OHB SE, DE0005936124

Nächste Wachstumsphase: OHB SE plant Kapitalerhöhung und Ausweitung des Streubesitzes

15.06.2026 - 08:21:03 | dgap.de

OHB SE / DE0005936124

OHB SE / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung


15.06.2026 / 08:21 CET/CEST
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OHB SE, Europas führender reiner Raumfahrt-Prime, plant eine Kapitalerhöhung zur Beschleunigung des profitablen Wachstums Bruttoerlöse von voraussichtlich rund EUR 500 Millionen für Industrialisierung der Produktion, strategische M&A-Optionen sowie Investitionen in Trägerraketen und Zukunftsprogramme Rekord-Auftragsbestand von rund EUR 3,4 Milliarden schafft klare Umsatzsichtbarkeit für die kommenden Jahre Familie Fuchs gibt keine Aktien ab und bleibt Mehrheitsaktionärin KKR wird einen Teil der gehaltenen Aktien abgeben und nach Abschluss der Transaktion weiterhin die Mehrheit der aktuellen Beteiligung an OHB halten OHB (ISIN: DE0005936124, Prime Standard) beabsichtigt, neues Kapital aufzunehmen und den Streubesitz auszuweiten. Das Unternehmen plant ein öffentliches Angebot an bestehende Aktionäre im Wege von Bezugsrechten. Die Hauptaktionäre – die Familie Fuchs sowie Orchid Lux HoldCo S.à r.l., ein Unternehmen im indirekten Besitz von KKR-verbundenen Gesellschaften – werden auf ihre Bezugsrechte verzichten. Dadurch werden rund 94 % der neuen Aktien für eine parallele Privatplatzierung verfügbar, die neben neuen Aktien auch bestehende Aktien aus dem Bestand von Orchid Lux HoldCo S.à r.l. umfassen wird. Die Familie Fuchs wird keine Aktien abgeben und bleibt Mehrheitsaktionärin. Orchid Lux HoldCo S.à r.l wird einen Teil ihrer Aktien verkaufen, behält jedoch die Mehrheit ihrer aktuellen Beteiligung und bleibt somit auch nach Abschluss der Transaktion weiterhin Aktionärin von OHB.
Marco R. Fuchs, OHB SE-Vorstandsvorsitzender, sagt: „Europa investiert in großem Umfang in unabhängige Raumfahrtkapazitäten und wir stehen seit über vier Jahrzehnten im Zentrum dieser Entwicklung. Wir haben einen Rekordauftragsbestand, wachsen profitabel und bauen unsere Kapazitäten europaweit aus. Die geplante Transaktion wird es uns ermöglichen, unser Wachstum gemeinsam mit bestehenden und neuen Investoren voranzutreiben, die Teil der strategischen Unabhängigkeit Europas im Weltraum sein möchten." Einzigartiges Profil als europäischer Raumfahrt-Champion
OHB ist Europas führender reiner Raumfahrt-Prime, das die gesamte Wertschöpfungskette abdeckt – von der Entwicklung und Herstellung von Satelliten, Raumfahrtsystemen und Trägerraketen über Sicherheits- und Aufklärungstechnologien bis hin zu Bodensystemen, Antennen, Operations und Datendiensten. Die drei Geschäftssegmente SPACE SYSTEMS, ACCESS TO SPACE und DIGITAL bilden ein einzigartiges integriertes Angebot aus einer Hand, das OHB zu einem der nur drei Large System Integratoren in Europa macht. Institutionelle Kunden wie die Bundesrepublik Deutschland, die Europäische Weltraumorganisation (ESA) sowie nationale Raumfahrtagenturen und Streitkräfte sind seit Jahrzehnten das Fundament dieses Geschäftsmodells. Starkes strukturelles Wachstum
