Accentro Real Estate AG, DE000A0KFKB3

EQS-HV: Accentro Real Estate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.04.2025 in https: / / investors.accentro.de / hauptversammlung mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemĂ€ĂŸ §121 AktG

27.02.2025 - 15:04:57

Accentro Real Estate AG / DE000A0KFKB3

Accentro Real Estate AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Accentro Real Estate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.04.2025 in https://investors.accentro.de/hauptversammlung mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemĂ€ĂŸ §121 AktG

27.02.2025 / 15:04 CET/CEST
Bekanntmachung gemĂ€ĂŸ §121 AktG, ĂŒbermittelt durch EQS News
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Accentro Real Estate AG
(nachfolgend „Gesellschaft“) Berlin ISIN DE000A0KFKB3
WKN A0KFKB
Wir laden unsere AktionĂ€re zu der am Mittwoch, dem 9. April 2025, um 11:00 Uhr (MESZ) in Form einer virtuellen Hauptversammlung ohne physische PrĂ€senz der AktionĂ€re oder ihrer BevollmĂ€chtigten (mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters) stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein. Die StimmrechtsausĂŒbung der AktionĂ€re erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl (auch im Rahmen der elektronischen Kommunikation) oder durch Vollmachtserteilung an einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Bitte beachten Sie insbesondere die Regelungen zur weiterhin erforderlichen Anmeldung zur Hauptversammlung. Ausschließlich ordnungsgemĂ€ĂŸ angemeldete AktionĂ€re und ihre BevollmĂ€chtigten können sich im Wege elektronischer Kommunikation ĂŒber den Internetservice unter der Internetadresse https://investors.accentro.de/hauptversammlung
  zu der virtuellen Hauptversammlung zuschalten. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der Sitz der Gesellschaft, Kantstraße 44/45, 10625 Berlin. I.
Tagesordnung Der Einzige Punkt der Tagesordnung der Hauptversammlung lautet wie folgt: TOP - Anzeige des Vorstands ĂŒber den Verlust der HĂ€lfte des Grundkapitals gemĂ€ĂŸ § 92 AktG Der Hauptversammlung wird angezeigt, dass bei der Gesellschaft ein Verlust in Höhe der HĂ€lfte des Grundkapitals eingetreten ist. Zu diesem (einzigen) Punkt der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen, da er sich entsprechend der gesetzlichen Regelung auf die Anzeige des Vorstands ĂŒber den Verlust der HĂ€lfte des Grundkapitals gemĂ€ĂŸ § 92 AktG beschrĂ€nkt. II.
Weitere Angaben Auch wenn zu der Tagesordnung keine Beschlussfassungen vorgesehen sind, ist es nicht ausgeschlossen, dass in der Hauptversammlung auch BeschlĂŒsse gefasst werden. Das ist insbesondere denkbar, wenn die Tagesordnung nachtrĂ€glich, etwa durch ein Verlangen zur ErgĂ€nzung der Tagesordnung durch AktionĂ€re gemĂ€ĂŸ § 122 Abs. 2 AktG, um BeschlussgegenstĂ€nde erweitert wird. Vor diesem Hintergrund werden die AktionĂ€re nachfolgend vorsorglich auch zur AusĂŒbung des Stimmrechts sowie ĂŒber die Möglichkeit der Stimmabgabe durch BevollmĂ€chtigte informiert. Vorlagen an die AktionĂ€re Folgende Unterlagen sind auf der Homepage der Gesellschaft unter https://investors.accentro.de/hauptversammlung
  eingestellt und stehen den AktionĂ€ren dort auch wĂ€hrend der Hauptversammlung zur VerfĂŒgung:
- aktuelle Satzung
Auf Verlangen erhĂ€lt jeder AktionĂ€r unverzĂŒglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. Virtuelle Hauptversammlung Die Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung gemĂ€ĂŸ § 118a Aktiengesetz und § 13 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft durchgefĂŒhrt. Wir bitten unsere AktionĂ€re in diesem Jahr um besondere Beachtung der nachfolgenden Hinweise, insbesondere zur Möglichkeit der Verfolgung der Hauptversammlung in Bild und Ton, zur AusĂŒbung des Stimmrechts, des Antragsrechts, des Rechts zur Einreichung von Stellungnahmen, des Rederechts, des Auskunftsrechts und des Widerspruchsrechts. Bei seiner Entscheidung ĂŒber das Format der Hauptversammlung hat der Vorstand die Interessen der Gesellschaft und ihrer AktionĂ€re berĂŒcksichtigt und hierbei insbesondere die Wahrung der AktionĂ€rsrechte ebenso wie Aufwand und Kosten sowie NachhaltigkeitserwĂ€gungen in den Blick genommen. Teilnahmeberechtigung durch Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur AusĂŒbung des Stimmrechts sind nach § 13 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft diejenigen AktionĂ€re berechtigt, deren in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte Anmeldung zusammen mit dem Nachweis des Anteilsbesitzes spĂ€testens sechs Tage vor der Hauptversammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung jeweils nicht mitzĂ€hlt, also bis Mittwoch, den 2. April 2025, 24:00 Uhr (MESZ),
