Clearway Capital fordert Transparenz bezĂŒglich des von der GZO AG vorgeschlagenen GlĂ€ubigerausschusses
29.08.2025 - 08:00:04| Lemongrass Communications AG / Schlagwort(e): Rechtssache 29.08.2025 / 08:00 CET/CEST Medienmitteilung ZĂŒrich, 29. August 2025 â Clearway Capital fordert von der GZO AG und den amtierenden Sachwaltern klare und transparente Verfahren im Vorfeld der GlĂ€ubigerversammlung vom 8. September. Nachdem die GZO AG die Bildung eines GlĂ€ubigerausschusses zur Aufsicht ĂŒber die Arbeiten der amtierenden Sachwalter vorgeschlagen hat, sind fĂŒr Clearway klar definierte Regeln unerlĂ€sslich, um ein verlĂ€ssliches Verfahren und das Vertrauen aller GlĂ€ubigergruppen zu gewĂ€hrleisten. Ein Ausschuss, der die gesamte Bandbreite der GlĂ€ubigerinteressen nicht ausreichend widerspiegelt, wĂŒrde seine GlaubwĂŒrdigkeit verlieren und die Wirksamkeit des Aufsichtsgremiums einschrĂ€nken. Sollte die GlĂ€ubigervertretung vor allem auf gleichgesinnte Interessen ausgerichtet werden, dann besteht die Gefahr, dass die Aufsicht ĂŒber die Arbeiten der Sachwalter und die Genehmigung einzelner Transaktionen nicht dem wirtschaftlichen Risiko aller beteiligten GlĂ€ubigergruppen entspricht. Dies könnte zu Nachteilen fĂŒr die GlĂ€ubiger fĂŒhren, wie etwa der Genehmigung von VerĂ€usserungen von Vermögenswerten unter einem fairen Marktwert. Besonders relevant ist dies vor dem Hintergrund der frĂŒheren Abschreibungen von Vermögenswerten durch die GZO AG und der zu null Bewertung des operativen GeschĂ€fts im Rahmen des aktuellen Restrukturierungsplans. Die Grundlage fĂŒr die Bewertung kĂŒnftiger Transaktionen könnte dadurch verzerrt werden. FĂŒr Clearway sind deshalb folgende Anforderungen notwendig: Zusammensetzung des Ausschusses: Die Anzahl der Sitze, die jeder GlĂ€ubigerkategorie zugewiesen werden, muss vorgĂ€ngig festgelegt werden; die Zusammensetzung muss das VerhĂ€ltnis der ausstehenden Forderungen widerspiegeln. Abstimmungsmethodik: Die Abstimmung sollte auf der Grundlage der ausstehenden GlĂ€ubigerforderungen erfolgen und nicht pro Kopf; dies, um sicherzustellen, dass die Ergebnisse das tatsĂ€chliche wirtschaftliche Risiko der GlĂ€ubiger abbilden. Transparenz: Die Regeln fĂŒr die Nominierung, die Abstimmung und die Zusammensetzung des Ausschusses sowie die zugelassenen Forderungen mĂŒssen in den kommenden Tagen öffentlich zugĂ€nglich gemacht werden. Nominierung des Sachwalters: Michael Endres sollte als Kandidat fĂŒr das Amt des Sachwalters die Möglichkeit erhalten, sich den GlĂ€ubigern an der Versammlung persönlich vorzustellen. Clearway hĂ€lt zudem fest, dass die Einrichtung eines GlĂ€ubigerausschusses keine Alternative fĂŒr den Ersatz der Sachwalter darstellen kann. Die amtierenden Sachwalter haben einen Restrukturierungsplan mitgetragen, der den Anforderungen an eine ausgewogene Behandlung aller GlĂ€ubigergruppen nicht gerecht wurde. Ihre Abwahl ist weiterhin Voraussetzung dafĂŒr, das Vertrauen in den Prozess und die GlaubwĂŒrdigkeit des Restrukturierungsplans wiederherzustellen. Ăber Clearway Capital: Clearway Capital Partners ist ein Investmentfonds, der in a.o. Situationen auf dem westeuropĂ€ischen Markt investiert und als verantwortungsbewusster EigentĂŒmer Wertsteigerungen erzielen möchte. Mit Schwerpunkt auf dem Schutz der Rechte von Anlegern und der GewĂ€hrleistung einer fairen Behandlung aller Stakeholder setzt sich Clearway Capital aktiv fĂŒr transparente und gerechte UnternehmensfĂŒhrung ein. Das Unternehmen hat sich zum Ziel gesetzt, den Wert fĂŒr Anleger zu maximieren und gleichzeitig einen positiven Einfluss auf die Gesellschaft zu bewirken.  Kontakt fĂŒr Medien: Lemongrass Communications AG [email protected] +41 79 223 70 81  Kontakt fĂŒr Investoren: [email protected]  Zusatzmaterial zur Meldung: Datei: Clearway_GZO_MM_29_08_25_D Ende der Medienmitteilungen |