Die Raumfahrtbranche erlebt derzeit einen einzigartigen Boom: Geopolitische Verschiebungen, wachsende Verteidigungsbudgets und ein erneuerter europäischer Fokus auf technologische Souveränität treiben die Nachfrage in genau jenen Bereichen, in denen OHB stark ist: Erdbeobachtung, Navigation, sichere Satellitenkommunikation, Aufklärung und Startinfrastruktur. OHB ist in vielen der strategisch wichtigsten Programme Europas als Industrieprime vertreten – darunter das europäische Navigationssystem Galileo, das Radar-Aufklärungssatellitensystem der Bundeswehr „SARah“, oder das Gravitationswellen-Observatorium „LISA“ der ESA. Das OHB Segment ACCESS TO SPACE deckt den wachsenden Bedarf an europäischem Zugang zum Weltall ab: MT Aerospace ist der größte deutsche Zulieferer für das Ariane-6-Programm und für eine wachsende Zahl weiterer großer Trägerraketen; Rocket Factory Augsburg entwickelt mit RFA ONE eine eigene kleine Trägerrakete; in der European Spaceport Company werden Startplatzinfrastrukturen und Betriebskonzepte entwickelt. Europäischer Kapazitätsausbau läuft
Die Nachfrage ist so stark, dass OHB die Fertigungskapazitäten europaweit deutlich ausbaut. Zu den laufenden Wachstumsinitiativen zählen ein neuer Standort in Turin, die Erweiterung in Stockholm sowie laufende Investitionen in Bremen, Oberpfaffenhofen und Augsburg und die Übernahme des Standorts Schöneck für eine größere Fertigungstiefe. Flankiert wird das industrielle Wachstumsprogramm durch strategische Partnerschaften: das Gemeinschaftsunternehmen KIRK mit Helsing für weltraumgestützte Verteidigungs- und Aufklärungssysteme sowie das Joint Venture OHB Rheinmetall Space Networks GmbH im Rahmen der Ausschreibung des Bundeswehr-Programms SATCOMBw Stufe 4. Profitables Wachstum seit Jahrzehnten
Seit dem Börsengang im Jahr 2001 hat OHB die Gesamtleistung von rund EUR 15 Millionen auf EUR 1,25 Milliarden im Geschäftsjahr 2025 gesteigert – das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von ungefähr 20 %. Dieses Wachstum wurde größtenteils aus eigener Kraft finanziert. Der Rekord-Auftragsbestand von rund EUR 3,4 Milliarden im ersten Quartal 2026 schafft klare Umsatzsichtbarkeit für die kommenden Jahre. OHB strebt mittelfristig an, die Gesamtleistung auf mehr als EUR 4,0 Milliarden zu steigern und eine bereinigte EBITDA-Marge von rund 13 % zu erreichen. Tim Tecklenburg, Finanzvorstand der OHB SE, sagt: „Wir haben einen Rekordauftragsbestand und eine starke Profitabilität – und wir nehmen Kapital auf, um unser Wachstum aus einer Position der Stärke heraus zu beschleunigen. Die Erlöse sollen mit derselben finanziellen Disziplin eingesetzt werden, die unser Geschäftsmodell seit jeher auszeichnet." Details zur geplanten Transaktion
Die Bruttoerlöse aus der Kapitalerhöhung werden bei voraussichtlich rund EUR 500 Millionen liegen. OHB beabsichtigt, die Nettoerlöse für folgende Zwecke einzusetzen: weitere Industrialisierung der Produktion und Kapazitätserweiterung, strategische M&A-Optionen im Zuge der Konsolidierung des europäischen Raumfahrtmarkts, Investitionen in Trägerraketen und Anlagen sowie Zukunftsprogramme in den Bereichen Mondexploration, Low-Earth-Orbit-Missionen und weitere Anwendungen.