  zugeht. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur AusĂŒbung des Stimmrechts ist nach § 13 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich, wofĂŒr ein Nachweis durch den LetztintermediĂ€r nach § 67c Abs. 3 AktG ausreicht. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich nach § 123 Abs. 4 S. 2 Aktiengesetz auf den GeschĂ€ftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. auf den Dienstag, den 18. MĂ€rz 2025, 24:00 Uhr (MEZ),
  als den sogenannten „Nachweisstichtag“, zu beziehen. Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis mĂŒssen an folgende Adresse versandt werden: Accentro Real Estate AG
c/o UBJ. GmbH
Accentro aoHV 2025
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
oder
E-Mail: hv@ubj.de
  Im VerhĂ€ltnis zur Gesellschaft gilt fĂŒr die AusĂŒbung von AktionĂ€rsrechten, insbesondere des Stimmrechts im Rahmen dieser außerordentlichen virtuellen Hauptversammlung als AktionĂ€r nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur AusĂŒbung von AktionĂ€rsrechten und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem nachgewiesenen Anteilsbesitz des AktionĂ€rs am Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre fĂŒr die VerĂ€ußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Insbesondere haben VerĂ€ußerungen oder sonstige Übertragungen der Aktien nach dem Nachweisstichtag im VerhĂ€ltnis zur Gesellschaft keine Bedeutung fĂŒr die Berechtigung zur AusĂŒbung von AktionĂ€rsrechten und den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt fĂŒr den Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die erst nach dem Nachweisstichtag Aktien erwerben, können aus diesen Aktien fĂŒr diese außerordentliche virtuelle Hauptversammlung keine Rechte als AktionĂ€r, insbesondere kein Stimmrecht herleiten. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung fĂŒr die Dividendenberechtigung. Diese richtet sich danach, wer zum Ablauf des Tags der Hauptversammlung EigentĂŒmer der Aktien ist. Zugang zum HV-AktionĂ€rsportal Nach Eingang von Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der o.g. Adresse oder E-Mail-Adresse erhalten die angemeldeten AktionĂ€re sog. Zugangskarten, auf denen die Zahl ihrer Stimmen verzeichnet und die erforderlichen Log-In-Daten (Zugangskartennummer und PIN) fĂŒr das internetbasierte AktionĂ€rsportal („HV-AktionĂ€rsportal“) abgedruckt sind. Der Zugang zu dem HV-AktionĂ€rsportal erfolgt ĂŒber die Internetseite der Gesellschaft https://investors.accentro.de/hauptversammlung
  BevollmĂ€chtigte erhalten keine eigenen Zugangsdaten zum HV- AktionĂ€rsportal, sondern loggen sich mit den Zugangsdaten des sie bevollmĂ€chtigenden AktionĂ€rs ein (wie nĂ€her im Abschnitt „AusĂŒbung des Stimmrechts ĂŒber Vollmachtserteilung und Stimmrechtsvertretung durch andere als Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft“ beschrieben). AusĂŒbung des Stimmrechts durch Briefwahl AktionĂ€re können ihr Stimmrecht im Wege der Briefwahl (auch im Wege elektronischer Kommunikation) ausĂŒben. Auch in diesem Fall sind eine fristgemĂ€ĂŸe Anmeldung und der fristgemĂ€ĂŸe Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Per Briefwahl abzugebende Stimmen können ĂŒber das HV-AktionĂ€rsportal ĂŒber das Internet oder unter Verwendung des hierfĂŒr auf den Zugangskarten vorgesehenen und auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://investors.accentro.de/hauptversammlung
  zur VerfĂŒgung gestellten Briefwahlformulars abgegeben werden. Um die Briefwahl ĂŒber das HV-AktionĂ€rsportal vornehmen zu können, bedarf es der Zugangskarte, auf der die erforderlichen Log-In-Daten (Zugangskartennummer und PIN) abgedruckt sind. Der Zugang zu dem HV-AktionĂ€rsportal erfolgt ĂŒber die Internetseite der Gesellschaft https://investors.accentro.de/hauptversammlung
