Narodowy Bank Polski

Dringende Mitteilung der Narodowy Bank Polski: Die NBP kann ohne ihren PrÀsidenten ihre Aufgaben nicht wahrnehmen

Veröffentlicht am: 30.10.2026 um 15:55 Uhr | dgap, AD HOC NEWS
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Narodowy Bank Polski / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges


30.10.2026 / 15:55 CET/CEST
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WARSCHAU, Polen, 30. Oktober 2026 /PRNewswire/ -- Angesichts der derzeit kursierenden Informationen, die fĂŒr Verwirrung sorgen, möchten wir den offiziellen Standpunkt der NBP bestĂ€tigen:Die GrundsĂ€tze  der Arbeitsweise des Rates fĂŒr Geldpolitik sind in Art. 16 des Gesetzes ĂŒber die Narodowy Bank Polski und in der vom Rat verabschiedeten GeschĂ€ftsordnung festgelegt.
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GemĂ€ĂŸ dem Gesetz ĂŒber die Narodowy Bank Polski ist der PrĂ€sident der NBP Vorsitzender des Rates fĂŒr Geldpolitik und hat insbesondere die ausschließliche Befugnis, dessen Sitzungen einzuberufen. Ein im Voraus benanntes Ratsmitglied darf die Beratungen des Rates fĂŒr Geldpolitik nur wĂ€hrend einer kurzen, vorĂŒbergehenden Abwesenheit des Ratsvorsitzenden leiten, wie sie gelegentlich am ersten Sitzungstag vorkommt, an dem keine BeschlĂŒsse gefasst werden und der unter anderem der Vorstellung wirtschaftlicher Analysen gewidmet ist. Eine solche ErmĂ€chtigung zur Vertretung des Vorsitzenden bedeutet jedoch ausdrĂŒcklich nicht, dass das benannte Ratsmitglied befugt ist, alle gesetzlichen und satzungsmĂ€ĂŸigen ZustĂ€ndigkeiten des Ratsvorsitzenden zu ĂŒbernehmen. In der GeschĂ€ftsordnung des Rates fĂŒr Geldpolitik ist festgelegt, dass die BeschlĂŒsse des Rates vom Vorsitzenden und allen an der Abstimmung teilnehmenden Ratsmitgliedern unterzeichnet werden. Gleichzeitig legt das Gesetz ĂŒber die NBP die konkreten Anforderungen an die Anwesenheit der Ratsmitglieder bei der Beschlussfassung fest. Dies bedeutet, dass ein im Voraus benanntes Ratsmitglied den Ratsvorsitzenden nur im Einzelfall und ausschließlich bei bestimmten Handlungen wĂ€hrend der Ratssitzung vertreten darf. Gleichzeitig soll betont werden, dass alle kollegialen Gremien der NBP – der Rat fĂŒr Geldpolitik sowie der Vorstand der Narodowy Bank Polski – die Anwesenheit und aktive Beteiligung des PrĂ€sidenten der NBP erfordern. Die Narodowy Bank Polski ist die Zentralbank der Republik Polen. Die Narodowy Bank Polski ist fĂŒr die StabilitĂ€t der nationalen WĂ€hrung verantwortlich. Zur ErfĂŒllung dieser verfassungsrechtlichen Verpflichtung erarbeitet die NBP die geldpolitische Strategie sowie die jĂ€hrlichen geldpolitischen Leitlinien und setzt beide um. Durch die Verwaltung der offiziellen WĂ€hrungsreserven gewĂ€hrleistet die NBP das erforderliche Maß an finanzieller Sicherheit des Staates. Als Emittent von Bargeld gewĂ€hrleistet die NBP die LiquiditĂ€t im Bargeldzahlungsverkehr. Informationen zur Narodowy Bank Polski
Die Narodowy Bank Polski ist die Zentralbank der Republik Polen.
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