Deutsche Bank, Goldman Sachs, J.P. Morgan, KKR Capital Markets und Rothschild & Co Redburn fungieren als Joint Global Coordinators und zusammen mit Berenberg, COMMERZBANK, Jefferies und UniCredit ebenfalls als Joint Bookrunners.
Anleger werden darauf hingewiesen, dass jeder Erwerb von Aktien, der zum Besitz oder zur Zurechnung von 3 % oder mehr des Aktienkapitals oder der Stimmrechte der Gesellschaft führt, gemäß den sogenannten „Golden Power“-Regeln den italienischen Behörden gemeldet werden muss und dass ein solcher Erwerb der Genehmigung durch die italienischen Behörden unterliegt. Die Unterlassung einer solchen Meldung kann erhebliche Geldstrafen nach sich ziehen.

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In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (mit Ausnahme Deutschlands) (die „Relevanten Staaten“) ist und wird in keinem Relevanten Staat ein öffentliches Angebot von Wertpapieren, die Gegenstand dieses Angebots sind, unterbreitet. In den Relevanten Staaten ist diese Mitteilung nur an Personen adressiert und gerichtet, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung. Diese Mitteilung wird nicht an die allgemeine Öffentlichkeit im Vereinigten Königreich verteilt und darf nicht an diese weitergegeben werden. Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Mitteilung nur an Personen, die „qualifizierte Anleger” im Sinne von Absatz 15 des Anhangs 1 der Public Offers and Admissions to Trading Regulations 2024 (POATR) sind und die (i) über professionelle Erfahrung in Angelegenheiten im Zusammenhang mit Anlagen gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in ihrer geänderten Fassung (die „Order”) verfügen, oder (ii) vermögende Unternehmen im Sinne von Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order sind oder (iii) Personen, denen eine Einladung oder Aufforderung zur Beteiligung an einer Investitionstätigkeit (im Sinne von Artikel 21 des Financial Services and Markets Act 2000) im Zusammenhang mit der Ausgabe oder dem Verkauf von Wertpapieren anderweitig rechtmäßig übermittelt oder veranlasst werden kann, übermittelt wird (alle diese Personen werden zusammen als „Relevante Personen“ bezeichnet). Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an Relevante Personen. Jede Anlage oder Anlagetätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen getätigt und sollte von keiner anderen Person als einer Relevanten Person als verlässlich angesehen werden.

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Der Zeitpunkt der erwarteten Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie das Datum der Zulassung der Bezugsrechte und Bezugsrechtsbruchteile zum Handel im regulierten Markt (XETRA und XETRA Frankfurt Spezialist) der Frankfurter Wertpapierbörse (zusammen die „Zulassung“) kann durch Faktoren wie insbesondere die Marktbedingungen beeinflusst werden. Es gibt keine Garantie dafür, dass die Zulassung erfolgen wird, und zum jetzigen Zeitpunkt sollte keine finanzielle Entscheidung auf der Grundlage der Absichten der Gesellschaft in Bezug auf die Zulassung getroffen werden. Der Erwerb von Aktien, auf die sich diese Mitteilung bezieht, kann einen Anleger einem erheblichen Risiko aussetzen, den gesamten investierten Betrag zu verlieren. Personen, die eine solche Investition in Erwägung ziehen, sollten sich an eine autorisierte Person wenden, die auf die Beratung zu solchen Investitionen spezialisiert ist. Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung bezüglich des Angebots dar. Der Wert der Aktien und Bezugsrechte kann sowohl sinken als auch steigen. Potenzielle Anleger sollten sich von einem professionellen Berater über die Eignung des Angebots für die betreffende Person beraten lassen. Die Inhalte dieser Mitteilung sind nicht als Rechts-, Unternehmens-, Finanz- oder Steuerberatung auszulegen. Jeder Aktionär bzw. potenzielle Anleger sollte seinen jeweils eigenen unabhängigen Rechtsberater, Unternehmensberater, Finanzberater oder Steuerberater konsultieren, um Rechts-, Finanz-, Unternehmens- oder Steuerberatung einzuholen.

Weder die Gesellschaft, der Veräußernde Aktionär noch Deutsche Bank Aktiengesellschaft, Goldman Sachs Bank Europe SE, J.P. Morgan SE, KKR Capital Markets (Ireland) Limited, Rothschild & Co Global Markets Solutions (Europe) S.A., COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Jefferies GmbH, Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG und UniCredit Bank GmbH (die „Konsortialbanken“) noch eines ihrer jeweiligen verbundenen Unternehmen noch eine sonstige Person übernimmt eine Verpflichtung, in dieser Mitteilung enthaltene zukunftsgerichtete Aussagen oder sonstige Informationen zu aktualisieren, und sie erwarten auch nicht, solche zukunftsgerichteten Aussagen oder sonstigen Informationen öffentlich zu aktualisieren oder öffentlich zu revidieren, sei es infolge neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen, soweit dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wurden keiner unabhängigen Prüfung oder Überprüfung unterzogen. Diese Mitteilung enthält bestimmte zusätzliche oder alternative Kennzahlen für die operative und finanzielle Leistung, die nicht in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind („IFRS“), oder dem deutschen Handelsgesetzbuch und den deutschen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung berechnet werden und die als Non-IFRS/Non-GAAP-Kennzahlen zu betrachten wären. Diese Non-IFRS/Non-GAAP-Kennzahlen sind möglicherweise nicht mit ähnlich bezeichneten Kennzahlen anderer Unternehmen vergleichbar und sollten nicht als Alternative zu anderen Finanzkennzahlen verstanden werden, die nach IFRS oder anderen allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen berechnet werden. Die Verwendung solcher Kennzahlen ist mit wesentlichen Einschränkungen verbunden. Sie werden darauf hingewiesen, dass Sie sich nicht übermäßig auf die hierin enthaltenen Non-IFRS-/Non-GAAP-Kennzahlen und -Verhältnisse verlassen sollten.