  Die nicht ĂŒber das HV-AktionĂ€rsportal, sondern mittels des Briefwahlformulars abgegebenen Stimmen mĂŒssen aus organisatorischen GrĂŒnden bis spĂ€testens zum Ablauf des 7. April 2025, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft unter folgender Postadresse oder elektronisch unter der nachfolgenden E-Mail-Adresse eingegangen sein: Accentro Real Estate AG
c/o UBJ. GmbH
Accentro aoHV 2025
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
oder
E-Mail: hv@ubj.de
  FĂŒr einen Widerruf der Stimmabgabe durch Briefwahl gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung der Stimmabgabe und zu den Fristen entsprechend. Auch BevollmĂ€chtigte, einschließlich IntermediĂ€ren, AktionĂ€rsvereinigungen und Stimmrechtsberatern gemĂ€ĂŸ § 134a Abs. 1 Nr. 3 Aktiengesetz sowie diesen gemĂ€ĂŸ § 135 Abs. 8 Aktiengesetz gleichgestellte Personen, können sich der Briefwahl bedienen. In Zusammenhang mit der Berechtigung zur AusĂŒbung des Stimmrechtes wird auf etwaige Meldepflichten nach §§ 33 ff. Wertpapierhandelsgesetz hingewiesen. AusĂŒbung des Stimmrechts ĂŒber Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Als Service bieten wir unseren AktionĂ€ren auch in diesem Jahr an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vor der Hauptversammlung zu bevollmĂ€chtigen. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter steht nur fĂŒr die Stimmrechtsvertretung und nicht fĂŒr die AusĂŒbung sonstiger Rechte zur VerfĂŒgung. Die AktionĂ€re, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmĂ€chtigen möchten, mĂŒssen sich wie vorstehend beschrieben fristgemĂ€ĂŸ zur Hauptversammlung anmelden sowie fristgemĂ€ĂŸ den Nachweis des Anteilsbesitzes erbringen. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ist durch die Vollmacht verpflichtet, das Stimmrecht zu dem Tagesordnungspunkt ausschließlich gemĂ€ĂŸ der Weisung des AktionĂ€rs auszuĂŒben. Dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter steht bei der AusĂŒbung des Stimmrechts kein eigener Ermessenspielraum zu. Bei Abstimmungen, fĂŒr die keine ausdrĂŒckliche Weisung erteilt wurde, enthĂ€lt sich der Stimmrechtsvertreter der Stimme. Ein Formular, das zur Vollmacht- und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter verwendet werden kann, findet sich auf den, den AktionĂ€ren ĂŒbersandten Zugangskarten und steht unter der Internetadresse der Gesellschaft unter https://investors.accentro.de/hauptversammlung
  zum Download zur VerfĂŒgung. Die Vollmacht und die Weisungen fĂŒr den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter mĂŒssen aus organisatorischen GrĂŒnden bis zum Ablauf des 7. April 2025, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft unter folgender Adresse eingegangen sein: Accentro Real Estate AG
c/o UBJ. GmbH
Accentro aoHV 2025
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
oder
E-Mail: hv@ubj.de
  Davon unberĂŒhrt bleibt die Möglichkeit, den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ĂŒber das HV-AktionĂ€rsportal, wie nachstehend beschrieben, auch noch wĂ€hrend der laufenden Hauptversammlung zu bevollmĂ€chtigen. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter kann auch ĂŒber das internetbasierte HV-AktionĂ€rsportal bevollmĂ€chtigt werden. Über das HV-AktionĂ€rsportal erteilte Vollmachten und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter mĂŒssen bis zum Beginn der Abstimmung auf der Hauptversammlung vollstĂ€ndig erteilt sein. Bis zu diesem Zeit-punkt ist auch ein Widerruf der ĂŒber das Internet erteilten Vollmachten oder eine Änderung ĂŒber das Internet erteilter Weisungen möglich. Um das HV-AktionĂ€rsportal zu nutzen, bedarf es der auf der Zugangskarte abgedruckten erforderlichen Log-In-Daten (Zugangskartennummer und PIN). Den Zugang zum HV-AktionĂ€rsportal erhalten die AktionĂ€re ĂŒber die Internetseite der Gesellschaft unter https://investors.accentro.de/hauptversammlung
