Huber Automotive AG beruft zweite GlÀubigerversammlung ein
17.04.2024 - 11:00:10| Huber Automotive AG / Schlagwort(e): Sonstiges 17.04.2024 / 11:00 CET/CEST FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. MĂŒhlhausen im TĂ€le, 17. April 2024. Die Huber Automotive AG hat gestern die Einladung zur zweiten GlĂ€ubigerversammlung im Bundesanzeiger sowie auf der eigenen Internetseite veröffentlicht. Der Vorstand des Unternehmens schlĂ€gt den AnleiheglĂ€ubigern der 6,00% Inhaberschuldverschreibungen (ISIN: DE000A2TR430) unter anderem vor, die Anleihe um drei Jahre bis zum 16. April 2027 zu verlĂ€ngern. Die AnleiheglĂ€ubiger sollen dafĂŒr fĂŒr die nĂ€chsten drei Jahre einen erhöhten Zinskupon von 7,5% p.a. erhalten. FĂŒr die BeschlussfĂ€higkeit im Rahmen der zweiten GlĂ€ubigerversammlung ist gemÀà §15 Abs. 3 Satz 3 SchVG ein Quorum von mindestens 25 % der ausstehenden Schuldverschreibungen (d.h. Schuldverschreibungen im Nominalbetrag von mindestens EUR 5.115.000) erforderlich. Der Beschluss gemÀà TOP 1 der Einladung zur zweiten GlĂ€ubigerversammlung bedarf einer qualifizierten Mehrheit von mindestens 75 Prozent der an der zweiten GlĂ€ubigerversammlung teilnehmenden Stimmen. Das Unternehmen ruft seine AnleiheglĂ€ubiger auf, an der Abstimmung im Rahmen der zweiten GlĂ€ubigerversammlung am 3. Mai 2024, 14:00 Uhr in den GeschĂ€ftsrĂ€umen der Gesellschaft, Industrie- und Businesspark 213, 73347 MĂŒhlhausen im TĂ€le teilzunehmen. Der Einlass findet ab 12:30 Uhr statt. Zur Teilnahme an der zweiten GlĂ€ubigerversammlung und zur AusĂŒbung des Stimmrechts ist jeder AnleiheglĂ€ubiger berechtigt, der sich rechtzeitig vor der zweiten GlĂ€ubigerversammlung bis spĂ€testens 30. April 2024 angemeldet hat und seine Berechtigung zur Teilnahme an der Abstimmung spĂ€testens bei Einlass zur zweiten GlĂ€ubigerversammlung nachweist. Auch AnleiheglĂ€ubiger, die bereits an der Abstimmung ohne Versammlung teilgenommen haben, mĂŒssen - um ihre Stimmrechte aus der Anleihe in der zweiten GlĂ€ubigerversammlung ausĂŒben zu können - einen (neuen) besonderen Nachweis mit einem (neuen) Sperrvermerk einreichen sowie danach an der GlĂ€ubigerversammlung teilnehmen oder sich in dieser vertreten lassen und nochmals abstimmen. Kann oder will ein AnleiheglĂ€ubiger nicht persönlich bei der zweiten GlĂ€ubigerversammlung am 3. Mai 2024 anwesend sein und besteht fĂŒr ihn keine Möglichkeit eine Vollmacht an einen Dritten zu erteilen, der ihn bei der zweiten GlĂ€ubigerversammlung in MĂŒhlhausen im TĂ€le vertritt, dem bietet die Huber Automotive AG alternativ eine Abstimmungsmöglichkeit ĂŒber einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter an. Das Unternehmen hat auf seiner Internetseite unter www.huber-automotive.com, Rubrik âInvestor Relationsâ / Unterpunkt âAnleiheâ die fĂŒr die Anmeldung, den Nachweis der Teilnahmeberechtigung und ggf. einer Vertretung oder Abstimmung durch einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter erforderlichen Dokumente zugĂ€nglich gemacht hat.  Ansprechpartner IR/PR: Torsten Biallas b-communication Tel: +49 172 4229605 Email: t.biallas@b-communication.de 17.04.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, ĂŒbermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com |
| Sprache: | Deutsch |
| Unternehmen: | Huber Automotive AG |
| Industrie- und Businesspark 213 | |
| 73347 MĂŒhlhausen im TĂ€le | |
| Deutschland | |
| Telefon: | 07335/9206-0 |
| E-Mail: | info@huber-group.com |
| Internet: | www.huber-automotive.com |
| ISIN: | DE000A2TR430 |
| WKN: | A2TR43 |
| Börsen: | Freiverkehr in Berlin, DĂŒsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, MĂŒnchen, Stuttgart, Tradegate Exchange |
| EQS News ID: | 1882671 |
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