Die Konsortialbanken handeln ausschließlich für die Gesellschaft und der Veräußernden Aktionärin und für keine anderen Personen in Zusammenhang mit der geplanten Privatplatzierung. Sie werden keine anderen Personen als ihre jeweiligen Kunden in Bezug auf die geplante Privatplatzierung ansehen und übernehmen für keine anderen Personen außer die Gesellschaft und den Veräußernden Aktionär die Verantwortung für die Bereitstellung des ihren Kunden gewahrten Schutzes, für die Beratung in Bezug auf das Angebot, den Inhalt dieser Mitteilung oder sonstige in dieser Mitteilung genannte Transaktionen, Vereinbarungen oder Angelegenheiten.

In Zusammenhang mit der geplanten Privatplatzierung übernehmen die Konsortialbanken und deren jeweilige verbundene Unternehmen einen Teil der im Rahmen der geplanten Privatplatzierung angebotenen Aktien in der Position als Eigenhändler und können diese Aktien und andere Wertpapiere an der Gesellschaft oder damit verbundene Investments in Zusammenhang mit der geplanten Privatplatzierung oder mit einer anderen Angelegenheit in dieser Eigenschaft für eigene Rechnung einbehalten, kaufen, verkaufen oder zum Verkauf anbieten. Zudem können die Konsortialbanken und deren jeweilige verbundene Unternehmen Finanztransaktionen (einschließlich Swaps oder Differenzgeschäfte) mit Investoren abschließen, im Rahmen derer die Konsortialbanken und deren jeweilige verbundene Unternehmen jeweils Aktien an der Gesellschaft erwerben, halten oder veräußern können. Die Konsortialbanken beabsichtigen keine Offenlegung des Umfangs dieser Investitionen oder Geschäfte, es sei denn, sie unterliegen einer diesbezüglichen gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Verpflichtung.

Die Konsortialbanken und deren jeweiligen verbundenen Unternehmen, Organmitglieder, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter übernehmen keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, den Wahrheitsgehalt oder die Vollständigkeit der Informationen in dieser Mitteilung (oder für mögliche Auslassungen in dieser Mitteilung) oder sonstiger Informationen, die sich auf die Gesellschaft beziehen, unabhängig davon, ob diese Informationen schriftlich, mündlich, bildlich oder in elektronischer Form vorliegen, und unabhängig davon, wie diese übermittelt oder zur Verfügung gestellt worden sind, oder für etwaige Verluste jedweder Ursache, die sich aus der Verwendung dieser Mitteilung oder ihres Inhalts oder auf sonstige Weise in Zusammenhang damit ergeben, und sie geben auch keine diesbezüglichen ausdrücklichen oder konkludenten Zusicherungen oder Gewährleistungen ab.

Ausschließlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen gemäß: (i) der Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils geltenden Fassung („MiFID II“), (ii) den Artikeln 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II und (iii) den jeweiligen nationalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die „MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen“) sowie (iv) in Bezug auf das Vereinigte Königreich dem FCA Handbook Product Intervention and Product Governance Sourcebook (die „UK MiFID-Produktüberwachungsanforderungen“ und, zusammen mit den MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen, die „Produktüberwachungsanforderungen“) und unter Ausschluss jeglicher Haftung, sei es aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder aus sonstigen Gründen, die ein „Hersteller“ im Sinne der Produktüberwachungsanforderungen andernfalls in Bezug darauf haben könnte, wurden die Wertpapiere einem Produktfreigabeverfahren unterzogen. Demgemäß wurde festgestellt, dass diese Wertpapiere (i) mit einem Endzielmarkt von Privatanlegern sowie Anlegern, die die Kriterien professioneller Kunden und geeigneter Gegenparteien erfüllen, jeweils im Sinne der MiFID II und, in Bezug auf das Vereinigte Königreich, des FCA Handbook, vereinbar sind und (ii) für einen Vertrieb über sämtliche nach MiFID II und, in Bezug auf das Vereinigte Königreich, dem FCA Handbook zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind (die „Zielmarktbestimmung“). Ungeachtet der Zielmarktbestimmung sollten Vertreiber Folgendes beachten: Der Kurs der Aktien kann sinken und Anleger können einen Teil ihres investierten Betrags verlieren oder einen Totalverlust erleiden. Die Aktien bieten keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz. Eine Anlage in die Aktien ist nur für Anleger geeignet, die keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz benötigen und die (alleine oder mithilfe eines geeigneten Finanz- oder sonstigen Beraters) in der Lage sind, die Vorteile und Risiken einer solchen Anlage zu beurteilen, und die über ausreichende Mittel verfügen, um eventuelle Verluste, die aus einer solchen Anlage entstehen können, zu verkraften. Die Zielmarktbestimmung berührt nicht die Anforderungen etwaiger vertraglicher, gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf das geplante Angebot. Zur Klarstellung: Die Zielmarktbestimmung stellt weder (a) eine Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit für Zwecke von MiFID II oder, in Bezug auf das Vereinigte Königreich, des FCA Handbook dar, noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Wertpapiere zu investieren, diese zu erwerben oder sonstige Maßnahmen in Bezug auf die Wertpapiere zu ergreifen. Jeder Vertreiber ist dafür verantwortlich, seine eigene Zielmarktbestimmung in Bezug auf die Wertpapiere vorzunehmen und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen.

Im Zusammenhang mit dem geplanten Angebot der Aktien der Gesellschaft würde eine oder mehrere der Konsortialbanken, handelnd für Rechnung der übrigen Konsortialbanken, als Stabilisierungsmanager tätig werden (der „Stabilisierungsmanager“) tätig sein und in dieser Eigenschaft möglicherweise Mehrzuteilungen vornehmen und Stabilisierungsmaßnahmen im Einklang mit Artikel 5 Abs. 4 und 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch in Verbindung mit Artikel 5 bis 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 durchführen. Stabilisierungsmaßnahmen zielen auf die Stützung des Marktkurses der Aktien der Gesellschaft während des Stabilisierungszeitraums ab; dieser Zeitraum beginnt an dem Tag, an dem der Handel mit den Aktien der Gesellschaft am regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse aufgenommen wird, und endet spätestens 30 Kalendertage danach (der „Stabilisierungszeitraum“), oder früher, wenn das Ende des Stabilisierungszeitraums auf ein Feiertag, Samstag oder Sonntag fällt. Stabilisierungstransaktionen können zu einem Marktpreis führen, der über dem liegt, der sich sonst ergeben würde. Der Stabilisierungsmanager ist jedoch nicht verpflichtet, Stabilisierungsmaßnahmen durchzuführen und jede Stabilisierungsmaßnahme, falls begonnen, kann jederzeit eingestellt werden. Es kann nicht garantiert werden, dass stabilisierende Maßnahmen ergriffen werden. Stabilisierungsmaßnahmen können an der Frankfurter Wertpapierbörse und XETRA durchgeführt werden.

DIESES DOKUMENT IST KEIN PROSPEKT, SONDERN EINE WERBEUNTERLAGE; INVESTOREN SOLLTEN DIE IN DIESER WERBEUNTERLAGE IN BEZUG GENOMMENEN AKTIEN UND BEZUGSRECHTE AUSSCHLIESSLICH AUF DER GRUNDLAGE DER IM PROSPEKT ENTHALTENEN INFORMATIONEN ÜBERNEHMEN ODER KAUFEN.



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