  AusĂŒbung des Stimmrechts ĂŒber Vollmachtserteilung und Stimmrechtsvertretung durch andere als Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft AktionĂ€re können ihr Stimmrecht durch einen BevollmĂ€chtigten, auch durch eine AktionĂ€rsvereinigung oder IntermediĂ€re (z.B. ein Kreditinstitut), ausĂŒben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgemĂ€ĂŸe Anmeldung und der fristgemĂ€ĂŸe Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Der BevollmĂ€chtigte darf die Rechte des AktionĂ€rs jedoch ebenfalls nur im Wege der Briefwahl oder durch Erteilung einer Vollmacht (auch an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) wie zuvor erlĂ€utert ausĂŒben. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der BevollmĂ€chtigung gegenĂŒber der Gesellschaft bedĂŒrfen gemĂ€ĂŸ § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG grundsĂ€tzlich der Textform (§ 126b BGB), wenn keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt wird. Ein Vollmachtsformular, das hierfĂŒr verwendet werden kann, findet sich auf den, den AktionĂ€ren zugesandten Zugangskarten und steht unter https://investors.accentro.de/hauptversammlung
  zum Download zur VerfĂŒgung. Bei der BevollmĂ€chtigung zur StimmrechtsausĂŒbung nach § 135 AktG (Vollmachtserteilung an IntermediĂ€re oder ihnen nach Maßgabe von § 135 Abs. 8 Aktiengesetz gleichgestellte Vertreter) ist die VollmachtserklĂ€rung vom BevollmĂ€chtigten nachprĂŒfbar festzuhalten. Die VollmachtserklĂ€rung muss vollstĂ€ndig sein und darf ausschließlich mit der StimmrechtsausĂŒbung verbundene ErklĂ€rungen enthalten. AktionĂ€re sollten sich in diesen FĂ€llen mit dem zu BevollmĂ€chtigenden ĂŒber die Form der Vollmacht abstimmen. Der Nachweis der BevollmĂ€chtigung muss durch den AktionĂ€r oder den entsprechenden BevollmĂ€chtigten aus organisatorischen GrĂŒnden bis spĂ€testens zum Ablauf des 7. April 2025, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft unter folgender Adresse Accentro Real Estate AG
c/o UBJ. GmbH
Accentro aoHV 2025
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
oder
E-Mail: hv@ubj.de
  eingegangen sein. Davon unberĂŒhrt bleibt auch hier die Möglichkeit, noch wĂ€hrend der laufenden Hauptversammlung eine Vollmacht zu erteilen, indem diese ĂŒber das HV-AktionĂ€rsportal vor Schließung der Abstimmung hochgeladen wird. Durch Verwendung des HV-AktionĂ€rsportals und Eingabe seines Vor- und Nachnamens und Wohnorts erklĂ€rt der BevollmĂ€chtigte, dass er ordnungsgemĂ€ĂŸ bevollmĂ€chtigt wurde. In diesem Fall ist der Gesellschaft jedoch zusĂ€tzlich ein Nachweis der BevollmĂ€chtigung innerhalb der zuvor genannten Frist zu ĂŒbermitteln. FĂŒr die Übermittlung dieses Nachweises bitten wir darum, die Möglichkeit des Uploads ĂŒber das HV-AktionĂ€rsportal zu nutzen. BevollmĂ€chtigte (mit Ausnahme von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter) können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht fĂŒr von ihnen vertretene AktionĂ€re ausschließlich ĂŒber Briefwahl (auch im Wege elektronischer Kommunikation) oder die Erteilung von (Unter)Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausĂŒben. Auch insoweit gelten die obigen ErlĂ€uterungen entsprechend. Bitte beachten Sie, dass zwar das Recht eines jeden AktionĂ€rs besteht, mehr als eine Person zu bevollmĂ€chtigen, dass die Gesellschaft jedoch unter den Voraussetzungen von § 134 Abs. 3 Satz 2 Aktiengesetz in Verbindung mit Art. 10 Abs. 2 der AktionĂ€rsrechterichtlinie (Richtlinie 2007/36/EG des EuropĂ€ischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 ĂŒber die AusĂŒbung bestimmter Rechte von AktionĂ€ren in börsennotierten Gesellschaften) berechtigt ist, eine oder mehrere von diesen zurĂŒckzuweisen. ErgĂ€nzungsantrĂ€ge zur Tagesordnung von AktionĂ€ren gemĂ€ĂŸ § 122 Abs. 2 AktG AktionĂ€re, deren Anteile zusammen mindestens den zwanzigsten Teil (5 %) des Grundkapitals (entspricht zurzeit 1.621.897 StĂŒckaktien) oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (entspricht zurzeit 500.000 StĂŒckaktien) erreichen, können gemĂ€ĂŸ § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass GegenstĂ€nde auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine BegrĂŒndung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft unter der folgenden Adresse Accentro Real Estate AG
Kantstraße 44/45
10625 Berlin schriftlich bis Sonntag, den 9. MĂ€rz 2025, 24:00 Uhr (MEZ),
