂ€ubiger keine natĂŒrlichen Personen sind, sondern als juristische Person oder Personengesellschaft (z.B. als Aktiengesellschaft, GmbH, Kommanditgesellschaft, Offene Handelsgesellschaft, Unternehmergesellschaft) existieren, mĂŒssen deren Vertreter in der GlĂ€ubigerversammlung ihre Vertretungsbefugnis durch Vorlage eines aktuellen Auszugs (nicht Ă€lter als 14 Tage) einer registerfĂŒhrenden Stelle (z.B. Handelsregister, Vereinsregister) nachweisen. Sofern fĂŒr GlĂ€ubiger BevollmĂ€chtigte auftreten sind durch die BevollmĂ€chtigten schriftliche Vollmachten der GlĂ€ubiger im Original zum Verbleib bei Gericht vorzulegen. Die Vollmachtsurkunden mĂŒssen die Namen der Vollmachtgeber und der BevollmĂ€chtigten vollstĂ€ndig unter Angabe ladungsfĂ€higer Anschriften enthalten. Ein Nachweis fĂŒr die Vertretungsberechtigung des Vollmachtgebers ist mit vorzulegen. Der Erörterungs- und Abstimmungstermins wird als physische PrĂ€senzversammlung abgehalten ohne Möglichkeit der (virtuellen) Teilnahme von einem anderen Ort im Wege einer Bild- und TonĂŒbertragung i.S.d. § 128a Abs. 1 ZPO. Ton- und Bildaufzeichnungen sind nicht gestattet. Nicht deutschsprachige Dokumente sind in amtlich beglaubigter deutscher Ăbersetzung beizubringen. AuslĂ€ndische Urkunden sind zudem mit Apostille bzw. einer Legalisation zu versehen. Auf Antrag eines Planbetroffenen, der gegen den Restrukturierungsplan gestimmt hat, ist die BestĂ€tigung des Plans zu versagen, wenn der Antragsteller durch den Restrukturierungsplan voraussichtlich schlechter gestellt wird als er ohne den Plan stĂŒnde (§ 64 Abs. 1 StaRUG). Es wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag nur zulĂ€ssig ist, wenn der Antragsteller spĂ€testens im Termin mit mitgefĂŒhrten Beweismitteln glaubhaft macht, durch den Plan voraussichtlich schlechter gestellt zu werden(§ 64 Abs. 2 Satz 2 StaRUG). Ein Antrag gern. § 63 Abs. 2 StaRUG dahingehend, dass infolge einer unzutreffenden Bewertung des Unternehmens die Voraussetzungen fĂŒr eine gruppenĂŒbergreifende Mehrheitsentscheidung nach dem §§ 26 bis 28 StaRUG nicht gegeben sind, ist nur zulĂ€ssig, wenn der Antragsteller dem Plan bereits im Abstimmungsverfahren widersprochen hat. Es wird darauf hingewiesen, dass gegen einen spĂ€teren gerichtlichen Beschluss, durch den - nach Annahme des Planes durch die Planbetroffenen - der Restrukturierungsplan bestĂ€tigt wird (§§ 60 - 65 StaRUG), die sofortige Beschwerde gemÀà § 66 Absatz 2 StaRUG nur dann zulĂ€ssig ist, wenn der BeschwerdefĂŒhrer dem Plan im Abstimmungstermin widersprochen hat(§ 64 Abs. 2 StaRUG), und gegen den Plan gestimmt hat, und mit prĂ€senten Beweismitteln glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne den Plan stĂŒnde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 64 Abs. 3 StaRUG genannten Mitteln ausgeglichen werden kann. 12.03.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, ĂŒbermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 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| Unternehmen: | Branicks Group AG |
| Neue Mainzer StraĂe 32-36 | |
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| Fax: | +49 69 9454858-9399 |
| E-Mail: | [email protected] |
| Internet: | www.branicks.com |
| ISIN: | DE000A1X3XX4, DE000A12T648, DE000A2GSCV5, DE000A2NBZG9 |
| WKN: | A1X3XX, A12T64, A2GSCV, A2NBZG |
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