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HPI AG: One Square Advisory Services S.Ă .r.l: Weitere GlĂ€ubigerversammlung der HPI AG – Stellungnahme des gemeinsamen Vertreters

12.08.2024 - 14:00:09

One Square Advisory Services S.Ă .r.l.

One Square Advisory Services S.Ă .r.l. / Schlagwort(e): Anleihe/Insolvenz


12.08.2024 / 14:00 CET/CEST
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Genf, 12. August 2024 - Die HPI AG, MĂŒnchen, hat die AnleiheglĂ€ubiger der 5 % Wandelschuldverschreibung 2011/2024 (ISIN DE 000A1MA6Z2 / WKN A1MA6Z) am 7. August 2024 zu einer weiteren GlĂ€ubigerversammlung eingeladen. Diese GlĂ€ubigerversammlung soll ausdrĂŒcklich keine zweite, sondern eine neue erste GlĂ€ubigerversammlung sein und findet am 22. August 2024, ab 10:00 Uhr im Westin Grand Hotel, MĂŒnchen statt.

Damit diese Versammlung abstimmungsfÀhig ist, ist somit wieder eine PrÀsenz von mind. 50% des ausstehenden Nominalvolumens notwendig. In der ersten GlÀubigerversammlung wurde das Quorum mehr als deutlich verfehlt und die Versammlung war damit nicht beschlussfÀhig.

FĂŒr den gemeinsamen Vertreter ist es nicht nachvollziehbar und unverstĂ€ndlich, warum die Gesellschaft bewusst auf das Recht, eine sogenannte zweite Versammlung mit einem niedrigeren Quorum fĂŒr die BeschlussfĂ€higkeit von nur 25% einzuberufen verzichtet und damit bewusst in Kauf nimmt, dass eine Abstimmung auch in der Versammlung vom 22. August an der mangelnden PrĂ€senz scheitert.

Der Vorschlag der Gesellschaft hat sich zudem nicht wesentlich geĂ€ndert. Die HPI AG schlĂ€gt weiterhin vor, dass die AnleiheglĂ€ubiger ab dem 1. Juli 2024 auf Zinsen verzichten und den zum 30. Juni 2024 ausstehenden Valutabetrag in StĂŒckaktien der Anleiheschuldnerin wandeln sollen (Wandlungspreis € 1,05 / aktueller Kurs € 0,12).

In Vorbereitung der ersten GlĂ€ubigerversammlung und um den AnleiheglĂ€ubigern eine eigenstĂ€ndige Entscheidung zu ermöglichen, hatte der gemeinsame Vertreter die fĂ€llige Hauptforderung sowie die Zinsen bis zum 31. Juli 2024 gestundet. Um ĂŒber eine weitere, angefragte Stundung der seit dem 01.08.2024 fĂ€lligen Haupt- und Zinsforderung aus der HPI AG Wandelanleihe 2011/2024 zu entscheiden, hat der gemeinsame Vertreter die Gesellschaft aufgefordert, Informationen zur VerfĂŒgung zu stellen, die eine Beurteilung der BeschlussvorschlĂ€ge erlauben und es ermöglichen, das durch den Debt-to-Equity-Swap in Aussicht gestellte Wertaufholungspotenzial zu bewerten.

Dieser Informationspflicht gegenĂŒber dem gemeinsamen Vertreter ist die Gesellschaft nicht nachgekommen.

Aufgrund der Entscheidung der Gesellschaft, eine neue erste Versammlung einzuberufen und damit auf den Vorteil eines verminderten Quorums zu verzichten, bestehen beim gemeinsamen Vertreter erhebliche Zweifel an dem Sanierungswillen des Vorstands. Der gemeinsame Vertreter hat den Vorstand daher ausdrĂŒcklich auf die Risiken und die potenzielle Haftung im Falle einer mutwillig herbeigefĂŒhrten Insolvenz hingewiesen. Der gemeinsame Vertreter ist nach wie vor bereit, eine weitere Stundung auszusprechen, um den AnleiheglĂ€ubigern eine Entscheidung zu ermöglichen.

Mangels fehlender, entscheidungsrelevanter Informationen und erheblichen Zweifeln am Sanierungswillen des Vorstands sowie um mögliche Vermögensverschiebungen zu vermeiden, sieht sich der gemeinsame Vertreter aktuell jedoch nicht mit den notwendigen Informationen ausgestattet, um eine weitere Stundung oder eine Empfehlung fĂŒr die AnleiheglĂ€ubiger auszusprechen.

Der gemeinsame Vertreter ist bereits im Austausch mit relevanten AnleiheglĂ€ubigern und fordert alle AnleiheglĂ€ubiger der HPI AG Wandelschuldverschreibung 2011/2024 (ISIN DE 000A1MA6Z2 / WKN A1MA6Z) auf, sich unter [email protected] zu melden und ebenfalls in den Dialog mit dem gemeinsamen Vertreter zu treten.

Kontakt
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