  oder in elektronischer Form nach § 126a BGB, das heißt per E-Mail unter HinzufĂŒgung des Namens und mit qualifizierter elektronischer Signatur, an ir@accentro.ag
  zugegangen sein. GemĂ€ĂŸ § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG haben die Antragsteller nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Zugang des Verlangens Inhaber der Aktien oder im Sinne des § 70 Aktiengesetz anspruchsberechtigt sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands ĂŒber den Antrag halten bzw. anspruchsberechtigt im Sinne des § 70 Aktiengesetzes sind. Dabei ist § 121 Abs. 7 AktG entsprechend anzuwenden. AntrĂ€ge oder WahlvorschlĂ€ge von AktionĂ€ren gemĂ€ĂŸ §§ 126 Abs. 1, 127 AktG GegenantrĂ€ge und - sofern dies jeweils Gegenstand der Tagesordnung ist - WahlvorschlĂ€ge von AktionĂ€ren zur Wahl des AbschlussprĂŒfers sowie zur Wahl des Aufsichtsrats gemĂ€ĂŸ § 127 AktG sind ausschließlich an die folgende Adresse Accentro Real Estate AG
Kantstraße 44/45
10625 Berlin
oder
E-Mail: ir@accentro.ag
  zu ĂŒbersenden. Anderweitig adressierte GegenantrĂ€ge oder WahlvorschlĂ€ge bleiben unberĂŒcksichtigt. GegenantrĂ€ge oder WahlvorschlĂ€ge von AktionĂ€ren, die bis zum Ablauf des 25. MĂ€rz 2025, 24:00 Uhr (MEZ), eingegangen sind, werden unter den Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG im Internet unter anderem unter Angabe des Namens des AktionĂ€rs unter https://investors.accentro.de/hauptversammlung
  zugĂ€nglich gemacht. Dort finden Sie auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung. Von einer ZugĂ€nglichmachung eines Gegenantrags und seiner BegrĂŒndung kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der AusschlusstatbestĂ€nde gemĂ€ĂŸ § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung fĂŒhren wĂŒrde. Die BegrĂŒndung eines Gegenantrags braucht nicht zugĂ€nglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen betrĂ€gt. Über die AusschlusstatbestĂ€nde des § 126 Abs. 2 AktG hinaus braucht ein Wahlvorschlag auch dann nicht zugĂ€nglich gemacht zu werden, wenn der Wahlvorschlag nicht den Namen, ausgeĂŒbten Beruf und Wohnort des zur Wahl vorgeschlagenen PrĂŒfers bzw. Aufsichtsratsmitglieds und beim Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nicht zusĂ€tzlich die Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden AufsichtsrĂ€ten enthĂ€lt. GegenantrĂ€ge und WahlvorschlĂ€ge von AktionĂ€ren, die nach § 126 oder § 127 Aktiengesetz zugĂ€nglich zu machen sind, gelten gemĂ€ĂŸ § 126 Abs. 4 Satz 1 Aktiengesetz als im Zeitpunkt der ZugĂ€nglichmachung gestellt. Zu ihnen kann das Stimmrecht nach erfolgter rechtzeitiger Anmeldung auf den oben beschriebenen Wegen ausgeĂŒbt werden. Hat der AktionĂ€r, der den Gegenantrag oder Wahlvorschlag gestellt hat, seine AktionĂ€rseigenschaft nicht ordnungsgemĂ€ĂŸ nachgewiesen oder ist er nicht ordnungsgemĂ€ĂŸ zur Hauptversammlung angemeldet, muss der Gegenantrag beziehungsweise Wahlvorschlag in der Hauptversammlung nicht behandelt werden. Wir weisen darauf hin, dass eine Antragsstellung ĂŒber den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht möglich ist. Einreichung von Stellungnahmen gemĂ€ĂŸ § 130a Abs. 1 bis 4 Aktiengesetz OrdnungsgemĂ€ĂŸ angemeldete AktionĂ€re können vor der Hauptversammlung Stellungnahmen zu den GegenstĂ€nden der Tagesordnung im Wege elektronischer Kommunikation einreichen. Solche Stellungnahmen können in Textform ĂŒbermittelt werden und sind per E-Mail an ir@accentro.ag
  zu richten oder ĂŒber das HV-AktionĂ€rsportal anzureichen und mĂŒssen spĂ€testens bis Donnerstag, den 3. April 2025, 24.00 Uhr (MESZ),
  bei der genannten E-Mail-Adresse oder im HV-AktionĂ€rsportal eingehen. Wir bitten den Umfang von Stellungnahmen auf ein angemessenes Maß zu begrenzen, um den AktionĂ€ren eine ordnungsgemĂ€ĂŸe Sichtung der Stellungnahmen zu ermöglichen. Als Orientierung sollte ein Umfang von 10.000 Zeichen dienen. Wir werden zugĂ€nglich zu machende Stellungnahmen von AktionĂ€ren, einschließlich des Namens des einreichenden AktionĂ€rs, unter der Internetadresse https://investors.accentro.de/hauptversammlung
