vbw Pressemitteilung zur EU-Plattformarbeitsrichtlinie: vbw fordert deutsche Enthaltung bei Abstimmung - kein Sonderregime fĂŒr PlattformtĂ€tige
15.02.2024 - 11:29:55| Emittent / Herausgeber: ibw â Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e. V. / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges vbw Pressemitteilung zur EU-Plattformarbeitsrichtlinie: vbw fordert deutsche Enthaltung bei Abstimmung - kein Sonderregime fĂŒr PlattformtĂ€tige 15.02.2024 / 11:29 CET/CEST FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. vbw fordert deutsche Enthaltung bei Abstimmung: Kein Sonderregime fĂŒr PlattformtĂ€tige Brossardt: âViele bisherige GeschĂ€ftsmodelle könnten nicht weiterbestehenâ (MĂŒnchen, 15.02.2024). Die vbw â Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. lehnt den Entwurf fĂŒr eine europĂ€ische Richtlinie zur Plattformarbeit ab. âDie Festlegung eines BeschĂ€ftigungsstatus ĂŒber europaweit einheitliche Indikatoren wĂ€re ein tiefer Eingriff in nationales Arbeitsrecht. Ein Sonderregime fĂŒr SelbstĂ€ndige auf Plattformen in Abgrenzung zu âtraditionellerâ selbstĂ€ndiger Arbeit lĂ€sst sich nicht rechtfertigen. Das verkennt die nationalen Unterschiede in der Ausgestaltung der sozialen Sicherungssysteme völligâ, kommentiert vbw HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer Bertram Brossardt den in der vergangenen Woche erzielten Kompromiss, ĂŒber den nun im Ausschuss der StĂ€ndigen Vertreter des Rats in BrĂŒssel abgestimmt werden soll. Insbesondere die geplante EinfĂŒhrung einer âwirksamen widerlegbaren gesetzlichen Vermutungâ ist aus Sicht der vbw problematisch. Demnach wird bei Vorliegen bestimmter Kriterien davon ausgegangen, dass ein BeschĂ€ftigungsverhĂ€ltnis vorliegt. âDas sieht das deutsche Arbeitsrecht nicht vor. Auch die Definition von digitalen Arbeitsplattformen ist so weit gefasst, dass viele GeschĂ€ftsmodelle in ihrer bisherigen Form möglicherweise nicht weiterbestehen könnten. Die Folgen stehen der wĂŒnschenswerten Kultur der SelbststĂ€ndigkeit vielmehr entgegenâ, sagt Brossardt. Richtig ist hingegen, dass die gesetzliche Vermutung eines BeschĂ€ftigungsverhĂ€ltnisses auf nationalen Verfahren anstatt auf EU-Kriterien beruhen soll. FĂŒr diesen Ansatz hatten die deutschen Arbeitgeber intensiv geworben. Kritisch zu sehen sind zudem einige Bestimmungen zum algorithmischen Management, also automatisierten Systemen, die Managementfunktionen bei der Arbeit unterstĂŒtzen. âDie Transparenzpflichten sind so umfassend und kleinteilig, dass digitale Innovation in der Arbeitswelt nachhaltig unter der Richtlinie leiden könnten. Unsere Unternehmen brauchen in der derzeitigen Lage sicherlich keinen bĂŒrokratischen Mehraufwand, sondern FlexibilitĂ€tâ, so Brossardt abschlieĂend. Kontakt: Lena GrĂŒmann, Tel. 089-551 78-391, E-Mail: [email protected]  Veröffentlichung einer Mitteilung, ĂŒbermittelt durch EQS Group AG. Medienarchiv unter https://www.eqs-news.com. FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. |
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