  spĂ€testens am Freitag, den 4. April 2025 veröffentlichen. Die Veröffentlichung des Namens des die Stellungnahme einreichenden AktionĂ€rs unterbleibt, sofern der Namensnennung gleichzeitig mit der Übersendung der Stellungnahme an die Gesellschaft widersprochen wird. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls dort veröffentlicht. Rederecht gemĂ€ĂŸ § 130a Abs. 5 und 6 Aktiengesetz WĂ€hrend der virtuellen Hauptversammlung haben die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschalteten AktionĂ€re und ihre Vertreter ein Rederecht im Wege der Videokommunikation. AntrĂ€ge und WahlvorschlĂ€ge nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Aktiengesetz sowie alle Arten der in der Hauptversammlung zugelassenen von Auskunftsverlangen nach § 131 Aktiengesetz (siehe hierzu den nachfolgenden Absatz) dĂŒrfen Bestandteil des Redebeitrags sein. RedebeitrĂ€ge sind wĂ€hrend der virtuellen Hauptversammlung nach Aufforderung durch den Versammlungsleiter ĂŒber das HV-AktionĂ€rsportal unter der Internetadresse https://investors.accentro.de/hauptversammlung
  anzumelden. Das konkrete Verfahren zur Wortmeldung und Worterteilung wird der Versammlungsleiter in der Hauptversammlung nĂ€her erlĂ€utern. Die Gesellschaft behĂ€lt sich ausdrĂŒcklich vor, die FunktionsfĂ€higkeit der Videokommunikation zwischen AktionĂ€r und Gesellschaft in der Hauptversammlung und vor dem Redebeitrag zu ĂŒberprĂŒfen und den Redebeitrag zurĂŒckzuweisen, sofern die FunktionsfĂ€higkeit nicht sichergestellt ist. Technische Mindestvoraussetzung fĂŒr einen Live-Redebeitrag sind daher ein internetfĂ€higes GerĂ€t mit Kamera und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung. Auskunftsrecht gemĂ€ĂŸ § 131 Abs. 1 bis 1f Aktiengesetz Der wesentliche Inhalt des Berichts des Vorstands wird bis spĂ€testens am Dienstag, den 1. April 2025 auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse https://investors.accentro.de/hauptversammlung
  zugĂ€nglich gemacht. OrdnungsgemĂ€ĂŸ angemeldete AktionĂ€re und ihre Vertreter können vor der Hauptversammlung Auskunftsbegehren ĂŒber Angelegenheiten der Gesellschaft - soweit sie zur sachgemĂ€ĂŸen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist - im Wege elektronischer Kommunikation einreichen. Solche Fragen können in Textform per E-Mail an ir@accentro.ag
  oder ĂŒber das HV-AktionĂ€rsportal ĂŒbermittelt werden und mĂŒssen spĂ€testens bis drei Tage vor der Versammlung, d.h. bis spĂ€testens Samstag, den 5. April 2025, 24.00 Uhr (MESZ),
  bei der genannten E-Mail-Adresse oder im HV-AktionĂ€rsportal eingehen. Wir bitten den Umfang von Fragen auf ein angemessenes Maß zu begrenzen, um den AktionĂ€ren eine ordnungsgemĂ€ĂŸe Sichtung aller Fragen zu ermöglichen. Als Orientierung sollte ein etwaiger Fragenkatalog die Anzahl von 10 Fragen möglichst nicht ĂŒberschreiten. Wir werden zu berĂŒcksichtigende Fragen von AktionĂ€ren, einschließlich des Namens des einreichenden AktionĂ€rs sowie die korrespondierenden Antworten der Gesellschaft, fĂŒr alle AktionĂ€re auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://investors.accentro.de/hauptversammlung
  spĂ€testens am Montag, den 7. April 2025 veröffentlichen. Die Veröffentlichung des Namens des die Frage(n) einreichenden AktionĂ€rs unterbleibt, sofern der Namensnennung gleichzeitig mit der Übersendung der Frage(n) an die Gesellschaft widersprochen wird. Die Antworten werden mindestens einen Tag vor Beginn und in der Versammlung durchgĂ€ngig zugĂ€nglich sein, sodass sich der Vorstand vorbehĂ€lt, die Auskunft zu diesen Fragen in der Hauptversammlung zu verweigern. Ungeachtet dessen steht jedem ordnungsgemĂ€ĂŸ angemeldeten und elektronisch zu der Versammlung zugeschalteten AktionĂ€r oder seinem Vertreter in der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation ein Nachfragerecht zu allen vor und in der Versammlung gegebenen Antworten des Vorstandes zu. Zudem wird jedem ordnungsgemĂ€ĂŸ angemeldeten und elektronisch zu der Versammlung zugeschalteten AktionĂ€r oder seinem Vertreter in der Versammlung im Wege der elektronischen Kommunikation das Recht eingerĂ€umt, Fragen zu Sachverhalten zu stellen, die sich erst nach Ablauf der oben genannten drei-Tages-Frist ergeben haben. In beiden FĂ€llen ist der Vorsitzende des Aufsichtsrates als Versammlungsleiter ermĂ€chtigt, das Frage- und Rederecht des AktionĂ€rs nach Maßgabe des § 14 der Satzung der Gesellschaft zeitlich angemessen zu beschrĂ€nken. Insoweit sind Auskunftsbegehren hinsichtlich solcher Sachverhalte, die sich erst nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Fragen ergeben haben, und Nach- bzw. RĂŒckfragen wĂ€hrend der virtuellen Hauptversammlung ĂŒber das HV-AktionĂ€rsportal unter der Internetadresse https://investors.accentro.de/hauptversammlung
  anzumelden. FĂŒr den Fall, dass der Versammlungsleiter - wie derzeit vorgesehen - das Auskunfts- und Nachfragerecht auf den Weg der Videokommunikation beschrĂ€nken wird, behĂ€lt sich die Gesellschaft ausdrĂŒcklich vor, die FunktionsfĂ€higkeit der Videokommunikation zwischen AktionĂ€r und Gesellschaft in der Hauptversammlung und vor dem Auskunftsverlangen zu ĂŒberprĂŒfen und das Auskunftsverlangen zurĂŒckzuweisen, sofern die FunktionsfĂ€higkeit nicht sichergestellt ist. Technische Mindestvoraussetzung fĂŒr einen Live-Auskunftsverlangen sind daher ein internetfĂ€higes GerĂ€t mit Kamera und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung. ErklĂ€rung eines Widerspruchs OrdnungsgemĂ€ĂŸ angemeldete und zu der virtuellen Hauptversammlung elektronisch zugeschaltete AktionĂ€re sowie ihre Vertreter haben nach Maßgabe von § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 Aktiengesetz die Möglichkeit Widerspruch gegen einen oder mehrere BeschlĂŒsse der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation zu erklĂ€ren. Eine gĂŒltige ErklĂ€rung des Widerspruchs setzt voraus, dass der AktionĂ€r oder der BevollmĂ€chtigte den Widerspruch unter Angabe des Beschlusses, gegen den sich der Widerspruch richtet, bis zum Ende der Hauptversammlung ĂŒber das HV-AktionĂ€rsportal unter https://investors.accentro.de/hauptversammlung
  ĂŒber die Gesellschaft an den die Hauptversammlung beurkundenden Notar versendet. Mit der ErklĂ€rung des Widerspruchs ist zudem als Nachweis der AktionĂ€rseigenschaft die entsprechende Zugangskartenummer anzugeben. Weitergehende Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft Weitergehende ErlĂ€uterungen gemĂ€ĂŸ § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG und Informationen gemĂ€ĂŸ § 124a AktG sind im Internet unter https://investors.accentro.de/hauptversammlung
  zugĂ€nglich. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter derselben Internetadresse bekannt gegeben. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung Das Grundkapital der Gesellschaft betrĂ€gt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger EUR 32.437.934,00 und ist eingeteilt in 32.437.934 auf den Inhaber lautende StĂŒckaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 und mit einer Stimme je StĂŒckaktie. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger betrĂ€gt dementsprechend 32.437.934. Aus von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien können keine Stimmrechte ausgeĂŒbt werden. Derzeit hĂ€lt die Gesellschaft keine eigenen Aktien. Informationen zum Datenschutz Die Gesellschaft verarbeitet im Rahmen der DurchfĂŒhrung der Hauptversammlung folgende Kategorien personenbezogener Daten von AktionĂ€ren, AktionĂ€rsvertretern und GĂ€sten: Kontaktdaten (z.B. Name oder die E-Mail-Adresse), Informationen ĂŒber die von jedem einzelnen AktionĂ€r gehaltenen Aktien (z.B. Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. die Zugangskartennummer sowie Stimmabgaben und im Vorfeld der Hauptversammlung eingereichte Fragen). Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V.m. §§ 118 ff. Aktiengesetz. Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmĂ€ĂŸig, wenn die Verarbeitung zur ErfĂŒllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die Gesellschaft ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der AktionĂ€re durchzufĂŒhren. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlĂ€sslich. Ohne Angabe ihrer personenbezogenen Daten können sich die AktionĂ€re der Gesellschaft nicht zur Hauptversammlung anmelden. FĂŒr die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft verantwortlich. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen lauten: Accentro Real Estate AG
Datenschutzbeauftragter
Kantstraße 44/45
10625 Berlin
Telefon: 030 - 887181798
E-Mail: datenschutz@accentro.de
  Personenbezogene Daten, die die AktionĂ€re der Gesellschaft betreffen, werden grundsĂ€tzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der Gesellschaft zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der DurchfĂŒhrung der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa HV-Agenturen, RechtsanwĂ€lte oder WirtschaftsprĂŒfer. Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der fĂŒr die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist. Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Einsichtsrechts in das Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung können andere Teilnehmer und AktionĂ€re Einblick in die in dem Teilnehmerverzeichnis ĂŒber sie erfassten Daten erlangen. Auch im Rahmen von bekanntmachungspflichtigen TagesordnungsergĂ€nzungsverlangen, GegenantrĂ€gen bzw. -wahlvorschlĂ€gen werden, wenn diese AntrĂ€ge von AktionĂ€ren und AktionĂ€rsvertretern gestellt werden, ihre personenbezogenen Daten veröffentlicht. Die oben genannten Daten werden nach Beendigung der Hauptversammlung gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von AntrĂ€gen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich oder es besteht eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht. Im Hinblick auf gesetzliche Aufbewahrungspflichten ist beispielsweise darauf hinzuweisen, dass nach § 129 Abs. 4 AktG in der Hauptversammlung das Teilnehmerverzeichnis ausgelegt und nach dem Ablauf der Hauptversammlung fĂŒr mindestens zwei Jahre bei der Gesellschaft zur Einsichtnahme durch die AktionĂ€re aufzubewahren ist. Ferner ist eine VollmachtserklĂ€rung an einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nach § 134 Abs. 3 Satz 5 AktG drei Jahre nachprĂŒfbar festzuhalten. FĂŒr die virtuelle Hauptversammlung werden zusĂ€tzliche personenbezogene Daten in sogenannten „Logfiles“ verarbeitet, um die Virtualisierung technisch zu ermöglichen und deren Administration zu vereinfachen. Dies betrifft z.B. Ihre IP-Adresse, den von Ihnen verwendeten Webbrowser sowie Datum und Uhrzeit des Aufrufs. Diese Daten werden nach der DurchfĂŒhrung der Hauptversammlung gelöscht. Die Gesellschaft verwendet diese Daten zu keinen anderen Zwecken als hier angegeben. DarĂŒber hinaus können ggf. in EinzelfĂ€llen (z.B. zur AusĂŒbung von AktionĂ€rsrechten) Ihre personenbezogen Daten verarbeitet werden, insbesondere Name, Kontaktdaten und weitere Informationen, die sie uns zur VerfĂŒgung stellen. Soweit diese Datenverarbeitung aufgrund gesetzlicher Pflichten basiert, ist die Rechtsgrundlage hierfĂŒr Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. In weiteren FĂ€llen (z.B. die Veröffentlichung von Daten) kann die Rechtsgrundlage unser berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) sein. AktionĂ€re und AktionĂ€rsvertreter haben das Recht, ĂŒber die personenbezogenen Daten, die ĂŒber sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. ZusĂ€tzlich haben sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die EinschrĂ€nkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen, das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung, wenn diese zur Wahrung berechtigter Interessen des Verantwortlichen erfolgt und das Recht auf Löschung von unrechtmĂ€ĂŸig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen GrĂŒnde nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). DarĂŒber hinaus haben AktionĂ€re und AktionĂ€rsvertreter das Recht auf Übertragung sĂ€mtlicher von ihnen an die Gesellschaft ĂŒbergebener Daten in einem gĂ€ngigen Dateiformat (Recht auf „DatenportabilitĂ€t“). Diese Rechte können gegenĂŒber der Gesellschaft ĂŒber die folgenden Kontaktdaten geltend gemacht werden: Accentro Real Estate AG
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  DarĂŒber hinaus haben AktionĂ€re und AktionĂ€rsvertreter auch das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde. Den Datenschutzbeauftragten der Accentro Real Estate AG erreichen die AktionĂ€re und AktionĂ€rsvertreter unter folgender Adresse: Accentro Real Estate AG
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Berlin, im Februar 2025 Accentro Real Estate AG Der Vorstand


27.02.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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